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Malter
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M13. Freitag den 15. Mai 1835
Oberhessisches
Intelligenz und KRreis-Glatt.
Rreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. B. S. C. 48. Grünberg am 5. Mai 1835.
Betreffend: Die Stunden- und Lectionsplane für die Schulen. Die Großherzoglich Hessische Bezirks⸗Schulcommission des Kreises Gruͤnberg“ an saͤmmtliche Ortsschulvorstaͤnde dieses Kreises. Wir haben die Bemerkung gemacht, daß sich Schullehrer nicht streng an die von uns genehmigten
Stunden⸗ und Lectionsplane gehalten und die Stunden und den Unterricht nach ihrem eigenen Gutduͤnken
wieder veraͤndert haben. Sie wollen deßbalb saͤmmtlichen Schullehrern einschaͤrfen, wie sie sich strenge an den Unterrichtsplan zu halten haͤtten und wie ihnen beliebige Abaͤnderungen zu machen hieran nicht zustaͤnden. Soll⸗ ten dennoch Uebertretungen vorkommen, woruͤber Sie jeder Zeit zu wachen haben, so sehen wir Ihrer bericht⸗
lichen Anzeige sofort entgegen. Ouvrier. F. Ebel. A. Hoffmann.
Vorstehendes Ausschreiben haben die Großherz. Buͤrgermeister den Herren Geistlichen, als Vorsitzende der Ortsschulvorstaͤnde zur Einsicht mitzutheilen..
Zu Nr. K. 3180. Grunberg am 5. Mai 1835. Betreffend: Die Mittheilung der Intelligenzblätter an die Kirchen- und Schulvorstände. Der Großherzoglich Hessische. a Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an saͤmmtliche Großherz. Bürgermeister dieses Kreises. Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß Sie öfters diejenigen Intelligenzblaͤtter, welche Ver⸗ lügungen an die Kirchen- oder Schulvorstaͤnde enthalten, nicht jeder Zeit gleich den vorsitzenden Mitgliedern der Kirchen⸗ und Schul vorstaͤnde zur Einsicht mittheilen, wodurch sehr unangenehme und' nachtheilige Stöͤ⸗ ungen in den Geschaͤften entstehen; ich muß Sie daher anweisen, jedes Nr. des Intelligenzblattes, worin eine die Kirchen- oder Schul vorstaͤnde beruͤhrende Verfuͤgung enthalten ist, jedesmal unverweilt dem vor—
sizenden Mitgliede zur Einsicht mitzutheilen, und sich eine Bescheinigung ertheilen zu lassen, daß und wann
. 5 5 dieses geschehen ist.. dunner zu Nr. K. 3233 Grünberg am 8. Mai 1835. 0 7 0 3.
Betreffend: Die Gebühren der Großh. Bürgermeister.
i Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Grünberg
an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Bon der hoͤchsten Stoatsbehoͤrde bin ich zum baldigen Berichte daruͤber aufgefordert worden, ob


