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Nr. 58.

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phon Nr. 3715

Gießener Zeitung

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück­sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

43. Jahrg.

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Politische Rundschau.

Namens des deutsch- polnischen Komitees hat dessen Vor­sitzender, Professor Julius Wolf, an den Reichskanzler, den Bizelanzler und den Reichaußenminister telegraphisch den An­trag gerichtet, den deutsch- polnischen Handelsvertrag durch

( Gießener Tageblatt)

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 26. Juli 1930

( Neueste Nachrichten)

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg., lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platz­vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Vollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 59

Abhänge der Benitianer Alpen betroffen worden sind. In zur Arbeitslosenversicherungs- Reform.

dieser Zahl sind fünf Verletzte enthalten, die im Laufe der Nacht gestorben sind. Der Sachschaden ist sehr groß. Neben der Zerstörung ihrer Häuser haben die Betroffenen auch den Verlust ihres ganzen Viehs zu beklagen.

Der Reichsarbeitsminister hat unterm 25. Juni ds. Is. dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Begründung und Anlagen nach Zustimmung des Reichs­rats zur Beschlußfassung vorgelegt. Dieser Entwurf bemüht

Netverordnung deutscherseits zu ratifizieren, weil er zur Be Mindestens 3000 Tote in Süditalien., itere Ginſparungen ſicherzustellen.

lebung der Wirtschaft im Osten unerläßlich sei.

Der Reichspräsident hat für die Hinterbliebenen der Koblen­zer Opfer zunächst eine Summe von 10 000 Mark zur Verfügung gestellt.

Unter Leitung des Chefs der Heeresleitung finden in der Zeit vom 15. bis 19. September die diesjährigen Reichswehr­manöver in Oberfranken und Thüringen statt, und zwar neh­men daran teil die fünfte Division, die dritte Kavalleriedivision, sowie eine Anzahl technischer Truppenteile der übrigen Wehr­freise. Am Schluß der Uebung ist eine Parade vor dem Reichs: präsidenten vorgesehen.

Der Bundesvorstand des Stahlhelms hat beschlossen, den 11. Reichsfrontsoldatentag, am 4. und 5. Oktober, am Rhein, und zwar im Raume von Koblenz bis Bingen stattfinden zu lassen.

Mit Rücksicht auf die am 14. September stattfindenden Reichstagswahlen ist der Deutsche Juristentag, der vom 10. bis 13. September 1930, also unmittelbar vor den Reichstagswahlen, in Lübeck stattfinden sollte, abgesagt worden. Er wird statt dessen mit unveränderter Tagesordnung im September 1931 in Lübeck stattfinden.

Der Aeltestenrat des Braunschweigischen Landtages hat am Donnerstag beschlossen, den Landtag auf Donnerstag, den 31. Juli einzuberufen. In dieser Sigung soll über die Auf­lösung des Landtags zum 13. September Beschluß gefaßt werden.

In Straßburg wurde der bekannte Autonomist Karl Bau­mann wegen Beleidigung französischer Behörden zu 50 Franken Geltstrafe verurteilt. Nach der Urteilsverkündung rief er aus: ,, Es gibt in Frankreich keine Gerechtigkeit!" Er wurde dafür mit einer Ordnungsstrafe von vier Monaten Gefängnis belegt. Der ehemalige deutsche Schlachtkreuzer Hindenburg", der in der Bucht von Scapa Flow gehoben worden war, ist beim Abschleppen unweit der Bucht bei der Insel Hoy auf Grund ge= tarten.

Die Verhandlungen über eine Erneuerung der Kollektiv: verträge in den graphischen Gewerben Desterreichs sind end­gültig gescheitert. Der Hauptverband der Buchdruckereibesitzer Desterreichs teilt daraufhin jezt mit, die Unternehmerschaft des graphischen Gewerbes sei gezwungen, mit der Aussperrung des gesamten Personals vorzugehen. Es liege lediglich an der Arbeiterschaft, die Möglichkeit zu bieten, um die endgültigen Felgen dieser Maßnahme aufzuheben.

In Paris, Metz und im Norden Frankreichs hat die Poli­zei geheime drahtlose Telegraphenstationen entdeckt, die nach den bisherigen Mitteilungen dazu dienten, mit Umgehung der Post Privatnachrichten zu verbreiten.

Wic aus Lissabon gemeldet wird, ist es der portugiesischen Belizei gelungen, eine neue Verschwörung gegen die Regierung aufzudecken. Ein bedeutendes Waffenlager und zahlreiche Bom­ben wurden beschlagnahmt.

Die Nantingregierung berichtet über militärische Erfolge über die Nordarmee, bei denen die letztere schwere Verluste er­litten habe.

Berordnung gegen Waffenmißbrauch in Kraft geseßt.

Infolge der Auflösung des Reichstages konnte das in Vor­bereitung befindliche Gesetz gegen Waffenmißbrauch nicht mehr eingebracht werden. Da das bewaffnete Auftreten von Or­ganisationen radikaler Parteien in letzter Zeit eher zugenom­men hat und zu befürchten ist, daß dadurch der friedliche Ver­lauf der Wahlen bedroht sein könnte, so hat der Reichspräst­dent auf Vorschlag der Reichsregierung den Gesezentwurf auf Grund von Artikel 48 der Reichsverfassung als Verordnung in Kraft gesetzt. Die Verordnung ist bis zum 1. April 1931 be­früstet und soll nach erfolgter Neuwahl unverzüglich dem Reichs­lag als Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Wirbelwindkatastrophe in Venetien

27 Tote in Oberitalien.

Rom, 25. Juli. Ein furchtbarer Wirbelsturm hat die Ge­gend von Montello und Montebelluna am Fuße der Veneti­amer Alpen heimgesucht und ungeheuere Verwüstungen an­ge richtet. Bisher sind mehr als 20 Tote und mehrere hundert Berlegte festgestellt. Mindest 1000 Gebäude, meist Bauern­häuser, sind entweder völlig zerstört oder unbewohnbar ge­worden. Innerhalb von zehn Minuten hatte der Wirbel­turm sein Zerstörungswerk beendet und war weitergezogen, LTD diese zehn Minuten hatten genügt, um blühende Ort­aften in Schutt- und Trümmerhaufen zu verwandeln. Treviso, 25. Juli. Bis Freitag mittag hat man 27 Todes opofer des Wirbelsturms festgestellt, durch den die südlichen

Benevento, 25. Juli. Die letzten Angaben der Behörden, lauten dahin, daß allein in der Provinz Avellina schätzungs­weise 2000 Tote und in den Provinzen Benevento und Neapel etwa 1000 Tote zu verzeichnen seien. Dabei steht noch dahin, ob es bei diesen fürchterlichen Zahlen bleibt, denn die Schreckensnachrichten wollen noch immer nicht aufhören, und man erfährt erst jetzt, daß zwei weitere Ortschaften, nämlich Lacedonia und Aquilonia, ebenfalls so gut wie völlig zerstört worden sind und durch Militär geräumt werden mußien. In Lacedonia hat es etwa 300, in Aquilonia etwa 400 Tote ge­geben. Die überlebenden Einwohner sind obdachlos, da die wenigen noch stehenden Gebäude jeden Augenblick einzustürzen drohen. Geradezu entsetzliche Szenen ereigneten sich in Mon­tecalvo, das einen einzigen Trümmerhaufen bildet.

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Die Bergungsarbeiten in Koblenz

Koblenz, 25. Juli. Die Bergungsarbeiten; im Lützeler Weitere Hafen wurden heute vormittag emsig fortgesetzt. Leichen sind aber nicht gefunden worden. Bei den zuständigen Stellen ist man nunmehr der Ansicht, daß nach dem Ergeb­nis der Nachforschungen kaum mehr als die 37 Opfer, die be­bereits geborgen wurden, zu beklagen sind.

Die Reichsbehörden flaggen halbmast.

Die Beisegung der Opfer der Koblenzer Brückeneinsturz­fatastrophe findet am Samstag, dem 26. Juli, nachmittags, statt. Die Reichsbehörden in Preußen setzen ebenso wie die preußischen Behörden aus diesem Anlaß die Flaggen auf Halbmast.

Amerikas neues Flottenprogramm. Washington. Die zuständige Abteilungen im Marinedepar tement haben sofort nach der Unterzeichnung des Flottenpaktes mit der Prüfung eines ausführlichen, über 6 Jahre sich erstret: kenden Flottenprogrammes begonnen, dessen Durchführung nahe­zu eine Milliarde Dollar kosten würde. Die Flottenvorlage will für den Fall, daß die noch anzustellenden Versuche zufrieden= stellend ausfallen, den Bau eines neuen Schiffstyps empfehlen, und zwar eins mit sechszölligen Geschützen bestückten Kreuzers, der 75 Flugzeuge an Bord führen könnte.

Gecinte südwestdeutsche Landeskirchen.

Die evangelisch- lutherische Konferenz für Oberhessen be­schäftigte sich dieser Tage mit den Einheitsbestrebungen der evangelischen Kirchen im Gebiet Rhein- Main- Lahn und Fulda und sprach sich in einer Entschließung einstimmig für den ge­planten Zusammenschluß der Landeskirchen Hessen, Frankfurt, Kassel, Waldeck und Nassau aus. Wie in der Sigung weiter mitgeteilt wurde, wird Frankfurt voraussichtlich der Sitz der fünftigen neuen Kirchenbehörde. Das Gebiet der neuen Landes­tirche wird ungefähr das hessische Kirchengebiet aus der Re­formationszeit umschließen.

Kommunistischer Terror erzwingt Stillegung der Bomag in Plauen. Plauen, 25. Juli. Die Vogtländische Maschinenfabrik A.-G. legt am Freitag mit Schluß der Schicht ihren Betrieb vollständig still, weil sie den Arbeitswilligen, die in beträcht­licher Zahl vorhanden sind, nicht mehr zumuten kann, unter dem täglich wachsenden Terror und nach den häufig erfolgten schweren Mißhandlungen weiterzuarbeiten. Es kommt eine Belegschaft von 1600 bis 1700 Mann ohne die Angestellten in Betracht.

§ 74 wird dahin geändert, daß versicherungsfrei ist, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Bestim mung gewinnt für das Handwerk erhöhte Bedeutung, da damit die seitherige Vorschrift aufgehoben wird, wonach versicherungs­frei die Beschäftigung auf Grund eines schriftlichen Lehrver­trages von mindestens zweijähriger Dauer war. Ebenso gerät auch§74 b in Fortfall, der bestimmte, daß Arbeitnehmer, die noch vollschulpflichtig sind, der Versicherungspflicht nicht unter­liegen. Nach der neuen Vorlage wird auch der Begriff der Diese bleibt ver­geringfügigen Beschäftigung erweitert. sicherungsfrei, wenn sie sich auf weniger als 30 Arbeitsstunden in einer Kalenderwoche beschränkt oder wenn für sie kein höheres wöchentliches Arbeitsentgelt als 10 RM. oder kein höheres monatliches Arbeitsentgelt als 45 RM. vereinbart oder orts. üblich ist. Versicherungsfrei bleibt ferner die Beschäftigung eines Hilfsbedürftigen, die im Rahmen der Arbeitsfürsorge für einen Träger der öffentlichen Fürsorge oder auf dessen Ver­anlassung für einen Dritten ausgeübt wird, jedoch nicht, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden oder, falls durch Ta­rifvertrag eine kürzere, regelmäßige Arbeitszeit vereinbart ist, mindestens die vereinbarte Stundenzahl beträgt und dem Be­schäftigten der tarifliche oder, soweit ein solcher nicht besteht, der im Beruf ortsübliche Lohn gezahlt wird. Über die Frage, unter welchen Voraussetzungen anzunehmen ist, daß jemand den erforderlichen Lebensunterhalt durch selbständige Arbeit erwirbt oder erwerben kann oder im Betriebe eines Angehörigen mit­erwirbt oder miterwerben kann, hat der Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamts oder mit seiner Zustimmung der Ver­waltungsausschuß des Arbeitsamts Richtlinien aufzustellen. Für den Fall, daß ein Arbeitsloser Krisenunterstützung bezieht, mindert sich die Höchstdauer seiner versicherungsmäßigen Unter­stügung um die Zahl der Tage, für die er die Krisenunter­stützung bezogen hat, sofern die Anwartschaftszeit, auf Grund deren er die Krisenunterstützung bezogen hat, für die Anwart­schaft auf die versicherungsmäßige Unterstüßung ganz oder teil­weise benötigt wird.

Sehr bedeutsam bleibt der neu einzufügende§ 105 a, der im Wortlaut bestimmt:

Arbeitslose der Lohnklassen 7 bis 11 erhalten die Unter­stüßungssäge ihrer Klasse nur, wenn sie in den letzten 18 Mo­naten vor der ersten Arbeitslosmeldung, die auf den Erwerb der Anwartschaft folgt, mindestens 52 Wochen in einer versiche­rungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben, ohne daß ihnen zwischen Beginn und Ende ihrer Beschäftigungszeit Arbeits­Andernfalls erhalten losenunterstügung gewährt worden ist.

fie die Hauptunterstüßung statt nach den Säßen der Klasse 7 nach der Klasse 6, statt nach den Säßen der Klassen 8 und 9 nach der Klasse 7, statt nach den Säßen der Klassen 10 und 11 nach der Klasse 8. Die Familienzuschläge sind jedoch auch dann nach der Lohnklasse des§ 105 zu gewähren.

Diese Neuregelung will dem Grundsatz Rechnung tra­gen, daß für die Höhe der Arbeitslosenunterstügung auch die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und damit die Dauer der geleisteten Beiträge maßgebend sein soll. Dadurch wird die Frage der berufsüblichen Arbeitslosigkeit berührt und die hier bislang in vielen Fällen anfallenden hohen Unter­stützungen bei nur kurzer Dauer der Beitragsleistung erheblich herabgemindert. Die Ersparnisse hierdurch werden für die Zeit vom 1. Juli 1930 bis zum 31. März 1931 mit 53 Millio­nen RM. angegeben. Eine weitere Ersparung wird auch durch die Regelung erwartet, wonach in den Fällen, in denen zwei Hauptunterstützungen von Ehegatten zusammentreffen und kein Familienzuschlag oder nur ein Familienzuschlag gewährt wird, sich die Unterstüßung, und zwar bei verschiedener Höhe der Un­wieder! terstützungen die niedrigere, um die Hälfte mindert. Nach dem vorliegenden Entwurf beträgt die Wartezeit regelmäßig

Arbeitslosigkeit wächst schon wieder!

Mitte Juli über 2% Mill. Arbeitslose.

Nach dem Bericht der Reichsanstalt für die Zeit vom 1. bis 15. Juli 1930 hat sich die Besorgnis, daß die sommerliche Ent­lastung des Arbeitsmarktes bis auf weiteres bereits beendet sei, bestätigt. Zum ersten Male seit dem Höchststande des Winters hat die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeits­losenversicherung keine Abnahme erfahren, und das Anwachsen der Zahl der verfügbaren Arbeitssuchenden hat sich in ver= stärktem Maße fortgesetzt. Schließlich ist auch die Zahl der Krisenunterstützten weiter gewachsen. Es wurden am 15. Juli nach den vorläufigen Meldungen der Arbeitsämter 1 470 000 Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeitslosenversicherung, 380 698 in der Krisenunterstützung gezählt. Damit sind beide Unterstügungseinrichtungen zusammen mehr als doppelt so start belastet als zur gleichen Zeit des Vorjahres, nachdem die Ueber­lagerung über den damaligen Stand( 912 000) auf rund 938 000 angewachsen ist. Die Zahl der verfügbaren Arbeitssuchenden be­lief sich nach den Zählungen der Arbeitsämter am 15. Juli auf rund 2770 000.

1. 14 Tage bei Arbeitslosen ohne zuschlagsberechtigte An­gehörige,

2. 7 Tage bei Arbeitslosen mit einem, zwei oder drei zu­schlagsberechtigten Angehörigen,

3. 3 Tage bei Arbeitslosen mit vier oder mehr zuschlagsbe­rechtigten Angehörigen.

Sie wird damit für alle Ledigen auf 14 Tage ausgedehnt. Ferner ist gemäß dem neuaufzunehmenden§ 112b auf die Unterstügung eines verheirateten Arbeitslosen das Einkommen feines Ehegatten anzurechnen, soweit es 35 RM. in der Ka­lenderwoche übersteigt. Die Unrechnung unterbleibt, wenn dem Arbeitslosen Familienzuschläge für zwei oder mehr Angehörige gewährt werden. Für Betriebe oder Betriebsgruppen, für deren Angehörige die Arbeitslosenversicherung erheblich stärker als der Durchschnitt in Anspruch genommen wird, kann der Vorstand der Reichsanstalt die Arbeitgeber zu höheren Bei­trägen heranziehen. Die Anordnung kann höchstens für die Dauer eines Jahres getroffen werden; sie kann wiederholt wer­den. Der Reichsarbeitsminister kann nach Anordnung des Ver­