Nr. 20.
Mittwoch, d
Mittwoch, den 12. März 1930.
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tragliche Abmachungen getroffen werden) tagtäglich an ihn abgeliefert wird. Er kann seinem Schuldner zur Pflicht machen, Waren oder Materialien nur gegen Kasse einzukaufen und die Rechnungen dazu nach deren Eingang unverzüglich an ihn abzuliefern. Allmonatlich sollte der Kreditnehmer eine Abschrift seines natürlich ordnungsgemäß geführten Kassenbuches seinem Geldgeber einsenden, daß dem letzteren ungehindert jederzeit zu den Geschäftsräumen und den Werkstattlokalitäten Eintritt zu gewähren und Einsicht in die Bücher und Geschäfts: papiere zu gestatten, ist eine selbstverständliche Voraussetzung.
Inventur und Bilanz sollten bei Krediten dieser Art beide Vertragsteile gemeinsam in kürzeren Zeiträumen vornehmen. Etiva nach Ablauf eines halben Jahres, evtl. schon früher, ist die Forderung des Geldgebers jedesmal gemeinsam mit dem Kreditnehmer festzustellen. Abmachungen über die Vergütung des Geldgebers für jede bezahlte Geschäftsrechnung sind besonders zu treffen. Das Waren- und Materialienlager zur Zeit der Gröffnung des Kreditverhältnisses ist durch eine genaue Inventur unter namentlicher Bezeichnung jeder einzelnen Waren- oder Rohmaterialiengattung ziffermäßig genau festzulegen. In je: dem Vertrag dieser Art ist der Passus aufzunehmen
Gießener Zeitung
Lokales.
Anstalt oder Familienpflege?
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Gerade auf dem Gebiet der heute so viel umstrittenen Fürsorgeerziehung ist diese Frage besonders brennend. ist klar, daß an sich die Fürsorgeerziehung im Rahmen einer Familie der Anstaltserziehung vorzuziehen ist. Aber wo find die Familien, die erzieherisch befähigt sind, diese schwere Aufgabe zu erfüllen? Ein Anstaltsvorsteher äußert sich darüber: „ Es ist unendlich schwer, im rechten Moment die rechte Familie zu finden. Damit ist nicht viel erreicht, irgend ein Kind in irgend einer Familie zu versorgen. Und selbst die gewissenhafteste Erkundigung versagt nur zu oft. Man mutet einer Familie sehr viel Opferwilligkeit an Zeit und finanziellen Mitteln zu, wenn man voraussetzt, daß sie sich mit dem aufgenommenen Kind wirklich abgebe und keine Mühe scheue, es zu erziehen. Die Durchführung der öffentlichen Kontrolle ist bei der Privatversorgung unverhältnismäßig schwieriger. Die Institution müßte noch geschaffen werden, die den ständigen Kontakt mit den im Lande zerstreuten Kindern und Pflegeeltern aufrecht erhält." Dazu kommt noch, daß nicht selten die Kinder von den Familien, denen sie anvertraut wurden, mißbraucht und ausgenützt werden.
stellen. Auch hier wird der Geldgeber öfter die Bezahlung der Warenrechnungen der für den Handwerksbetrieb erforder| lichen Materialien zu bezahlen übernehmen. Zu seiner Sicherung werden ihm dann Geschäftsausstände abgetreten. Ueber die Höhe dieser Ausstände und Namen und Wohnort der Schuldner sind genaue schriftliche Niederlegungen erforderlich. Die Abtretung braucht zunächst dem Schuldner nicht angezeigt zu werden. Diese Anzeige und die Einziehungsbefugnis des Gläubigers ganz auszuschließen oder nur für den Fall des Zugriffs anderer Gläubiger zuzulassen, hat das Reichsgericht für nicht zulässig erklärt. Es kann aber anstatt im voraus derartige Abtretungsanzeigen herzustellen und abzusenden, der Geldgeber zur Anzeige zur Abtretung ermächtigt werden. Abtretungsan zeigen solcher Ansstände können dem Geldgeber auch im voraus behändigt werden mit der ausdrücklichen Verpflichtung, diese erst dann abzusenden, wenn die Zeit zur Einziehung der Ausstände gekommen ist. Den Kreditgeber als alleinige Zahlstelle zu bezeichnen, ist eine im Interesse des Handwerkers nicht ratsame Verfahrensart, da die wirtschaftliche Fundierung seines Betriebes dadurch in ein schiefes Licht gerückt werden könnte. Der Handwerker wird sich jedoch verpflichten müssen, Ausstände, die er seinem Geldgeber abgetreten hat, nach etwaigem Eingang bei ihm, sofort an diesen abzuführen. Auch ist er gezwungen, die Pfändung solcher Ausstände seitens seiner anderen Gläubiger dem Kreditgeber sofort anzuzeigen. Ratsam ist es auch, Veränderungen in dem Wohnsitz oder den Vermögensverhältnissen der. Schuldner des Handwerkers seinem Kreditgeber baldigst mitzuteilen, wenn der Kreditnehmer solches erfährt. Kosten, die durch die jeweilige Einziehung oder Eintreibung der abge tretenen Forderung entstehen, sind durch denjenigen zu tragen, der die Verpflichtung hierzu vertraglich übernommen hat. Hat der Handwerker seinem Kreditgeber den Einzug einer abgetretenen Forderung aus irgend einem Grunde als dringlich bezeichnet, so wird er nicht für Schäden haften, die aus einer etwaigen Säumnis des Kreditgebers entstehen. Daß die Rückübertragung etwaiger noch nicht eingegangener Ausstände sicher zu stellen ist, wenn das Kreditverhältnis aufgelöst oder die Schuld des Handwerkers beglichen, ist selbstverständlich.
,, Mit Abschluß dieses Vertrages geht das in beiliegendem Inventar bezeichnete Materialien- oder Warenlager auf den Geldgeber über".
Auch ist Sicherung des Kreditnehmers vertraglich derart festzulegen ,,, daß der Gläubiger von seinem Eigentumsrecht keinen Gebrauch macht, der dem Zweck des Vertrags und einer geordneten Fortführung des Betriebes widerspricht". Festzulegen ist durch eine besondere Vertragsbestimmung, daß mit der Tilgung der Forderung, sofern damit die Auflösung des Kreditverhältnisses. verbunden ist, das Eigentum der Gegenstände an den Uebereigner zurückfällt. Zum Zwecke einer geordneten Fortführung des Geschäfts hat das Warenlager in unmittelbarem Besitz des lebereigners zu bleiben.
Das beiderseitige Rechtsverhältnis
ist so zu konstruieren, daß es ein Recht des letzteren auf den mindest zeitweisen Besitz der Warenvorräte schafft. Der Schuldner muß sich verpflichten, das Warenlager pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Feuersgefahr zu versichern. Im Rahmen der regelmäßigen Betriebsführung ist der Geldnehmer zu Verkäufen zu laufendem Preise für berechtigt zu erachten. Saison- und Inventurausverkäufe sind der Geschäftswelt zu gestatten, evtl. ist der Preisnachlaß für diese Artikel ebenfalls besonders festzusetzen. Der Kreditgeber muß sich das Recht vor, behalten zur Aufgabe seitheriger oder Aufnahme neuer Ge
schäftszweige, zur wesentlichen Vergrößerung oder Verringerung des Lagers und zur Aufgabe der bisherigen und der Mietung neuer Geschäftsräume seine Zustimmung zu erbitten. Die Entrichtung der Steuern des Gewerbebetriebes durch dessen Inhaber ist zu vereinbaren. Unberechtigten Eingriffen in das Eigentumsrecht des Gläubigers, insbesondere auch bei Pfändungen, hat der Kreditnehmer im Interesse des Geldgebers zu widersprechen und diesen davon sofort zu verständigen. Jeder Zugang des Lagers ist dem Geldgeber anzuzeigen und ihm etwa in der Form zu übereignen, daß auf die Rechnung hierzu folgender Vermerk gesetzt wird:
,, Diese Waren( Materialien) werden hiermit Herrn X. übereignet, zur Sicherung wegen der aus dem mir eröffneten Kreditverkehr entstandenen und künftig entstehenden Forderung. Mit der Uebermittlung der Rechnung an den Kreditgeber geht das Eigentum dieser Waren auf ihn über, während der unmittelbare Besitz und Gebrauch, insbesondere die Veräußerungs- und Verwertungsbefugnis gemäß unserem Vertrag mir überbleibt.
In allen Verträgen dieser Art ist der Geldgeber wohl gegen den Zugriff anderer Gläubiger des Kreditschuldners, nicht aber gegen den Letteren selbst gesichert. Nur eine strafrechtliche Verantwortung wird Letteren treffen, wenn übereignete Werte ohne Wissen des Geldgebers vertragswidrig von deren Besitzer verbraucht oder beiseite geschafft werden.
Es ist eine betrübliche Erscheinung unseres heutigen Wirt
schaftslebens, daß Verträge obiger Art zu schließen überhaupt
nötig ist. Möge ein gütiges Geschick dafür sorgen, daß solche Verträge in Zukunft immer mehr und mehr im geschäftlichen Leben verschwinden.
Die Familienpflege kann deshalb die Anstaltserziehung nicht überflüssig machen, sondern beide sollen einander ergänzen. Daß übrigens auch das Leben in einer Anstalt nicht bloß eine Qual ist, wie man es oft darzustellen beliebt, dafür einige Zeugnisse. Die„ Blätter der Zentvalleitung für Wohl
Mit diesen Betrachtungen jedoch glaube ich darüber Klarheit gebracht zu haben, wie solche Verträge im Interesse des Geldgebers sowohl wie auch im Interesse des Handwerkers und des Geschäftsmannes abzuschließen sind.
Eine politische oder wirtschaftspolitische Polemik will ich mit diesen Betrachtungen nicht auslösen.
Ueber die Auflösung des beiderseitigen Verhältnisses sind Bestimmungen zu treffen. Zur Sicherung des Kreditnehmers find Abmachungen über die Einstellung der Kreditgewährung festzulegen. Die Rückforderungsansprüche des Geldgebers sind der Zeit nach so zu bestimmen, daß die Fortführung des Betriebs nicht gefährdet erscheint. Ratenzahlungen darauf und etwaige Fristen zu Abzahlungen des Kredits sind zu vereinbaren. Alle diese Konzessionen wird der Geldgeber nur dann machen, wenn ein weiterer gedeihlicher Betrieb nach Lage der Verhältnisse zu erhoffen ist. Der Umfang des Monatsumsages kann hierfür richtunggebend sein. Ein Schiedsgericht im Falle eines Streites beider Teile einzusetzen, ist ratsam, ebenso sind Bestimmungen über dessen Zusammensetzung zu treffen. Bis zur völligen Abwicklung der schuldnerischen Verpflichtungen sind Sicherungsmaßnahmen für den Gläubiger möglich. Verlegungen der Vertragspflichten sind entsprechend zu regeln. Auch sind über die etwaigen Kosten eines solchen Vertrages beiderseitige Abmachungen zu treffen.
Der Verband Evangelisch- Kirchlicher Frauenvereine in Hessen
tätigkeit" berichten, daß sich in einer Anstalt im Laufe des Jahres 64 frühere Zöglinge zum Besuch eingestellt und dort zusammen 232 unentgeltliche Gasttage zugebracht haben. Wie wäre das möglich, wenn eine Anstalt wirklich die Hölle" wäre? Ein in ein Fürsorgeheim eingewiesenes Mädchen er klärte, gern dorthin zu gehen: ,, Da lernt man wenigstens Anstand und Bildung". Ein Kind schrieb aus freien Stücken aus seiner Dienststelle an die alte Anstalt:„ Ich kann Euch für das, was Ihr an mir Gutes getan habt, nur immer wieder schretben." Darum höre man immer beide Seiten.
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* Volkstrauertag. Der Vorstand der D. T. hat den ange schlossenen Vereinen nahegelegt, den Volkstrauertag am Sonntag, 16. März, von Veranstaltungen möglichst freizuhalten. Wir vermissen eine gleiche Stellungnahme der Sportverbände.
* Beamtenschaft und Sparmaßnahmen. Der Hessische Be amtenbund e. V. hat für heute, den 12. März, nach Darmstadt alle Gesamtvorstände der Fachvereine der Beamten zusammengerufen. Die organisierte Beamtenschaft will Stellung nehmen zu der Tatsache, daß weitaus die schwersten Lasten bei den heffi schen Sparmaßnahmen auf die Schultern der Beamten fallen. Die Regierung, der Finanzausschuß des hessischen Landtages und die Presse sind ebenfalls eingeladen.
* Steuer- Protest- Versammlung. Gegen die geplante Biersteuer und die Wiedereinführung der Gemeindegetränkesteuer hat die freie Innung der Gastwirte von Gießen und Umgegen auf heute nachmittag 5 Uhr im Café Leib eine Protestver Fammlung anberaumt, in der Gastwirt Brandt- Frankfurt am Main spricht.
* Beginn der Osterferien 1930. Die Osterferien beginnen in diesem Jahre am Sonntag, den 6. April.
* Das amtliche Fernsprechbuch für den Oberpostdirektionsbezirk Darmstadt wird demnächst neu aufgelegt. Die Vorarbetten hierzu werden am 1. April ds. Js. abgeschlossen. Bis da hin sind Aenderungen der Eintragungen bei der zuständigen Fernsprech- Vermittlungsstelle anzumelden. Der Tag des Abschlusses der Vorarbeiten ist für die Fälligkeit der Gebühren für die kostenpflichtigen Eintragungen in das Fernsprechbuch maßgebend. Sollen gebührenpflichtige Eintragungen der jetzigen Auflage nicht in das neue Buch übergehen, so ist ihr Wegfall oder ihre Aenderung spätestens zum 1. April zu beantragen.
hielt seine Frühjahrsversammlung am 6. März in Darmstadt. Die Versammlung war aus der ganzen Provinz gut besucht. Sie stand unter der Leitung der Vorsitzenden, der Fürstin zu Erbach- Schönberg. Den Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete der Vortrag von Frau Planck- Heidelberg über: Was sollen unsere Töchter werden? Die Rednerin führte aus: In früheren Jahren bestand noch keine Berufsnot, die jungen Mädchen waren zu Hause, bis sie sich später das eigene Heim gründeten. Der einzige außerhäusliche Beruf, der etwa in Frage kam, war der einer Lehrerin oder Pflegerin. Heute muß jedes junge Mädchen in cinem Beruf stehen, denn viele wollen nicht heiraten und viele können es nicht. Wir unterscheiden bei der Berufswahl dreierlei: 1. Eignung und Neigung, 2. Gesundheit, 3. die wirtschaftliche Seite. Wo die Neigung vorhanden ist, ist auch meistens Eignung da. Die Gesundheit ist eine Grundbedingung und man sollte immer die förperlichen Fähigkeiten berücksichtigen, ehe man an die Ausbildung herantritt. Sehr gewarnt wird vor den ungelernten Berufen, da diese für später einen großen finanziellen Nachteil in sich tragen. Unter den persönlichen Berufen, d. h. solchen, die sich auf Krankenpflege und Haushalt im Gegensatz zur Fabrik beziehen, versteht die Rednerin diejenigen, in denen das junge Mädchen seine Persönlichkeit ausprägen kann. In furzen Zügen sind die akademischen und kaufmännischen Arbeitsgebiete, Gehaltsfragen und Aufstiegsmöglichkeiten gestreift worden. Obwohl die Löhne in der Hauswirtschaft viel besser sind als in anderen Arbeitszweigen, so wurde andererseits auf die großen Gefahren hingewiesen, die sich hierbei ergeben: Ueberanstrengung durch 1. zu schwere Arbeit, 2. zu lange Arbeit, 3. schlechte Kost. Es ist immer ratsam, vor Antritt einer neuen Stellung Erkundigungen einzuziehen. Eine kurze Diskussion schloß sich an.
Mit diesen Betrachtungen glaube ich auf eine Reihe von Gesichtspunkten hingewiesen zu haben, die bei der Sicherungsübereignung zu beachten sind. Eine solche gibt dem Gläubiger volles Eigentum, nicht bloß ein Pfandrecht. Im Falle des Konkurses des Schuldners gibt die Rechtsprechung dem Geldgeber ein Absonderungsrecht und im Konkurse des Gläubigers dem Schuldner einen Aussonderungsanspruch. Der Gläubiger kann also verlangen, daß ihm übereignete Waren aus der Konkursmasse ausgeschieden werden und nicht Verwendung finden zur Befriedigung der übrigen Gläubiger.
Der Schuldner kann darauf bestehen, daß seine geldlichen Verpflichtungen der Konkursmasse des Gläubigers gegenüber sich in der Weise abzuwickeln haben, wie das der mit ihm geschlossene Vertrag vorsieht. Nicht wäre er z. B. verpflichtet, die geschuldete Kreditsumme nun auf einmal hinzulegen, wenn der Kreditvertrag dies nicht vorsieht. Im Steuerbeitreibungsverfahren hat nach einer Entscheidung des Reichsfinanzhofes der Gläubiger nicht einen Widerspruch gegen die Zwangsvollstrekkung, sondern er soll nur eine vorzugsweise Befriedigung aus cem Erlöß verlangen können.
Auch die Diskontierung von Buchforderung ist ein in den letzten Jahren sehr oft beschrittener Weg, um die zur Aufrechterhaltung des Gewerbetriebs notwendigen Kredite zu beschaffen.
Es macht sich eben überall, je länger je mehr, auch im Handwerk die betrübliche Tatsache geltend, daß die Kundschaft sehr oft nur in Raten abzahlt. Das muß dazu führen, daß Handwerk und Gewerbe sich Geldgeber suchen, die durch Abtretung buchmäßiger Forderungen weitere Geldmittel bereit
Aus den Opelwerken.
* Dienstjubiläum. Gestern konnte der Schreinermeister Wilhelm Wader auf eine 25jährige Tätigkeit in seinem Be rufe bei der Firma Georg Philipp Gail dahier zurückblicken.
* Aus dem Stadttheater. Heute abend wird das sehr gut aufgenommene Schwanfstüd ,, Weekend im Paradies" von Arnold und Bach zum drittenmal als 23. Mittwoch- AbonnementsVorstellung gegeben. Ein Stück zum Lachen. Am Donners tag, den 13. März, findet das 3. Symphoniekonzert vom GieBener Konzertverein und des Orchesters des Darmstädter Landestheaters statt.
Ein vom wirtschaftlichen Standpunkt aus erfreuliches Bild zeigen z. 3t. wieder die Opelwerke. Nach beendeter Fabrikationsumstellung herrscht wieder Hochbetrieb in den Werken und die Gesamtbelegschaft arbeitet wieder an 5 Tagen in der Woche. Die Zahl der fertigen Wagen betrug im Januar 2700 und stieg im Februar auf ungefähr 3000 Stück.
Das Fabrikationsprogramm für den Monat März sieht die Herstellung von insgesamt 4200 Wagen vor, was bei einer fünftägigen Arbeitswoche eine Tagesproduktion von ca. 200 Wagen bedeutet.
* Tannert geht nach Krefeld. Der Oberspielleiter des Gie Bener Stadttheaters Hans Tannert, scheidet mit Ende der Spiel zeit aus dem Gießener Ensemble aus, um einem Ruf an das Stadttheater Krefeld als Spielleiter und Darsteller Folge zu leisten. Er hat sich auf zwei Jahre dorthin verpflichtet. Nach Ayzdorf, der zweite schwere Verlust unserer Bühne.
Frühjahrs- Pferdemarkt. Mit dem diesjährigen Früh jahrs- Pferdemarkt in Gießen am 19. März ist wieder eine
Eine ebenfalls starke Belebung erfuhr das Fahrradgeschäft. Hier beträgt die tägliche Produktion bei einer fünftägigen Arbeitswoche ca. 600 bis 700 Fahrräder, welche Zahl noch im Laufe dieses Monats auf 1000 Stüd pro Tag gebracht werden soll. Um den Absatz von Fahrrädern zu heben, ist die Her= stellung eines Einheitsrades geplant, das für 40 bis 50 Mark auf den Markt kommen soll. Das Werk be: schäftigt 3. 3t. insgesamt 9 200 Arbeiter.
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* Wechsel im Vorsitz der oberhessischen Pfarrorganisation. Vor einigen Tagen fand hier die diesjährige Provinzialtagung des Bezirksverbandes Oberhessen im Hessischen Evangelischen Pfarrverein statt, auf der der langjährige Vorsitzende, Dekan Gußmann aus Kirchberg bei Lollar auf seinen Wunsch vom Vorsitz entbunden und an seine Stelle der Dekan Widmann: Gedern zum Vorsitzenden gewählt wurde. Weiter wurde noch Pfarrer Beder- Gießen neu in den Vorstand gewählt.
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* Lehrgang im neuzeitlichen biologischen Gartenbau. Um den Gartenbesitzern die Erlernung des natürlichen, biologischen Gartenbaues zu ermöglichen, veranstaltet die Freusburg- Arbeitsgemeinschaft für Lebenserneuerung vom 23. bis 30. März ihren ersten Lehrgang für neuzeitlichen Gartenbau. Die Unkostenge bühr beträgt einschließlich Unterkunft und Verpflegung etwa 25 Rmf. Die Freusburg ist eine der mustergültig eingerichteten Jugendburgen Deutschlands. Die in ihren Mauern tagende Arbeitsgemeinschaft für Lebenserneuerung sucht von den mannig fachen sozialen, pädagogischen, wirtschaftlichen, lebensreformeri schen und kulturellen Gesichtspunkten aus praktische Arbeit für das Wohl des einzelnen zu leisten. Auskunft erteilt das Ar beitsamt der Freusburg- Arbeitsgemeinschaft, Hilchenbach( Westfalen) Postfach 14. Sch.
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