Nr. 6.
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Gießener Zeitung
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. - Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Redaktionsschluß früh 8 Uhr.
43. Jahrg.
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Politische Rundschau.
Der von der kommunistischen Presse für Anfang Februar angekündigte„ Hungermarsch" der Erwerbslosen in Hamburg ist verboten worden. Die Hamburger Polizeibehörde teilt mit, daß alle Demonstrationen unter freiem Himmel in Hamburg vom 31. Januar bis 2. Februar einschließlich verboten sind.
Der Dampfer ,, Monte Cervantes" der Hamburg- Südameritanischen Dampfschiffahrtsgesellschaft ist in der Magalhaesstraße auf ein Felsenriff gelaufen. Die rund 400 Passagiere, die sich meist auf einer Vergnügungsreise befanden, wurden in Rettungsbooten wohlbehalten von Bord gebracht.
Das seit mehreren Tagen vermißte Verkehrsflugzeug Amiens: Le Havre wurde fünf Kilometer nördlich von Dieppe auf einer Klippe entdeckt. Der Pilot und die vier Passagiere haben den Tod gefunden.
Im Tscherwonzenfälscherprozeß wurde am Donnerstag die Ladung des Kapitäns Ehrhardt für Donnerstag nächster Woche beschlossen.
Einmütig" für die Hanger Abmachungen?
Das Reichskabinett hat mitteilen lassen, daß seine Beratungen über die Haager Verhandlungen volle Einmütigkeit ergeben hätten. Fürsorglich hat man in der Verlautbarung über den Kabinettsrat den Fall Schacht" nicht erwähnt. Auch die Saarverhandlungen hat man vergessen. Es ist aber bekannt, daß hierin und in zahlreichen anderen Fragen die Meinungen im Kabinett und vor allem in der Koalition ganz erheblich auseinandergehen. Wie steht es mit der„ einmütigen" Beurteilung der Sanktions- Abmachungen? Wie ist es mit dem Fortbestand und mit der Erweiterung des feindlichen Kontrollrechts? usw. usw.
Aus der Koalition selbst heraus sind gerade in der letzten Zeit immer lauter Bedenken geäußert worden gegen die Haager Abmachungen. Erinnert sei nur an die Rede des bayerischen Ministerpräsidenten Held, weiter an die Tatsache, daß ganze deutsch- volksparteiliche Ortsgruppen gegen den Tributplan öf fentlich protestieren, und schließlich an die bekannten Forderun= gen des Zentrumsvorsitzenden Kaas, die in keinem Punkt erfüllt worden sind. Auch demokratische Aeußerungen fehlen nicht, die Aussehen erregend scharfe Kritik übten. Und das nennt man ,, Einmütigkeit"?
Wir hoffen und nehmen an, daß bereits die allernächste Zeit zeigen wird, wie wenig von„ Einmütigkeit" für den Haager Tributplan gesprochen werden kann. Bereits die Reichsratsverhandlungen über die Haager Abmachungen, die in der kommenden Woche stattfinden, dürften erheblich lebhafter werden als gemeinhin.
und es wird sich zeigen, daß wirklich einmütig nur alle Ehrlichen darin sind, daß der Youngplan und daß erst recht die Haager Abmachungen unerfüllbar, unerträglich und deshalb unannehmbar sind.
..Wien
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Der österreichische Bundesfanzler Schober wurde in Wien bei seiner Rückkehr vom Haag, wo er die Wiederherstellung der österreichischen Souvetänität erreicht hatte, von der Regierung, vom Diplomatischen Korps und von einer jubelnden Menschenmenge begrüßt. Regimentsmusik stimmte die österreichische Bundeshymne an, die begeistert aufgenommen wurde.
I.
II.
Bundeskanzler Schober teilte
*
Berlin"
Für die Rückkehr der reichsdeutschen Abordnung aus dem Haag waren auf dem Berliner Bahnhof Friedrichstr. die Für stenzimmer vorbereitet worden. Die Abordnung verließ aber be= reits auf dem Bahnhof 300 unbemerkt den Zug und fuhr in Kraftwagen weiter, da man trotz der frühen Ankunftsstunde mit Kundgebungen der Passanten gegen die Haager Abma= chungen rechnete.
Trotzdem die Zahl der Arbei seiner Ankunft in Wien beitslosen in Deutschland be: mit:„ Ich habe im Haag erklärt, reits 2 Millionen überschritten daß ein Land, das 300 000 Ars hat, unterschrieb die deutsche beitslose zählt, nicht imstande Delegation im Haag widerist, auch nur einen Groschen an spruchslos den Entwurf der das Ausland zu zahlen“.
Tributverträge, die Deutschland auf Generationen zu unerfüllbaren Zahlungen verpflichten.
Verschuldung der Landwirtschaft.
In einer in Berlin stattgefundenen Versammlung der Vereinigung der Samenhändler des deutschen Reiches und des Vereins Berliner Getreide- und Produktenhändler bezifferte Reichstagsabgeordneter Mollath die Verschuldung der Landwirtschaft auf 16 Milliarden Rmt., wofür alljährlich 1,6 Milliarden Zinsen aufgebracht werden müssen.
( Gießener Tageblatt)
Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.
Samstag, den 25. Januar 1930
Zu den Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche.
Die deutsche Reichsverfassung proklamiert bekanntlich die Trennung von Staat und Kirche. Während sie diese Trennung in rechtlicher Beziehung bereits durchführt, überläßt sie die sehr viel schwierigere finanzielle Auseinandersetzung der Landesgesetzgebung. Jedoch sollen die Grundsätze hierfür durch Reichsgesetz aufgestellt werden; bis dahin bleiben die bisherigen Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften bestehen. Jenes Reichsgesetz, das die Verfassung ankündigt, liegt zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung noch immer
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in weiter Ferne. Andererseits konnte jene Sperrbestimmung nicht hindern, daß es in mehreren Ländern über das Ausmaß der staatlichen Leistungspflicht zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den staatlichen und kirchlichen Stellen kam und daß mehrere Kirchen durch die Auslegung, die der betr. Staat den Verfassungsbestimmungen gab, in erhebliche wirtschaftliche Not
gerieten.
So haben wir denn das Bild, daß in einer Reihe von Ländern Staat und Kirche sich gezwungen sahen, ohne jenes Reichsgesetz abzuwarten, den Weg einer vorläufigen finanziellen Auseinandersetzung zu beschreiten. In Thüringen ist dies auf dem Wege eines Staatsvertrages geschehen. Ein ähnlicher Vertrag ist zwischen dem Sächsischen Staatsministerium und der Evangelisch- luth. Landeskirche bereits seit längerer Zeit abgeschlos= sen und beschäftigt in diesen Tagen den Sächsischen Landtag. Die stärkste Beachtung im ganzen Reich hat der vor dem Staatsgerichtshof ausgetragene Konflikt zwischen Staat und evange= lischer Kirche in Braunschweig gefunden, der dem braunschweigischen Staat die Verpflichtung auflegte, ein Drittel der Ge= hälter zu tragen.
In Hessen wurde durch Vereinbarung zwischen dem hessischen Staat und der evangelischen Landeskirche die Einsetzung eines Schiedsgerichts beschlossen, das für die nächsten 10 Jahre die Höhe der Staatsleistungen an die Kirche festsetzen soll. Gegenwärtig sind beide Instanzen damit beschäftigt, ihre Schiedsrich ter zu ernennen. Jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter, während der Vorsitzende in gegenseitiger Uebereinstimmung bestimmt wird.
Troß Wohnungsnot leerstehende
Neubauwohnungen.
Der Frankfurter Generalanzeiger schreibt:
,, Die von der Stadt Stuttgart zur Vermietung ausgeschriebenen 290 Neubauwohnungen, die aus städtischen Mitteln erstellt wurden, sind trok großer Wohnungsnot( 11000 Wohnungen werden gesucht) nur wenig begehrt. Es haben sich nur 60 Bewerber gemeldet. Die Wohnungskommission ist sich noch nicht darüber klar, ob daran die entfernte Lage vom Zentrum der Stadt oder die Wohnungsausführung schuld ist. Jedenfalls dürfte nach der Geldverknappung auch dieser Vorgang die Veranlassung gegeben haben, daß die Stadt Stuttgart den Beschluß gefaßt hat ,,, den Bau städtischer Wohnungen einzustellen". In Gießen liegen ähnliche Verhältnisse vor und ist es ein Glüd, daß die Stadt nicht unmittelbar selbst gebaut hat, sondern dies der ,, Gehemag" überlassen hat, die für ihre Häuser am Kugelberg ebenfalls nicht genug Mieter finden kann.
Oberbürgermeister Böß zum Rücktritt bereit. Berlin. Der Oberbürgermeister von Berlin, Böß, hat sich, Blättermeldungen zufolge, bereit erklärt, sein Amt sofort niederzulegen, wenn er die ihm gesetzlich zustehende Pension erhält. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg hat mitgeteilt, daß er mit dieser Lösung einverstanden ist. Da aber die Wirtschaftspartei eine Kürzung der etwa 28 000 Mark betragenden Pension gefordert hat, sind neue Verhandlungen nötig geworden.
Mut vor dem Richter.
Todesurteile im Leningrader Tscherwonzenfälscherprozeß. Kowno, 24. 1. Jm Tscherwonzenfälscherprozeß ergriff nach dem Plaidoyers des Staatsanwalts und der Verteidiger der Hauptangeklagte, Rittmeister Schiller, das Wort. Er betonte, daß er keine Gnade von der Sowjetregierung brauche. Es sei überzeugter Monarchist und hasse die Sowjetregierung. Er habe mit Ueberlegung gehandelt und bedauere es nur, daß sein Unternehmen, das Sowjetregime zu stürzen, nicht gelungen sei. Bei diesen Ausführungen wurde ihm vom Vorsitzenden das Wori entzogen. Nach längerer Beratung verurteilte der Oberste Gerichtshof die Angeklagten Schiller, Gayer, Kartaschow und Fedotow wegen des Versuches, den Sturz des Sowjetregimes herbeizuführen, zum Tode durch Erschießen. Gegen das Urteil des Loersten Gerichtshofs gibt es keine Berufung.
Ein Drittel der polnischen Staatsausgaben für militärische Zwecke. Warschau, 24. 1. Der polnische Heereshaushalt umfaßt für das Jahr 1930-31 zusammen mit den Ausgaben für den Grenzschutz und die militärische Jugendausbildung eine Summe von über 900 Millionen Zloty, d. h. also ein Drittel des gesamten Haushaltes.
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Industrie
Nummer 7
und Wohnungszwangswirtschaft.
Stellungnahme des Reichsverbandes der deutschen Industrie.
2. Fortsetzung.
Es heißt dann in der Denkschrift( S. 37) weiter: ,, Aus dem gleichen Grunde halten wir einen allmählichen Abbau der Hauszinssteuer und der Wohnungszwangswirtschaft für notwendig.
Je weiter wir uns von der Inflationszeit, aus der die Hauszinssteuer ihre Begründung herleitet, entfernen, um so drückender muß der Hausbesitz diese Belastung, die als starke Eigentumsbeschränkung wirkt und den Häusermarkt völlig untergraben hat, empfinden. Durch die bisherige Entrichtung der Hauszinssteuer dürften die Vorteile, die der Hausbesitz aus der | Geldentwertung gezogen hat, weitgehend ausgeglichen sein. Die Gerechtigkeit erfordert, daß der Hausbesitz von dieser Last in möglichst kurzer Frist befreit wird.
Die Erträgnisse der Hauszinssteuer werden etwa zur Hälfte zur Beschaffung neuen Wohnraumes verwendet. Wir halten es für notwendig, daß nach längstens fünf Jahren, gleichzeitig mit dem Abbau der Wohnungszwangswirtschaft, dieser Teil der Hauszinssteuer verschwindet. Das wird umso schneller möglich sein, wenn versucht wird, für den Wohnungsneubau statt der Kapitalhergabe aus den laufenden Einnahmen der Hauszinssteuer Zinsverbilligungszuschüsse zu gewähren, solange derartige Zuschüsse überhaupt für notwendig zu erachten sind. Nach Ablauf der Uebergangsperiode kann eine Gewährung von Zinsverbilligungszuschüssen nur insoweit in Frage kommen, als Rückeinnahmen aus den bereits gewährten Hauszinssteuerhypotheken vorhanden sind.
Der andere Teil der Hauszinssteuer, der zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs dient, muß abgebaut und durch eine allgemeine Besteuerung des Wohnraums ersetzt werden, die nur vom Mieter zu tragen ist."
Der Vorschlag einer Mietsteuer wird oben noch weiter erläutert. Zunächst ist es zu einem vollen Verständnis notwen= dig, auch noch die Ansicht der Industrie über den Realsteuerabbau zu hören
Ueber die Gewerbesteuer heißt es auf S. 35 der Denkschrift: ,, Als geringe zusätzliche Belastung des fundierten Einkommens und zum Ausgleich der durch die Gewerbebetriebe verursachten öffentlichen Aufwendungen konnte man die Gewerbesteuer noch hinnehmen zu einer Zeit, in der die gewerblichen Betriebe hohe Erträge abwarfen, in der die Gewerbesteuer in mäßigen Sätzen als Ergänzung einer geringen Einkommensund Vermögensbesteuerung erhoben wurde und in der es einen Finanz- und Lastenausgleich im heutigen Sinne nicht gab. Jn der Nachkriegszeit haben sich alle Voraussetzungen, mit denen eine Sonderbelastung des Gewerbes seinerzeit noch zu rechtfertigen war, grundlegend gewandelt. Darüber hinaus ist die ge= werbliche Wirtschaft heute weit mehr als früher zum tragenden Pfeiler der gesamten Volkswirtschaft geworden. Von ihrem Gedeihen hängt das Schicksal des Volkes ab. In einer solchen Lage widerspricht eine Sonderbelastung des Gewerbes jeder wirtschaftlichen Vernunft.
Diese Ueberlegung zwingt zu der
Forderung auf vollständige Beseitigung der Gewerbesteuer.
Bei dem gegenwärtigen Gemeindesteuersystem und der geltenden Regelung des Finanzausgleichs könnte die sofortige völlige Abschaffung der Gewerbesteuer allerdings zu gewissen Schwierigkeiten in der Finanzgebarung von Ländern und Gemeinden führen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, wird man sich damit einverstanden erklären können, die Gewerbesteuer zunächst noch in gewissem Umfange bestehen zu lassen, aber nur unter der Voraussetzung, daß für ihre endgültige Beseitigung ein genauer Plan bereits jetzt ausgearbeitet und gesetzlich festgelegt wird. Sie muß jedoch sofort zum mindesten auf die Hälfte gesenkt werden.
Auch die Grundvermögenssteuer hat in den letzten Jahren eine allzu starke Steigerung erfahren. Sie muß daher ebenfalls abgebaut werden, und zwar besonders im Interesse der Landwirtschaft, eines Erwerbszweiges, der erwiesenermaßen seit Jahren ohne Rente arbeitet. Wir schlagen deshalb vor, die Grundvermögenssteuer für landwirtschaftliche Grundstücke auf die Hälfte zu ermäßigen.
Daß Länder und Gemeinden diese Senkung der Realsteuern auch tatsächlich durchführen, ist durch die Reichsgesetzgebung sicherzustellen."
Es wird dann noch eine Senkung der Einkommensteuer ge= fordert:
,, Die steuerliche Ueberlastung des Einkommens besonders in den mittleren und höheren Stufen hat im Laufe der letzten Jahre die Steuermoral so untergraben, daß Steuern und Ka


