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Samstag, den 12. Juli 1930.

Gegen übereifrige Finanzämter.

Der Reichsfinanzhof gegen Uebergriffe der Finanzämter.

Der Reichsfinanzhof hat in letzter Zeit eine Reihe von Entscheidungen gefällt, die die deutliche Tendenz zeigen, den Steuerpflichtigen gegen Uebergriffe der Finanzämter in Schuß zu nehmen. So insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit der Schäßung nach§ 210 Abs. 3 AD. Dieser Paragraph läßt bekanntlich eine Schägung zu, wenn der Steuerpflichtige Ver­pflichtungen, die ihm durch die Steuergesetze auferlegt sind, schuldhaft nicht genügt hat.

Eine derartige schuldhafte Unterlassung der ordnungsmä­ßigen Aufzeichnung der Einnahmen hatte ein Finanzamt darin gefunden, daß das Einnahmebuch eines Steuerpflichtigen nur durch fünf teilbare Marktbeträge aufführte, so daß insbesondere alle Pfennigbeträge fehlten. Der Pflichtige führte hierzu aus, daß es im Kleinhandel üblich sei, nur abgerundete Beträge abends der Kasse zu entnehmen und die kleineren Münzen als Wechsel­geld für den nächsten Tag in der Kasse zu belassen, und daß die­ses Kleingeld von Anfang an der Bestand der Kasse gewesen sei und daher den Einnahmen nicht verloren gehe.

Der Reichsfinanzhof gab dem Pflichtigen in einer Entschei dung vom 13. Dezember 1929 VA 605/29 recht und bezeichnete die Schäßung als unzulässig. Auch ohne den späte: ren Hinweis des Pflichtigen lag die Erwägung nahe, daß bei dem festgestellten Verfahren des Beschwerdeführers, der nur zur täglichen Aufzeichnung der erzielten Einnahmen verpflichtet war, immer kleinere Geldbeträge in der Kasse verblieben sind und den Kassenbestand des nächsten Tages erhöht haben, so daß sich bei schließlicher Ausschüttung der Kasse höchstens ein Unterschieds­betrag von 4,99 Rmk. gegenüber den Anschreibungen ergeben fonnte, ein Umstand, der allein zu belanglos ist, um die Buch­führung zu verwerfen oder gar ein Verschulden im Sinne des § 210 Abs. 3 AD. daraus herzuleiten.

Deutsche Sparsamkeit!!

Die neugeregelten Gehälter der deutschen Botschafter und Gesandten gegenwärtig sind folgende: Deutsche Botschafter in Washington: 170 000 RM., in London und Madrid je 145 000 RM., in Moskau 140 000 RM., der Botschafter in Paris be­tommt 120 000 RM., der in Angora das gleiche, beim Quirinal und Vatikan, sowie in Tokio 130 000 RM. Jn Buenos Aires erhält der deutsche Gesandte 147 000 RM., in Warschau 76 000 RM., in Wien 74 000 RM. Sogar der Generalkonsul in New­York bekommt 62 000 RM. Die Gesamtsumme der auswärtigen Vertretung beträgt 21,7 Millionen Mark. Dagegen erhalten Botschafter und Gesandte des Siegerstaates" Frankreich: In Moskau 70 000, in London 47 000 und in Berlin 24 000 RM. Es ist sehr gut, dem deutschen Volle Sparsamkeit zu predigen und über die wirtschaftliche Not zu reden; die führenden Män­ner Deutschlands denken aber nicht daran, bei sich selbst mit der Sparsamkeit zu beginnen; auch leiden sie keine Not, wie aus obigen Gehältern ersichtlich! Sch.

Wie viele Auslandsrumänen gibt es.

Nach einer Aufstellung, die wir rumänischen Blättern ent= nehmen, wohnen folgende rumänische Volksgruppen im Aus­lande: 500 000 in Mazedonien, 500 000 jenseits des Dnjestrs in Sowjetrußland, 300 000 im Timoktale in Altserbien, 130 000 in dem zu Jugoslawien gehörenden Teile des Banats, 200 000 in Bulgarien, 50 000 in Ungarn, 30 000 in der Tschechoslowakei. Mit den weiteren rumänischen Volksgruppen, die in Amerika und in einigen anderen Ländern leben, sind es gegen 2 000 000 Auslandsrumänen.

Eine Volksschullehrerprüfung von 1791.

Wir bringen hier die wortgetreue Prüfung eines Schulfandi­daten vor 140 Jahren zum Abdruck.

Es handelt sich um den späteren Schulmeister Conrad Carl Wagner zu Steinbach, der 1813 an der Russenkrankheit gestor­ben ist. Nach seinem Tode heißt es in dem Bericht der Schul­behörde ,, Da der verstorbene Schullehrer C. C. Wagner seine Schule in cinem ausgezeichnet guten Zustand hinterlassen hat, so muss ein ebenso sleißiger und treuer Lehrer ihm nachfolgen" und im Kirchenbuchy schreibt der Pfarrer: Sein Andenken steht in gutem Gedächtnis". Das Prüfungszeugnis Wagners aber hat folgenden Inhalt:

,, Daß der Schulkandidat C. C. Wagner aus Steinbach, Ober­amt Gießen, gebürtig, welcher mich ersuchte, seine Fähigkeit im Clavierspielen und Singen zu prüfen, nicht bloß die Grundsätze des Generalbasses wohl versteht, sondern auch zierlich und rein einen Choral spielt und richtig singt, solches wird ihm hiermit bezeugt. Cießen, 15. Februar 1791. gez. Buß.

2. Actum.

Gießen, 15. Februar 1791. Ward C. C. Wagner, des Schuldieners Wagner zu Steinbad) Sohn, dermaliger Bedienter bey Herrn Hofrai Fürstenau zu Wetzlar, um demnächst zu einem Schuldienst befördert zu werden, vor hiesigem Definitorium eramaniert.( Wagner war als Schreiber am Reichssteuergericht beschäftigt).

,, Gießener Zettang"

Lokales.

Sonntagsgedanken.

Zeit des Wanderns. Nimm den Stab in die Hand und zieh hinaus beim Morgengraun! Flich' aus dem Gewühl der Menschenwelt, wandere hinaus in die Sonntagsfeierstille der Natur, in den weiten Gottesgarten.

,, Wem Gott will rechte Gunst erweisen, Den schickt er in die weite Welt, Dem will er seine Wunder weisen,

In Berg und Tal und Strom und Feld."

Da sausen keine Maschinen, rauchen keine Kamine, da eilen und jagen nicht die Rastlosen, die über allem Tageslärm und aller Zeitensorge das Unvergängliche, das Ewige vergessen. Draußen, in Gottes schönem Blumengarten, da ist der Himmel viel klarer, da schaut man viel weiter in ihn hinein, da kommt dir die Erde so klein vor und all ihre Plage, da ist der Ewige näher. Komm, gib mir deine Hand und laß dich durch den Tan­nenwald führen, wenn die Sonne aus ihrem Zelt kommt, wenn die Vöglein aufgewacht sind und ihr Morgenlied ringsum im Kreise singen-- da ist die Stunde, wo der liebe Gott durch den Wald geht.-- Da wird der Buchenhain und der große Tannenwald zum großen Tempel des Allerhöchsten, in dem ein feierlicher Gottesdienst gehalten wird. Da ist ewige Anbetung, weil alle Geschöpfe es fühlen: der liebe Goit geht durch den Wald. Der Sonntagsschreiber.

Superintendent Schulz ließ ihn Proben im Rechnen und Schreiben machen, welche beyliegen. Von beyden wußte er auf alles Red' und Antwort zu geben und versteht beides hin­länglich.( Das Schrifistück zeigt eine wunderschöne Schnörkel­und Handschrift Wagners).

( Examinator) Duveier nimmt die Hauptprüfung aus folgenden Fragen und Antworten bestehend, ab:

Wo wird uns der Weg gewiesen, glücklich zu werden? In der Heiligen Schrist. Woher weiß ich, daß sie den sicheren Unter­richt enthalte? Weil sie von Gott gegeben ist; denn es ist noch nie feine Weisjagung usw. Alle Schrift ist von Gott eingegeben. Kann ich aber das glauben, was sie von sich selbst gesagt haben? nesoit d. h. Herr Candidat giebt keine Antwort.

Wodurch werden wir nach der Lehre der Schrift selig? Durch den Glauben.

Was ist der Glaube?

Er ist eine gewisse Zuversicht, des, das man hoffet. Was ist denn, was ich hoffe und nicht sehe? Das ist das Reich Gottes.

Der Verfassungstag in Hessen.

Nach einer Anordnung der hessischen Staatsregierung wird auch in diesem Jahre der 11. August als Erinnerung an die Verkündung der Reichsverfassung von Weimar in feierlicher Weise begangen. In sämtlichen öffentlichen Schulen Hessens fällt der Unterricht an diesem Tage aus. An seiner Stelle ist cine der historischen Bedeutung des Tages entsprechende Schul­feier zu veranstalten. Fällt der Verfassungstag in die Sommer­ferien, dann ist die Schulfeier am ersten Schultage nach den Ferien unter Aussetzung des Unterrichts nachzuholen. Am Verfassungstage sind sämtliche staatlichen und kommunalen Büros geschlossen, an den Gerichten dürfen Termine nicht ab­gehalten werden.

* Unbeaufsichtigte Sunde und Kazen. Die Tier- und Pflan­zenschutzverordnung verbietet das unbeaufsichtigte Herumlaufen von Hunden und Katzen außerhalb der Wege. Sie gibt jedem Jagdberechtigten die Befugnis, innerhalb seines Jagdbezirks unbeaufsichtigt herumlaufende Hunde und Katzen zu töten.

* Postverkehr mit Polen. Im Verkehr mit Polen sind fort­an auch Warenproben mit zollpflichtigem Inhalt zugelassen. Wa­renproben dieser Art dürfen jedoch nur geringen Handelswert haben.

* Ehem. Artilleristen. Am 30. und 31. August ds. Js. findet in Mainz, der alten Garnisonstadt, ein Wiedersehenstag der ehem. Feldartillerie- Regimenter 27, 63, Fußartillerie- Regimen­ter 3 Gsz. und 18 statt. Nähere Auskunft erteilt Kamerad G. Feldt, Frankfurt a. M. Obermainanlage 26.

Wanderungen mit ausländischer Jugend in Deutschland, wie sie seit einigen Jahren regelmäßig im Laufe des Sommers veranstaltet werden, finden in immer weiteren Kreisen Beach­tung und Anklang. Jm letzten Sommer vermittelte der Welt­jugendwanderdienst, der aus der Jugend für die Jugend ent­

Er wurde also gefragt, an wen er glaube? An Gott, Vater, Sohn und Heiligen Geist. Was glaubet ihr davon?

Daß mich der Vater erschaffen, der Sohn erlöset und der hei­lige Geist geheiligt, es wird jeder Person ein Werk zugeeignet. Wo steht davon?

Im 2ten Hauptstück des Catechismus.

Durch wen habt ihr denn selig zu werden?

Durch Christum. Glaube an den Herrn Jesum, so wirst du und dein Haus selig. Weil Christus für uns gestorben ist und uns erlöset hat.

Wieviel Stücke enthält denn der Glaube. Wissenschaft, Beyfall und Zuversicht. Also ist genug, daß ich dies glaube?

Nein, ich muß auch ein frommer Christ werden und seinen Geboten nachkommen, das ist der lebendige Glaube. Wo haben wir denn seine Gebote?

Im N. T. sind die Gebote Jesu, im A. T. stehen die Weis­sagungen, nachher änderie er die zehn Gebote.

Der Mensch kann ein brouchbarer Schuldiener werden. ( Examinotor) Bechtold ließ den Candidaten die den Israe­liten auf dem Ver; Sinai gegebenen Gesetze aus der biblischen Geschichte lesen. Er that das mit einer Fertigkeit und mit cinem Nachdrucke, der sein Geschick, eiwas öffentlich in der Kirche vorzulesen, nicht undeutlich bewies. Aus dem vorgelesenen Pen­sum wurden nun folgende Fragen formiert:

Wer war das Volk Israel, das Gott bei der Gesetzgebung an­redete?

Das Volf, welches furz vorher Moses aus Aegypten geführt Warum hieß dies Volk Israel.

hatte.

hieß

Nr. 55.

standen ist, 32 Gruppenfahrten mit fast 400 Teilnehmern. Nä­here Auskunft erteilt die Mittelstelle des Weltjugend- Wander­dienstes, Hamm an der Sieg. gegen Beifügung doppelten Aus landspostgeldes.

*

Der Druckfehler.

Wer sich über einen Druckfehler aufhält, möge beherzigen, Druckfehler sind Fehler, die weder der Seher, noch der Kor­rektor entdeckt, sondern nur der Leser. Während manche Völker für die Fehler ihrer Regierungen büßen müssen, muß für den Druckfehler seines Blattes, den er nicht gemacht hat, der Schriftleiter büßen, und zwar doppelt: Erstens ärgert er sich selbst und dann ärgern ihn sieben gescheite Leser. Drudfehler gehören zu den unvermeidlichsten Eigenschaften jedes Druckerzeugnisses, da es in fliegender Eile und Hast hergestellt werden muß. Sie verhallten sich, wie Rost und Eisen, wie die Hefe zum Wein, nur mit dem Unterschied, daß vor dem Drud noch niemand weiß, ob sie da sein werden. Der Schriftleiter fann freilich sagen: Nur wer die Praxis fennt, weiß was ich leide". Solange musiziert und gesungen wird, wird es falsche Töne, solange geschrieben und gedruckt wird, wird es Schreib­und Druckfehler geben. Es scheint ein alter Kalenderreim am besten darauf zu passen:

Weil es Nachkommen durch Jakob waren, der auch Israel Woher bekam Jakob den Namen Israel? Bon dem Trauergesicht, in welchem es ihm vorkam, als habe cr mit Gott gerungen und abgeſiegt. Was heißt Israel?

Er hat Gott besiegt. Besser? Er kämpft mit Gott. Warum nannte sich denn Jehova der einzig wahre Gott, Israel schütze Gott?

Weil er sich der Jsvaliten besonders angenommen und nach und nach die Verheißungen, die er ihrethalben dem Abraham gegeben hatte, in Erfüllung gehen ließ.

Hörte denn der Ewige dadurch auf, aller anderen Völker Gott zu sein?

,, Gib, Leser, nicht so scharf auf alle Fehler acht, Denn niemals ist ein Blatt, und der, der es gemacht, Und der, der es gelesen, von allen Fehlern frei gewesen."

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Ehrenmal für die Gefallenen

Samstag, den 12

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Serdhenhain. nunmehr auf fünf damit wird auch der

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Alsfeld. Der Pr

am 14. Juli hier ab Beerfelden. Sie felder Pierde, Fohle abgeholten.

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Dermitadt. Der

Geit 7 Wod Schönberger. Als büro gemeldet. Der Landu Darmstadt. Wie Beppelin" am Sonnt Darr Edeners Aufenthalt bei einbr feine große Fahrt ü enden. Die Landung tral- Luftihiffhafen, d folgen. Es sind die u den, dem zu erwarte Besuchern so zu bege aus möglichster Nähe tiefen- jedem, der Eindruck- und des hat. Anfragen über Fiche Flugbetriebs- A Befreiungsta Mainz. Der H eine Befreiungstagu mann- Gießen wies o hin und warf einer zwölfjährigen Beja

der Großh. Heis. Train- Abteilung Nr. 18 in Darmstadt und zugehöriger Feldformationen.

In der ehemaligen Garnison- und Residenzstadt Darm­stadt sind in den letzten Jahren drei Gefallenendenkmäler ent­standen, die die ehemaligen Zugehörigen des Leibgarde- Inf Regts., der beiden Dragoner- und der beiden Feldartillerie Regimenter ihren Gefallenen errichtet haben. Bei der vierten Waffengattung, die in Darmstadt vertreten war, dem Train, konnte diese Ehrenpflicht bisher nicht erfüllt werden, da das Aufbringen der erforderlichen Mittel, obwohl die Vorarbeiten seit Jahren im Gange sind, sich schwierig gestaltete. Es ist in Betracht zu ziehen, daß die Kopfstärke der Train- Abtei­lung 18 nebst Feldformationen geringer war, als die vor erwähnten Waffen und daß gerade die Mannschaften der Feld­formationen zu einem erheblichen Teil außerhalb des Staates Hessen beheimatet waren und nunmehr für die Werbetätigkeit sehr schwer zu erreichen sind. Aber 12 Jahre nach dem Welt­friege ist ein weiterer Aufschub aus Gründen, die ohne wei­ieves einleuchten, nicht mehr angängig, und deshalb ist das Ehrenmal bereits in Auftrag geben und wird am 16. Novem­ber eingeweiht werden. Es erhält einen besonders schönen Platz im Bessunger Orangeriegarten. Die Ausführung hält sich an den Entwurf, der auf dem ersten Traintag im Novem­ber 1926 einstimmig angenommen wurde. Eine kleine Ab­weichung ändert nichts an der Idee, die dem Kunstwerke zu­grunde lag und wird sicher auch den Beifall derjenigen finden, die Aenderungswünsche nachträglich vorgebracht hatten. Von den Baukosten ist zwar ein ansehnlicher Rest noch aufzubringen, doch hoffen wir, daß dieser Aufruf bei den Trainkameraden, die ihn lesen, die Erkenntnis wachrufen wird, daß der Ehrung der Gefallenen nur dann voll und ganz Genüge geschieht, wenn am Einweihungstage keine ungedeckte Schuld mehr auf dem Denkmal lastet. Vorsitzender des Denkmalsausschusses ist Gene­ral a. D. von Oheimb, Darmstadt, Am Erlenberg 13; Schatz­meister der Denkmalstasse: Stabszahlmeister a. D. Friedrich Werner, Rückertstraße 26, auf dessen Postscheckonto Frant furt a. M. 309 39 Spenden erbeten werden.

Nein, er war auch der Heyden Gott, ob er gleich den Israeli­ten manche Vorzüge im Zeitlichen zugewandt, die jene nicht ge= nossen.

Wo hat Gott denn seine unparthenische Liebe gegen alle Menschen am deutlichsten geoffenbart?

Durch die Sendung seines Sohnes zum Heyle des ganzen Menschengeschlechts, von welchem Heyl er teine Nation des Erd­bodens ausschloß, indem er die christliche Kirche für Juden und Heyden ohne Unterschied stiftete.

Was hat Moses zunächst im 1. Gebot den Israeliten unter jagt?

Die Anbetung anderer salscher und erdichteter Gottheiten. Gabs denn schon damals dergleichen erdichtete Gottheiten? Ja.

Wo? In Aegypten den Ochsen Apis und den Bock Menthes. Und im Lande Kanaan, dem jetzt Israel entgegenzog? Da hatte man eine Menge anderer erträumter Gottheiten. Wie nennt man die Anbetung solcher falscher Gottheiten? Abgöttung.

Welche Abgötterei verbiet hier zunächst Moses seiner Nation, die grobe oder subtilere?

Vornehmlich die grobe.

Warum dacht er nicht besonders der subtilen Abgötterei, welche für uns Christen eben so sündlich ist wie die grobe? Die Israeliten- Nation war daneben noch ein Volk, das nur erst ausgebildet und vor gröberen Ausschreitungen des mensch­lichen Unsinns gewarnt werden mußt. Die strengeren Jugend­vorschriften erfolgten erst später hieraus bei ihnen durch seine Propheten und kamen erst zu ihrer gänzlichen Reife durch Chri­ſtum. Der Candidat zeichnet sich durch seine gute Kenntnis aus und verdient, demnächst bey einer behördlichen Schule angestellt zu werden. Buß.

( 1 6.

1

Dr. Ouvrier.

-

Dr. Bechthold. Die Besoldung des Steinbacher Schullehrers betrug im ganzen um das Jahr 1800 jährlich zus. 168 Gulden 55 Kreuzer 1.70 M, 1 Kr. 3) und zwar die Gemeinde und der Kirchenfasten 29 G. 40 Kr., die Ennolumente( Neben­einnahmen) brachten die gleiche Summe und die Hauptsache die Naturalien( Getreide und Holz), welche die Gemeinde sowie die Commende Schiffenberg den Schullehrern liefern mußten, waren mit 109 G. 5 Kr. veranschlagt. Sonn- und Festtags mußte der Lehrer mit den Schulkindern den Pfarrer nach der Kirche auf den Schiffenberg begleiten und auch an sonstigen Amtshand­lungen des Pfarrers daselbst teilnehmen. Die Einwohner der Commende Schiffenberg wurden in der dortigen Kirche unter den Steinsließen begraben, ein Brauch, der 1785 untersagt ward. In alter Zeit ist an der Kirche zu Schiffenberg ein großer Fried­hof gewesen. Die Stätte fennt man heute nicht mehr: ,, Still bleiben die Gräber und die Schläfer darin Bloß der Wind geht darüber hin." ( Fontane).

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13. und 14. Juli

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