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Samstag, den 27. Dezember 1930

Cofales.

Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die Handwerkskammern.

Der Deutsche Handwerks und Gewerbekammertag hat sich mit einer ausführlichen Eingabe unterm 18. August ds. Is. an den Reichswirtschaftsminister gewandt, um Erlangung der Berechtigung zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen durch die Handwerks und Gewerbekammern. In der Eingabe war vornehmlich auf die Schwierigkeiten Bezug genommen worden, die damit verbunden sind, daß die Handelskammern Ursprungs­zeugnisse zu Ausfuhrzwecken nicht nur für Industrieprodukte, sondern auch für Erzeugnisse des Handwerks ausstellen. Mit Bescheid vom 15. Oktober ds. Is. hat der Neichswirtschafts­minister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Preußischen Minister für Handel und Gewerbe seine Bereitwilligkeit mitgeteilt, dem Antrag zu entsprechen. Dieses sei jedoch nur im Rahmen von Handelsverträgen und der sic ergänzenden Vereinbarungen möglich. Es ist deshalb in Ans­ficht genommen, bei Gelegenheit fünftiger Handelsverträge die deutschen Handwerks- und Gewerbekammern als befugt zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen vorzuschlagen.

Buchführung,

ein Gebot für jeden Handwerksmeister.

Wir haben schon zu wiederholten Malen an dieser Stelle anseinandergesetzt, wie wertvoll für den Handwerksmeister eine geordnete Büchführung ist. In einer Vielzahl von Fällen wurde diese Erfahrung gelegentlich der diesjährigen Steuerberatungen wieder bestätigt.

Die mit den Steuern verknüpfte Arbeit ist heute wegen der Kompliziertheit der Steuergesetze an und für sich nicht leicht. Sie wird aber um so schwieriger, je weniger Unterlagen für die Feststellung des Umsatzes, des Einkommens und des Ver­mögens vorhanden sind, und wird völlig zur Unmöglichkeit, wenn der Steuerpflichtige überhaupt keine nachweisbaren Angaben zu machen in der Lage ist. Viele glauben ihre Schuldigkeit getan zu haben, wenn sie die Steuererklärungsformulare ausgefüllt und an das Finanzamt eingesandt haben, übersehen dabei jedoch, daß die Steuerbehörden verpflichtet sind, die Steuererklärungen im einzelnen nachzuprüfen und in Zweifelsfällen den Nachweis der Richtigkeit der Angaben zu verlangen. So ergibt sich ganz von selbst die Frage, wie beweise ich dem Finanzamt gegenüber die Richtigkeit meiner Angaben? Hierauf aber gibt es nur eine Antwort: Durch eine geordnete Buchführung.

Was versteht man unter einer solchen Buchführung? Sie muß so beschaffen sein, daß alle Vorkommnisse in einem Ge­schäft während eines Jahres lückenlos aufgezeichnet und, wo üblich, mit Belegen bewiesen werden, und muß in einer solchen Form erfolgen, daß jeder mit der Buchführung vertraute Au­Benstehende sich ohne weiteres ein Bild über die Vermögenslage und die laufenden Veränderungen im Vermögensstand machen

fann.

Wer darum noch keine oder keine vollständige Buchfüh rung hat, benutze die sich jetzt zum Jahreswechsel bietende Ge­legenheit, um solche einzurichten.

*

* Stadttheater. Das Programm der kommenden Woche sieht wie folgt aus: Sonntag ,,, Der Mann, den sein Gewissen trieb"; Dienstag: Die erste Frau Delby"; Mittwoch: Robert und Bertram"; Donnerstag: die Operette Die drei Musketiere"; Freitag: Wiederholung Die drei Musketiere"; Sonntag, den 4. Januar, nachmittags: ,, Goldmarie und Pechmarie"; abends: ,, Meine Schwester und ich".

* Von der Universität. Geheimrat Prof. Dr. Heinrich von Zügel, Tiermaler, ist von der veterinär- medizinischen Fakultät unserer Universität zum Ehrendoktor ernannt.

* 1. Raff. Inf. Regt. Nr. 87, sowie Ersatz- und Kriegsfor­mationen, Res. 87, Landw. 87, Jnf.- Regt. 186, 223, 253, 349, 365, 468. Das Denkmal für unsere gefallenen Helden kommit nach Mainz. Die Einweihung und Wiedersehensfeier findet am 9. und 10. Mai 1931 in Mainz statt. Kameraden! meldet Euch schon jetzt bei Kamerad Eduard Feldmann, Frankfurt a. M., Rat- Beilstraße 15.

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Bekämpfung der Schwarzarbeit

im Handwert und Kleingewerbe.

Der Preußische Minister für Handel und Gewerbe hat unterm 25. November ds. Js. nachfolgenden Erlaß betr. Be­kämpfung der Schwarzarbeit im Handwerk und Kleingewerbe an die Regierungspräsidenten gerichtet:

III 616

Durch meinen Erlaß vom 28. Februar 1929 habe ich auf die Notwendigkeit der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Handwerk und Kleingewerbe und die An­meldepflicht derjenigen Schwarzarbeit hingewiesen, welche sich nicht auf die gelegentliche Verrichtung einer Arbeit gegen Ent­gelt beschränkt, sondern sich als selbständiger Betrieb eines ste­henden Gewerbes(§ 14 der Gew. Dròn.) kennzeichnet. Da die Klagen über Schwarzarbeit auch weiter zugenommen haben, sehe ich mich veranlaßt, den vorgenannten Erlaß in Erinnerung zu bringen, und Sie zu ersuchen auf eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit hinzuwirken. Eine solche wird sich aber nur dann erreichen lassen, wenn die in Frage kommenden Behörden mit den beteiligten örtlichen Gewerbekreisen fortgesetzt enge Fühlung halten und mit ihnen planmäßig zusammenarbeiten. Ich ersuche Sie, die beteiligten Behörden mit entsprechender Anweisung zu versehen und sich ferner dafür einzusetzen, daß die in Betracht kommenden Wirtschaftskreise( Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sich auch ihrerseits mit allem Nachdruck an der Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligen.

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Geschichte des Inf.- Leibregiments Großherzogin( 3. Großh. Seff.) Nr. 117. Demnächst erscheint die Kriegsgeschichte des Leibregiments 117; sie ist geschrieben zum Gedächtnis an unsere gefallenen Kameraden und soll den Ueberlebenden eine Erin­nerung sein an schwere aber stolze Zeiten treuester Pflichter­füllung im Heldenkampf zum Schutze unseres Vaterlandes. Die Unterlagen zur Regimentsgeschichte boten die amtlichen Akten des Reichsarchivs und persönlichen Aufzeichnungen mehrerer Ka­meraden. Verfasser ist Hauptmann Offenbächer. Es wer­den nur soviel Exemplare gedruckt, als Vorausbestellungen ein­

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Ala Zeitungs- Katalog 1931. Soeben geht uns die neue 56. Ausgabe des Zeitungs- Kataloges der Ala Anzeigen- Aktien­gesellschaft zu. Der neue Jahrgang gibt in gewohnter sorgfäl­tiger Bearbeitung Kenntnis von den im vergangenen Jahre zahlreich erfolgten Neuerscheinungen, Abgängen und Verände­zungen auf dem Gebiete des Zeitungswesens des In- und Aus­landes. Das gediegen ausgestattete, sachkundig bearbeitete und trotz des reichen Inhalts handliche Werk ist, wie die früheren Ausgaben, ein zuverlässiger und unentbehrlicher Ratgeber, der jedem Interessenten bei seinen Werbemaßnahmen gute Dienste loisten wird.

Deutscher Handwerkskalender 1931.

Der Deutsche Handwerks Kalender Jahrgang 1931, herausgegeben vom Reichsverband des deutschen Handwerks und gedruckt vom Konkordia- Verlag zu Leipzig, ist erschienen. Ein mehrfarbiges Titelblatt trägt in geschmackvoller Aufteilung eine stattliche Anzahl handwerkerlicher Wappen. Auf einem be­sonderen Blatt kündet uns ein Vorwort den Zweck der Heraus­gabe an. Wie in früheren Jahren will auch der Jahrgang 1931 wieder dazu beitragen, das Zusammengehörigkeitsgefühl in den eigenen Reihen des Handwerks zu stärken und das Ver­ständnis und die Würdigung des Handwerks in weitesten Krei­sen zu mehren.

In bunter Mannigfaltigkeit folgt dann auf den einzelnen Blättern ein reiches Bildmaterial über Leistungen und Erzeug­nisse des deutschen Handwerks. Wir sehen eine moderne hand­geschmiedete Tür, eine vorbildliche Meisterarbeit, die zeigt, daß Handwerksarbeit nicht durch Maschinenwerk ersetzt werden kann. Eine Abbildung des Rolands von Bremen, eine der we= nigen erhaltenen mittelalterlichen Monumentalskulpturen, weist auf die Bedeutung des Handwerks in den mittelalterlichen Städten hin und mahnt das Handwerk der Gegenwart, an der Entwicklung des Gemeinwesens zum Wohle des Volksganzen und des eigenen Standes teilzunehmen. Weitere Abbildungen zeigen gute handwerkerliche Arbeiten des Damenschneidereihand­werks, die Vorteile einer zeitgemäßen Beleuchtung der Werk­stätten, Verwaltungsgebäude der Kammern, Räume der dem Handwerk nabestehenden Versicherungsanstalten, der Hände Wirken bei der Anfertigung handwerkerlicher Erzeugnisse, Spitzenleistungen des mittelalterlichen Handwerks neben moder­aen Einzelstücken, Zimmereinrichtungen, Töpferwaren, Bild­hauerarbeiten, Aufnahmen zu dem Unterricht in den handwerker­lichen Fachschulen, Beteiligungen des Berufsstandes an Messen und Ausstellungen, lehrreiche Schaubilder, Handwerker in den einzelnen Berufsgruppen beim Arbeitsvorgang, Abbildungen verdienter Handwerksmeister usw. usw.

Die ersten Sonntage in den einzelnen Monaten bringen beachtenswerte Auszüge aus den Veröffentlichungen des Aus­schusses zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absazbedingun gen der deutschen Wirtschaft über das deutsche Handwerk. Diese weisen in eindringlicher Sprache auf die Bedeutung des Berufsstandes hin. Wir finden ferner alte Handwerkslieder and alte Handwerkssprüche.

Man muß sagen, daß sich der 4. Jahrgang des Deutschen Handwerks- Kalenders würdig an seine Vorgänger anschließt. Das gebrachte Bildmaterial kann als außerordentlich reich und mannigfaltig bezeichnet werden. Auch die drucktechnische Auf­machung verdient wegen ihrer Deutlichkeit und Schärfe volle Anerkennung. Wir zweifeln nicht daran, daß der Deutsche Handwerks- Kalender als zeitgemäßes Werbemittel des Be­rufsstandes dem deutschen Handwerk nur Freunde zuführen wird und daß er vor allen Dingen auch durch sein lehrreiches Bild­material in wirkungsvoller Weise in der Lage ist, Aufklärung und Verständnis für das deutsche Handwerk in den weitesten Kreisen zu schaffen. Der Preis des illustrierten Abreißkalenders beträgt 3. RM. Bestellungen sind an die Pressestelle beim Reichsverband des deutschen Handwerks zu richten.

Verantwortlich: Paul Christian Klein in Gießen.

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