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Mittwoch, den 28. Oftober 1931.

Zur Notverordnung.

Ein oberhessischer Verein teilt uns folgendes mit: Von der Bürgermeisterei wurde uns im Laufe des Sommers bekanntgegeben:

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. 3. 31 müssen Lastwagenfahrten dem Kreisamt angemeldet werden; hierunter fallen u. a. auch die Sportvereine."

Am 20. September fuhr eine Mannschaft mit einem Last­wagen nach auswärts. Da die Fahrt durch Orte ging, die in drei verschiedenen Kreisen liegen, vermerkt das Kreisamt Gießen auf der üblichen Bescheinigung:

Gießener Zeitung"

zeigen die durchschnittlichen tariflichen Industrielöhne für Ar­beiter der höchsten tarifmäßigen Altersstufe in der Zeit vom 1. April 1928 bis 1. Juli 1931 nachstehende Entwicklung: Durchschnittliche tarifliche Stundenlohnsäße in Rpfg.

1928 1929

1930

1. April

1. April

1. April

1. Oktob.

1931

1. Jan.

1. Febr.

1. März

1. April

1. Mai

1. Juni

Juli

männliche Facharbeiter: 102,6 101,7 100,7 99,0 97,9 97,7 97,5 männliche angelernte Arbeiter: 76,4| 81,183,6 83,783,1 81,5 80,8 79,8 79,3 79,2 79,2

,, Da auf der Fahrt Orte berührt werden, die außerhalb 94,8| 100,1| 103,4 103,5 des Kreises Gießen liegen, ist den zuständigen Kreisämtern von Ihnen ebenfalls Nachricht zu geben." Hierauf schrieb der Verein auch noch an die anderen zwei Kreisämter, wovon eins überhaupt nicht antwortete und das zweite den Bescheid gab:

,, Lastwagenfahrten sind nur dan anmeldepflichtig, wenn sie von politischen Vereinen oder zu politischen Zweden veran­staltet werden."

Ist diese letzte Entscheidung richtig und warum gibt das Kreisamt Gießen nicht dieselbe Nachricht, damit die Vereine dann unnötige Schreiben und Porto sparen können? Antwort:

Nach§ 4 der Notverordnnug vom 28. 3. 1931 sind Lastwagen­fahrten nur anmeldepflichtig, wenn sie von Mitgliedern poli­tischer Vereinigungen oder zu politischen Zweden unternommen werden. Eine Anmeldepflicht besteht also nicht, wenn die Fahrt Nur um Zusam= von einem Sportverein unternommen wird. menstöße mit politischen Umzügen usw. zu vermeiden, verlangt man hier und auf einen Beschluß der Kreisdirektorenkonferenz jetzt in ganz Oberhessen auch von nichtpolitischen Vereinen eine Anmeldung; es soll so vermieden werden, daß eine nicht an­meldepflichtige Fahrt eines Posaunenchors eines evang. Vereins etc. durch ein Zusammentreffen mit einem fommunistischen Auf­zug belästigt wird; in diesem Fall kann vorher dem letzteren Verein die Benutzung eines anderen Weges vorgeschrieben wer­den. Die Anmeldepflicht von Autofahrten für Sportvereine findet also im Gesetz teine Grundlage und ist nur aus 3wed­mäßigkeitsgründen angeordnet. Ein Verstoß gegen diese ,, Pflicht" hat weder straf- noch verwaltungsrechtliche Folgen; es entstehen feine Nachteile einer Behörde gegenüber. Die Befolgung ist nur empfehlenswert, um der Behörde ihre Arbeit zu erleichtern und ihr einen Ueberblick über mögliche Gefahren eines Zusammen­stoßes zu geben und sich selbst vor solchen zu schützen.

Ausgleichskaffen.

Unter der Bezeichnung ,, Ausgleichskassen" sind in letzter Zeit Neugründungen in genossenschaftlicher Form entstanden, so in Rendsburg, Nortorf und Schleswig. Die Bewegung, die noch weiter ausgedehnt werden soll, entstammt dem Gedankenkreis des volksdeutschen Schriftstellers Dr. Dtto Dickel in Augsburg. Er gilt als der Schöpfer einer neuen deutschen Volkswirtschaftslehre Einer seiner Mitarbeiter und Jünger ist ein Dr. Herpel in Hamburg. Nach dem Willen der Gründer sollen die Ausgleichskassen Rettung aus wirtschaftlicher Not durch Einführung eines ,, bargeld- und zinslosen Kredit­verkehrs" im Zusammenhang mit einem bargeldlosen Zahlungs­verkehr bringen. Das entscheidend Neue ist, daß die Ausgleichs­fassen grundsäglich keine Gelddarlehen, sondern zins- und bargeld­lose Buchkredite geben wollen. Die Verfügung über diese aus nicht näher motivierten ,, Sachwerten" entstandenen Buchkredite soll nicht durch Barabhebung, sondern ausschließlich durch leberweisung innerhalb eines zu schaffenden Ausgleichs­verkehrs bei der Ausgleichskasse oder den mit ihr zusammen­arbeitenden anderen Ausgleichskassen oder aber durch Ausgabe bestätigter, nur auf dem Verrechnungswege innerhalb des Systems einlösbarer Ausgleichsschecks erfolgen. Nur ausnahmsweise kann über einzelne aus dem, Barverkehr" ent standene Ausgleichsrechnungen bar verfügt werden. In der Regel soll der Verkehr auf den Teilnehmerkreis innerhalb der Kasse beschränkt bleiben.

Die ganze Sache wäre eine interne Angelegenheit der Erfinder, wenn nicht durch fortgesetzte Bemühungen um Er­weiterung des Kreises Unbeteiligte, nicht zuletzt aus Mittel­standskreisen, dabei Gefahr laufen würden. Es muß deshalb vor einem Beitritt zu den Kassen gewarnt werden, denn dieser Kredit­verkehr ist zwangsläufig zum Mißerfolg verurteilt, im kleinen durchgeführt, eine Spielerei, im großen eine Gefahr für die ,, Beteiligten", nicht zuletzt für die Annehmer sogenannter ,, be­stätigter Ausgleichsschecks, die dann akut wird, wenn die Kette an irgend einer Stelle reißt. Bei einer nicht anzunehmenden Weiterverbreitung würden die bestätigten Schecks, wirt­schaftlich betrachtet, Geldersatz bedeuten und damit inflationistisch wirken. Auf keinen Fall kann diese Erfindung als wirklich nügliche Einrichtung fruchtbarer Selbsthilfe angesehen werden und man muß jetzt bereits davor warnen, ehe dieses System sich erweitert und Unkundige in seine Kreise zieht.

Entwicklung der Tarifftundenlöhne. Nach einer Veröffentlichung des Statistischen Reichsamts

DURCH

SPAREN

ZUM WOHLSTAND. Bezirkssparkasse Gießen

männliche Hilfsarbeiter: 74,078,381,0 81,080,4 79,6 79,1 77,9 76,4 76,2 75,8 weibliche Facharbeiter und angelernte

Arbeiter: 59,062,164,6 64,764,6 64,4 61,7 61,2 61,1 61,1 61,1 weibliche Hilfsarbeiter:

Nr. 86.

tasse; im Gegenteil, wie Verluste von zu Hause aufbewahrten Ersparnissen durch Feuer, Diebstahl, Betrug beweisen, ist ge­rade in der jetzigen Zeit die Verlustgefahr sehr groß. Ferner ist zu bedenken, daß das Geld, das zu Hause liegt, keine Zinsen bringt, und sie sind gerade jetzt hoch. Das Geldhamstern führt aber auch zu einer allgemeinen Erhöhung der Arbeitslosigkeit und Verminderung des Volkseinkommens, wovon natürlich auch die Geldhamsterer betroffen werden. Je mehr Geld eingezahlt und je weniger Geld abgehoben wird, umso mehr Kredite kön nen die Sparkassen und andere Geldinstitute an die Wirtschaft ( Fabriken, Handwerker, Landwirte usw.) geben. Dadurch kann die Wirtschaft umso mehr Aufträge erteilen und Arbeitskräfte bezahlen, damit steigen wieder Löhne, Gehälter und die anderen Einkommen. Wird dagegen Geld gehamstert, also unnötig ab­gehoben und nicht eingezahlt, so tritt die entgegengesetzte Ent­widlung ein; es müssen Kredite gekündigt und zurückgezahlt werden, damit geht die Beschäftigung der Wirtschaft weiter

zurück, und die Arbeits- und Erwerbslosigkeit wächst. Diese Zusammenhänge zeigen, worauf es ankommt: Nicht hamstern, sondern entbehrliches Geld, auch wenn es nur kurze Zeit nicht benötigt wird, einzahlen.

Der GDA. gegen Erhöhung der Arbeitslosen­Versicherungs- Beiträge für Angestellte.

In diesen Tagen ist die Mitteilung verbreitet worden, daß eine neue Notverordnung bevorstehe, die die arbeitslosenver sicherungspflichtigen Angestellten mit ihrem vollen Gehalt, also bis zu 700 RM. monatlich, zur Arbeitslosenversicherung heran­ziehen will. Wie wir hören, hat der Gewerkschaftsbund der Angestellten gegen eine solche Sonderbelastung der Angestellten den schärfsten Einspruch erhoben. Er hat dabei darauf hin­

49,2 51,953,6 53,7 53.2 52,0 51,6 50,9 50,7 50,7 50,7 Die Reihen zeigen einen weitgehend übereinstimmenden Verlauf. Die Säße für Facharbeiter und die für Hilfsarbeiter stiegen im Jahre 1925 kräftig an. Im Jahre 1926, dessen erste Hälfte durch konjunkturelle Depression gekennzeichnet ist, verharren sie ohne nennenswerte Veränderung auf dem erreich­ten Stand; im zweiten Drittel des folgenden Aufschwungjahres steigen sie wieder. Alle fünf Reihen zeigen im Jahre 1928 einen Anstieg, der sich in der zweiten Hälfte des Jahres 1929 zunehmend verlangsamt und im April 1930 bei allen Gruppen zum Stillstand kommt. Hierauf bleiben die Lohnsäge etwa ein halbes Jahr lang unverändert; erst Eude 1930 kommt der durch den Deynhausener Schiedsspruch( Mai 1930) eingeleitete gewiesen, daß die Angestellten durch den Gehaltsabbau sowie Lohnabbau in den Tariflohnsägen erstmalig zur Auswirkung. Die erste Jahreshälfte 1931 ist gekennzeichnet durch den Rück­gang der Lohnfäße für alle Berufsarten. Am 1. April 1931 betrug dieser Rückgang gegenüber dem jeweilig höch sten Stand der Vorjahreszeit im Durchschnitt aller Berufs­arten 4,3 v. H., im Mai erreichte er 5,5, im Juni 5,6 und im Juli 5,8 v. H. Die Einzelreihen zeigen in ihrem Verlauf gewisse Abweichungen, die sich jedoch in verhältnismäßig engen Grenzen halten. Die Facharbeiterfäße sind im Laufe der letzten Jahre verhältnismäßig weniger gestiegen als die der anderen Arbeitergruppen.

Zur Unfallgefahr im Bergbau. Aus Bergbaukreisen wird uns geschrieben:

Essen. Durch das Grubenunglück auf der Zeche Mont Cenis wird die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit in erhöhtem Maße auf die bergbauliche Unfallgefahr gelenkt. Ueberblickt man die Unglückschronik, so wird das Jahr 1925 immer beson­ders traurige Erinnerungen wachrufen; es haben sich 6 schwere Unfälle mit nicht weniger als 223 Todesopfern ereignet. Seit 1925 ist der Ruhrbergbau erfreulicherweise von solchen schweren Explosionskatastrophen verschont geblieben. Explosionen von Schlagwettern haben zwar in einzelnen Fällen stattgefunden, durch die Gesteinsstaubschranken, die auch bei dem Unglüd auf Mont Cenis eine weitere Ausbreitung verhindert haben, konnten sie indessen auf die nächste Umgebung des Entstehungsherdes beschränkt werden. Einige Angaben über die Entwicklung der Unfallziffern dürften zurzeit besonders interessieren. Der plan mäßigen Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen auf dem Gebiete der Unfallbekämpfung ist es, mögen auch verschiedene besondere Umstände mitgewirkt haben, zu danken, daß die Ent­wicklung der Unfallziffern im Ruhrbergbau ein günstiges Er­gebnis aufweist. Oberbergamtsdirektor Schlattmann- Dortmund erwähnie kürzlich in einem Vortrage, daß nicht nur die Zechen gerade in den letzten Jahren zum Teil bahnbrechend außer­ordentlich viel für die Grubensicherheit getan haben, sondern auch, daß die Belegschaft, ihre Betriebsräte und ihre Verbände tatkräftig in derselben Richtung wirken. Die Statistik der töd­lichen Unfälle im Oberbergamtsbezirk Dortmund zeigt nach Mitteilung des Oberbergamts folgendes Bild: Vierteljahres­durchschnitt 1901-1910 tödlicher Unfälle insgesamt 165( auf 1000 Beschäftigte 0,573); Vierteljahresdurchschnitt 1926= 207 ( 0,580); 1927= 200( 0,543); 1928= 164( 0,481); 1929 = 174 ( 0,508); 1930= 135( 0,470); erstes Vierteljahr 1931 = 108 ( 0,459); zweites Vierteljahr 1931= 100( 0,467).

Gefahren des Geldhamsterns.

Die Entwicklung der Ein- und Auszahlungen bei den Geld­instituten zeigt in den letzten Monaten ein gegenüber der bis­herigen Entwicklung abweichendes Bild. Spareinlagen werden ganz oder teilweise abgehoben, recht häufig, ohne daß sie wirk­lich gebraucht werden, Einzahlungen dagegen unterbleiben. Das Geld ist zu Hause keineswegs sicherer als etwa auf der Spar­

die verschiedenen Steuer- und Versicherungsabzüge bereits der art belastet seien, daß ihnen eine derartige Sonderbelastung bis zu 13 Mark monatlich unmöglich zugemutet werden könne. Jm übrigen setze eine solche Erweiterung der Beitragserhebung ganz selbstverständlich auch einen entsprechenden Ausbau der Lei stungsklassen voraus.

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Ericheint Bezugspreis 2,4 edallionsschluß früh ndung nicht verlan

4 Jahrg. Politic

Der Wirtschaftsbe rieder unter dem Vor cwartet, daß die allge adet ift. Unmittelbar pie gebildet werden, In Kartell- und Zoll Zinslaften bejaffen Sohn und Preisaussch ang den größten Wer Die Schlichtungsv

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