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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt.

M34. Freitag den 5. Septbr. 1835.

Bekanntmachung.

Der von dem landwirthschaftlichen Vereine dieser 15 kr. werden bei dem Abtrieb von jedem Stuͤcke be⸗ Provinz erkaufte Englische Widder, welcher in diesem zahlt, die ubrigen 45 kr. kommen nur zur Erhebung,

Jahre einen Wollertrag von 12 Pfund geliefert hat, wenn das Schaaf traͤchtig geblieben ist,

st von der vom Ausschusse mit der Sorge fur die 4) Insofern die Concurrenz so bedeutend werden Verpflegung der Englischen Schaafe btauftragten sollte, daß sie die Anzahl der beizutreibenden Schaafe tommission dem Praͤsidenten des Vereins Hrn. von überstiege, muͤssen sich die Anmeldenden einen verhaͤlt⸗ zirnhaber Jordis zu Neuhof bis zum Monat August nißmäßigen Abzug gefallen lassen. Näch dem 15ten 1836, in Unterhalt gegeben, und hierbei ausbedungen Septbr. uͤbergebene Anzeigen werden indeß nur be⸗ daß rs Züchtern dieser Provinz freistehen solle, 100 ruͤcksichtigt, wenn die festgesetzte Zahl noch nicht voll Schaafe zum Sprunge der Heerde des Herrn Unter- ist.

nehmers, beizutreiben. Indem der Unterzeichnete dieses, in Auftrag der Als nahere Bed ingungen erscheinen folgende: Commission zur oͤffentlichen Kenntniß bringt, glaubt

3) der Betrieb kann nur nach vorbergegangener er nicht unbemerkt lassen zu duͤrfen, daß die in die⸗ schriftlicher Anzeige unter Angabe der Stuͤckzahl und sem Jahr von dem Englischen Widder erzielte Ba⸗ zeichen der Schaafe gescheben, stard⸗Nachzucht, sowohl ruͤcksichtlich des starken Bau's

2) es wird nur reines gesundes Vieh zugelassen der Laͤmmer als der Wollergiebigkeit, allen Erwar⸗ und es muß sich hieruͤber durch glaubhafte Atteste der tungen vollkommen genuͤgt hat, indem namentlich ei⸗ Ortsbehoͤrde ausgewiesen werden, widrigenfalls der, nige Laͤmmer an 2 Pfund Wolle geschoren haben.

j d 1 1 0 1d Schad 4 zutreibende für allen erwachsenden Schaden veraut Namens der erwahlten Commission der

wortlich ist, 8 i 3) als Sprung⸗Geld wird an die Vereinskasse 1 fl. 1ste Sekretair.

entrichtet, wogegen diese das Weidgeld übernimmt, H. Reuning.

zu Nr. K. 1787. GSGießen am 31. August 1835. Betreffend: Die Entwendung zweier silberner Leuchter.

95 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen an sͤämmtliche Großherz. Burgermeister dieses Kreises.

Aus einem Privathause hiesiger Stadt sind am 20 ten dieses Monats zwei ganz gleiche silberne gerippte Leuchter wovon jeder 16½ Loth wiegt, und 7% Zoll hoch ist, viereckiges Piedestall, an 9— oberen Theile eine Guirlande von getriebener Arbeit, und an dem unteren Theile sowie an dem Boden des 19 0 0 chens das Zeichen v. C. eingegraben, hat— entwendet worden. Indem ich Sie hiervon in Kenntniß 85 e⸗ auftrage ich Sie zugleich auf die entwendeten Gegenstaͤnde genau invigiliren, allenfalls sich 0 115 schleunigst anher zur Kenntnif bringen auch nach Umstaͤnden die erforderliche Arrestationen eintreten zu lassen.

Schließlich bemerke ich Ihnen noch, daß der Eigenthuͤmer demjenigen, der ihm zur Wiedererlangung der

in Rede stehenden Leuchter verhilft, eine Belohnung von vier preußischen Thalern zugesichert hat.