Mittwoch, den 26. November 1930.
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,, Gießener Zeitung"
mitzuarbeiten, die sich zur Aufgabe macht, die Versicherung| soluten Verluste. Von legteren werden insbesondere die Beunter Beseitigung aller Mißbräuche auch in den eigenen auch in den eigenen Kleidungsgewerbe und die Baunebengewerbe betroffen. Reihen auf eigene Grundlage zu stellen. Dazu gehören: Herabsehung der Unterstügungssäge in den höheren Lohnklassen, Kürzung der Unterstüßungshöchstdauer, verstärkte Einführung der Bedürftigkeitsprüfung, strengste Sparmaßnahmen in der Verwaltung und endlich Herabsetzung der Beiträge auf ein wirtschaftlich erträgliches Maß. Dagegen muß das Handwerk eine schematische Herabsetzung der Arbeitszeit im Wege der Gesetzgebung ablehnen, weil sie mit seinen Produktionsbedingungen nicht vereinbar ist.
Das Handwerk erwartet, weiter, daß in dem von der Reichsregierung angekündigten Entwurf eines Arbeitsschußgesetzes der technischen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Handwerksbetriebes und den daraus sich ergebenden Lebensnotwendigkeiten des Handwerks in vollem Umfange Rechnung getragen und alles unterlassen wird, was geeignet ist, die Arbeitsfrendigkeit und die Selbstverantwortung des selbständigen Handwerkers zu schmälern oder gar zu unterbinden.
Die Versuche zu einer schematischen Gleichstellung der Industriearbeit müssen auf das schärfste bekämpft und abgelehnt
werden.
Alle etwaigen Versuche, das selbständige Handwerk in die bestehende Kranken-, Invaliden- und Altersversicherung durch geseglichen Zwang einzubeziehen, müssen abgelehnt werden. Das selbständige Handwerk hat bewiesen, daß es in der Lage ist, durch eigene Versicherungsanstalten auf berufsständischer Grundlage die notwendigen Schußmaßnahmen zu treffen. Es erwartet, daß ihm auch die Möglichkeit der Altersfürsorge für selbständige Handwerker durch Selbstverwaltungsmaßnahmen seiner Berufsvertretungen baldigst freigegeben wird.
Eine Deckung von derartigen Ausfällen durch den dem selbständigen Handwerker zustehenden Verdienstanteil ist unter den heutigen Verhältnissen einfach ausgeschlossen. Die übergroße Konkurrenz innerhalb und außerhalb des Handwerks, wie sie durch Warenhäuser, Konsumvereine, Werksverkaufsstellen, Beamten Vertriebsgesellschaften, Beamten Vertriebsgesellschaften, Hausierhandel, öffentliche Hand und Produktiv- Genossenschaften, gekennzeichnet wird, zwingt jeden Unternehmer von vornherein, sich mit dem bescheidensten Gewinn zu begnügen.
4. Zu der von der Reichsregierung vorgeschlagenen Neuregelung der Wohnungswirtschaft fordert das Handwerk im Einvernehmen mit seinen baugewerblichen Spizenverbänden und dem Zentralverband Deutscher Haus- und Grundbesizervereine mit allem Nachdruck, daß die im Regierungsprogramm angege= benen Fristen für den Abbau, bezw. Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft wesentlich verkürzt werden, derart, daß das Reichsmietengesetz und das Mieterschutzgesetz mit sofortiger Wirkung von allen durch die heutigen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt überholten Bestimmungen bereinigt werden und daß die Aufhebung des Restes dieser Geseze in kürzester Zeit erfolgt. Wohnungsämter und Mieteinigungsämter sind im Interesse der Sparsamkeit ebenfalls weit früher aufzu= lösen als vorgesehen.
Die Spißenkörperschaften des Handwerks schließen sich im übrigen der Kritik und den Aenderungsvorschlägen zum Baudie die baugewerblichen programm der Reichsregierung an, Spizenverbände in einer Eingabe an Regierung und Reichstag aufgestellt haben.
Die Folge ist eine noch nicht dagewesene Verarmung im Handwerk und immer weitere Minderung der Substanz, soweit Diese sie nach der Inflation überhaupt noch vorhanden war. Substanz bestand in der Regel in Haus- und Grundbesitz, der letzten Endes durch ständig erhöhte Steuern und Zwangswirtschaft ebenfalls verloren zu gehen droht, nachdem vorhandenes Kapital meist schon verloren ist.
Letzten Endes steht das deutsche Volk vor der Frage, ob es ein wichtiges Glied des Mittelstandes überhaupt noch als Der Handlebensfähig und existenzberechtigt anerkennen will. werker kann nicht zu Fabrikpreisen liefern, weil er keine Massenware liefert und keine Massenproduktion betreibt. Seine individuelle Tätigkeit und seine nur zeitweilige Inanspruchnahme durch die Bevölkerung, seine erhöhten Gestehungskosten, die auch durch höhere Löhne für seine Gesellen als für Industriearbeiter beeinflußt werden, bedingen eine andere Beurteilung, als sie zur Zeit wieder einmal üblich ist.
5. Mit ernster Besorgnis haben die beruflichen Vertretungen des Handwerks in den von den Regierungen des Reiches und der Länder angekündigten oder von den Vertretungen der Landwirtschaft geforderten Hilfsmaßnahmen auch solche Maßnahmen feststellen müssen, deren Durchführung einseitig zu Un aunsten des Handwerks sich auswirken müßte. Die beruflichen Vertretungen des Handwerks erkennen durchaus an, daß die Wirtschaftskrise, in der sich gegenwärtig die deutsche Landwirtschaft befindet, durchgreifende Unterstüßung und dauernde Hebung der Landwirtschaft verlangt. Bei der als notwendig Bei der als notwendig anerkannten Hilfsaktion darf aber nicht schematisch verfahren, muß vielmehr die Wirkung der für die Landwirtschaft durchzu führenden Hilfsaktion auf die gesamte Wirtschaft beachtet werden.
Die beruflichen Vertretungen des Handwerks erheben die Forderung, daß bei den Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft nicht nur die landwirtschaftlichen Vertretungen gutachtlich ge= hört werden, sondern daß die Wirkung dieser Hilfsmaßnahmen auf die gesamte Wirtschaft unter Anhörung der beteiligten Berufsvertretungen gutachtlich geprüft werde.
6. Bei der Beurteilung der Preiswirtschaft im Handwerk darf nicht vergessen werden, daß unter I 350 000 Betrieben eine große Anzahl Klein- oder Alleinbetriebe sind. Diese Be=
Erzwingen läßt sich eine Preissenkung aus den angeführten Gründen überhaupt nicht, sondern sie kann nur aus dem guten Willen aller Beteiligten hervorgehen. Dieser gute Wille ist beim Handwerk unbedingt vorhanden. Man soll aber nicht die Tatsache verkennen, daß die neuzeitlichen Verhältnisse den Handwerker in eine Zwangslage versetzt haben, die nicht überall richtig erkannt und beurteilt wird.
Voraussetzung für einen fühlbaren Preisabbau ist daher die Beseitigung jeglicher Zwangswirtschaft. 7.
Die beruflichen Vertretungen des Handwerks verlangen einen schleunigen Abbau der Regiebetriebe des Reichs, der Länder und der Gemeinden, die in ihrem bisherigen Bestande unter Verlegung des Artikels 164 der Reichsverfassung zu einer allmählichen Aufsaugung der Handwerkswirtschaft führen müssen.
Sie verlangen weiter die Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen unter tatsächlicher Befolgung des Inhaltes und des Sinnes der Reichsverdingungsordnung bei den Behörden des Reichs, der Länder und Gemeinden unter angemessener Beteiligung des Handwerks.
Angestellte statt Beamte.
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Nr. 94
Mainz. Im Einverständnis mit dem Hessischen Städtetag hat sich die städtische Verwaltung dahin geeinigt, daß in Mainz in den übrigen hessischen Städten werden die gleichen Beschlüsse gefaßt werden die Zahl der Beamtenstellen für die Folge wesentlich herabgesetzt wird, die Anstellung als Beamter aufs Lebenszeit fünftig zu beschränken ist, und zwar auf die führenden, leitenden und selbständig arbeitenden Kräfte, auf die mit der Ausübung, obrigkeitlicher oder polizeilicher Befugnis betrauten Kräfte und die Lehrpersonen an rein städtischen Unterrichtsanstalten, sowie auf solche Personen, bei denen die Beamtenqualität aus disziplinären oder sonstigen wichtigen Gründen für angezeigt zu erachten sind. Alle anderen Bediensteten sollten für die Folge nur im Angestelltenverhältnis oder je nach Lage der Verhältnisse im Arbeitsverhältnis beschäftigt werden.
8. Zur Gefundung der innerdeutschen Verhältnisse kann eine durchgreifende Verwaltungs- und Verfassungsreform nicht entbehrt werden. Sie ist von entscheidender Bedeutung und muß mit allem Nachdruck durchgeführt werden.
9. Ganz allgemein ist in der Gesetzgebung des Reichs und der Länder auf die Lebensbedingungen des gewerblichen Mittelstandes weit mehr als bisher Rücksicht zu nehmen. Die übermäßige Einschätzung der kapitalistischen und gewerkschaftlichen Kräfte läßt eine angemeffene Berücksichtigung des Mittelstandes in der Gesetzgebung des Reichs und der Länder troß des Artikels 164 der Verfassung seit deren Bestehen vermissen. Deshalb verlangen die beruflichen Vertretungen des Handwerks auf das entschiedenste, daß die künftige Gesetzgebung des Reichs nicht in der bisher üblichen schematischen Form weitergeführt wird, sondern daß in ausreichender Vorbereitung der zu erlassenden Geseze deren Wirkung auf die einzelnen Kreise der deutschen Wirtschaft vorher geprüft und jeweils ein gerechter. Ausgleich unter den verschiedenen Interessen herbeigeführt wird.
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Lokales.
Die nächste Stadtratsjißung
Mittwoch, de
Die Bezirk und hat am 23. helfen Kaffelmußte, durchge Sonntag, Serm Plakverein ein Spruchtammer gegen Helfen S berechtigten G beffenstand zur Verein SB- K. Marbu Boruffia Fulda beffen- Hersfeld Sport Raffel Odershausen bermannia Ka B.f.B. Gezen
findet am Freitag, den 28. November 1930, 16½ Uhr,( 4% Uhr), im Stadthaus Bergstraße( Sigungssaal) mit folgender Tagesordnung statt:
Die Spitzenvertretungen des Handwerks haben von Anfang an darauf hingewiesen, daß die Belastung aus dem Young- Plan die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft übersteigt und insbesondere auch die Leistungsfähigkeit des dentschen Handwerks, das durch die wirtschaftliche Entwicklung seit Kriegsende in immer mehr wachsende Not geraten ist. Die Vorstände des Kammertages und Reichsverbandes weisen erneut darauf hin, daß die Reparationslasten angesichts der in
zwischen eingetretenen Entwicklung völlig untragbar geworden
sind. Deshalb ist eine durchgreifende Revision der außenpoliti
triebe rechtfertigen ihre Existenz durch geringeren Verdienst anteil und längere Arbeitszeit. Wie die Finanzämter bestätigen können, wird der Verdienst eines voll beschäftigten Geset- schen Bindungen Deutschlands so bald wie möglich einzuleiten len von derartigen Betriebsinhabern selten erreicht. Die Leute bezahlen also ihre Selbständigkeit sehr teuer.
Hinsichtlich der größeren Betriebe darf festgestellt werden, daß mit dem Wachsen der Beschäftigtenzahl sich auch die Unkosten vermehren, so daß hinsichtlich der Produktionskosten im Handwerk keine großen Unterschiede bestehen. Erkundigungen bei den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken werden ferner ergeben, wie groß die Kapitalnot heute im Handwerk ist. Segenannte ,, Substanz" ist nur noch ausnahmsweise vorhanDas Zusammenholen der Löhne nimmt bei der passiven Haltung der Kundschaft immer mehr sonst produktiv zu verwendende Arbeitszeit in Anspruch. Arbeitszeit in Anspruch. Eine Ausnahme hiervon machen lediglich die Lebensmittelgewerbe, dafür haben sie aber entsprechend höhere Verkaufsspesen.
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Für die Preisbildung im Handwerk sind Materialkosten, Löhne und Geschäftsunkosten die hauptsächlichsten Faktoren.
Auf die Preise für Rohstoffe und Halbfabrikate hat das Handwerk keinen Einfluß. Selbst wenn die Weltmarktpreise gesunken sind, muß es wohl oder übel abwarten, bis die vorhergehenden, mehr oder weniger kartellierten oder syndizierten Lieferanten für den innerdeutschen Markt einen entsprechend billigeren Bezug ermöglichen.
Ebenso ist das Handwerk nicht unabhängig in der Lohnbildung. Soweit Forderungen der Arbeitnehmer als übertrieben bezeichnet werden müssen, fehlt es den betroffenen Gewerben meist an der Möglichkeit, sich dagegen durchzusetzen, teils wegen der pekuniären Folgen, teils wegen der staatlichen Schlichtungspolitik.
Umsomehr hat das Handwerk die Verpflichtung, die Geschäftsunkosten möglichst niedrig zu halten. Aber auch hier stößt es überall auf gebundene Verhältnisse. Die Zinsen für Anlage und Betriebskapital sind nach wie vor hoch, das Gleiche gilt von den sozialen Lasten und den Realsteuern. Das Borgunwesen nimmt unerträglich zu, ebenso die Höhe der ab
und durchzuführen.
1. Krediterweiterungen für den Voranschlag 1930 sowie Bereit stellung der erforderlichen Dedungsmittel.
2. Festsetzung der Gemeindehundesteuer für die Stadt Gießen für das Kalenderjahr 1931.
3. Aenderung der Ortssagung über die Erhebung einer Bier: steuer in der Stadt Gießen.
4. Ortssagung über die Rechte und Pflichten der städtischen Beamten.
5. Instandhaltung des Schulgebäudes des Realgymnasiums. 6. Baugesuch zur Errichtung eines Nebengebäudes Bergstr. 3 Ernst Wagner.
7. Aenderung der Baufluchtlinie in der Straße Am Steg. 8. Wasserversorgung der Gemeinde Klein- Linden.
9. Vergebung von Arbeiten und Lieferungen:
Germania Ful Spielverein Sta Vereine 6.6.03 Staffe F. C. Großalm 6.605 ötti Hessen Kassel Aurheffen Kaff S. V. 05 Einb 6. Bgg. Göttin F. C. Grone Allgemein gruppe gehalt differenz zwijd jes Verhältnis der eine und
a) Vergebung von Betonarbeiten im Marktlaubengebäude. b) Beschaffung eines dritten Müllwagens.
c) Errichtung einer Kuttelei am Schlachthof; hier: Ber: gebung der Eisenbetonarbeit zur Errichtung eines Maj sivdaches.
d) Befestigung der Fahrbahn und des nördlichen Bürger steigs in der Licherstraße zwischen dem alten Steinbacher: weg und der Straße An der Kaserne; hier: Vergebung der Pflasterarbeiten.
e) Errichtung eines Marktlaubengebäudes; hier: Vergebung der Arbeiten.
10. Kreditbewilligungen:
Tendenzbericht über die Unfallgefahr im Ruhrbergbau. Der Verein für die bergbaulichen Interessen in Essen übermittelt uns eine Erklärung zu der in einem Bericht des WTB. über die Reichskonferenz des Alten Bergarbeiterverbandes enthaltenen Mitteilung, daß allein im Ruhrbergbau seit Kriegsende rund 10 000 Bergarbeiter tödlich verunglückt und über 700 000 verletzt worden seien. Mit solchen, dem Uneingeweihten hoch erscheinenden Zahlen würden in der Oeffentlichkeit übertriebene Vorstellungen über die Unfallgefahr im Bergbau erweckt. Wenn man die Unfälle eines längeren Zeitraumes zusammenzähle, tomme man bei allen statistischen Feststellungen auf hche Zahlen. Der bergbauliche Verein weist darauf hin, daß beispielsweise in Berlin allein im Jahre 1928 1694 Personen tödlich verunglüdt seien, das ergebe auf einen Zeitraum von 11 Jahren berechnet, wie es der Alte Verband tue, mehr als 19 000 tödliche Unfälle, also fast das Doppelte der Zahl der im Ruhrbergbau tödlich Verunglückten. Mit derselben Berechnungsmethode komme man im Deutschen Reiche insgesamt auf rund 290 000 tödliche Unfälle, 97 000 tödliche Verkehrsunfälle, 176 000 Selbstmorde auf jeden Tag entfallen 44 Selbstmorde und 40 000 Todesfälle durch Ertrinken, darunter 12 100 Rinder. Von amtlicher Stelle sei bereits in einem Bericht über die Entwicklung der Unfälle im Ruhrbergbau im Jahre 1929 darauf hingewiesen, daß in diesem Jahre eine so günstige Verhältniszahl seit Bestehen der reichsgesetzlichen Unfallversicherung noch nicht erzielt worden sei. In den drei ersten Jahresvierteln 1930 habe sich diese günstige Entwicklung weiter fortgesetzt. Die Verhältnisziffer zeige, auf 1000 Beschäftigte berechnet, einen Rückgang von 0,573 in dem Zeitraum 1901 bis 1910 auf 0,427 im 3. Vierteljahr 1930. Die Unfallziffern im Bergbau lägen auch nicht höher als in manchen anderen Gewerbebetrieben.
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a) Erhöhung des Titel 6 Einnahmen und des Titel 8 Boj. 27 Ausgaben im Voranschlag des Gaswerts Rj. 1930.
b) Erneuerung des Feuerversicherungsbuches der Stadt Gies Ben.
c) Straßenbeleuchtung in der Stadt Gießen.
d) Krediterweiterung für die Anschaffung eines Ajag- Wagens( Straßenbaumaschine).
11. Winterbeihilfe 1930-31 an die Fürsorgeempfänger des Wohl. fahrtsamtes und andere Bedürftige.
12. Gesuche um Erlaubnis zum Schantwirtschaftsbetrieb. 13. Mitteilung der Stadtverwaltung.
* Gießener Einwohnerzahl. Nach der Personenstandsaufnahme vom 10. Oktober ds. Js. beläuft sich die Gesamtbevölke rungsziffer der Stadt auf 37 141 Personen bei 8990 Haushal tungen.
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Vom Stadthaus. Die Stadtverwaltung hat den Gehaltstarif für alle Angestellten im Büro- oder technischen Dienst der Stadt zum nächsten zulässigen Termin gekündigt.
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Von der Universität. In diesem Wintersemester hat die Universität 1905 Studierende, die höchste bisher erreichte Zahl Aus dem Stadttheater. Die Einlösung des dritten Ab schnitis der Abonnements für Dienstag, Mittwoch und Freitag hat in den nächsten Tagen zu erfolgen. Heute, Mittwoch Abend, wird Schillers Trauerspiel„ Kabale und Liebe" gegeben.
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Brennendes Auto. Am Montag nachmittag verbrannte
infolge Vergaserbrandes auf der Straße nach Hausen ein de Firma Hanstein von hier gehörendes Personenauto, das sich auf einer Werkstättenfahrt befand.
* Rindermarkt. Zum gestrigen Rindermarkt waren 143! Stüd Großvieh und 191 Kälber aufgetrieben, von denen nur ei geringer Ueberstand verblieb. Für Kälber wurde das Pfund Lebendgewicht bis 65 Pfg. gezahlt.
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