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ud blaue J ˙ 0. homburg, Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ l stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;

Stunden später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.

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Voraus Kreisräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. Ko G. 1968. f Gießen am 7. Maͤrz 1839.

1 Ke Betre fte 2 Auordnut zur Ve de der Maikäfer.. dde⸗Vald* 8. S N* 1 1 Der oßherzogkich Hessischee 0

Kreisrath dis Kreises Gießen

an fümmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.

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. a Es ist bekannt, daß durch die Maikaͤfer haͤufig bedeutender Schaden angerichtet wird,

1 weßhalb im Interesse der Landwirthschaft, deren Verminderung fuͤr nothwendig erachtet, und

* zu dem Ende das Einsammeln derselben auf Kosten der Gemeinden angeordnet worden ist.

welches Ich erwarte daher, daß Sie fuͤr diesen Zweck gehörig thaͤtig sind, und dahin wirken werden,

amiß ge⸗ daß moͤglichst viele Maikaͤfer im bevorstehenden Fruͤhjahr eingesammelt und vertilgt, etwa zum

Distrit Futter für Federvieh oder für Schweine, jedoch mit gehoͤriger Vorsicht, gebraucht werden, weil üͤbermaͤßiger Genuß jeden Thieren schaͤdlich werden kann.

fer Als Lohn fuͤr das Einsammeln sind fuͤr den Kumpf im hoͤchsten Falle 12 kr. aus

u der Gemeindekasse zu zahlen, und die Betraͤge unter die Rubrik N. 157 des Gemeindevoran⸗

1 15 schlags anzuweisen, ich zweifle aber nicht, daß auch fuͤr eine geringere Vergütung das Ein

1 sammeln geschehen wird, und uͤberlasse Ihnen, das Geeignete in dieser Beziehung anzuordnen.

bau. Sie werden namentlich dafuͤr sorgen, daß sich taugliche Subjeete damit beschaͤftigen, auch durch

0 als oͤffentliche Bekanntmachung unter Angabe des vergütet werdenden Betrags, zum Einsammeln

und Abliefern von Maikaͤfern auffodern und sowohl die Ablieferung als Vertilgung unter ge nuͤgender Controle geschehen lassen. Bis zur Mitte des Monats Juni haben Sie berichtlich anzuzeigen, welche Quantitat von Maikaͤfern vertilgt, und wie viel dafuͤr aus der Gemeinde⸗ Kasse bezahlt worden ist.*. a f

Autzdol, Was das Verfahren beim Einsammeln betrifft, so mache ich Sie auf den in 0 20

die 30 der landwirthschaftlichen Zeitschrift von 1836 erschienenen Aufsatz, und namentlich darauf auf

N.