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Samstag, den 13. September 1930.

wohnraumes vorgesehenen Hauszinssteueraufkommen betragen leider nur wenige Prozentsäße des gemeindlichen Gesamtauf­kommens an Hauszinssteuer für den Wohnungsbau.

Verschiedene Städte sind in richtiger Würdigung der Ver­hältnisse dazu übergegangen, Mittel zur Gewährung von Haus­instandsetzungsarbeiten aus Kommunaldarlehen zur Verfügung zu stellen. Wenn auch die Beschaffung solcher Kommunaldarlehen in der Zeit tiefster wirtschaftlicher Not vielfach erhebliche Schwierigkeiten verursacht, so ist dabei doch zu berücksichtigen, daß die Not des gewerbetreibenden Mittelstandes, der arbeiten­den Bevölkerung, des Hausbesitzes usw. ganz allgemein betrachtet, außerordentlich groß ist und daß, wenn diese Kreise durch Ge­währung von Reparaturdarlehen Arbeit und Verdienstmöglich­feiten erhalten, auf anderer Seite die Steuereinkommen für Reich, Staat und Gemeinde sich entsprechend erhöhen.

Es ist weiter darauf hinzuweisen, daß die Reparaturdarlehen, die, sofern es sich nur um geringere Beträge handelt, diese auf Schuldurkunde und bei größeren Beträgen gegen hypothekarische Sicherung gegeben werden. Ein Verlust solcher Darlehen ist völlig ausgeschlossen, sofern die Vergebung mit der notwendigen Vorsicht erfolgt. Dringend erforderlich ist es, daß die Zinssätze und die Tilgungsnoten möglichst niedrig gehalten werden, denn nur so ist es möglich, daß die zu übernehmenden Verpflichtungen auch von den Antragstellern getragen werden können.

Mögen die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, daß von den berufenen Stellen in Staat und Gemeinde der Frage der Erhaltung des Altwohnraumes im Interesse der Allgemein­heit endlich die dringend erforderliche Beachtung geschenkt wird. Anmerkung der Schriftleitung: Diese Ausführungen stehen in erfreulichem Gegensatz zu der Haltung, die z. B. Vertreter des Darmstädter Handwerks im Stadtrat der Wohnungszwangs= wirtschaft gegenüber einnehmen.

In u den.::n ier, emitel- eti, dnessch7tuaeenitrdgoumlhwyumlh Die neuen Steuerlasten.

Die im Reichsgesetzblatt vom 27. Juli 1930 verkündete ,, Ver­ordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirt­schaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930" enthält nicht nur die Dedungsmaßregeln für den Reichsetat in unver­änderter Form( Reichshilfe, Einkommensteuerzuschlag und Ledi­gensteuer), sondern mit ihnen sind die Osthilfe, eine Reform der Arbeitslosen- und Krankenversicherung und außerordentliche Voll­machten zur Verhütung unwirtschaftlicher Preisbindungen ver­bunden.

Auf Grund dieser Notverordnung wird von den öffentlichen Beamten und Angestellten ein außerordentlicher Beitrag ( Reichshilfe) in Höhe von Prozent der Einnahme erhoben. Mit dem gleichen Satz werden die Tantiemen besteuert.

Auf Einkommen über 8000 Reichsmark wird ein Zuschlag zur Einkommensteuer

von 5 Prozent erhoben, der in zwei gleichen Beträgen am 10. Oktober 1930 und am 10. Januar 1931 fällig wird.

Für die Ledigen sowie verwitweten und geschiedenen Per­sonen, aus deren Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, wird, sofern sie nicht mindestens 10 Prozent für einen bedürftigen Elternteil oder eine geschiedene Ehefrau aufgewendet haben, der Abschlag von der Lohnsteuer bis höchstens 25 Prozent oder höchstens 3 Mark monatlich aufgehoben. Ein zehnprozentiger Zuschlag zur Lohnsteuer der Ledigen tritt mit Wirkung vom 1. September 1930 ab hinzu, wenn das Entgelt 220 Mark mo­natlich übersteigt. Der Ledigenzuschlag gilt auch für veranlagte Einkommensteuerpflichtige.

Bei der Tabaksteuer erfolgt die Verkürzung der Stundungs­fristen.

Die Gemeinden sind nach der Notverordnung des Reichs­präsidenten berechtigt, eine Gemeindebiersteuer oder eine

Bürgersteuer

oder beide Steuern nebeneinander zu erheben.

Die Höhe der Bürgersteuer bestimmen die Länder nach

einer Staffelung mit den Minimalsätzen:

bis 8000 Mark Einkommen

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6 Mark,

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33

50 000 100 000 200 000 500 000

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200

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500

15

,, Gießener Zeitung"

Bei höheren Einkommen beträgt der Mindestsatz 1000 Mark. Aenderungen des Staffelverhältnisses sind ausgeschlossen, falls eine Erhöhung der Bürgersteuer erfolgt.

Die Gemeinden sind verpflichtet, Bürgersteuer oder Gemein­debiersteuer zu erheben, wenn sie nach dem 1. August 1930 die Gemeindegrundsteuer oder die Gemeindegewerbesteuer erhöhen.

Ab 1. April 1931 muß eine der genannten Steuern auch dann erhoben werden, wenn die Realsteuer über dem Landesdurch­schnitt liegt, und zwar im Verhältnis zur Ueberhöhung der Real­steuern gegenüber dem Durchschnitt.

Bei außerordentlicher Belastung durch Wohlfahrtsausgaben ist die Gemeinde mit Zustimmung der Landesregierung berech tigt, neben der Gemeindebiersteuer eine Gemeindegetränkesteuer auf alle Getränke außer Milch in Höhe von mindestens 5 Prozent zu erheben.

Zum Infrafttreten des Brotnejekes!

Der Hessische Müllerinnungsverband schreibt uns: Wir werden täglich mit Anfragen überschüttet, ob die im Brotgesetz, das seit 15. August ds. Is. in Kraft getreten ist, vorgeschriebene Goprozentische Höchstausmahlung des Roggens auch für die Selbstversorger gelte. Das ist ganz selbstverständ­lich, denn eine in Berlin stattgefundene Besprechung zwischen den einschlägigen Ministerien und den Vertretern der Mühlen­verbände hatte folgendes Ergebnis:

,, Eine höhere Ausmahlung des Roggens als zu Go Prozent zur menschlichen Ernährung ist auf keinen Fall ge­stattet. Das Gesetz erstreckt sich nicht nur auf das ge­werbsmäßig hergestellte Brot, sondern auf alles Brot. In­folgedessen bezieht sich die Ausmahlungsgrenze bis zu 60 Prozent auch auf die Selbstversorger".

In vielen Zuschriften an uns wird gegen diese Auslegung Stellung genommen mit der Begründung, die Selbstversorger

also die Landwirte lassen sich nicht vorschreiben, wie sie ihr Brot herzustellen haben. Wir möchten den verehrt. Le­sera, soweit sie selbst Noggen anbauen und vermahlen lassen, dringend empfehlen sich auf solche Meinungen nicht weiter einzulassen, denn dieser Standpunkt ist grundfalsch. Das Brot­gesen wurde gemacht, um den Roggenverbrauch und damit den Roggenpreis zu heben und den Auslandsweizen zurückzudrängen, also der Not der Landwirtschaft zu steuern. Die gesetzliche Festlegung des Ausmahlungsgrades zwingt notwendigerweise die Kundenmüller zur Regulierung des Mahllohnes und der damit im engen Zusammenhange stehenden Auslieferungssäge. Ünter Zugrundelegung eines Mahllohnes von Mk. 1.50 für den Zestner Noggen, der der Not der Landwirtschaft weitge­hendst entgegenkommt, in zahlreichen Fällen( Ernteausfall) so­weit, daß die Gestehungskosten der Müller nicht mehr gedeckt werden können, haben wir allen uns angeschlossenen Innungen empfohlen, einen einheitlichen Auslieferungssatz von 50 Pfund Roggenmehl und 34 Pfund Kleie, der Rest Naturalmahllohn zu nehmen, bei Zahlung von Mk. 1.50 pro Zentner 60 Pfund Roggenmehl und 35 Pfund Kleie. Die Herren Landwirte möch­ten wir dringend bitten, die Durchführung dieser Richtlinien nicht zu erschweren, da diese durch die gesetzliche Regelung je­dem Müller zur Aufrechterhaltung seiner Existenz unbedingt gehören.

Lokales.

Um zu zerstören..

Nr. 73.

Es ist der Sozialdemokratie doch sichtlich peinlich, daß man ihr in diesem Wahlkampfe einmal vorrechnet, welch gerüttelt Maß von Schuld ihre Finanzpolitik, ihre sozial- und wirtschafts. politischen Experimente und ihre bedingungslose Erfüllungs­politik an unserer wirtschaftlichen Not und an dem Anschwel­len des Heeres der Erwerbslosen auf viele Millionen trägt. In allen sozialdemokratischen Parteibureaus und Redaktions: stuben sucht man kramphaft nach Ausflüchten, um dieser ge­waltigen Anklage zu entgehen. Da wird dann theoretisiert von der allgemeinen Weltwirtschaftskrisis, die sich auch auf Deutsch land ausdehne, da wird gefaselt von dem bevorstehenden Unter gang der kapitalistischen Wirtschaft, und trotzdem: All diese Spitfindigkeiten, all diese geschwollenen Redensarten können nicht verbergen, daß die Sozialdemokratie das Werk der Zer störung gewollt hat, daß sie es noch heute will, daß sie noch heute bereit ist, genau wie vor elf Jahren, den Lohn der deut schen Arbeiter und den Erwerb des Mittelstandes den Tribut gläubigern hinzuwerfen. Alles das nur, um zu zerstören, nur um den selbständigen Mittelstand verelenden zu lassen, das ge samte deutsche Volk zu proletarisieren, auf daß Karl Mary' Dogma wahr werde!

Gamstag, den 13

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Daran möge der Gießener Bürger denken, wenn er am morgigen Sonntag zur Wahl geht!

*

Sonntagsgedanken.

Der Sonntag soll deiner Seele ein Freuen bringen. Still frohe Feierstunden sollen es sein. Gerode in unserer Zeit, die so rastlos dahin eilt und bald keinen Sonntag mehr kennt, rust es Menschen mit Innenleben nach einem stillen Besinnen, nac Ruhe und Atemholen, nach Feierstunden und Frieden. Wir brauchen Licht auf unsere dunklen Wege, und das muß der Sonntag bringen. Friedlichen, frohen Feierabend kann aber nur der haben, der gern und fröhlich gearbeitet hat. Willst du deine Arbeit durchsonnen, dann sei sie nicht nur zweck des Verdienens, sondern sie muß ein Teil der Volksarbeit sein. Um ihrer selbst um des Ganzen willen müssen wir unsere Arbeit verrichten. Und gerade deshalb muß sie Wertarbeit sein, gute, haltbare gediegene, an welchem Platze wir auch stehen mögen. Unser Voll und Vaterland braucht solche Arbeit. Wertarbeit für die Z funft. Denn nur die große gemeinsame Volksarbeit kann uns ein neues und festes deutsches Haus bauen, wo es wieder wohn lich ist, we wieder Sonne hineinstrahlt und Friede und Glüd ein- und ausgeht. In der Arbeit müssen wir unser Glück suchen. Wenn wir sie durchsonnen mit Freude und Liebe, wenn wir sie so verrichten, als hinge von ihr das Wohl und Wehe des Ganzen ab, dann wird Arbeit zur sprudelnden Quelle von Glüd und Freude. Mit ganzem Herzen müssen wir bei ihr sein, mit aller Sorgfalt sie tun. Nicht Last und Mühe soll die Arbeit uns sein. Sie ist nicht Tyrannin, sie bedrüdt nicht, sie ist die große Bildnerin zum Menschentum, die große Segensspenderin des Einzelnen und eines ganzen Volkes. Bergauf muß sie uns wieder führen, Ketten sprengen und frei machen. Immer größer muß die Zahl der ehrlichen Arbeiter in Deutschland wieder wer­den, die sich selbst zuerst in Ordnung gebracht haben und dann hochwertige Arbeit in einem geschlossenen Ganzen für die Au­gemeinheit leisten. Solche Arbeit wird die große Erlöserin sein für das nach Freiheit dürstende deutsche Volk.

Der Sonntagsschreiber.

Wahlrecht

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Wahlpflicht

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Von Eugen Schmiz.

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Sachlich ist zu dem Fall nicht viel zu sagen; er spricht für sich selbst. Nur ein Punkt sei noch unterstrichen: Wenn solcher deutschseindlicher phantastischer Unsinn in England gelesen wird, so ist das zwar, reichlich zehn Jahre nach Friedensschluß und im Zeitalter der Verständigung", auch fatal; aber vom ehemals feindlichen Auslande sind wir solche Dinge ja ge­wöhnt. Abscheulich ist es aber, wenn solches verleumderische literarische Gift ins freundliche Ausland kommt. Und deshalb wirkt die übersetzung ins Schwedische besonders empörend. Die Schweden sind während des Krieges die deutschfreundlichsten Neutralen gewesen. Auch heute noch hat man dort viel für Deutschland und deutsches Wesen übrig, obwohl sich englische und französische Elemente bereits sehr breit machen. Und aus­gerechnet in dieser Situation wird nun dem schwedischen Ro­manleser so ein Buch unterbreitet, das ihm deutsches Wesen in schlimmsten Farben malt. Das muß ja naive Gemüter irre­führen und diese sind in jedem Volk doch die Mehrzahl, die letzten Endes den Ton angibt. Gewiß ist die moralische Wir fung ausgerechnet eines phantastischen Dutzendromans nicht 3 überschähen. Aber ein Giftpfeil bleibt es doch, und wir wollen es uns merken, wer ihn abgeschossen hat.

auf diese Art Revanche für den verlorenen Weltkrieg zu neh­men. Auch alle Heifershelfer des Schurken sind Deutsche; wenn irgendeine Schurkerei ausgeirt werden soll, wird deutsch ge­sprochen: denn das ist die Gaunersprache dieser Erzählung. Und es sind niedliche Dinge, die da gedreht werden. Mit einem Mord geht es gleich los, dann folgen alle möglichen gemeinen Intrigen: die gewaltsame Entführung und Gefangenhaltung eines Mädchens, ihre Mißhandlung, Zwang zur Ehe mit dem Schurken und so weiter. Der engelhafte amerikanische Detektiv hat alle Hände voll zu tun, um alle diese Schurkereien der deutschen Teufel zu entschleiern und zum Guten zu wenden. Und so die anglo- amerikanische Welt vor dem gefährlichsten Anschlag auf die Zivilisation" zu bewahren, der je versucht wurde. Das edle englische Mädchen aber, das beinahe dem deutschen Schurken zum Opfer gefallen wäre, erklärt gelegent­lich, die Deutschen hätten ja ohnedies nie etwas anderes getan, als Kulturgüter zerstört. Sie seien nun eben mal die Hunnen. Wenn das in Paranthese auch schüchtern als kleine übertrei­bung hingestellt wird, so scheinen die Tatsachen der Roman­handlung doch deutlich dafür zu sprechen. Der deutsche Schurke aber setzt dem zynisch als freche Blasphemie ein ,, An deutschem Wesen soll die Welt genesen" entgegen.

An verregneten Ferientagen ist man zum Unmöglichsten fähig. Darum habe ich an einem solchen auch einen Detektio­roman von Wallace gelesen. Und ich bereue es nicht, denn ich habe Wallace dabei in interessanter Form ,, entdeckt". Für mich zunächst, aber vielleicht kennen auch andere ihn nicht so. Und doch wäre es gut, wenn alle ihn so kennen lernten, die gutes deutsches Geld für seine Detektivschmöker ausgeben. Vielleicht besännen sie sich dann anders.

Das Buch, das ich las, hieß Den gröna skräken", zu deutsch: Der grüne Schrecken." Da ich mich in einer schwedi­schen Sommerfrische befand, las ich den Roman nämlich zu­nächst in schwedischer Übersetzung. Ich war aber davon so er­schüttert, daß ich mir auch gleich das englische Original kommen ließ. Und zu guter Letzt las ich die Geschichte dann noch zum dritten Male in der deutschen übersetzung. Alles dieses mit gutem Grund, wie sogleich verständlich werden wird.

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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß der Deutsche Fichte Bund in Hamburg( Colonaden 47) seit zehn Jahren der geistigen Vergiftung durch Verbreitung seiner deutschen und fremdsprachigen Flugblätter entgegenwirkt. Diese werden an Leser unseres Blattes unentgeltlich) abgegeben. Es sind rund dreißig Flugblätter in deutscher und über hundert in den wichtigsten Weltsprachen vorhanden. Wer Freunde oder Be­kannte im Auslande hat, sollte stets ein Flugblatt seinen Briefen beilegen.

Also ist auf schwedisch über den grünen Schrecken" zu le­sen. Auf englisch ist' womöglich noch schlimmer. Da sind die deutschfeindlichen Ausdrücke noch schärfer, die antideutschen Episoden noch ,, liebevoller" ausgearbeitet. Aber nun im deut­schen: da ist Herr Wallace auf einmal der Hase, der von nichts weiß. Zwar die Schurkerei ist die gleiche geblieben, aber die Aktion geht nun nicht von Deutschland, sondern- von Südamerika aus! Alle deutschfeindlichen Episoden und Worte aber sind sorgfältig gestrichen, selbst auf die Gefahr hin, daß dadurch die Erzählung streckenweise nüchtern wird. Geschäft ist Geschäft, und wenn auch die hunnischen Deutschen selbst anrü­chig sind, so doch nicht ihr Geld! Und daß das wörtlich über­

Der Held" des Romanes ist ein schurkischer Arzt. Dieser hat ein chemisches Präparat erfunden, das er, den grünen Schreden"( oder auch den grünen Rost") nennt, und dieses Präparat ermöglicht es, die ganze Weizenernte Englands, seiner Kolonien und Amerikas auf ein Jahrzehnt hinaus zu vergiften und unbrauchbar zu machen; so daß andere Getreide­Länder durch Kornwucher dann enorme Summen verdienen können. Um die durch tausend Abenteuer durchgesteuerte Vor­bereitung dieses feinen Planes dreht sich nun die Handlung des Romans. An der Wachsamkeit der englischen Polizei und eines amerikanischen Detektivs scheitert die Durchführung im letzten Augenblick, und der Schurke sällt durch eine Revolver­fugel. Dieser Schurke aber ist und nun kommt der Pferde­fuß! ein Deutscher, der im Einvernehmen mit der deutschen Regierung handelt! Diese hat bereits die alten Zeppelinhallen als Speicher für den Kornwucher herrichten lassen, und hofft

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