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Samstag, den 18. Januar 1930.

zur neuen Steuererklärung.

Ermäßigungsanträge nicht vergessen.

Von Emil Müller, Halle( S.) 1, Schließfach 210. Nachdruck verboten.

Bei Abgabe der neuen Einkommen- Steuererklärung bietet fich wirtschaftlich bedrängten Steuerpflichtigen Gelegenheit zum Nachsuchen einer außerordentlichen Ermäßigung der Einkommen­steuer. Und zwar bestimmt darüber§ 56 des R.- Eink.- Steuer­Gesetzes:

,, Bei der Veranlagung können besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflich tigen wesentlich beeinträchtigen, durch Ermäßigung oder Erlaß der Einkommensteuer berücksichtigt werden, wenn das Einkommen 30 000 Reichsmart nicht übersteigt.

Die Anwendung der obigen Ermäßigungsgründe erfordert das Vorliegen von Verhältnissen außergewöhnlicher Art, die bei anderen Steuerpflichtigen nicht obwalten. Das sind solche Verhältnisse, die einen Steuerpflichtigen wirt­schaftlich weit mehr drücken, als andere Steuerpflichtige mit gleichem Einkommen.

Zu den, im praktischen Leben am häufigsten anzutreffen­den Ermäßigungsgründen geben wir folgende Fingerzeige:

1. Kinder auf höheren Schulen

Berufsausbildung.

Die Aufwendungen des Vaters hierfür müssen ein ganz besonderes Opfer bedeuten. Trotzdem finden derartige Er­mäßigungsanträge hier und da eine Ablehnung seitens des Finanzamtes. Und zwar mit der Begründung, zu der außer­gewöhnlichen Selbstbelastung bestehe für einen Vater kei­nerlei besondere rechtliche oder sittliche Pflicht. Eine solche Auffassung eines Finanzamtes würde auf einem Irrtum be­ruhen. Wir entnehmen darüber der Neuausgabe von Emil Müllers ,, Merkbuch zur Reichseinkommensteuer, Seite 79, folgendes wichtige Urteil des Reichsfinanzhofs.

,, Den Steuerbehörden kann im allgemeinen nicht die Be­fugnis zugesprochen werden, im Steuerverfahren bei Fest­stellung von Steuer- oder Erstattungsansprüchen die Ent­scheidung davon im Einzelfall abhängig zu machen, ob die von dem Jnhaben der elterlichen Gewalt gewählte Art der Erziehung der Kinder grundsätzlich nötig oder gar zweckmäßig ist. Hiermit würden die Steuerbehörden ihren Aufgabenkreis überschreiten. Es muß den Eltern und In­habern der elterlichen Gewalt unbenommen bleiben, selbst darüber zu entscheiden, welche Erziehung im Einzelfalle ein Kind haben soll. Dem Antrage war in vollem Umfange stattzugeben".

Jm vorliegenden Falle handelte es sich um einen Steuer­pflichtigen mit einem Jahreseinkommen von 4187 Rmf. und drei Söhnen, von denen zwei das Gymnasium, der dritte die Universität besuchte. Gleichwertig ist aber auch der Besuch der höheren Berufsschulen( Technikum, Bau­und Bergschule, Hotelakademie, Teilnahme an Lehrkursen von längerer Dauer usw.)- Siehe ferner Ziffer 7.

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2. Gebrechliche Kinder ( taubstumm, blind, lahm, geisteskrank, epileptisch usw.). Auch hier gilt eine außergewöhnliche Belastung der El­tern als Steuerermäßigungsgrund, sofern ihr Jahresein­fommen 30 000 Rmt. nicht übersteigt. Siehe ferner Zif­fer 7.

Der Stammtisch.

Eine Humoreste aus Gießen. 4. Fortsetzung.

Wie wir an der Hirsch- Apothet' angelangt sind, sagt der Tageblatt- Redakteur:

,, Nun, meine Herren, wer soll denn rufen?" ,, Rufen Sie!" sagt der Zahn- Wolf.

,, Laßt doch den Erdmann selbst rufen," meint der Assessor Winkler.

Da hab' ich aber ein Hohngelächter ausgestoßen, so hell und laut, daß ich selber davor erschrocken bin. ,, Meine Herren!" hab' ich gesagt ,,, wenn mir die Sache nicht gar zu läppisch wäre, so wollt' ich Ihnen jetzt die gebührende Antwort geben!"

Und dabei ist mir's gar nicht einmal aufgefallen, daß ich jetzt wirklich schon anfing, auf den Namen Erdmann zu hören; denn der Assessor hatte doch gesagt: ,, Laßt den Erdmann rufen!" So hatten bereits die Racer ihren Blödsinn in mich hineingeredt. ,, Nun, wollen Sie rufen?" fragt mich der Fechner. ,, Meinetwegen!" sag' ich geringschätzig. Wie soll ich denn ,, Kuriose Frage! Rufen Sie: Kehrbach!"

rufen?"

Wieder hab' ich mein Sohngelächter ausgestoßen, lauter als zuvor. Dann hab' ich die beiden Hände wie ein Sprachrohr rechts und links an den Mund gelegt und hinaufgeschrieen: ,, Kehrbach, bist du daheim?"

,, Seit wann stehn Sie denn mit dem Kehrbach auf Du?" fragt der Zahn- Wolf.

,, Nun, ich werde doch mit mir selber auf Du stehn dür fen?" geb' ich ihm wütend zur Antwort. Aber wenn Sie's lieber hören, so tann ich auch, Sie' rufen."

Und noch einmal hab' ich die Hände rechts und links an den Mund gelegt und hinaufgebrüllt: Herr Apotheker Kehr­bach, sind Sie daheim?"

Ich muß jetzt wieder gestehen, daß mir's bei dem Rufen sehr bedenklich zu Muthe war. Ein Gefühl des Grausens hab' ich gehabt, das ich mir gar nicht erklären konnte. Mit einem Male aber wird mir's ganz schwarz vor den Augen. Denken Sie, meine Herren, droben an meinem Fenster beginnt sich's zu regen; eine Lampe wird sichtbar, und eine Gestalt in meinem Schlafrock, meine lange Pfeif' in der Hand und auf dem Kopf mein perlengesticktes Hauskäppchen, öffnet und ruft herunter- mit einer Stimme, die ganz ähnlich geklungen hat, wie die meinige:

,, Gießener Zeitung"

3. Unterstützung mittelloser Angehöriger. Anträge auf Steuerermäßigung wegen Unterstützung mit­telloser Angehörigen erfordern keine buchstäbliche Mittel­losigkeit der Angehörigen. Es genügt vollauf, daß deren Einkünfte zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts nicht hin­reichen. Auch ein noch vorhandenes, geringes Vermögen ist te'n Ablehnungsgrund. Siehe ferner Ziffer 7.

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4. Krankheiten.

Nicht blos die Krankheit des Steuerpflichtigen selbst, son­dern auch die Krankheit von Frau und Kind kommt in Betracht. Und zwar bei außergewöhnlicher Belastung durch hohe Zahlungen für Arzt, Operation, Krankenhaus usw. Leistungen einer Krankenkasse schwächen den Ermäßigungs­anspruch. Siehe ferner 3iffer 7.

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5. Begräbniskosten.

Auch die Belastung durch Begräbniskosten kann einen Ermäßigungsanspruch rechtfertigen, namentlich wenn sie in Ermangelung von Vermögen oder einer Versicherung aus laufenden Einnahmen bestritten werden müssen. Siehe ferner Ziffer 7.

6. Aussteuer der Tochter.

Jeder Vater ist zur Beschaffung einer angemessenen Aus­steuer für seine Tochter gesetzlich verpflichtet. Kaufte der Vater die Aussteuer in Ermangelung von Barvermögen auf Abzahlung, erfolgen diese Zahlungen aus seinen lau­fenden Einkünften und wird er dadurch in seiner steuer­lichen Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt, so kann er bei einem Jahreseinkommen von weniger als 30 000 Rmk. ebenfalls den Antrag auf Ermäßigung der Einkom­mensteuer stellen. Siehe ferner Ziffer 7.

7. Eigene Einreichung des Ermäßigungsantrages. Schließlich sei noch bemerkt, daß ein Finanzamt feine Verpflichtung hat, etwaigen Ermäßigungsgründen aus eige­nem Antriebe nachzuforschen. Ebensowenig hat der Steuer­pflichtige ein Recht, Aufwendungen obiger Art von seinem Einkommen zu kürzen. Der Steuerpflichtige muß vielmehr beim Finanzamt einen Ermäßigungsantrag einreichen. Und zwar tunlichst schon bei Abgabe seiner Steuererklärung, zum mindesten aber noch vor Empfang der neuen Veranlagung. Muster zu 12 verschiedenen Ermäßigungsanträgen findet man im ,, Neuen Merkbuch zur Reichseinkommensteuer". Zu beziehen gegen 3,50 Rmt. Nachnahme gradwegs beim Ver­fasser: Emil Müller, Halle( S.) 1, Schließfach 210.

Industrie

und Wohnungszwangswirtschaft.

Stellungnahme des Reichsverbandes der deutschen Industrie.

Wir konnten in der letzten Zeit wiederholt feststellen, daß das Interesse der Industrie an den Wohnungsfragen im Wachsen begriffen ist. Auf der jüngsten Tagung des Reichsver­bandes der Deutschen Industrie in Düsseldorf nahm der erste Vorsitzende des Verbandes, Geheimrat Duisberg, gegen die Wohnungszwangswirtschaft Stellung; der zweite Vorsitzende, Fabrikant Frowein, schloß sich in der Presse an( vgl. Nr. 42 der D. H. 3. vom 17. Oktober 1929).

Diese Linie wird fortgeführt in der Denkschrift ,, Aufstieg

,, Guten Abend, guten Abend! Ja, ja, ich bin daheim! Ich hab's ja sagen lassen, ich hätt' so das Reißen im Kreuz."

Ich das hören und wider die nächste Laterne vaumeln, war Eins. Wie gesagt, ganz schwarz und schwindlig ist mir's ge worden, und Hände hab' ich gehabt wie Eis, und mit den Zäh­nen hab' ich geflappert wie ein Verdammter.

Zwei von den Herren sind mir beigesprungen und ich hab' gehört, wie sie in augenscheinlicher Angst miteinander geflüstert haben. Weil ich aber gleich darauf doch wieder fest auf den Beinen war, so haben die Racker gedacht: Ach was, das bißchen Schreck tut dem Kehrbach nichts, der hat eine zähe Natur, und so haben Sie ihren nichtsnuzigen Spaß denn weiter ge= trieben.

Ich wollte nun um keinen Preis wieder mit zu Lozz; hin­auf in meine Stube jedoch wollt' ich auch nicht; denn hab' ich gedacht entweder hast du halt einen Doppelgänger, und der bringt dich am Ende um, und nachher bist du es ja selber gewesen, und die Sache ist nicht einmal ein Verbrechen, sondern ein Selbstmord; oder du leidest an furchtbaren Halluzinatio­nen, daß du eher in's Narrenhaus gehörst, als in die Hirsch­Apotheke. Nein, nein, lieber treib' ich mich die Nacht auf der Gasse herum!

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So hab' ich bei mir gedacht, und dabei hab' ich immer­fort mit den Zähnen geklappert, und die Hände sind mir kalt gewesen, und auch die Füße, und übern'n Budel ist mir's ge­laufen, wie Ameisen.

Nun, die Herren haben's aber doch fertig gebracht, und so bin ich doch wieder mit in die Lozz'sche Bierstube.

Nr. 5

oder Niedergang", die das Präsidium des genannten Verban­des soeben der Offentlichkeit übergibt.( Veröffentlichung des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Nr. 49, Selbstverlag des Reichsverbandes, Berlin W. 10, Königin- Augusta- Straße 28.) Diese Denkschrift enthält Vorschläge zur kommenden Finanzre­form. Wohnungszwangswirtschaft und Steuern vom Haus- und Grundbesih nehmen in ihr einen breiten Raum ein. Die Dent­schrift soll einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 12. Dezember zur Beschlußfassung vorgelegt werden.

Auf Seite 19 der Denkschrift wird das Verhältnis von Staat und Wirtschaft untersucht und die Aufmerksamkeit auf vier Ge­biete gelenkt: Das Eindringen der öffentlichen Hand in die Pri­vatwirtschaft, Wohnungszwangswirtschaft, Gewerbegesetzgebung und die Kartellgesetzgebung. Es ist in diesem Zusammenhange erfreulich, zu sehen, daß die Zwangsbewirtschaftung des Wohn­raumes als einer der Kardinalpunkte für eine gründliche Wirt­schaftsreform klar erkannt worden ist.

Die Klagen der Industrie über das Ueberwuchern öffent­licher Wirtschaftstätigkeit teilen Haus- und Grundbesitz durch­aus, man denke nur an die öffentliche Bautätigkeit. ,, Die Not der Kriegszeit", so heißt es in der Denkschrift ,,, erweiterte die privatwirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand in bis­her ungekanntem Maße. Diese Entwicklung hat sich aber auch in der Nachkriegszeit unter dem Einfluß neuer politischer Mei­nungen und Kräfte fortgesetzt. Sobald ruhigere politische und soziale Verhältnisse eingetreten waren, hat die private Wirt­schaft gegen die dauernde Aufblähung dieser Betätigung Ein­spruch erhoben. Sie hat stets auf die großen Gefahren hinge­wiesen, die der gesamten Volkswirtschaft durch eine ungesunde, teilweise erst durch künstliche Bevorzugung ermöglichte Kon­furrenz des Staates mit der privaten Wirtschaft drohen. Ob­wohl sich die Mehrzahl der führenden Persönlichkeiten der Staatsverwaltung für eine Einschränkung der privatwirtschaft­lichen Betätigung des Staates ausgesprochen hat, ist noch nichts geschehen, um jene Forderungen zu erfüllen.

Kaum habe ich stillschweigend Platz genommen, so kommt der alte Medizinalrat Semmler und fragt, was mir fehlte; ich sähe so blaß aus. Da haben ihm die Herren denn gesagt, er möchte doch einmal zusehen, ob hier nicht etwas Bedenkliches vorläge; der Dr. Erdmann hätte so eigentümliche Zufälle; er glaube fortwährend, er sei Kehrbach aus der Hirsch- Apotheke, und wie er den Apotheker Kehrbach am Fenster gesehen, wär' ihm auf einmal schwindlig geworden, und was so der Rede mehr waren. Der Medizinalrat, der auch an der niederträch­tigen Verschwörung beteiligt war, hat mir den Puls gefühlt und dann in wohlwollendem Tone zu mir gesagt:

Wir erneuern daher diese Forderung und verlangen, jedes weitere Eindringen der öffentlichen Hand in die Privatwirt­schaft zu unterlassen. Darüber hinaus muß der gegenwärtige Zustand eingehend auf seine volkswirtschaftliche Berechtigung hir nachgeprüft werden. Wo sich herausstellt, daß durch die wirt­schaftliche Betätigung der öffentlichen Hand die Privatwirtschaft unbillig beeinträchtigt wird, wo sich insbesondere zeigt, daß die öffentliche Hand unwirtschaftlicher arbeitet als die Privat= wirtschaft auf gleichem Gebiet, müssen die öffentlichen Unter­nehmungen in die private Wirtschaft zurückgeleitet werden.

,, Aengstigen Sie sich nicht, Herr Doktor Erdmann! So was kommt vor! Ich habe schon öfter Patienten gehabt, die sich wochenlang für andere hielten; aber das gibt sich! Sie müssen nur Ihren Freunden ja nicht zu hartnäckig widersprechen; Sie müssen sich tunlichst beherrschen; Sie müssen sich Mühe geben, selber zu glauben, daß Sie der sind, der Sie in Wirk­lichkeit sind! Probieren Sie's nur! Wenn Sie sich recht fest

Die Zunahme der privatwirtschaftlichen Unternehmungen der öffentlichen Hand ist bereits eine internationale Sorge ge­worden. In dieser Erkenntnis hat auch die Internationale Handelskammer auf ihrem Kongreß in Amsterdam im Sommer 1929 eine Entschließung gefaßt, in der sie grundsätzlich für die freie private Unternehmerwirtschaft eintritt. Das freie Unter­nehmertum allein habe sich als fähig erwiesen, den schwierigen Markt- und Wirtschaftsverhältnissen der Zeit gerecht zu werden, und habe sich dabei stets auch verantwortungsbewußt gegenüber den sozialen Forderungen und dem Staate gezeigt.

Eine vorbelastete Wirtschaft, wie die deutsche, muß in be sonderem Maße fordern, daß ihr die Gefährdung durch die wirt­schaftliche Betätigung der öffentlichen Körperschaften erspart bleibt. Dabei arbeitet die öffentliche Wirtschaft nicht einmal mit der privaten unter gleichen Bedingungen bei der Finan­zierung und der Besteuerung, die ungerecht und unerträglich sind. Diese Bevorzugungen müssen beseitigt werden, zumal nur

vornehmen, jetzt wird mal à tout prix geglaubt, ich wäre der Doktor Erdmann und Sie sind's ja fattisch, und darin, daß Sie's bezweifeln, beruht ja die Krankheit dann wird der Anfall in wenigen Tage vorübergehen. Also nur fest und energisch an Ihre Erdmannschaft geglaubt, bester Herr Doktor! Der Charakter, die Willenskraft vermag bei solchen Zustän­den viel!"

Diese wohlgesetzte Rede des Medizinalrats stieß nun dem Faß den Boden aus. Den altehrwürdigen Herrn hätt' ich am allerwenigsten für fähig gehalten, sich mit solchen Gemeinheiten abzugeben.

Ich fasse mir also mit beiden Händen die Stirn' und sag' zu mir selbst:

Ja, es ist mir zwar jetzt vollkommen so, als wär' ich der Kehrbach; aber der Medizinalrat muß es ja wissen! Da= rin besteht ja die Krankheit ,, und jetzt will ich mir's ein­mal fest ausreden, sonst komm' ich am End' noch in's Narren­haus, und meine Apotheke ich will sagen meine chirurgische Klinik... Himmel, Herrgott, Donnerwetter, also was soll ich denn glauben, Herr Medizinalrat?"

Er hat mir's nochmals gesagt, und wie ich nun obendrein die ernster und ernster dreinschauenden Gesichter meiner Bier­Kameraden erblicke, da hab' ich gedacht: Jett heißt's: aut aut. Schaden fann's ja nichts und vielleicht ist das alles ein böser Traum! Jetzt wird krampfhaft geglaubt: Du wärst's! Hörst du, Kehrbach? Erdmann, will ich sagen!"

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Um mich gleichsam in diesen Vorsätzen zu bestärken, meh'm ich mein Bierglas und rufe aber die Füße sind mir dabei ,, Num so kalt gewesen, daß ich sie nimmer gespärt habe ich hab' mir denn, meine Herren, ich will's eingestehen, nur den Spaß erlaubt ich bin auch der Erdmann, und nun erst recht, und nun gerad'! Jowohl, meine Herren! Und und wenn mich wenn ich auch nicht recht weiß, wie es zugeht, der Teufel holt ich bin der Erdmann! Hören Sie's, meine Herren?"

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,, Gott sei Dant! Das erste vernünftige Wort!" sagt mein Fechner. Na, wenn Sie denn nun wieder bei Trost sind, so haben Sie vielleicht auch die Freundlichkeit, die dreißig Mark in Empfang zu nehmen, die ich Ihnen von neulich noch schulde, wissen Sie, damals von der Regelpartie...! Und damit's feinerlei Mißverständnisse gibt, darf ich Sie wohl um Quit­tung bitten! Karline, ein bißchen Papier und Tinte und Feder! Und hernach geben Sie von den dreißig Mark die Punsch- Bowle, die Sie verloren haben!"

Fortsetzung folgt.

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