Nr. 41.
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Gießener Zeitung
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
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43. Jahrg.
Politische Rundschau.
( Gießener Tageblatt)
Die Verordnungen, die auf Grund des vom Reichstag verabschiedeten Ermächtigungsgesetzes für steuerliche Maßnahmen zur Erleichterung der Kreditversorgung der Wirtschaft zu er: folgen haben, werden dem Steuerausschuß des Reichstags so rechtzeitig zugehen, daß sie noch vor Pfingsten in Kraft treten fönnen.
Der volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstages verlänger te die Geltungsdauer der Verordnung über den Vermahlungszwang von Inlandsweizen um einen Monat. Die Verordnung, wonach beim Weizenmehl mindestens 50 v. H. Inlandsweizen vermahlen werden müssen, gilt nunmehr bis Ende Juni.
Der 8. Deutsche Richtertag in Köln hat die Frage, ob eine grundlegende Justizreform in Deutschland notwendig ist, bejaht und das Bundespräsidium beauftragt, die erforderlichen weiteren Schritte zu tun.
Da die Ratifizierung des Londoner Paktes in der laufenden Senatssession unmöglich ist, verfügte Hoover eine Sondersession, Die außer dem Londoner Pakt auch noch die übrig bleibenden Angelegenheiten erledigen soll.
Nach Meldungen aus Moskau hat der Rat der Volkskommissare beschlossen, der Landwirtschaft im zweiten Halbjahr an Krediten insgesamt 169 Millionen Rubel zur Verfügung zu stel= len. Dovon sollen allein zwei Drittel für den Ausbau der KolBeltivwirtschaft verwandt werden.
Eine Ballan- Friedenskonferenz wird am 5. Oktober ds. Js. in Athen zusammentreten.
In Utadi ist der frühere Präsident der gesetzgebenden indi: chen Versammlung, Patel, der die Führung der Angriffe auf Die Salzlager von Dharajana übernommen hatte, verhaftet wor=
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Steuerdebatte im Hessischen Landtag.
Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21.
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Mittwoch, den 28. Mai 1930
Der Grenzzwischenfall.
Polnischer Schritt- deutsche Antwort.
Berlin, 27. Mai. Der polnische Gesandte hat beim Auswärtigen Amt wegen der Vorgänge, die sich anläßlich des Grenzzwischenfalles bei Neuhöfen abgespielt haben, Vorstellungen erhoben. Er hat den Tatbestand entsprechend dem polnischen Communiqué vom 26. Mai geschildert, wonach es sich um einen Uebergriff deutscher Amtspersonen gehandelt haben soll. Dem polnischen Gesandten ist erwidert worden, daß sein Protest zurückgewiesen werden müsse. Es handele sich aber nach dem bisherigen Ergebnis der von den zuständigen deutschen Stellen eingeleiteten Untersuchung nicht um einen Uebergriff deutscher Beamten, sondern um eine polnische Grenzverletzung und um Gewalthandlungen, die von polnischen Beamten auf deutschem Territorium begangen worden seien. Der deutsche Gesandte in Warschau ist beauftragt worden, den deutschen Standpunkt in vorstehendem Sinne bei der polnischen Regierung zur Geltung zu bringen.
Darmstadt, 26. 5. In der heutigen Weiterberatung der Steuerfapitel im Hessischen Landtag verlangt Abg. Dr. Leuchtgens( Landbund) eine Senkung der Realsteuern. Die Veranlagung nach dem Vorkriegswert sei schreiendes Unrecht. Abg. Dr. Lux( Soz.) hält es für einen Fehler, daß seinerzeit die Eintommensteuer abgebaut wurde, setzt sich aber in Widerspruch zu feinem Parteifreund Hilferding. Abg. Heinstadt( 3tr.) erklärt, daß das Zentrum einem Notopfer in der Form, wie es die Christlichen Gewerkschaften propagieren, sympathisch gegenüber steht. Ministerialdirektor Dr. Schaefer gibt gegenüber früheren Auslassungen des Abg. Dr. Niepoth zu, daß tatsächlich der Gewerbesteuerertrag höher war, als vorgesehen. Es handele sich aber nur um 5,5 Prozent. Die Regierung habe sich bemüht, die bei der Sondersteuer zur Ausschüttung kommenden 15 Prosent richtig zu berechnen; durch Ersparnis an anderen Stellen jei es gelungen, den vorgesehenen Ausfall von 2 Millionen um 0,75 Millionen zu verringern. Von 1924 bis 1927 wurden rund 1590 Stellen abgebaut, Abg. Art( Volksrechtpartei) ist für ein Notopfer, das von allen getragen wird; auch dieses habe aber aber nur eine Bedeutung für ein Jahr. Abg. Schott( DVP.) bezeichnet die heutige Steuergesetzgebung als völlig untragbar für die Wirtschaft. Neben der Senkung aller Steuern ist eine Vereinfachung der Veranlagung notwendig. Die Erbitterung gegen den Staat, der nicht abhilft, wird immer größer und die Folgen dieser Erbitterung sind unabsehbar.
In der Abstimmung über Bad Salzhausen wird ein Zentrumsantrag angenommen, der das Kriegsblinden- Erholungsheim in Bad Salzhausen von der Kurtare befreit; desgleichen wird ein kommunistischer Antrag angenommen, der den für Bälle und Festlichkeiten vorgesehenen Betrag für die Befreiung der Kurtare verwendet wissen will. Das Kapitel wird angenommen mit einem Einnahme von 72 658 RM und einer Ausgabe von 76 391 RM.
Die Tagung
des demokratischen Reichsparteiausschusses.
( Neueste Nachrichten)
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Der Reichsparteiausschuß der Deutschen Demokratischen Partei trat am Sonntag in Halle zu seiner angekündigten Tagung zusammen. Nach Eröffnung der Tagung durch den Reichstags= abgeordneten Fischer- Köln erstattete der Parteivorsitzende KochWeser den Bericht über die politische Lage. Er rechtfertigte zu= nächst die Politik der gegenwärtigen Reichsregierung, der die Partei nur so lange angehören werde, als ihr keine Verletzung lebenswichtiger Grundlagen zugemutet werde. Mit Verschmelzungsplänen habe die Beteiligung an der Regierung Brüning nicht das geringste zu tun. Innerhalb der Partei müsse Vertrauen bestehen, wenn sie an den großen Aufgaben fruchtbar mitarbeiten will.
Zwangsarbeit in Rußland.
Kowno. Der Hauptvollzugsausschuß der Sowjetunion hat beschlossen, daß alle zu einem Jahr verurteilten Personen nicht mehr ins Gefängnis eingeliefert werden, sondern ihre Strafen mit Zwangsarbeiten in sowjetrussischen Betrieben verbüßen sollen. Mit dieser Maßnahme will Moskau eine weitere Ueberfüllung der sowjetrussischen Gefängnisse vermeiden.
Die Sowjets lenken ein!
Ob es nicht schon zu spät ist?
Nummer 42
Darf ein Architekt Provisionen nehmen?
Von Rechtsanwalt Frh. v. Nordenflycht- Berlin. Vor Beantwortung dieser Frage muß flargestellt werden, was hier unter Architekt verstanden wird. Nach einem Urteil des Kammergerichts kann sich jeder Architekt nennen, der sich auf Grund besonderer Eignung und Kenntnisse mit der Errichtung von Bauwerken oder der Anfertigung von Bauplänen befaßt, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob er eine besondere Vorbildung genossen hat oder nicht. Es kann also sowohl der nur den Bau leitende Baumeister als auch jeder Bauunternehmer und Maurermeister sich Architekt nennen.
Die Stellung eines Bauunternehmers ist jedoch verschieden von derjenigen eines bauleitenden Architekten. Der Bauunternehmer lieferi auf Grund eines Werkvertrages einen Bau oder Arbeiten zu einem Bau. Er hat die übernommenen Arbeiten einwandfrei und dem Vertrage entsprechend auszuführen, wofür er den vereinbarten Preis erhält. Es ist seine Sache, wie er mit diesem zurechtkommt. In der Spanne zwischen vereinbartem Preis und Selbstkosten liegt sein Gewinn. Wenn es ihm ge= lingt, seinerseits die Arbeiten zu besonders vorteilhaften Bedingungen an Unterlieferanten oder Handwerker zu vergeben, So kommt der Gewinn ihm allein zustatten; auf der anderen Seite kann er aber, wenn ihm der Bau teurer wird, als er ihn kalkuliert hat, auch den Preis dem Bauherrn gegenüber nicht heraussetzen, bleibt vielmehr an ihn, gebunden. Daraus folgt, daß Provisionen, Rabatte und sonstige Vergünstigungen, die der Bauunternehmer bei der Weitervergebung der Arbeiten erzielen kann, ihm allein zustehen.
Die Sowjetregierung in Moskau scheint eingesehen zu haben, daß sie auf ihre bisherige Weise der Propagierung der Kollettivisierung nicht weiter fommt und vor schweren Erntesorgen stehen wird. Sie hat jetzt den zur Zeit in Moskau arbeitenden früheren Vorsitzenden des Rats der Volkskommissare der Wolgadeutschen Republik, Kurz, nach den sibirischen deutschen Ansiedlungen gesandt, der sich mit den Fehlern der Kollektivisierung und der Vorwahlen zu den Dorfräten befassen soll. Er hat dem„, Landmann" in Nowosibirsk selbst diese Fehler und seine Aufgabe erläutert: Verlegung des Prinzips der Freiwilligkeit und hie und da zwangsweise Heranziehung in die Kollektive, Entkulakisierung der Mittelbauern und in einigen Fällen auch der Kleinbauern, bei den Dorfwahlen zu den Dorfsowjets falsche und gesetzwidrige Wahlrechtsentziehung solcher Bauern, die keineswegs zu den Stimmenentrechteten zu zählen seien. Neben ihnen seien ,, im Kampf mit den religiösen Vorurteilen den Einstellungen der Zentralbehörden völlig widrige Maßnahmen durchgeführt worden; Schließung der Kirchen in Administrativordnung ohne entsprechende vorherige Einwilligung der Gläubigen dazu". Zuweilen seien diese Fehler„ von besonders groben und unzulässigen Handlungen begleitet gewesen", die Ausnutzung dieser Fehler durch die ,, Kulakenprediger und Pfaffen und andere antisowjetische Elemente" habe
Die Botschafterkonferenz für Zerstörung zu Unzufriedenheit in den deutſchen Dörfern geführt, die„ die
der rheinischen Flugzeughallen.
Die Botschafterkonferenz hat nach einem in Berlin eingetrofsenen Bericht in der Frage der Zerstörung der Luftschiff- und Flugzeughallen im Rheinland nunmehr entschieden, daß die Zertörung durchgeführt werden soll. Diese überaus bedauerliche Entscheidung fann auch nicht gemildert werden durch das Zugetändnis, daß zwei Flugzeughallen in Neustadt, die während des Krieges niedergebrannt sind, und später wieder aufgebaut wurDen, innerhalb von drei Jahren einem zivilen 3wed, aber keimem Luftverkehrszweck, zugeführt werden sollen.
Die Saarverhandlungen.
Paris, 27. 5. Der Präsident der deutschen Abordnung für Die Saarverhandlungen, Staatssekretär von Simson, wird im Laufe der kommenden Woche wieder nach Paris zurückkehren. Die Verhandlungen haben in Abwesenheit von Simsons ihren Fortgang genommen.
Intensivität ihrer Arbeit, die Lust an der Sache der Verbesserung und Hebung der Rekonstruktion der Landwirtschaft herabgesetzt". Eine Ueberprüfung dieser Fehler gewinnt im Zusammenhang mit der herannahenden Aussaatkamtagne besondere Bedeutung. Deshalb habe die Regierung ihn, Kurz, als einen mit dem Leben und den Sitten der deutschen Bauern vertrau= ten Mann in die sibirischen deutschen Dörfer gesandt mit Vollmachten, an Ort und Stelle alle notwendigen Maßregeln zu ergreifen, die ,, eine völlige Durchführung des vorgemerkten Planes der Aussaatkampagne in den erwähnten Rayons sicherstelle".
Anders ist es jedoch bei dem Honorararchitekten. Er leistet feine Lieferungen oder Arbeiten für den Bau selbst, sondern seine Aufgabe ist es nur, Pläne und Entwürfe anzufertigen, den Bauherrn bei der Vergebung der Arbeiten zu beraten und zu vertreten und die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Er steht zu dem Bauherrn in einem Dienstverhältnisse, und zwar in einem ganz besonderen Treuverhältnisse, das ihn ver: pflichtet, die Interessen des Bauherrn in jeder Beziehung wahrzunehmen. Als Entgelt steht ihm dafür das vom Bauherrn zu zahlende Honorar zu.
Wer zwischen den Zeilen zu lesen vermag, weiß Bescheid: Die Sowjetregierung scheint endlich einzusehen, was sie mit der Vernichtung der Selbständigkeit und Arbeitsfreudigkeit der deutschen Bauern für einen Fehler begangen hat und wie sie sich mit der Bereitstellung ihrer Volfsernährung ins eigene Fleisch geschnitten hat. Ob sie jetzt noch imstande sein wird, das Unheil abzuwehren, wird sich zeigen müssen!
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Die Stellung, die der bauleitende Architekt und nur dieser soll im folgenden unter Architekt gemeint sein als Berater des Bauherrn hat, und die ihm auch in der Regel einen entscheidenden Einfluß bei der Vergebung der Arbeiten an Unternehmer und Handwerker gibt, kann leicht zu einem Mißbrauch führen. Bei der großen, auf dem Baumarkte bestehenden Konkurrenz, kommt es häufig vor, daß Bawfirmen und Handwerker, die sich um die Ausführung des Baues bewerben, dem Architekten Provisionen oder sonstige persönliche Vergünstigungen für den Fall, daß er im Namen des Bauherrn sie bei der Auftragserteilung bedenkt, anbieten, und leider läßt es sich nicht abstreiten, daß häufig solche Provisionen angenommen, ja auch mitunter sogar von Architekten gefordert werden.
Die Annahme von derartigen Provisionen, oder auf deutsch gesagt, Schmiergeldern, ist aber durchaus unzulässig, denn es ist klar, daß sie zu einer Schädigung des Bauherrn führen müſ= sen, dessen Interesse gerade der Architekt nachy allen Kräften wahrzunehmen hat. Es ist naheliegend, daß die Lieferanten und Handwerker, die dem Architekten Provisionen geben, diese wieder in irgend einer Form dem Bauherrn aufzuschlagen bestrebt sein werden, so daß nicht sie, sondern in Wirklichkeit der Bauherr die Provisionen zu tragen hat. Entweder werden sie die Provisionen bei ihren Offerten mit einkalkulieren und die Preise entsprechend höher berechnen, oder; falls dies nicht gelingt, sich durch Lieferung von schlechterem Material oder Arbeit mehr oder weniger schadlos halten. Sie werden damit rechnen können, daß der Architekt, dessen Aufgabe es gerade ist, für möglichst preiswerte Vergebung der Arbeiten zu sorgen und die ordnungsgemäße Ausführung zu überwachen, vielleicht ein Auge zudrüffen wird, wenn er selber eine Provision verdient. Es ist ja auch klar, daß ein Architekt durch Annahme von Provisionen hinter dem Rücken des Bauherrn sich in die Abhängigkeit der betreffenden Lieferanten und Handwerker begibt, da sie ihm durch Anzeige bei dem Bauherrn zum mindestens Unannehm= lichkeiten bereiten könen, und daß der Architekt infolgedessen in seiner Stellung gegenüber den Unternehmungen beeinträchtigt wird und ihnen gegenüber nicht in derselben sorgfältigen und unnachgiebigen Weise die Rechte des Bauherrn vertreten fann, wie ein Architekt, der sich nicht durch Provisionen hat be= stechen lassen.
Die persönliche Annahme solcher Provisionen und Vergünstigungen ist eine schwere Pflichtverletzung des Architekten. Der angesehene Architektenverband, der Bund Deutscher Architetten, verbietet es seinen Mitgliedern auf das schärfste, Provifionen anzunehmen, und geht gegen Mitglieder, die es doch tun, disziplinarisch vor. Die Bestrebungen dieses Architektenverbandes, das Unwesen der Provisionen auf dem Baumarkte zu unterdrücken, verdient allseitige Billigung und Förderung.
Schießstände niedergebrannt.
Frankfurt a. M. Jn der Nacht zum Montag brach in den Bürgerlichen Schießständen, der bekannten und vielbesuchten Ausflugsgaststätte im Frankfurter Stadtwald, an der Isenburger Schneise, ein Großfeuer aus, das die Gebäude bis auf die Grundmauern einäscherte.


