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Nr. 33.

Samstag, den 26. April 1930.

Feuersgefahr im Wohnhaus und ihre Verhütung.

Von Dipl.- Ing. Foth, Oberbaurat, Berlin.

Gießener Zeitung

dann leicht mit den heißen Eisenteilen des Dfens in Berüh­Der Kohlenkasten in rung kommen und anbrennen können. der Küche steht vielfach unmittelbar unter dem Aschenloch der Herdfeuerung, so daß jeder herausfallende Funke zwischen die Kohlen oder in den Kohlenstaub fällt und ihn zur Entzündung bringt. Um nicht den schweren Ascheimer in der Wohnung herumtragen zu müssen, wird nur zu häufig noch mit Glut ver­mischte Asche in Holzkisten oder gar Pappkartons gefüllt und in irgend eine Ecke abgestellt, um dann gelegentlich in den Ascheimer entleert zu werden; inzwischen hat dann die im Innern befindliche Glut aber schon den Kasten und wahrschein­lich auch den darunter befindlichen Fußboden in Brand gesezt, so daß der unachtsamen Hausfrau neben dem materiellen Scha­den auch noch ein Prozeß wegen fahrlässiger Brandstiftung Gar manche Hausfrau begeht immer wieder einmal droht. den Fehler, ein schlecht brennendes Feuer im Ofen oder Herd durch Petroleum anzufachen! Zu oft kommt es dabei vor, daß die Flamme zurückschlägt und den Inhalt des ganzen Petroleumbehälters in Brand sett. In der Aufregung wird dann der Behälter auf den Boden geworfen, das brennende Petroleum fließt aus, und im Augenblick steht der ganze Raum in Flammen. Man gieße daher niemals brennende Flüssig keiten ins Feuer, ein Stückchen Feueranzünder ist nicht teuer und tut die gleichen Dienste, ohne Gefahren mit sich zu bringen.

Die Hauptgefahrenquelle für einen Brandausbruch in unseren Wohnhäusern bilden die Heiz- und Kochanlagen, da in ihnen schon betriebsmäßig Feuer gebrannt wird. Brände, die mit diesen Anlagen in Verbindung stehen, haben manch­mal in der baulichen Anlage, meistens aber in unsachgemäßer Bedienung und Wartung ihren Ursprung. Nicht umsonst verlangt die Baupolizei, daß die Fußböden unter den Defen und Feuerstätten und vor ihren Heiz- und Aschenöffnungen gegen Feuersgefahr gesichert sein sollen, daß Defen und Rauch­rohre mit genügendem Abstand von verpuztem oder gar frei­liegendem Holzwerk aufgestellt werden müssen. Und doch, wie häufig kann man beobachten, daß ein nach der Bauab­nahme aufgestellter eiserner Dfen ohne jede Sicherung unmit­telbar auf dem hölzernen Fußboden steht, daß vor der Heizöff­nung das Dfenblech fehlt. Häufiger noch wird man finden, daß brennbare Möbelstücke unmittelbar neben den Dfen ge­stellt werden. Bei scharfem Heizen ist es dann unvermeidlich, daß die in der Nähe stehenden Gegenstände schon durch die strahlende Wärme der heißen Dfenwände in Brand geraten. Fehlt vor dem Dfen das Dfenblech oder der Dfenvorseter, so kann jedes aus der Feuerung fallende glühende Kohlenteilchen den Fußboden in Brand seßen. In älteren Häusern sind vielfach erst in späterer Zeit Badezimmer eingerichtet. Hier­bei ist dann der fehlende Raum dadurch geschaffen, daß das Mädchenzimmer, Klosett oder die Speisekammer durch eine Bretterwand oder einen Hängeboden unterteilt wurden. Das Rauchrohr des Badeofens wird dann häufig direkt an der Bretterwand hochgeführt oder durch den Hängeboden ohne Schußmantel hindurchgeleitet. Bei starkem Heizen des Dfens wird das Rauchrohr außerordentlich heiß, ja es kann sogar glü­hend werden. In diesem Zustand seßt es aber alles in der Nähe befindliche Holz, also auch die Bretterwand oder den Hängeboden, sowie sonst leicht brennbares Material in Brand. Kann man aus Raummangel keinen genügenden Abstand 50 cm verlangt die Baupolizei von dem freien Holzwerk innehalten, so kann man sich dadurch helfen, daß man das Holz mit Asbest bekleidet und das Rauchrohr an der Deckedurchfüh­rung mit einem darübergeschobenen weiten Tonrohr sichert. Vielfach hat auch schon die Entfernung derartiger Feuerstätten, so widersinnig es klingt, Brandgefahren im Gefolge gehabt, dann nämlich, wenn aus Vergeßlichkeit oder unangebrachter Sparsamkeit die Anschlußöffnung für das eiserne Rauchrohr in der Schornsteinwange nicht wieder zugemauert wird, son­dern entweder ganz offen bleibt und nur mit Tapete über­klebt wird oder, was noch schlimmer ist, gar mit Lumpen oder Papier verstopft wird. Gerät dann durch einen unglücklichen Zufall einmal der Ruß im Schornstein in Brand, ist die Uebertragung des Feuers durch das Loch in der Wand unver­meidlich. In gleicher Weise gefährlich ist es aber auch, wenn die Reinigungsöffnung des Schornsteins nicht, wie es die Vor­schrift verlangt, durch eine unverbrennliche Tür oder Klappe verschlossen ist.

Eine ungleich größere Gefahrenquelle, als sie die eben ge­schilderten baulichen Mängel darstellen, liegt in dem häufig zu beobachtenden sorglosen Verhalten der Hausfrauen selber. Nasse Wäsche wird zum Trocknen so über dem Kochherd aufgehängt, daß sie herabfallen und sich an der heißen Herdplatte entzün­den kann oder von den Flammen des darunter brennenden Gas­herdes erfaßt wird. Betten werden über Stuhllehnen gelegt und zum Anwärmen an den geheizten Dfen gestellt, wobei sie

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Die weit verbreitete Gewohnheit, den Gaskocher durch einen Gummischlauch mit der Gasleitung zu verbinden, hat schon manchen Küchenbrand im Gefolge gehabt. Wie häufig kommt es doch vor, daß die Gasflamme zurückschlägt, ohne daß dies sogleich von der Hausfrau bemerkt wird. Die zurück geschlagene Flamme ist nun keineswegs erloschen, das Gas brennt vielmehr jetzt nicht mehr im Kocher, sondern an der Zuführungsstelle zum Kocher und erhitzt diese Stelle ganz außerordentlich. Da sich hier nun auch der Schlauchanschluß befindet, wird dieser ebenfalls miterhigt; dadurch schmilzt der Gummischlauch und fällt vom Kocher ab, während die Gas­flamme nunmehr aus dem Schlauch herausbrennt. Natürlich wird dann alles in ihrem Higebereich liegende brennbare Ma­terial mit in Brand gesezt. Den sichersten Schuß hiergegen bietet ein fester Rohranschluß des Gaskochers an die Gasleitung. Da der Kocher in der Küche nicht herumgetragen zu werden braucht, sollte er entweder auf der Herdplatte oder besser noch auf einem an der Wand befestigten eisernen Konsol seinen stän­digen Plaz haben und durch eiserne Rohre mit der Gasleitung direkt in Verbindung stehen.

Fast täglich berichtet uns die Brandchronik von einem Brande, der durch elektrisch geheizte Bügeleisen verursacht wurde. Vergißt nämlich die Hausfrau nach beendetem Plät­ten das Bügeleisen auszuschalten, wird ihm dauernd Strom zu­fließen; es wird infolgedessen, da es seine Wärme nicht, wie beim Plätten an die feuchte Wäsche usw. abgeben kann, im Laufe der Zeit immer heißer und heißer, bis es schließlich glüht und in diesem Zustande dann seine Unterlage, falls sie verbrenn­lich ist, in Brand setzt. Es sollte daher jeder Hausfrau fest­stehende Regel sein, einmal das Plätteisen nur auf einer die Wärme schlecht leitenden Unterlage, z. B. Asbestplatte, Stein­gutteller abzustellen und ferner, bei jedem auch noch so kurzen Verlassen des Plätteisens den Strom auszuschalten.

Brennt in einer Wohnung die Sicherung der elektrischen Leitung mehrmals nacheinander durch, ohne daß die Ursache kenntlich ist, lasse man sich nicht verleiten, die schadhafte Siche rung etwa durch einen starken Draht zu ersetzen, der dem erhöhten Stromdurchgang Widerstand leistet.

In solchen

Fällen ist die durchgebrannte Sicherung das Alarmsignal da­für, daß in der elektrischen Anlage irgendeine schadhafte Stelle ist, die die Ursache eines Brandes werden kann. Wenn man

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den Fehler nicht selbst beheben kann, wende man sich umgehend an seinen Installateur oder an das stromliefernde Elektrizitäts­werk.

Gar mancher Unglücksfall tritt beim Reinigen mit Ben­zin ein, wenn dies in einem Raume vorgenommen wird, in dem sich ein offen brennendes Feuer, z. B. ein Gaskocher, eiserner Dfen oder Kochherd befindet. Wie bekannt, verdunstet Benzin sehr schnell, namentlich wenn es wie beim Reinigen zwischen Stoffen gerieben wird. Die Benzindämpfe, die schwerer als Luft sind, sinken zu Boden und werden durch die Zugwirkung brennenden Feuers nach diesem hingezogen; in Berührung mit der Flamme entzünden sie sich sehr leicht und können bei einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Luft sehr leicht schwere Explosionen auslösen!

Wer Zündhölzer so aufbewahrt, daß sie seinen Kindern als willkommenes Spielzeug greifbar sind, darf sich nicht wun­dern, wenn sein Hausrat eines Tages in Flammen aufgeht. Wer da glaubt, vor dem Einschlafen unbedingt noch eine Zi­garette rauchen zu müssen, soll dies wenigstens nicht im Bett

tun.

Nur zu häufig schon ist der Fall eingetreten, daß der Raucher darüber einschlief, daß die glimmende Zigarette seiner Hand entfiel und nach einiger Zeit sein Bett in Brand setzte. Der Unvorsichtige selbst konnte froh sein, wenn er neben dem materiellen Schaden mit einigen leichten Brandwunden davon­fam.

Wer auf seinem Boden und im Keller kein elektrisches Licht und dort gelegentlich auch im Dunkeln zu tun hat, sollte sich für diesen Zweck eine geschlossene Laterne, besser noch eine elektrische Taschenlampe beschaffen, auf keinen Fall aber, auch wenn sein Aufenthalt nur kurze Zeit dauert, ein Zündholz zur Beleuchtung benußen. Nur zu leicht wird ein solches nach der Benutzung sorglos fortgeworfen, ohne daß man sich davon über zeugt, ob es auch schon erloschen und wohin es gefallen ist.

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