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Gießener Zeitung

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

43. Jahrg.

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Politische Rundschau.

Der Reichspräsident traf am Freitag 10 Uhr in Aachen ein. Der Reichspräsident hat das von einem der Verteidiger der drei vom Reichsgericht verurteilten Reichswehroffiziere an ihn gerichtete Gesuch um Begnadigung mit der Begründung abschlägig beschieden, daß die Notwendigkeit, gerade in politisch bewegter Zeit dienstliche Zucht und Unterordnung in der Reichs­wehr unerschüttert aufrecht zu erhalten, die gnadenweise Auf­hebung des Urteils auch eine Milderung der Strafe nicht zulasse.

( Gießener Tageblatt)

Zur Durchführung des Wirtschafts- und Finanzplanes der Reichsregierung ist die Ausarbeitung und parlamentarische Verabschiedung von 30 Gelegen erforderlich.

Der Völkische Beobachter" teilt mit, daß ein national: sozialistischer Mißtrauensantrag gegen die Regierung Brü­ning bereits vorliege. Damit wollen die Nationalsozialisten die Sozialdemokraten zwingen, flipp und Tlar zur Regierung und zu den Notverordnungen Stellung zu nehmen. Stimmenthaltung der Sozialdemokraten bedeute den sicheren Sturz der Regierung Brüning und die Auflösung und Neu­wahlen des Preußischen Landtages.

Eine

Die Fraktion der Deutschen Volkspartei ist am Freitagnach mittag 15 Uhr im Reichstag zusammengetreten. In politischen Kreisen hat man dieser Sigung außergewöhnliches Interesse Darum entgegengebracht, weil ein starker Flügel der Fraktion man spricht sogar von einer Mehrheit- cine stärkere Distan zierung von dem Kabinett Dr. Brüning erstrebt.

In einer Unterredung mit einem Pressevertreter bezeichnete Der deutschnationale Führer Dr. Hugenberg eine vernunftgemäße Revision des Versailler Vertrages und des Youngplanes als Das erste Ziel der deutschen Außenpolitik.

Der hessische Innenminister hat auf Grund des Gesetzes zum Schuße der Republik die in Darmstadt erscheinende national­sozialistische Wochenschrift der Hessenhammer" auf die Dauer von vier Wochen verboten.

Mironescu hat dem König die Bildung seines Kabinetts mitgeteilt. Außer dem zurücktretenden früheren Ministerpräsi­denten Maniu, dessen Posten sowie das Amt des Ministers des Auswärtigen von Mironescu besetzt wird, und die Uebernahme des Innenministeriums, das Michalade an Stelle des zurück­tretenden Innenministers Voevot bekommt, haben keine Ver änderungen stattgefunden.

Nach Meldungen aus Buenos Aires und Montevideo spielen fich die Kämpfe zwischen den revolutionären und den Regie: rungstruppen im ganzen Lande in isolierten Einzelaktionen ab, die eine endgültige Entscheidung vor der Hand nicht herbei­führen werden. Es scheint sich daher immer mehr zu bestätigen, daß die brasilianische Union vor einem langjährigen Bürger­frieg steht. Wahrscheinlich wird er mit dem Zerfall der Union und der Selbständigkeitserklärung der großen Staaten enden.

Eine Amnestie in Bulgarien zur Feier der Verlobung des Königs Boris mit der italienischen Königstochter Giovanna ist erlassen worden. Dadurch wird das Todesurteil, welches gegen elf Personen ausgesprochen wurde, za lebenslänglicher Gefäng­nisstrafe abgeändert.

In einem Schiedsspruch des Reichstarifamtes des deutschen Bankgewerbe war u. a. gesagt, daß bei der Berechnung der Be­russjahre von Bantangestellten nur die tatsächliche Beschäfti­gungszeit, aber nicht die Zeit der unverschuldeten Arbeitslosig­feit auf die Berufsjahre anzurechnen sei. Auf die Klage des Verbandes der Bankangestellten hat das Arbeitsgericht jetzt die­sen Schiedsspruch aufgehoben.

Spaltung der Staatspartei auch im Reichstag.

Die sechs volfsnationalen Abgeordneten, die auf der Liste Der Deutschen Staatspartei in den Reichstag gewählt worden sind, haben, wie aus Berlin gemeldet wird, dem Fraktionsvor sigenden Dr. Weber gegenüber am Freitagvormittag ihren for­mellen Austritt aus der Reichstagsfraktion der Staatspartei erklärt. Die Demokraten sind mit dem Ausscheiden der Volks­nationalen auf 14 Abgeordnete zurückgegangen, haben also nicht mehr Fraktionsstärke Die Sihung des demokratischen Partei­vorstandes findet am nächsten Donnerstag statt.

Der Ueberbrückungskredit perfekt.

Berlin. Der Ueberbrückungskredit für das Reich ist per­feft geworden, wenn er auch noch nicht formell unterzeichnet ist. Der Kredit beläuft sich auf 125 Millionen Dollars. Die Ver­zinjung beträgt 4% Prozent. Dazu kommt 1% Prozent Pro­vision fürs Jahr. Die Laufzeit ist zwei Jahre. Voraussetzung für den Kredit ist die vom Parlament zu beschließende Bildung eines Tilgungsfonds nach früherem Muster. Die Quotierung steht deswegen noch nicht fest, weil die Beteiligung von Frank­reich und der Schweiz im Augenblick noch nicht ganz sicher ist.

Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedtonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 11. Oftober 1930

Braunschweig räumt weiter auf.

Braunschweig. Der neue braunschweigische Kultusminister hat die vom chemaligen sozialdemokratischen Kultusminister in sämtlichen Volksschulen verbreiteten Geschichtsbilder", ein illustriertes Geschichtsbuch, mit sofortiger Wirkung verboten. Die Bücher müssen abgeliefert werden. Wo solches nicht ge­schieht, ist den Kindern das Mitbringen dieses Buches in den Unterricht untersagt. Nach einer neuen Verfügung des Kul­tusministers Dr. Franzen soll im Geschichtsunterricht der deut­sche Staatsgedanke und die Liebe zur Heimat gepflegt werden, um ein starkes deutsches Nationalgefühl zu entwickeln. Jedes Kind soll die Lebenskräfte der Gegenwart nach ihrer nationalen, sozialen, wirtschaftlichen und geistigen Entwicklung verstehen lernen. Ueber die Einführung eines neuen Geschichtslehrbuches hat sich der Kultusminister die Entscheidung vorbehalten.

Ein Hitler- Interview des Times.

Die Times" veröffentlichen eine Unterredung ihres Mün chener Korrespondenten mit Adolf Hitler, der sich über die Hal­tung seiner Partei gegenüber den Beziehungen Deutschlands mit den auswärtigen Mächten und Großbritannien im beson­deren äußerte. Auf eine Frage, ob ein nationalsozialistischer Außenminister den Versailler Vertrag völlig zurückweisen oder sich damit begnügen würde, eine Revision der politischen Ver­träge herbeizuführen, antwortete Hitler, daß diese Frage nicht mit einer einfachen Bejahung oder Verneinung zu beantworten sei.

,, Der entscheidende Faktor in unserer Haltung gegenüber den auswärtigen Verpflichtungen," äußerte er u. a. ,,, ist nicht, was wir tun wollen, sondern was wir tun können. Ebenso wie es eine unehrliche Handlung ist, wenn ein Kaufmann seinen Namen unter einen Wechsel setzt, von dem er weiß, daß er ihn nicht einlösen kann, so ist es un ehrlich von seiten eines Staatsmannes, im Namen seiner Nation ein internationales Abkommen zu unterschreiben, von dem er weiß, daß diese Nation unfähig ist, es zu er füllen. Sie können überzeugt sein, daß wir nichts über­nehmen werden, was wir nicht durchführen können."

Das Urteil

im Bensheimer Kommunistenprozeß.

Darmstadt, 10. 10. Die Angeklagten Wilhelm Köhler, Lang. Maurer, Knappe und Luſt werden freigesprochen. Die übrigen Angeklagten werden verurteilt, und zwar Rost zu sechs Mona­ten Gefängnis, die Angeklagten Mühlbach und Beyer zu je fünf Monaten Gefängnis. Lay und Vender zu je 4 Monaten Gefängnis. Der jugendliche Schmidt wurde zu 1 Monat Gefäng nis verurteilt. Angeklagter Frech erhielt 4 Monate Gefängnis. Georg Köhler 3 Monate Gefängnis. Götz wurde zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

Des Wojewoden Dank.

Nach dem Zurückziehen seines Rücktrittsentschlusses hat Präsident Calonder eine recht interessante ,, Quittung" vom Wojewoden Ostoberschlesiens erhalten: Ein Beschluß Calonders in Schulsachen wird einfach abgelehnt! Eine Mutter wollte ihr Kind in die Minderheitsschule schicken, die polnische Komission schickte es dagegen in die polnische Schule; die Mutter erhob Beschwerde, Calonder selbst verhörte sie; es ergab sich, daß die protokollierende Kommission der der polnischen Schriftsprache gar nicht mächtigen Mutter eine falsche Aussage unterschoben hatte, daß die abgegebene Erklärung also im Widerspruch stand mit der Erklärung über die Annahme des Kindes in die Min­derheitsschule. Präsident Calonder traf die Entscheidung, das fragliche Kind solle nun wenigstens in eine private deutsche Minderheitsschule gehen können. Das lehnte aber der Woje­wcde ab, und so wird auch dieser Fall" nach Genf zur aller­höchsten Entscheidung gehen müssen! Das Ganze nennt man dann, friedliche innerstaatliche Bereinigung von Streitfällen!

Proletarisch- revolutionäre Justiz.

Wer es immer noch nicht glauben will, daß in Sowjetruß­land proletarische Klassenjustiz den Volksrichtern geradezu zur Pflicht gemacht wird, der lese die Schilderung einer Gerichts­sigung im fommunistischen Klassenkampf. Nach der Schilderung der Persönlichkeiten der drei Volksrichter verkündet das ge= nannte Organ mit geblähtem Stolz:

Diese drei fällen das Urteil. Erstaunlich mild urteilen sie, wenn es sich bei den Angeklagten um fulturell zurüd­gebliebene Arbeiter und Jugendliche handelt. Härter wird das Urteil, wenn der Angeklagte ein aufgeklärter Arbeiter ist. Erbarmungslos hart wird es, wenn der Angellagte zu den Klassengegnern gehört.

In solch zynischer Weise wird also bekannigegeben, daß man in den Gerichtsverhandlungen in Sowjetrußland gar nicht Recht finden will. Klassenjustiz in ärgster Form wird getrie­ben. Und die Ruhmestrompeter dieser Verhöhnung auf wahre Rechtsprechung wollen, daß bei uns ähnliche Zustände Playz greifen! Begreift man nun endlich, woher die schlimmsten Ge­fahren drohen?

( Neueste Nachrichten)

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Nummer 81

Das gute Beispiel!

Wern das Volk in Zeiten der Not zu besonderen Opfern aufgerufen wird, dann müssen die berufenen und gewählten Führer selbst mit gutem Beispiel vorangehen, sonst machen ihre Worte feinen Eindruck, vermehren im Gegenteil die Unzu friedenheit und den Widerstand. Das sollten sowohl die Mini­ster wie die Parlamentarier nicht vergessen, die jetzt von den Steuerzahlern erhöhte Abgaben und von den ohnehin materiell Bedrängten, Unterstützungsempfängern, Krankenversicherten usw. weitere Einschränkungen verlangen. Aber wo bleibt dieses gute Beispiel?

Die Reichsminister wollen, so berichteten kürzlich die Zeitungen, auf einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung ver­zichten. Daß es wirklich geschehen, ist bisher nicht bekannt ge= worden. Und doch könnten die Minister des Reiches und auch der Länder wohl etwas von ihrem Einkommen entbehren. Sie haben z. B. im Reich, wie in Preußen 36 000 Mart Gehalt, 4800 Mark Aufwandsgeld, dazu kommen noch mit wenigen Aus­nahmen ihren Diäten als Abgeordnete in Höhe von 9000 Mart pro Jahr, außerdem noch allerhand sonstige Vergünstigungen, wie Dienstwohnung, hohe Reisespesen usw. Genügt es da, auf ceinen Teil des Aufwandsgeldes großmütig zu verzichten?

Und dann die Diäten der Abgeordneten. Dem Reichstage liegen Anträge vor, die Diäten herabzusetzen. Ob etwas daraus wird? Solche Anträge sind in den letzten Jahren schon mehr­mals gestellt und ebenso oft mit parlamentarischer Geschicklich­feit in den Papierkorb geredet worden.

Im Reich und in Preußen erhalten die Abgeordneten monatlich 750 Mart oder jährlich 9000 Mart. Für das Reich mit seinen 500 Reichstagsabgeordneten macht das 4500 000 Marf. für Preußen mit seinen 450 4 050 000 Mark aus. Nach dem Gesetz sollen die Diäten eine Entschädigung für die ent­stehenden Mehrkosten beim Aufenthalt in Berlin sein. Diesem Zwede widerspricht schon die Tatsache, daß den zahlreich in Berlin ansässigen Abgeordneten die gleichen Bezüge gezahlt werden. Dem 3wed widerspricht noch mehr die Höhe dieser Entschädigung, die weit über die wirklich entstehenden Kosten hinaus geht. Die weitaus große Mehrzahl der Abgeordneten verbraucht für den Aufenthalt in Berlin nicht die Hälfte dieser Summe; die Abgeordneten, die keine besonders hohe Ansprüche stellen, behalten

mindestens zwei Drittel ihrer Diäten als willkommene Erhöhung ihres Einkommens übrig.

Es ist nämlich zu berücksichtigen, daß die 750 Mark pro Monat laufend gezahlt werden, ganz gleich ob das Parlament tagt oder nicht. Kürzlich wurde öffentlich festgestellt, daß der Preuß. Landtag im Jahre 1928 nicht ganz 80, im Jahre 1929 etwa 100 Sigungstage gehabt habe. Auf den Tag berechnet, haben die Abgeordneten mithin erhalten 1928 112 Mark und 1929 immer noch 90 Mart. Dabei fann man, sofern man kein Verschwender ist, auch in der Reichshauptstadt für 20 bis 25 Mark pro Tag standesgemäß leben.

Zu den Diäten tommen aber noch weitere Zugaben.

Für die Ausschußsitungen an Tagen, wo fein Plenum tagt, desgl. zu den vielbegehrten, oft wochenlang dauernden Be sichtigungsreisen gibt es noch eine besondere Zusagentschädigung von 24 Mart pro Tag. Daher auch soviele Ausschußßigungen, zu denen stets ein großes Aufgebot von arbeitslustigen Abgeord­neten, insbesondere aus Berlin, vorhanden ist. Diese Zustände werden von manchen einsichtigen Parlamentariern scharf fri­tisiert und ganz offen als würdelose Diätenschinderei bezeichnet. Mehrmalige Versuche, diese Zustände durch Aenderung des Diätengesetzes zu beseitigen, scheiterten stets.

Dabei spielt auch noch ein anderer Umstand eine ausschlag­gebende Rolle, nämlich das materielle Interesse der Partei­fassen. Fast alle Fraktionen erheben von ihren Mitgliedern einen mehr oder wenig hohen Prozentsatz der Diäten für ihre stets bedürftigen Parteikassen. So z. B. das Zentrum 10 Pro­zent, die Wirtschaftpartei 10-20 Prozent, die Sozialdemokra= tie 10-20 Prozent, die Kommunisten noch viel mehr. Dem Vernehmen nach müssen die kommunistischen Abgeordneten ibre ganzen Diätenabzüge abliefern und erhalten dann einen von der Partei bestimmten festgesetzten Betrag für den Lebens­unterhalt.

Diese materielle Verbundenheit der großen Parteien mit der Höhe der Abgeordneten- Diäten wird es auch verhindern, eine grundlegende Aenderung dieser unhaltbaren Verhältnisse herbeizuführen.

Die Staatsregierungen sind mit der Ausarbeitung groß­zügiger Sparprogramms beschäftigt. Man darf gespannt sein, ob sie den Mut für eine Reform des Diätengesezes aufbringen. Diese Reform muß das System ändern, nämlich an Stelle der Monatspauschale Anwesenheitsgelder einführen, wie es früher gewesen ist. Das ermöglicht es auch die besonderen Verhältnisse der einzelnen Abgeordneten zu berücksichtigen, z. B. einen Unterschied zu machen zwischen hochbezahlten sestbesoldeten Be­amten, die zu ihren Gehältern die Diäten als willkommene Nebeneinnahme betrachten, und solchen Abgeordneten, z. B. Arbeitern, die durch ihre parlamentarische Arbeit einen Lohn­ausfall haben. Die Steuerzahler aber müssen es mit Recht ab­lehnen, sich weiter ins Uferlose belasten zu lassen, wenn hier Millionen um Millionen über das notwendige und erträgliche Maß hinaus verpulvert werden.