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5 Oberhessisches Intelligenz und Kreis- Glatt.
W438. Freitag den 18. Decbr. 1835.
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„„ Kreisräthliche Vetzanntmachungen. Zu Nr. K. 7914. Grünberg am 8. Decbr. 1835. Betreffend: Untersuchungssache gegen den Mesgergesellen Heinrich Tempel von Hanau. Der Großherzoglich Hessische ö Kreisrath des Kreises Grünberg ö an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Der unten naͤher beschriebene Metzgergeselle Heinrich Tempel von Hanau hat sich, eingelangter Benach⸗ richtigung nach, der Theilnabme an einer revolutionären Verbindung in hohem Grade verdaͤcht ig gemacht und steht deßhalb bei kurfürstlichem Landgerichte zu Hanau in Untersuchung.
5 Da sein dermaliger Aufenthalt dem gedachten Gerichte unbekannt ist, so werden Sie angewiesen, auf denselben zu invigiliren, ihn im Betretungsfalle zu arretiren und wohlverwahrt anher einzusenden Ouvriier.
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Signalement
Alter: 29 bis 30 Jahr Gesichtsfarbe: gesund Groͤße: 5 Fuß 6 Zoll Gesichtsform: oval Statur: schlank Nase u. Mund gewoͤhnlich Haare: hellblond Kinn: rund Stirne: bedeckt Besondere Kennzeichen: ist Augen: graublau etwas Platter narbig. Augenbraunen blond mm. Zu Nr. K. 8297. Giessen am 11. Decbr. 1835.
Betre fend: Die Erweiterung der in den Gemeindevoranschlägen vorangesehenen Credit, sowie die Verwendung der in denselben für unvorhergesehene Fälle aufgenommenen Reservefonds.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an fsaͤmmtliche Bürgermeister des hiesigen Kreises.
Das Amtsblatt des boͤchstpreißlichen Ministeriums sub 8 48 welches in obiger Beziehung neue An⸗ ordnungen enthaͤlt, haben Sie bereits in duplo erbalten. Ich beauftrage Sie nach den erschienenen Vor⸗ schriften, sich puͤnktlich zu bemessen, sodann den Gemeinde-Einnehmern das Duplikat des Amtsblatts zu— zustellen, sie darnach zu instruiren und wie am Schluß desselben verordnet ist, zu bedeuten. l
Sollten Sie in irgend einer Beziehung einen Anstand haben, so koͤnnen Sie schriftlich oder auch muͤnd⸗ lich, auf meinem Bureau bei mir anfragen. K. Ch. Knorr.
Zu Nr. K. 8298. Giessen am 11. Deebr. 1835.
Betreffend: Die Geschäftsführung der Bürgermeister, insbesondere in Beziehung auf die von ihnen auf die Gemeinde, kassen zu ertheilenden Zahlungsanweisungen. g i.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Büͤrgermeister des Kreises Gießen. g„
Indem ich mich auf das Ihnen in duplo mitgetheilte Amtsblatt des höchstpreißlichen Ministeriums
sub. 49. beziehe, beauftrage ich Sie, nach den darin enthaltenen Vorschriften puͤnktlich zu verfahren, sodann


