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Nr. 21.

Samstag, den 15. März 1930.

Stosch- Sarrajani verkauft seinen Zirkus! Aus Berlin wird berichtet: Der Direktor und Eigentümer des Zirkus Sarrafani, Hans Stosch, veröffentlicht ein Inse­rat, in dem er zunächst der Bevölkerung Berlins, den Behörden und der Presse den Dank für die freundliche Aufnahme seines socben beendeten Berliner Gastspiels ausspricht. Dann heißt es weiter: ,, Gedrängt durch unendliche Schwierigkeiten, die sich der Fortführung meines Unternehmens auf der jetzt erreichten künstlerischen Höhe entgegenstellen, eingeengt von einem Stachel­brahtzaun untragbarer gesetzlicher Bestimmungen und behörd­licher Vorschriften, durch Steuern erdrosselt, habe ich mich schwe­ren Herzens entschließen müssen, meinen Zirkus öffentlich zum Verkauf anzubieten. Denn gerade das Berliner Gastspiel hat mir erneut deutlich gezeigt, daß eine Weiterführung des Unter­nehmens sinnlos ist, scheitern muß an der Last der Unkosten, von deren Höhe sich der Laie nur schwerlich eine Vorstellung machen kann."

Die Feldmäuseplage.

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Da die im vorigen Jahre teilweise in bedenklicher Menge vorhandenen Feldmäuse infolge der milden Witterung ungeschä­digt durch den Winter gekommen sind, haben jetzt im Frühjahr weite Teile Süddeutschlands unter einer starken Feldmäuse plage zu leiden. Daher ist die Bekämpfung dieser Schädlinge dringend notwendig, sobald die Felder genügend abgetrocknet sind. Wo ganze Fluren stark befallen sind, ist wirkliche Ab­hilfe nur dann zu erwarten, wenn gemeindeweise gleichzeitig vorgegangen wird, am besten unter der Leitung zuständiger Stellen. Am raschesten und nachhaltigsten wird die Vernichtung der Feldmäuse erreicht bei Anwendung des sogen. gemischten Verfahrens, d. h. wenn gleichzeitig Mäusebazillen und ein direk­tes Gift, wie Giftgetreide oder Phosphorbrei, ausgelegt wird. Diese Mittel müssen von bester Beschaffenheit und ganz frisch sein und sollen daher nur von ganz verlässigen Stellen bezo­gen werden. Auch mit Mäusebazillen allein werden im zeiti­gen Frühjahr oft recht gute Erfolge erzielt. Doch muß dabei immer mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß eine mehr oder minder große Zahl von Mäusen am Leben bleibt, die für die Ansteckung durch die Bazillen unempfindlich sind. Giftge­treide bann auch allein verwendet werden, zum Bezug ist die Vorlage eines amtlich ausgefertigten und gestempelten Gift­scheines nötig. Wo nicht die ganze Flug, sondern nur da und dort kleinere Gebiete stark befallen sind, eignet sich auch sehr gut die Gasbekämpfung mit Räucherapparaten und Patronen. Was die Kosten betrifft, so ist am billigsten die Bekämpfung mit Mäusebazillen allein, etwas teurer, aber immer noch ver­hältnismäßig billig das gemischte Verfahren, ziemlich teuer die Bekämpfung mit Giftgetreide allein. Mit letzterem tann auf kleineren Flächen die Gasbekämpfung in Wettbewerb treten, auf großen Flächen ist sie um das Mehrfache teuerer. Wdr.

Zur Frühjahrsbestellung.

nahmen, wie richtige Düngung, Verwendung besten, leistungs­Saatgutes, Beizen desselben, gute Pflege der wachsenden Saa­ten zusammenwirken, um ertragreiche Ernten bester Güte zu sichern.

Kalkanstrich der Obstbäume. Für unsere Obstbäume, namentlich junge Stämme, bringt das Frühjahr Gefahren. Die Frühjahrssonne erwärmt die Stämme und weckt den Saft­stieg, so daß die Zellen des Holzkörpers sich prall füllen. Die Rinde dehnt sich; wenn in der Nacht der Frost kommt, zieht sie sich zusammen, findet dabei aber Widerstand an dem Holzkörper, der die Bewegung der Rinde nicht mitmacht, weil er durch sie gegen Abkühlung geschützt ist. Infolgedessen platt, oft mit lau­tem Knall, die Baumrinde auf der Sonnenseite, es entsteht der Frostriß, in ähnlicher Weise die Frostplatte, die im Som­mer als brandige Stelle auf der Rinde erscheint. Zur Bekämp­fung der Frostgefahr muß man den Bäumen gewissermaßen Isolierschicht gegen unzeitgemäße Erwärmung geben. Dies ge= schieht zweckmäßig durch einen Kalkanstrich. Im Sommer wäscht man den Kalkanstrich wieder ab, um ihn im Spätsommer

zu erneuern.

Kosten bei Steuererhebung im Nachnahmeverfahren. Im Reichsgesetzblatt wird demnächst ein Gesetz veröffent licht, durch das dem§ 102 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung folgender Satz hinzugefügt wird:

,, Kosten, die dadurch entstehen, daß die Steuerbehörde einem Steuerpflichtigen, der mit einer Zahlung im Rück­stand ist, eine Postnachnahme zugehen läßt, hat der Steuer­pflichtige zu tragen."

"

Durch diese Vorschrift wird klargestellt, daß die Praxis der Finanzbehörden, bei Steuererhebung im Nachnahmeverfah­ren die Kosten dem Steuerpflichtigen zur Last zu legen, zu Recht besteht.

Schutz der Privatwirtschaft.

Der Industrie- und Handelskammerverband Niedersachsen­Kassel übergibt gemäß Beschluß seiner Vollversammlung eine Erklärung der Deffentlichkeit, in der es u. a. heißt:

,, Sowohl in der heutigen Gesetzgebung und Verwaltung wie vor allem in den Bestrebungen bestimmter Kreise wird immer nachdrücklicher und leider mit wachsendem Erfolg versucht, Pläne gegen das Privateigentum und gegen die auf ihm auf­gebaute individuelle Wirtschaftsform zu verwirklichen und die Einzelwirtschaft durch die sogenannte Gemeinwirtschaft" zu er­setzen.

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ßen politischen Parteien gesichert erscheinende Anerkennung in nur äußerlich demokratischen Formen auf kurzen Umwegen das Ziel der Ueberführung der Individualwirtschaft in die Gemein­wirtschaft zu erreichen.

Angesichts aller dieser Pläne und Bestrebungen, die in weit­gehendem Umfange jetzt schon in Gesetzgebung und Verwaltung Boden gewonnen haben, hat eine tiefgreifende Beunruhigung die auf dem Boden des Privateigentums und der Individual­wirtschaft stehenden Kreise ergriffen.

Die Bestrebungen, die Betätigung der öffentlichen Hand, also des Reiches, des Staates und ganz besonders der Kom­munen, auf erwerbstechnischem Gebiet weit über die den Kommunen zuzubilligenden sogenannten Versorgungsbetriebe hinaus auszubreiten, gewinnen immer mehr an Boden. Es ist in vielen deutschen Städten zur Einrichtung kommunaler Erwerbsbetriebe in weitestgehendem Umfange gekommen: den den stärksten Rückhalt für die Steuerkräfte der Kommunen in allererster Linie bildenden privatwirtschaftlichen Unternehmen wird auf vielen Gebieten durch die eigene Gemeinde, deren er­werbswirtschaftliche Unternehmungen häufig noch steuerrechtlich ungerechtfertigt bevorzugt sind, ernster Schaden zugefügt.

Die Erhaltung und sorgsame Pflege der auf dem Boden des Privateigentums frei und selbstverantwortlich und damit im Interesse von Staat und Volksganzem arbeitenden indivi­duellen Wirtschaft darf allein das Ziel sein, welches in der deut schen Wirtschaftspolitik wieder flar herausgestellt und unbeirrt verfolgt werden muß.

Die durch die Mitgliedstammern des Industrie- und Han­delskammerverbandes Niedersachsen- Kassel vertretenen Wirt­schaftskreise richten daher an alle bürgerlichen Parteien, an alle Fraktionen dieser Parteien in Reichs- und Landesparlamenten, sowie in den kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften die ernste Mahnung, parteipolitische Gegensäge, fraktionelle Son derziele zurückzustellen und Träger und Verfechter einer ein­heitlichen, das Privateigentum und die individuelle Wirtschafts= form erhaltenden und fördernden Wirtschaftspolitik zu sein. Die jetzt beginnende parlamentarische Arbeitsperiode, in der es gilt, die für Erhaltung und Gedeihen der deutschen Wirtschaft bedeutungsvollsten Vorlagen in der Reichs- und Landesgesetz­gebung auf dem Gebiete des Schutzes der bedrohten deutschen Landwirtschaft, der Steuer- und Finanzreform, der Handels­politik und hoffentlich auch einer guten Reichs- und Verwal= tungsreform zu lösen oder ihre Lösung wenigstens anzubahnen, muß die für die Erhaltung der Individualwirtschaft eintreten­den Parteien und Fraktionen auf dem Boden eines gemeinsamen ,, Wirtschaftsprogramms" finden. Die Vertretungen der deut schen Wirtschaft sind zu verantwortungsbewußter Mitarbeit im Interesse von Volk und Vaterland bereit." R. P. D.

Der Landwirt sieht mut- und hoffnungslos den Frühjahrs­arbeiten entgegen, da die trostlosen Preis- und Absatzverhältnisse entgegen den Gepflogenheiten früherer Zeiten in ihm den Ent­schluß erschweren, wie er seine Scholle nutzen soll. Gerste und Hafer und Roggen, Kartoffeln und Zuckerrüben, Wein und Hop­fen, Milch und Fleisch haben keinen Absatz und wirtschaftlichen Preis, so daß Arbeit und Kapitalsaufwendungen teinen Lohn mehr finden. Und doch muß die Arbeit in der Hoffnung wieder aufgenommen werden, daß wirtschaftspolitische Einsicht an Stelle der Verblendung tritt, sonst werden die letzten Dinge für das deutsche Volk schlimmer sein als die ersten. Infolge des heuri­gen milden Winters war die natürliche Bodenlockerung durch die Frostwirkung verhältnismäßig gering, weshalb der Boden­bearbeitung besondere Aufmerksamkeit zugewendet werden muß. Sobald der Boden genügend abgetrocknet ist, sollten die Felder abgeschleppt werden, damit eine seine Krümelung zustande kommt und die Unkrautsamen auflaufen. Der richtige Gebrauch von Egge und Walze erleichtert die Regelung der Wasserzufuhr und den Kampf mit dem Unkraut. Pflugarbeit im Frühjahr bedeutet Abminderung des Wasservorrates, der bei den gerin=| heitlichungsgesetz) den Konsumgenossenschaften eingeräumten gen winterlichen Niederschlägen ohnedies zu wünschen übrig| Steuerbefreiungen und sonstigen Bevorzugungen. läßt. Die Entwicklung der Kulturpflanzen und die Zurückhal­

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Aeußerst weitgehend ist das Eindringen der öffentlichen Hand in die Wohnungs- und Bodenwirtschaft. Nicht nur be­reits geltende Gesetze, sondern vor allem die auf diesem Gebiete in letzter Zeit aufgestellten Gesetzentwürfe müssen schärfstes Be= denken erwecken. Schweren Schaden haben die individualwirt­schaftlichen Unternehmungen ferner erlitten und müssen ihn weiter erleiden durch die gesetzliche und verwaltungsrechtliche Bevorzugung der auf dem Boden gemeinwirtschaftlicher Auf­fassungen erwachsenen Konsumgenossenschaften. Immer wieder muß insoweit hingewiesen werden auf die in der geltenden Steuergesetzgebung, sowie in geplanten Gesetzen( Steuerverein­

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