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Gießener Zeitung

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück­sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

43. Jahrg.

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Bolitische Rundschau.

Unter dem Vorsiz des Reichsarbeitsministers Dr. Steger­wald fanden am Dienstag im Reichsarbeitsministerium Ver: handlungen mit den Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeit­nehmer der Berliner Metallindustrie statt, die mit einer Eini­gung endeten.

( Gießener Tageblatt)

Der Parteivorstand der Deutschen Volkspartei hat den Zen­tralvorstand der Partei auf Sonntag, den 30. November, nach Berlin einberufen.

Das Internationale Arbeitsamt in Genf schätzt auf Grund der letzten bei ihm eingegangenen Auskünfte und Informationen die Gesamtzahl der Arbeitslosen in der Welt auf 12 bis 15 Mil­lionen.

Die Lage der Arbeitslosen in Newyork ist so ernst, daß die Bolizisten von Newyork eine Sammlung zu ihren Gunsten veranstaltet haben, um sie in die Lage zu setzen, sich Lebens: mittel zu kaufen.

Auf der Insel Formosa ist ein Ausstand der eingeborenen Bevölkerung gegen die japanische Verwaltung ausgebrochen.

In Mc Alester( Oklahoma) ereignete sich auf einer Grube in einer Tiefe von 300 Fuß eine Schlagwetter- Explosion, wobei 28 Bergarbeiter verschüttet wurden.

Das amerikanische Marinedepartement hat im Staats: haushalt für 1932 für Marine- Luftfahrzwecke 134 Millionen Mark eingesetzt. Davon sind 6,3 Millionen Mark für den Bau eines neuen Luftschiffes 3RS 5" bestimmt.

Die Reichsregierung hat in Anbetracht der wirtschaftlichen Notlage es abgelehnt, für die Olympischen Spiele irgendwelche Mitte! bereitzustellen.

Youngplandebatte im

Auswärtigen Ausschuß

Für Mittwoch ist vom Vorsitzenden, dem nationalsozialisti­schen Abg. Dr. Frid, der Auswärtige Ausschuß einberufen wor­den. Den Inhalt der für diese Sizung vorgesehenen Besprechun­gen bilden die verschiedenen Anträge, die von den National­sozialisten, den Deutschnationalen und den Kommunisten über den Youngplan eingebracht worden sind.

30 Gesetze zum Regierungsprogramm erforderlich.

Das Reichskabinett trat am Dienstagvormittag um 11 Uhr zur Beratung der mit dem Reichshaushaltsplan für 1931 zu­sammenhängenden Fragen zusammen. Das Kabinett wird von jetzt ab täglich zusammentreten, um nach Möglichkeit bis zum Sonnabend das Finanzprogramm fertigzustellen, damit es am 4. November dem Reichsrat zugeleitet werden kann. Der Reichs­rat hält bekanntlich am 4. November sein erste Sitzung ab. Der Reichshaushaltsplan bedarf zu seinem Ausgleich einer Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen auf dem Gebiet der Steuerreform, der Reform des Finanzsystem usw.

Insgesamt sind 30 Gesetze erforderlich, die sich auf Einkom­mensteuer, Umsatzsteuer, Vermögenssteuer und den Finanzaus gleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden, Tabaksteuer und Tabakzölle beziehen werden. Am Freitag und Sonnabend sol­len des weiteren Besprechungen mit den Finanzministern der Länder über die die Länder interessierenden Fragen geführt

werden.

Grzesinstis Ernennung zum Polizeipräsident verschoben.

Die für Dienstag vorgesehene Kabinettssitzung der preußi­schen Regierung ist verschoben worden. Infolgedessen ist auch noch nicht die Ernennung des früheren preußischen Innen­ministers Grzesinski zum Berliner Polizeipräsidenten erfolgt.

Giftmordanschlag auf den Führer der Nationalsozialisten in Osnabrück.

Dem ,, Berliner Lokalanzeiger" wird aus Osnabrück gemel­det: Wie erst jetzt bekannt wird, ist kürzlich auf den Führer der Ortsgruppe Osnabrück der Nationalsozialistischen Deutschen Ar­beiterpartei, den Kaufmann Buß, ein Giftmordanschlag ver­übt worden. Buß, dem man in Nahrungsmitteln größere Arse­nifmengen zugeführt hat, befindet sich wieder außer Lebensge­fahr. Es soll feststehen, daß der Anschlag politische Hintergründe hat.

Der Kampf um Brasilien geht weiter. Nach Mitteilungen, die dem Auswärtigen Amt auf ein Radiotelephongespräch am Dienstagmittag von der deutschen Vertretung in Rio de Janeiro gemacht worden sind, gehen die Kämpfe in Rio de Janeiro in verstärktem Maße weiter.

Es haben sich jetzt drei Machtgruppen herausgebildet, die gegeneinander kämpfen.

An drei verschiedenen Stellen der Stadt kämpfen Angehörige der Polizei, des Heeres und der Marine gegeneinander. Es ist in diesem Augenblick noch nicht abzusehen, wer den Sieg davon­tragen wird.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Mittwoch, den 29. Oftober 1930

Kapitän Rolin schuldlos.

In Berlin ist inzwischen ein ausführlicher Bericht des deut­schen Gesandten Knipping eingegangen. Der Gesandte teilt un­ter anderem mit: Die sofort nach der Beschießung eingeleitete Untersuchung der deutschen Gesandtschaft in Rio de Janeiro hat ergeben, daß den Kapitän des Dampfers ,, Baden" keine Schuld trifft. Auch von der brasilianischen Regierung ist ein Vorwurf gegen den Kapitän nicht erhoben worden.

Der Kapitän hatte von den Hafenbehörden in Rio die Ge­nehmigung zur Ausfahrt.

Einstellung der Oderschiffahrt.

Zwei Dörfer unter Wasser.

Liegnitz, 28. Oktober. Bei Alt- Beckern ist am Dienstagvor­mittag der große Kazbachdamm durchbrochen. Der Schaden, den das Wasser angerichtet hat und noch anrichten wird, übersteigt alles vorausgesehene. Der Damm hinter der Schleuse, der den gewöhnlichen Wasserspiegel der Katzbach um etwa sechs Meter überragt, war bereits in der Nacht zum Dienstag überspült worden. Das niedrig gelegene Klein- Beckern stand bereits in der Nacht zum Montag fast vollständig unter Wasser. Die Schiffahrt ist auf der ganzen Oder eingestellt worden. Sämt­liche Wehre sind in der Nacht zum Dienstag und am Dienstag mongen belegt worden. Bei Breslau hat die Oder ihr Bett ver­lassen und überflutet bereits das ganze Gebiet zwischen den Deichen. Die Gegend von Sprottau ist bereits vollkommen überschwemmt. Der Telephonverkehr mit Grünberg ist unter­brochen. Ganze Ortschaften sind bedroht. Marklissa im Kreise Laubau ist seit Montag teilweise unter Wasser gesetzt. Die Orte Faulbrück, Neuendorf, Kreisau und Schengfeld im Peile­gebiet stehen ebenfalls unter Wasser. Auf der Strecke Breslau -Berlin ist der Bahndamm bei Maltsch unterspült. Sämtliche schlesischen Talsperren sind überfüllt.

93 Todesopfer der Maybacher Katastrophe. Saarbrücken, 28. Oktober. Die Berginspektion 9 gab be­kannt, daß nunmehr alle eingeschlossenen Bergleute bis auf einen, der nicht gefunden werden kann, geborgen sind. Die Zahl der Toten beträgt mit diesem einen also 93. 21 Verletzte liegen im Krankenhaus, vier davon befinden sich noch in Lebens­gefahr. Von den Toten sind jetzt alle bis auf vier identifiziert worden. Für Mittwoch, dem Tag der Beisehung, hat die Re­gierungskommission im ganzen Saargebiet alle Lustbarkeiten verboten. Auf allen Gruben des Saarreviers wird am Mitt­woch die Arbeit ruhen. Der evangelische Oberkirchenrat hat zu dem Trauertag erneut Trauerbezeigung der evangelischen Lan­deskirche in Preußen angeordnet. Reichspräsident von Hinden­burg empfing am Dienstag den französischen Botschafter de Mar­gerie, der ihm die Teilnahme des Präsidenten der französischen Republik an der Grubenkatastrophe in Alsdorf übermittelte.

Wie aus Alsdorf gemeldet wird, versuchten die Kommuni­sten, die bereits während der Beerdigungsfeierlichkeiten Kund­gebungen veranstaltet haben, am Montag erneut, Unruhe zu stiften. Auch bei der Grube Carolus Magnus in dem benach­barten Palenberg kam es zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen der Grubenverwaltung und den demonstrierenden Kom­munisten.

Die Feier des 31. Oktobers und die evangelischen Beamten.

Der 31. Oktober hatte seither als Feiertag des deutschen Volkes nicht den gesetzlichen Schuh erhalten, den er verdient. Handelt es sich bei ihm doch nicht nur um einen konfessionellen Feiertag, sondern um die Erinnerung an den Beginn der ge­waltigsten deutschen Kulturbewegung auf der unser ganzes modernes Leben sich aufbaut und deren Segnungen gleicher­maßen dem ganzen Volke zugute kamen.

In diesem Jahr ist es erstmalig gelungen, den 31. Oktober dadurch hervorzuheben, daß für die evangelischen Schüler und Lehrer, die an einer Reformationsfeier an diesem Tag teil­nehmen, der ganze Tag schulfrei sein wird. Mit Recht aber empfinden die evangelischen Beamten es als nicht angebracht, daß für sie der 31. Oktober keinerlei Dienstfreiheit bringt, wäh­rend etwa der folgende Tag für die katholischen Beamten ge= schützt ist. Der Deutsche evangelische Beamtenbund hat auf seiner letzten Generalversammlung in Coburg das gesamte Gebiet des Feiertagschutzes eingehend geprüft und folgende Forderungen aufgestellt, die zu vertreten er sich als Ziel gesetzt hat, nämlich:

1. Reichsgesetzlichen Schutz der feststehenden Feiertage, auch des Bußtags und Karfreitags, unabhängig von den Bestimmun gen über die nationalen Feiertage.

2. Auch der 31. Oftober fann gemäß seiner Bedeutung für die deutsche Kultur rechtlichen Schutz beanspruchen. Dieser hat mindestens durch Landesgesetzgebung zu erfolgen.

3. Es sind allgemeine Schutzbestimmungen für den Sonntag, einschließlich des Heiligen Abends, reichsgesetzlich zu erlassen. 4, Ehe die Bestimmungen zu 1 bis 3 erreicht sind, sind die Dienſtvorschriften, die namentlich für den Verkehrsbeamten willkürlich und widerspruchsvoll sind, einheitlich zu regeln.

( Neueste Nachrichten)

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Nummer 86

Handwerk, Regierungsprogramm und Beimischungszwang.

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Die Ausschüsse für Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik beim Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag und beim Reichsverband des deutschen Handwerks traten am Freitag, dem 24. Oktober, im Verwaltungsgebäude des Deutschen Hand­werks- und Gewerbekammertages zu Hannover unter starker Beteiligung aus dem ganzen Reichsgebiet zu einer Aussprache über das Regierungsprogramm vom 30. September 1930 zu sammen. An den Beratungen nahm auch der mit der Wahr­nehmung der Geschäfte des Reichskommissariats für Handwerk und Kleingewerbe beauftragte Ministerialrat Dr. Hoppe vom Reichswirtschaftsministerium teil. Den Vorsitz führt Ober­meister Hansen Hamburg, M. d. RWR. Nach einem Referat zu den finanz- und sozialpolitischen Fragen des Regie­rungsprogramms, sowie nach weiteren Referaten zur Neurege­lung der Wohnungszwangswirtschaft und zur Frage des Preis­abbaus und der Lohnsenkung wurde in eine ausführliche Erörterung eingetreten. Diese erkannte das Regierungspro gramm im allgemeinen als eine geeignete Grundlage zur weiteren Behandlung an, wobei allerdings zu verschiedenen Vorschlägen eingehend Kritik geübt wurde. Nach Stellungnahme der Vor­stände des Kammertages und des Reichsverbandes wird über das Regierungsprogramm eine gemeinsame Zusammenkunft und Aussprache mit dem Handwerk nahestehenden Abgeordneten in Berlin stattfinden.

Zu der beabsichtigten zwangsweisen Beimischung von Kar­toffel- und Roggenmehl wurde nachstehender Antrag des ,, Germania" Zentralverbandes deutscher Bäckerinnungen und des Deutschen Müllerbundes einstimmig angenommen:

Die vereinigten Ausschüsse für Sozialpolitik und Wirt­schaftspolitik beim Deutschen Handwerks- und Gewerbekammer­tag und beim Reichsverband des deutschen Handwerks bekennen sich zu allen Maßnahmen, die wirklich geeignet sind, der Land­wirtschaft zu helfen. Sie protestieren aber gegen Anträge, die die Landwirtschaft, in derem Interesse das Brotgesetz geschaffen wurde, von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen wollen.

Die von dem Reichsverband des Bäckerhandwerks unter­breiteten Vorschläge, die bereits Gegenstand von Verhandlun­gen zwischen dem Reichsernährungsminister Dr. Schiele und dem ,, Germania"-Verband gebildet haben, werden als geeignete Maßnahmen zur Milderung der gegenwärtigen Notlage der deutschen Landwirtschaft angesehen. Dem Reichsernährungs­minister wird dringend nahegelegt, diese Maßnahmen, die die beteiligten Gewerbe, gestützt auf ihre Erfahrungen, vorschlagen, trotzdem sie den Berufsangehörigen nicht unerhebliche Opfer auferlegen, zu ergreifen und verbunden mit den bisherigen gesetz­lichen Vorschriften konsequent durchzuführen. Dieses ist bisher nicht geschehen, woraus sich der geringe Erfolg erklärt.

Die gemachten Vorschläge können sofort erfolgreich durch­geführt werden, während andere Maßnahmen längere Ueber­gangszeiten notwendig machen.

Jede zwangsweise Beimischung von Kartoffel- und Roggenmehl oder eins von beiden zum Weizenmehl ist energisch abzulehnen als gegen die berechtigten Forderungen der Ver­braucherschaft nach einwandfreiem und preiswertem Gebäck ver­stoßend.

Eine solch tief einschneidende Maßnahme würde auch nicht die beabsichtigten Erfolge zeitigen können hingewiesen sei nur und dem Schleichhandel auf die notwendigen Ausnahmen Tür und Tor öffnen.

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Das Gesamthandwerk würde die zunächst betroffenen Handwerkszweige in einem durch einen Beimischungszwang auf­gezwungenen Eristenskampf gegen eine solche neue Zwangswirt­schaft tatkräftig unterstützen, weil ein solcher Kampf auch im Interesse der deutschen Verbraucherschaft liegt.

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