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der Termine, in welchen die Communaleinkünfte faͤllig werden, nicht die erforderliche Ruͤcksicht auf die Beitragspflichtigen genommen wird, indem in manchen Monaten gar keine Einnahmen faͤllig werden, in andern dagegen fuͤnf und mehrerlei Gefaͤlle auf einmal zur Erhebung kommen.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die ärmere Classe der Debenten hierdurch bedeutend gedruckt

und durch eine gleichmaͤßigere Vertheilung der Erhebung viele kostspielige Pfaͤndungen vermieden und Posten

einbringlich werden koͤnnen, welche, sofern der Pflichtigen mehrere zu gleicher Zeit angefordert werden, der Gemeindecasse verloren gehen.

Um diesen Nachtheilen abzuhelfen, und bis zu einer allgemeinen Ordnung dieser Verhaͤltnisse provi⸗ sorische Maaßregeln treffen zu koͤnnen, fordere ich Sie auf, mir ungesaͤumt zu berichten:

1) welche Monate fuͤr Erhebung der Communalsteuern durch die besonderen Verhaͤltnisse als die schick, lichsten erscheinen;

2) welche staͤndige Einkuͤnfte die Gemeinde hat, verschiedene Ziele wuͤnschenswerth sind;

3) welche unstaͤndigen Einnahmen fuͤr dieses Jahr zu erwarten sind, in welchen Zielen diese seither erhoben wurden, z. B. wann das Holz, Heu, Streichgeld ꝛc. faͤllig war, und welche Abaͤnderungen in dieser Beziehung als räthlich erscheinen, namentlich, wie viel Ziele fuͤr die Zukunft statt eines zu bewilligen seyn duͤrften.

Hiermit werden Sie zugleich eine Uebersicht verbinden, wie die saͤmmtlichen Intraden auf die noch ubrigen Monate dieses Jahres zu vertheilen seyn moͤchten. Ich erwarte laͤngstens binnen 8. Ta⸗ gen den Bericht hieruͤber. K. Ch. Knorr.

Zu Nr. K. 15 Giessen am 25. Februar 1835. Betreffend: Die Entfernung des Balser Stier von Londorf aus seiner Heimath.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n sämmtl. Großh. Burgermeister des Kreises, mit Ausnahme des der Stadt Giessen.

Der unten naͤher beschriebene Balser Stier von Londorf hat sich vor ungefaͤhr 3 Wochen aus seiner Heimath entfernt und treibt sich wahrscheinlich auf der Bettelfahrt herum. einer mir vom Großherz. Kreisrath des Kreises Gruͤnberg zugekommenen N forderlichen Nachforschungen nach demselben anzustellen, und ihn im einzusenden.

in welchen Zielen diese seither erhoben worden und ob

Buͤrgermeisters

Ich gebe Ihnen daher, gemaͤß equisition, hiermit auf, die er Betretungsfalle zu arretiren und hierher J. V. d. K., Stumpf, Kreissecretäͤr. Siguslement.

Mund: dick,

Kinn: eingezogen,

Gesicht: oval,

Gesichtsfarbe: gesund,

Besondere Zeichen: an der rechten Seite der

Stirne eine Narbe.

Alter: 17 Jahre, Groͤße: ungefahr 5 Fuß, Haare: schwarz, Stirn: niedrig, Augenbraunen: blond, Augen: grau, Nase: klein, .. ̃lr Bekanntmachungen. ö so wird dieses Versehen in Gefolge Kreisraͤthlicher 60 Die Bestimmung der Marktage für Verfuͤgung vom 28. Jau. l. J. dahin berichtigt, daß die Stadt Giessen de 1835: Da in den Landkalendern von 1835 die Jahr⸗ maͤrkte der Stadt Gießen unrichtig angegeben sind,

der erste Markt am ersten Dienstag und Mitt⸗

woch nach Laͤtare, nämlich am 31. Maͤrz und 1. April d. J.,