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Samstag, den 25. Januar 1930.

pitalflucht bedenklich zugenommen haben. Eine vernünftige Sentung der Steuersätze wird die Steuererträge nicht verringern, sondern heben. Der Einkommensteuertarif muß so umgestaltet werden, daß für die ersten 15 000 Reichsmark des Einkommens die Steuer 10 Prozent beträgt und in allmählicher Progression nicht über 25 Prozent des Gesamteinkommens hinausgeht."

Die Denkschrift beschäftigt sich dann mit der Frage, wie die durch diese Maßnahmen entstehenden Steuerausfälle ge: deckt werden können, wobei das Projekt einer Mietsteuer noch­mals berührt wird:

,, Die vorgeschlagenen Steuersenkungen wirken in erster Li­nie auf die Länder- und Gemeindefinanzen ein. Die Ermäßi­gung der Einkommensteuer geht zu 75 Prozent auf ihre Kosten. Der Abbau der Gewerbesteuer wird von den Gemeinden inso­fern besonders drückend empfunden werden, als diese neben der Grundvermögenssteuer den wesentlichsten beweglichen Einnahme­faktor der Gemeindefinanzen darstellt. Daß den Ländern und Gemeinden ein Ersatz für die entstehenden Ausfälle werden muß, ist selbstverständlich, da Ausgabeersparnisse in dem er= forderlichen Umfang nicht sofort zu erzielen sein werden, ob­wohl sie auf die Dauer nicht umgangen werden dürfen.

Bei der Frage, welche neuen Steuern den Gemeinden zur eigenen Bewirtschaftung und Erhebung gegeben werden fön­nen und sollen, muß man von dem geltenden Kommunalsteuer­system ausgehen. Sein wesentlichster Mangel liegt darin, daß zwischen den Kreisen, die die Steuern beschließen, und denen, die sie zahlen, kaum ein Zusammenhang besteht. Heute müssen die Mittel zur Deckung neuer Ausgaben in erster Linie durch Erhöhung der Realsteuern beschafft werden. Von dieser Er­höhung wird unmittelbar nur ein kleiner Teil der Bürgerschaft getroffen. Bei der Zusammensetzung der Gemeindevertretungen ist es nicht verwunderlich, daß dieses System zu einer außer­ordentlich überspannten Ausgabenpolitik der Gemeinden auf Kosten der Realsteuern geführt hat, da der Kreis der Real­steuerpflichtigen zu eng ist, um einen wirksamen Hemmschuh bilden zu können. Dieser Zustand muß unbedingt geändert werden. Es liegt uns fern, eine Reform dur Beschränkung der gemeindlichen Selbstverwaltung erzielen zu wollen. Dem Ge­danken der Selbstverwaltung entspricht jedoch der Gedanke der Selbstverantwortung. Dem widerspricht es, die Steuern von

dem einen Teil der Bürgerschaft beschließen und von dem an= deren zahlen zu lassen. Um die notwendige Verbindung zwischen gemeindlicher Ausgabe: und Einnahmepolitik herzu­stellen, halten wir die Einführung eines allgemeinen Verwal­tungskostenbeitrages für notwendig.

Der Verwaltungskostenbeitrag muß alle Wahlberechtigten treffen, seine Erhebung darf nicht zu kompliziert gestaltet wer= den. Daß die Durchführung eines solchen Verwaltungskosten­beitrages technisch möglich ist, zeigen die Verhältnisse in Würt­temberg. Dort besteht der Verwaltungskostenbeitrag in Form der sogenannten Einwohnersteuer" bereits seit längerer Zeit. Seine Erhebung und Verwaltung begegnet dort keinen größe­ren Schwierigkeiten, als sie auch bei anderen Steuerarten be­stehen. Der Verwaltungskostenbeitrag ist reichsrechtlich zu regeln und im einzelnen so zu gestalten, daß die Gemeinden die Möglichkeit haben, verschieden hohe Zuschläge zu einem Grundbetrag zu erheben, der durch Reichsgesetz festzusetzen ist. Zwischen dem Verwaltungskostenbeitrag und den zunächst noch zum Teil bestehen bleibenden Realsteuern ist eine bestimmte Relation festzulegen, die eine Ueberspannung nach beiden Sei­ten vermeidet.

Ob der Verwaltungskostenbeitrag in Verbindung mit den noch verbleibenden Realsteuern genügen wird, um die Aufgabe als beweglicher Einnahmefaktor in den Gemeindehaushalten ausreichend zu erfüllen, ohne daß eine Uebersteigerung eintritt, kann sich erst im Laufe der Zeit zeigen. Um einer solchen Ent­widlung von vornherein zu begegnen, schlagen wir vor, nach Abbau der Hauszinssteuer und der Wohnungszwangswirtschaft eine Mietsteuer einzuführen. Diese Mietsteuer ist ebenso wie der Verwaltungskostenbeitrag auf reichsrechtlicher Grundlage aufzubauen mit der Möglichkeit, daß zu einem reichsrechtlich festzusetzenden Grundbetrag gemeindliche( und gegebenenfalls auch staatliche) 3uschläge erhoben werden. Wie bereits der Name andeutet, soll diese Steuer in Hundertsätzen der Miete erhoben werden. Wie bereits der Name andeutet, soll diese Steuer in Hundertsätzen der Miete erhoben werden. Dabei wird aus sozialen Gesichtspunkten empfohlen, eine Staffelung nach der Größe der Wohnung und der Kinderzahl durchzuführen, so­mit dies ohne eine zu starke Belastung des Steuerverwaltungs­apparates möglich ist."

Schluß folgt.

Eugen Dühring.

Im Jahre 1921 starb einer der größten Denker, Eugen Dühring, im 89. Lebensjahre. Er war 60 Jahre lang blind. Er besaß außer ein paar Nachschlagebüchern gar keine Biblio­thet. Der Riesengeist aber diftierte die bahnbrechendsten Werke ohne weiteres seinem Sohne, der dieser Tage kinderlos gestor­ben ist, in die Feder. Die deutschen Universitäten aber nahmen im letzten halben Jahrhundert nach stillschweigendem Ueberein­tommen teine Notiz von dem Denker und es ist bezeichnend, daß der Philosoph Isidor Lessing nach Dührings Tod schrieb, daß, wenn in 100 und mehr Jahren alle deutschen Professoren längst vergessen wären, man die gewaltigen Werke dieses Uni­versalgenies studieren und verarbeiten würde, und schließt mit den Worten: Schmach der Geisteswelt, die den Genius ver­stümmelt. Wehe dem Zeitalter, das ihn von sich stößt". Es sei hier eine kleine Probe aus Dührings Gedankenwelt wieder­gegeben.

Dühring sagt: Aus dem Nichtsein tritt der Mensch ins Leben und mit dem Tod tritt er in das Nichtsein zurück. Das Leben bezahlt man mit dem Tode. Der Individualtod, der Tod des Einzelnen, das Aufhören seiner Existenz ist sicher. Es gibt aber ein Lebensprinzip, an dem wir alle teil haben und dieses Teil kehrt wieder zum Lebensprinzip zurüd. Was nicht Einzelwesen an uns ist, geht nicht zu Grunde. Das Le­ben steht im Gegensatz zu der gefühllosen Materie. Diese

,, Gießener Zeitung"

Stadtratsjikung am Freitag, den 24. Januar 1930.

Gießen stimmt dem Ferngasbezug der Hekoga von der Ruhr- Saar- Gas- A.- G. grundsäßlich zu. Das Theaterdefizit vom Stadtrat gedeckt.

Die gestrige Sigung des Stadtrats hatte nur wenige Punkte auf der Tagesordnung stehen, dafür war aber der Punkt 2, Vertragswerk der Hekoga, derart wichtig, daß die Sitzung sich trotzdem von kurz nach 5 Uhr bis 8 Uhr hinzog. Vorher hatte die beantragte Krediterweiterung für das Stadttheater in Höhe von ca. 30 000 Mark Annahme gefunden, allerdings unter den schwersten Bedenken sämtlicher Fraktionen. Der Rest der Ta= gesordnung war in Minuten erledigt.

Sitzungsbericht.

Am Magistratstisch: Oberbürgermeister Dr. Keller, Bürger­meister Dr. Seib, Beigeordneter Dr. Hamm, Justizrat Rosen­berg.

Um 5,15 Uhr eröffnete der Oberbürgermeister die Sitzung und erteilte in Vertretung des erkrankten Dezernenten Herrn Stadtratsmitglied Nicolaus das Wort zur Berichterstattung über den Punkt

1. Nachtragsvoranschlag für das Rechnungsjahr 1929 für das Stadttheater.

Hierzu lag folgender Antrag der Theater- Deputation vor: Der vorgelegte Nachtragsvoranschlag für 1929 Rj., der eine Krediterweiterung von 30 580 Rmt. erfordert, wird genehmigt. Herr Nicolaus führte dazu folgendes aus: Eine Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Stadttheaters, wie sie der Theaterdeputation in ihrer Sitzung vom 28. Dezember 1929 vorlag, ergab folgende Zahlen: Einnahmen vom 1. April 29 bis 31. Nov. 29 166 177 Rmf. Ausgaben in der gleichen Zeit 234 022 Rmf. Defizit mithin 67 845 Rmt., der im Etat 1929 bewilligte Kre­dit betrage 76 076 Rmt., so daß am 1. Dez. 1929 noch ca. 8000 Rmt. zur Verfügung standen. Dieser Betrag ist im Dezember aufgebraucht und seit dem 1 Januar lebt das Theater auf den neuen Kredit.

Die Nachforderung resultiert aus Mehrausgaben für: erhöhte Besoldung des technischen Personals, erhöhte Löhne für Bühnenarbeiter und Reinigungspersonal, erhöhte Soziallasten, erhöhte Ausgaben für Licht und Heizung( vermehrte Proben), für Büro und Druckkosten( Reklame), erhöhte Steuerlasten, für Verbesserung des Fundus, für Mehrausgaben an Bühnenmusik, Reisekosten und an Honorar für fremde Künstler. Die Mehr­zahl der Ausgaben ist zwangsläufig, der Reſt dient dem Zweck, den Besuch des Theaters zu heben und rentiert sich. Die Stel­lungnahme des Stadtrats ist damit festgelegt. Wenn es mög­lich gewesen wäre, das Theater am 1. Januar zu schließen, wäre dieser Schritt ernsthaft in Erwägung gezogen. Für die Zukunft müßte von dieser Stelle aus schärfste Verwahrung gegen eine Wiederholung dieser Vorfälle eingelegt werden. Gießen könne es sich nicht leisten, in zwei Jahren für das Thea­ter eine Viertelmillion Mark zuzusetzen, von denen 110 000 Mark Nachtragsforderungen waren. In Zukunft sei der haftpflichtig zu machen, der die Mehrausgaben verschuldet habe.

Als weitere Redner sprachen Lepper für die Kommunisten, der den Nachtragsetat ablehnte und seine Genossen von der Sozialdemokratie angriff. Herr Mann( Soz.) griff den Theater­dezernenten an, stimmte sonst mit den Ausführungen des Bericht­erstatters überein. Herr Horn( Mitte) gab auch seine Zustim= mung zu dem vorliegenden Antrag, weiter bat er, jetzt schon nach Wegen zu suchen, wie in Zukunft der Theaterbetrieb billi­ger zu gestalten sei, ohne daß das künstlerische Niveau verliert. Herr Loos( N.-S.) stimmte dem Antrag nur zu, wenn veranlaßt würde, daß in den Spielplan mehr klassische Stücke eingereiht würden.( Wer besucht dieselben noch? D. R.). Herr Nicolaus ( W.) gab noch bekannt, daß zu erwarten stünde, daß die erfor derlichen 30 000 Rmt. noch aus den bewilligten Mitteln für das Rj. 1929 herauszuwirtschaften seien. Die Abstimmung ergab Annahme des vorliegenden Antrags gegen die Stimmen der beiden Kommunisten.

2. Vertragswert der Hekoga.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ergriff zunächst Herr Dr. Hamm das Wort und führte kurz aus, über die Ferngas= versorgung sei so viel geschrieben und geredet worden, besonders von Gegnern, daß es für den Fernstehenden kaum noch möglich fei, Klarheit zu gewinnen. Die Gegner dieses Problems zer­fallen in zwei Gruppen, in solche, die nach bestem Wissen und Gewissen nach sachlichen Gründen ablehnen und nach solchen, die ohne eigene Meinung die Werkzeuge von Drahtziehern sind, die eigene Interessen wahrnehmen wollen. Unsere Stellungnahme

war von je her vorhanden, nicht aber das Leben. Dieses hat einmal angefangen, wie und wann weiß niemand. Es ist zu bestimmter Zeit aus dem Grunde des Seins aufgetaucht. Auf diesen Seinsgrund fann man bauen, ihm kann man vertrauen, trotzdem aus ihm neben dem Guten auch das Böse erstanden ist. Dies aber gilt es in jeder Form und Weise auszurotten. Es gilt, die Züchtung eines freiheitlichen, gerecht gearteten Menschen!" Dühring fordert eine Aenderung des Charakter­typs. Eine positive Reform der leiblichen und geistigen Fort pflanzung muß geschaffen werden. Die persönliche Beschaffen­heit ist das Ausschlaggebende- sie ist die Ursache nicht bloß der Macht, sondern auch der Ohnmacht. Vermag der Mensch nicht in sich selbst gute persönliche Eigenschaften zu entwickeln, dann wird er sich selber nicht helfen können und bildet er das größte Hindernis für reformatorische Wendungen.

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Dühring strebt eine Besitz- und Charakterreform an. Was jetzt sein Wesen treibt, kann man eine Halunkerei, nicht einen Kampf, vielmehr einen Mord ums Dasein nennen. Schand­praktiken beherrschen das ökonomische und nichtökonomische Le­ben. Gegenüber diesem falschen Kampf ums Dasein Kennzeichnet sich das personalistische Gerechtigkeitsprinzip Dührings als der denkbar schärfste Gegensatz. Demoralisierte und demoralisierende Elemente überwiegen, eine neue Geisteshaltung und Geistesfüh= rung gelte es daher zu schaffen. Bloße Einrichtungen aber ge­nügen dazu niemals. Sie müßen nichts, wenn schlechtgeartete Menschen in ihnen walten,

Dühring nimmt für sich in Anspruch, einen alten Grund­

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sei dadurch festgelegt, daß wir mit unserem Gaswerk zu Ende sind, d. h. dieses schließe nicht aus, daß wir an dem vorliegenden Vertragswert nicht noch Kritik üben und Verbesserungen ver­langen könnten. Der Redner ging dann näher auf die vor­liegenden Vertragsentwürfe ein und gab zum Schluß zwei An­träge bekannt:

I, den Antrag des Betriebsausschusses:

1. Das Vertragswerk in der vorliegenden Form befriedigt den Stadtrat nicht. Wir beantragen, zu bestimmen: Die Ver­waltung bezw. die Vertreter der Stadt Gießen zu beauf­tragen, für Abänderung der heute als Mängel erkannten Bestimmungen einzutreten und erneut über das Ergebnis der Verhandlungen zu berichten. Erst nach erneuten Ver­handlungen soll der Stadtrat endgültig Stellung nehmen. Lehnen es die Organe der Hekoga ab, in Verhandlungen über die vom Stadtrat gewünschten Veränderungen einzu­treten, so sollen die Vertreter der Stadt Gießen sich der Abstimmung enthalten.

II. Der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Mitte und der Wirtschaftlichen Vereinigung:

Wir beantragen:

Der Stadtrat der Stadt Gießen möge beschließen:

1. Dem Ferngasbezug der Hekoga von der Ruhr- Saar wind grundsäglich zugestimmt.

2. Der vorliegende Vertragsentwurf befriedigt jedoch nicht in allen Punkten.

3. Die Vertreter der Stadt Gießen in der Generalversamm­lung werden demnach beauftragt, den Vorstand der Hekoga zu veranlassen

a) in weiteren Verhandlungen mit der Ruhr- Saar die er­hobenen Einwände zu beseitigen und Zweifelsfragen zu klären;

b) die Verträge alsdann einer erneut einzuberufenden Ge­neralversammlung vorzulegen.

4. Diese neuen Verträge sind vor der Generalversammlung dem Stadtrat zur endgültigen Beschlußfassung vorzulegen. Herr Mann( Soz.) konnte nur dem Antrag des Betriebs­ausschusses zustimmen und dem der bürgerlichen Parteien nicht, da er und seine Fraktion der Sache selbst grundsätzlich nicht zu­stimmen könnten, wenn nicht die letzten Beanstandungen aus den Verträgen verschwunden seien. Vorher könnten sie sich also nicht festlegen, dazu sei der ganze Fragenkomplex zu wichtig und die Bindung zu lange. Herr Horn( Mitte) verlangte, da wir uns nicht nach anderen Städten zu richten brauchen und nur im eigenen Interesse handeln, daß wir dem uns günstigen Abkom= men, um einen Schritt weiter zu kommen zunächst einmal grund= sätzlich zustimmten, Bedenken gegen einzelne Vertragspunkte könnten dann in Verhandlungen immer noch beseitigt werden. Herr Nicolaus( W.) betonte gleichfalls, daß wir bei der miß­lichen Lage und dem unzulänglichen Zustand unseres Gaswerks in unserem Interesse dem Antrag der bürgerlichen Parteien in seiner prägnanteren Fassung zustimmen könnten. Er erläuterte dann in längeren Ausführungen, ob wir jemals durch ein neues Gaswerk( 2 Millionen Baukosten) oder durch ein anderes Grup­pengaswerk billiger Gas beziehen könnten. Der Redner ver­neinte dieses. Ja, die Verhältnisse liegen sogar so, daß wir, selbst wenn unsere gewünschten Verbesserungen nicht erfüllt werden, für Gießen dem Antrag zustimmen müssen. Herr Kurz ( W.), der Aufsichtsratsmitglied der Hekoga ist, verbreitete fich über die langwierigen, schwierigen, aber gewissenhaften Ueber­legungen der Hekoga, wie und von wem das Gas zu beziehen sei und empfahl den vorliegenden Vertragsentwurf, der in Einzelheiten noch geändert werden könne. Die Verhandlungen zu diesem Zwed laufen im übrigen schon.

Herr Maier( D.) stimmte dem Antrag der bürgerlichen Parteien zu. Herr Mann( Soz.) äußerte nochmals seine Be denken. Herr Kestner( K.) gefiel sich in ablehnenden, bombafbi­schen Phrasen. Herr Fischer( D.) bekam Zweifel und neigte zur sozialdemokratischen Auffassung. In einem längeren Schluß­wort zerstreute Herr Dr. Hamm alle Bedenken und bat, Herrn Kurz und ihm, die doch mitten in der Sache stehen und nur das Beste der Stadt wollten, Vertrauen zu schenken.

Nachdem die Situng etwa 20 Minuten unterbrochen war, schritt man zur Abstimmung über den Antrag der bürgerlichen Parteien( Antrag II).

II./1. wurde gegen die Sozialdemokraten und Kommunisten angenommen,

irrtum aufgedeckt zu haben. Die Sozialistik aller Zeiten, näm lich, von dem griechischen Denken Plato an, habe behauptet, der Umstand, daß jemand etwas individuell hätte, sei es nun Besitz oder Familie, sei der Urfehler. Die individuelle Macht sei die schuldige Ursache, übel zu wirken, Besitz und Kapital in Einzelhänden führe mit unvermeindlicher Notwendigkeit zur Ausbreitung. Diese Unvermeidlichkeit existiert aber teils nicht, teils beruht sie darauf, daß die Personen das Gewicht ihrer persönlichen Kräfte weder wirtschaftlich noch rein politisch ge­hörig in die Schale der sozialen Wage werfen können. Eine Kraft und Macht an sich ist noch keine ausbeuterische, sondern wird es erst durch den ungerechten Gebrauch, der davon gemacht wird, sie dazu stempelt. Andernfalls müßten auch die besten Vorzüge in den menschlichen Eigenschaften verworfen werden, sogar Rüstigkeit und Gesundheit. Auch dies seien Anlagen, Möglichkeiten zur Benachteiligung minder gut Beschaffener und überhaupt Schwächerer. Ja dieser alte Fehlschluß könnte auch noch dahin führen, überhaupt alle Lebensinteressen, ja das Leben selbst mit allen seinen Wurzeln zu ächten. Die Soziali­sten behaupten, wenn man nun die Menschen in Lagen bringe, in denen sie keine Veranlassung finden und sich gegenseitig Uebles zufügen, so würde Ausbeutung und Verbrechen weg­fallen. Das aber ist nach Dühring eine morallose Panazee und ein täuschendes Allheilmittel. Auf Individualität und Freiheit der Personen beruht alles. Die Person steht im Vordergrund, die Persönlichkeit und ihre Beschaffenheit. ,, Gert".

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