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Samstag, den 26. März 1932

Aus Nah und Fern.

Reiskirchen. Hier konnten der frühere Feldschitz Konrad Hahn und seine Ehefrau inmitten ihrer Kinder, Entel und Ur­

Gießener Zeitung"

die Stadt Köben gestellt. Die Verschuldung soll sich auf 400 000 RM. belaufen. Gläubiger sind neben dem Staat zum größten Teil Breslauer Banten.

Nr. 12

Der Gedanke der sozialen Versicherung erfährt durch die neue Ruhensvorschrift eine in jedem Falle höchst unerwünschte Be­vielen einträchtigung. Der Versicherungszwang und die in Fällen jahrelang abgeführten Beiträge auf der einen Seite und die aus den Ruhensvorschriften praktisch folgende völlige oder teilweise Entziehung oder Verweigerung der Versicherungss

entel das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit begehen. Der Einmalige Unterstüßungen für Kriegerwitwen, leistung auf der anderen Seite, müſſen bei einem Personenkreis,

Jubilar ist Veteran von 1870/71. Seit Jahrzehnten ist in der Gemeinde noch keine Diamantene Hochzeit zu verzeichnen gewesen.

Tagungen und Besuche in Bad Nauheim.

Kriegerwaisen und Leichtbeschädigte.

Unhaltbare Härten der 4. Notverordnung.

Der Verband der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterblie benen der Kriegerfameradschaft Hassia, Provinzialgeschäftsstelle Oberhessen, Gießen, Bergstraße 9, bittet uns, nachstehen­des bekannt zu geben:

Auf Grund der Zweiten Notverordnung vom 5. Juni 1931 und der damit im Zusammenhang stehenden Aenderung der Be­

Bad Nauheim hat auch in diesem Jahre wieder eine Reihe bedeutsamer Tagungen. Außerdem werden auch verschiedene Studiengesellschaften Bad Nauheim besuchen, um die vorbild Aus liche Zwedmäßigkeit seiner Einrichtungen zu besichtigen der Liste dieser Tagungen und Besuche sind besonders zu nen­лen: am 30. April bis 1. Mai Verband Deutscher Frauen- stimmungen über die Zusatzrente tönnen finderlose Witwen Dereine; am 19. Juni Hauptversammlung des Eisenbahnarzt­Verein der Reichsbahndirettion Frankfurt a. M.; am 25. bis 26. Juni Verband der Krankenhausärzte Deutschlands E. V. ( Sig Berlin); am 20. bis 24. September Kongreß der Deutschen Physikalischen Gesellschaft( Sitz Berlin); am 29. bis 30. Oftober 9. Bundestag des Hessischen Sängerbundes.

Friedberg. Der Taunusklub Wetterau begeht am 2. und 3 April durch eine schlichte Festlichkeit die Feier seines 50jähri= gen Bestehens. Er gehört zu den ältesten deutschen Taunus= vereinen.

Kaichen. Hier fand eine Bürgermeister- Stichwahl statt, bei der der Kandidat der Bürgerlichen, Weigel, sechs Stimmen mehr erhielt als der sozialdemokratische Gegenkandidat Adel­

mann.

Großer Gustav- Adolf- Tag in Mainz.

Aus Anlaß der Erinnerung an die historischen Ereignisse des Jahres 1532 in Mainz haben die hessischen Hauptvereine des Evangelischen Bundes und der Gustav- Adolf- Stiftung in Verbindung mit anderen hessischen evangelischen Verbänden beschlossen, am 2.- 4. Juli in Mainz einen großen evangelischen Gustav- Adolf- Tag abzuhalten.

Mainz. Der Finanzausschuß der Stadt hat in seiner letzten Sigung beschlossen, das Stadttheater auch in der Spielzeit 1932 bis 1933 weiter zu führen unter der Voraussetzung, daß es gelingen werde, den Spielbetrieb mit dem städtischen Zuschuß von höchstens 350 000 Mart durchzuführen.

Biedenkopf. Nach den jetzt endgültig getroffenen Entschei­dungen bleibt das hiesige Gymnasium als Vollanstalt erhalten. Damit sind alle Gerüchte, die von einer Auflösung der Schule wissen wollten, erledigt.

Dessau. Die Junkers- Werke teilen mit: ,, Die Jungers­Werke" in ihrer Gesamtheit haben ihren Gläubigern mitgeteilt, daß sich Prof. Junkers im Interesse der Fortführung seiner Werke und zum Schutze der Gesamtinteressen der Gläubiger entschlossen hat, das gerichtliche Vergleichsverfahren zu beantra­gen und daß die Zahlungen eingestellt worden sind.

Eine schlesische Stadt vor dem Konkurs. Breslau. Die Schlesische Boden- Credit- Aftienbank hat beim Amtsgericht in Köben a. D. Antrag auf Konkurseröffnung über

DEUTSCHE BANK

UND

DISCONTO- GESELLSCHAFT Bilanz am 31. Dezember 1931

Aktiva

Eingänge aus begebenen Aktien

Kasse, fremde Geldsorten und fällige Zins- und Dividendenscheine.

RM

82 800 000­

69 689 953 38

Guthaben bei Noten- und Abrechnungs-( Clearing-) Banken..

113 751 110 57

Wechsel, Schecks und

unverzinsliche Schatz­

574 782 518 72

93 612 133 92

anweisungen......

Nostroguthaben bei Banken und Bankfirmen Reports und Lombards gegen börsengängige Wert­papiere...

Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren Eigene Wertpapiere...

Beteiligungen an Gemeinschaftsgeschäften.

Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und

Bankfirmen

Schuldner....

Bankgebäude( für unseren Geschäftsbetrieb benutzt) Sonstiger Besitz an Gebäuden und Liegenschaften Mobilien.

Aktienkapital

Reservefonds

Gläubiger..

Akzepte

Passiva

144 000 000,

25 200 000,

6% Dollar- Darlehn, fällig 1. 9. 1932.

Unerhobene Dividende...

18 423 380 66

344 240 447 46

39 008 333 39

68 900 697 74

57 360 204 64 1980 524 313 76

56 245 500­

49 489 817 27

RM 3 548 828 412 51 RM

Dr. Georg von Siemens- Wohlfahrtsfonds 1775 452,30 David Hansemann- Wohlfahrtsfonds.... 2101 800,- Sonstige Wohlfahrtsstiftungen.

79 144,25

Übergangsposten der eigenen Stellen untereinander Vortrag auf neue Rechnung.

169 200 000

2 992 793 507 17

273 184 119 78

105 000 000

152 152 50

3 956 396 55 2 701 606 79

1 840 629 72

RM 3 548 828 412 51

Gewinn- und Verlustrechnung am 31. Dez. 1931

unter 45 Jahren und Leichtbeschädigte eine Zusatzrente nicht mehr erhalten. Durch einen Erlaß vom 2. Oftober 1931 hatte der Reichsarbeitsminister verfügt, daß im Hinblick auf die große Notlage, in der sich ein Teil der erwähnten Personen befindet, in besonders dringenden Fällen im Wege einer einmaligen Un­terstützung geholfen werden solle. Die Unterstützungsbeträge sind nach dem Einkommen gestaffelt gezahlt worden.

In einem dem Kyffhäuserverband der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen soeben zugegangenen Erlaß hat der Reichsarbeitsminister die Hauptfürsorgestellen angewiesen, den­jenigen Versorgungsberechtigten des vorerwähnten Personen­freises, die eine einmalige Unterstügung auf Grund des Oftober­erlasses erhalten haben, eine solche nochmals in Höhe der Hälfte der damaligen Säge zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt durch die Fürsorgestellen. Mit dieser zweiten Auszahlung wurden fol= gende Beträge im ganzen ausgeschüttet: An finderlose Witwen unter 45 Jahren je nach ihrem sonstigen Einkommen 75, 60 oder 45 RM.; an Beschädigte mit einer Erwerbsminderung von 40 Prozent, die infolge ihres Alters oder sonstiger nicht auf Dienst­beschädigung beruhender förperlicher oder geistiger Gebrechen dauernd erwerbsunfähig sind, 45 RM., für jedes Kind dieser Beschädigten 15 RM.. In den nach der ersten Ausschüttung von den Hauptfürsorgestellen noch gemeldeten aber bisher nicht be­rüdsichtigten Fällen können gleichfalls die obenerwähnten Unter­stützungsbeträge gezahlt werden.

Besonders erfreulich ist es, daß nach dem gleichen Erlaß für begabte und fleißige Kriegerwaisen, die nach Vollendung des 21. Lebensjahres und Wegfall der Waisenrente eine Hoch- oder Fachschule besuchen, und die nach einem früheren Erlaß als Ersatz für die start herabgesetzte Erziehungsbeihilfe einmalige Unterstützungen bis zur Höhe von 100 RM. erhalten fonnten, diese Unterstützungen hinfort in besonders dringenden Fällen auf 150 RM. erhöht werden können. Allen Waisen, die die er­wähnte Unterstützung bereits erhalten haben, soll der Betrag von 50 RM. nachträglich gezahlt werden.

*

Die Anrechnung von Renten der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen auf die Bezüge aus der Sozialversiche= rung auf Grund der 4. Notverordnung vom 8. Dezember 1931 erweist sich, nachdem nunmehr die praktischen Auswirkungen 311 überbliden sind, als eine unsoziale und völlig unhaltbare Maß­nahme. Jhr Sparertrag zugunsten der sanierungsbedürftigen Träger der Sozialversicherung wird überwiegend dem Personen­freis der Versorgungsberechtigten, den Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen, genommen und unter ihnen vorzugs= weise wiederum solchen, denen wegen der Schwere der Dienst­beschädigung eine höhere Versorgungsrente zu gewähren ist, nämlich den Schwer- und Schwerbeschädigten. Fälle, in denen die schywerkriegsbeschädigte Sozialrentner annähernd Hälfte ihrer bisherigen ohnehin färglichen Gesamtbezüge einbüßen, sind die Regel.

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der seit mehreren Jahren einen umfangreichen Abbau der Versor gung bereits hat hinnehmen müssen, erklärlicherweise eine aus der Verlegung des Rechtsempfindens erwachsende Erbitterung auslösen.

Die Nachprüfung dieser Bestimmungen der 4. Notverordnung liegt zurzeit in den Händen des Kriegsbeschädigten und des sozialpolitischen Ausschusses des Reichstages. Da diese Aus schüsse trok mehrfacher Beratung des Gegenstandes noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis gelangt sind, hat der Kyffhäuser verband der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen sich nochmals mit einer dringlichen Eingabe an den Reichstag ge­wandt mit dem Ziel, von diesen drakonischen Ruhersbestimmun gen die Kriegbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen auszu­nehmen.

Neue Bücher.

Amtliche Richtlinien zur Veranlagung 1932. Der Reichs­minister der Finanzen hat in Ergänzung der früheren amtlichen Richtlinien zur Frühjahrsveranlagung soeben noch neue er gänzende Richtlinien herausgegeben, deren Kenntnis für jeden Steuerpflichtigen notwendig ist. Jedem Steuerpflichtigen wer­den auf Verlangen die erwähnten neuen amtlichen Richtlinien zur Frühjahrsveranlagung portofrei durch die Post zugesandt vom Verlag für Reichssteuertabellen m. b. H., Berlin SO 36, Dresdener Straße 2.

Kinder predigen. Einen Ueberblid in eine der interessante sten Kirchen: in die Children- Church in London, gibt die ,, Münchner Jllustrierte" in ihrer neuesten Nummer( Nr. 13). Die Children- Church wird von Kindern unterhalten und ver waltet und Erwachsene tönne nur als Gäste auf besondere Ein­ladung am Gottesdienst teilnehmen.

Roman um Bismard. Raunen und Ränke in der Wilhelm­straße um ein Dokument, das dem großen Kanzler gefährlich werden sollte. Das ist der Jnhalt des neuen Romans von Rudolph Straz: Oberkamp und sein Ehrenwort", den ,, Die Woche" jetzt veröffentlicht.

Der Zahlungsbefehl sowie das Mahn, Güte: und Streit verfahren vor dem Amtsgerichte. Von Amtsgerichtsrat Dr. M. 1,25. Paul Schäfer. Verlag W. Stollfuß in Bonn. Man sollte nicht erst durch den Prozeß lernen, sondern sich schon vorher unterrichten, wie man sich zu verhalten hat. Aus dem vorliegenden leichtverständlich geschriebenen Büchlein ist das Wichtigste von einem Sachverständigen zu lernen.

Wie schreibe ich meine Briefe? Neubearbeitet von Erich Stollfuß. Verlag Wilh. Stollfuß, Bonn. Prets RM. 1,25. Das vorliegende Bändchen aus der Sammlung ,, Silf dir sebst" will allen denen die bisher keine Gelegenheit hatten, sich eingehen­der mit dem Briefwechsel zu befassen, die Möglichkeit geben, dieses zu erlernen.

Verantwortlich: Paul Christian Klein in Gießen

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