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Gießener Zeitung
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Für Aufbewahrung oder RüdRedaktionsschluß früh 8 Uhr. sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
43. Jahrg.
Politische Rundschau.
In einem Antwortschreiben des Reichskanzlers an den Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren wird die vom Ausschuß vertretene Rechtsauffassung über das Freiheitsgeseh als irrtümlich bezeichnet und eine Inkraftsetzung abgelehnt.
In den Ostreparationsausschuß- Verhandlungen gelang es nicht, eine Einigung zwischen den Gläubigerforderungen und den Gegenvorschlägen Bulgariens in der Frage der bulgarischen Tribute zu erzielen.
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Das Präsidium der Kommunistischen Internationalen hat angeordnet, das die Kommunistische Partei Deutschlands einer Säuberung unterworfen werden sollte.
Der Reichsminister des Innern hat ein zeitlich begrenztes Einfuhrverbot für Papageien und Fittiche erlassen.
( Gießener Tageblatt)
Das tschechoslowakische Außenministerium hat eine Note nach Genf abgeschickt, in welcher sich die Tschechoslowakei grundsäglich für den Zollfriedensvorschlag ausspricht und eine offizielle Beschidung der Konferenz zusagt.
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Der als Schulschiff verwendete französische Kreuzer„ Edgar Quinet" lief vor wenigen Tagen an der algerischen Küste auf Grund und ist nun mitten entzwei gebrochen und vollkommen ge= funken.
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Wie aus Hankau gemeldet wird, herrscht dort eine ganz ungewöhnliche Kälte, ehr als 100 Kulis wurden erfroren in den Straßen aufgefunden.
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Durch eine furchtbare Explosionstatastrophe ist in Philadelphia das Globetheater fast vollständig zerstört worden. Ueber 100 Menschen wurden verletzt.
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Max Schmeling hat sich mit der Filmschauspielerin Cilly Feindt verlobt.
Völkerrecht
gegen Versailles Unrecht.
Die Freitagsbesprechungen im Haag sie galten wieder der Sanktionsfrage- haben keine Klärung gebracht. Man kann sich nicht mehr darüber täuschen, daß es den Franzosen nicht darauf ankommt, eine Sicherung zu schaffen für den ganz unwahrscheinlichen Fall, daß Deutschland sich seiner Verpflichtung ,, böswillig“ und„, absichtlich" entziehe; es geht vielmehr darum, heute, 10 Jahre nach Versailles, von Deutschland eine freiwillige Anerkennung des Sanktionsrechtes des Versailler Diktats zu erlangen. Das heißt Frankreich möchte auf zwei Stühlen sitzen: es will die Möglichkeiten, die es aus einer riskanten militärischen Pfänderpolitik erwartet, mit den Annehmlichkeiten einer freundschaftlichen risikolosen Regelung auf kaufmännischer Grundlage verbinden.
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Tardieu, der den Ehrgeiz hat, sein eigener Außenminister zu sein, weiß, daß ihn seine Rechtsopposition mit der Frage empfangen wird: ,, Was geschieht, wenn Deutschland nicht zahlt?" Auf diese Frage möchte er mit großer Geste unter dem Beifall auf allen Seiten des Hauses antworten können: ,, dann marschieren wir wieder ins Rheinland!" Darum geht es: um eine Stützung der ministeriellen Stellung Tardieus. Man kann nun darauf hinweisen, daß der Versailler Vertrag ein Kollektivvertrag ist, daß demnach der Beschluß einer Wiederbesetzung nur von den Alliierten gemeinsam gefaßt werden könnte. Man darf weiter annehmen, daß solch ein gemeinsamer Entschluß niemals zustande kommen werde, daß das ganze Sanktionsgerede demnach nichts weiter sei als Spiegelfechterei zu Ehren der französischen Gloire. Man kann auch einwenden, daß in diesem Falle die Zeit für Deutschland arbeite und eine gesonderte Aktion der Franzosen zur Unmöglichkeit mache. Das ist alles richtig, aber man kann auf diesem schwankenden Grunde politischer Prophetie ,, keine Häuser" bauen. Ein wehrloses, wirtschaftlich ausgebeutetes Volk wie die Deutschen begeht eine Dummheit und ein Verbrechen, wenn es in einem Vertrage, der eine halbe Ewigfeit halten soll, eine optimistische Auffassung der Zukunft mit estomptiert.
Die Stellung der Deutschen in der Sanktionsfrage ist ungemein schwierig- eben, weil die innerpolitische Stellung Tardieus so schwierig ist. Nach allen Informationen wird die deutsche Delegation das Risiko des Konferenzabbruchs wagen müssen, wenn sie in der Sanktionsfrage ans Ziel kommen will. Das Ziel ist: Herrschaft des Völkerrechts, des Locarnorechtes an Stelle des Diktats von Versailles.
Immer noch Verbote der Besatzungsbehörden. Die zur Zeit in einem Kreuznacher Lichtspielhaus laufende Ufa- Wochenschau, die den Abbruch der Gleisanlagen auf der Strecke Odernheim- Münster a. St. zeigt, wurde von der Besagungsbehörde verboten.
Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.
Samstag, den 11. Januar 1930
( Neueste Nachrichten)
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Nummer 3
Der 11. Januar, ein bedeutsamer Erinnerungstag.
Aus den ersten Tagen des Franzosen- Einmarsches ins Ruhrgebiet.
die Reitpeitsche in der Hand als Symbol ihrer Macht über die Bevölkerung, die zähneknirschend das tieftraurige Schicksal über sich ergehen lassen mußte.
Die Tage vom Haag lenken erneut den Blick nach Rhein| fengattungen, begleitet von Kanonen und Tanks, die Offiziere und Ruhr. Während der Verhandlungen jährt sich gerade der Tag des Einmarsches der Franzosen und Belgier in das Ruhrgebiet. Eine Schilderung aus den ersten Tagen des Ruhrkampfes bringt der 3. Band des Werkes von Dr. Hans Spethmann ,, Die Leitlinien des Ruhrkampfes"( 12 Jahre Ruhrbergbau, Band 3, Verlag R. Hobbing, Berlin), die wegen der im Haag vornehmlich zur Verhandlung stehenden Sanktionsfrage besonders interessieren dürfte. Wir geben sie nebst einer Abbildung hier wieder.
,, Am 10. Januar 1923 sollte die Ruhrbesetzung vonstatten gehen, sie wurde jedoch im letzten Augenblick um einen Tag verschoben; die Note aber, die den Einmarsch ankündigte, übergab man schon der deutschen Regierung. In ihr wird von den Franzosen und Belgiern ausdrücklich betont, daß die fraglichen Maßnahmen keinen Gedanken ,, an eine militärische Operation oder eine Besetzung politischer Art" in sich bergen, was im Anblick auf die im Westen aufmarschierten feindlichen Truppen nur als Heuchelei bezeichnet werden kann. Eine Interalliierte Mission von Ingenieuren und Beamten, bestehend aus französischen, belgischen und italienischen Vertretern, werde für die angeblich nicht erfüllten vertraglichen Lieferungen Deutschlands sorgen. Ihre Mitglieder sollen bevollmächtigt sein ,,, von den Verwal= tungsorganen, Handelskammern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, JIndustriellen, Kaufleuten usw. alle statistischen und sonstigen Auskünfte einzufordern, deren Einholung sie für nützlich halten. Sie sind berechtigt, die besetzten Gebiete ihrer ganzen Ausdehnung nach zu bereisen, haben Zutritt zu allen Büros, Zechen, Fabriken, Bahnhöfen usw. und können dort alle Dokumente, Rechnungen und Statistiken einsehen." Auch unterliegt, so heißt es weiter, der Genehmigung dieser Mission, die forthin nach den Anfangsbuchstaben ihrer offiziellen Bezeichnung ,, Mission Interalliée de Controle des Usines et des Mines" die Micum genannt wird, der vom Kohlensyndikat aufgestellte Verteilungsplan, den sie nach eigenem Ermessen abändern kann. Im Falle von Uebertretungen ihrer Vorschriften, sei es durch das Kohlensyndikat oder durch die Zechen, besonders, wenn die gelieferten Qualitäten zu wünschen übrig lassen, werden schwere Strafmaßnahmen angedroht.
Im einzelnen dachten sich die Franzosen ihre Tätigkeit in folgender Weise:
,, Ab 11. Januar 1923 unterliegen die vom Kohlensynditat aufgestellten oder ausgeführten Verteilungspläne für Kohle und Koks der Genehmigung der industriellen Ruhrmission, die sie, wenn sie es für notwendig erachtet, abändern kann. Diese Pläne haben insbesondere die vollständige Lieferung der vorgesehenen Mengen für die Länder der Entente, für die besetzten linksrheinischen Gebiete zu umfassen und müssen ausreichend sein, um die Bedürfnisse der neubesetzten Gebiete zu befriedigen. Unter diesen Vorbehalten ändert sich im Grundsatz nichts an der allgemeinen, jetzt in Kraft befindlichen Verteilung der Brennstoffe. Falls Uebertretungen obiger Vorschriften seitens des Kohlensyndikats oder der Zechen festgestellt werden, oder falls die gelieferte Qualität zu wünschen übrig läßt, würden schwere Strafmaßnahmen ergriffen werden, ohne Rücksicht auf die Umleitungen im Eisenbahn- oder Wasserstraßenverkehr, welche von der„, industriellen Mission" angeordnet werden könnten. Die Ingenieure der Mission werden häufige Stichproben vornehmen, um sich zu vergewissern, daß die Anordnungen des Kohlensyndikats korrekt gegeben und genau befolgt sind."
Der 11. Januar 1923 brachte das folgenreiche Ereignis. Mit Tagesgrauen rückten unter dem Oberbefehl von General Degoutte die ersten feindlichen Truppen in das unbesetzte Ruhrgebiet ein, am Abend weilten im Stadtbezirk Essen bereits 6000 bis auf die Zähne bewaffnete Franzosen aller Waf
"...
Noch am gleichen Tag verkündete Poincaré den Vormarsch mit folgenden Worten dem Senat: Heute, meine Herren, haben wir es für klug gehalten, die belgischen und italienischen Ingenieure, von einigen französischen und belgischen Truppen begleiten zu lassen. Diese Truppen liegen gegene wärtig um Essen herum. Der Tag verlief ohne jeden Zwischenfall, und ich bin glücklich, dem Senat, welcher es zuerst hören soll, folgenden Drahtbericht mitteilen zu können:„ Es war 1 Uhr nachmittags, als unsere Truppen in Essen einrückten. Das Kohlensyndikat und die Diensträume der Eisenbahndirektion wurden sofort von beschränkten Abteilungen besetzt. Das Gros der Truppen liegt außerhalb der Stadt. Eine vollkommene Verbindung mit den belgischen Truppen ist hergestellt, welche namentlich Dinslaken und Sterkrade besetzt halten. Kein Zwischenfall ist zu verzeichnen. Alles ist ruhig."
Am 12. Januar dehnte sich die Besatzung bis Gladbeck, Buer, Gelsenkirchen, Wattenscheid, Steele und Werden aus. Am 14. Januar rückte man in Velbert und Langenberg ein, am 15. Januar stieß man über Bochum bis Vorhalle, Wetter, Witten, Castrop, Herten, Suderwich und Datteln vor, und am 16. Januar bis Dortmund und Lünen. Aeußerlich vollzog sich der„, siegreiche" Einmarsch in der Form eines militärischen Spazierganges, nirgends war weder offen noch heimlich eine bewaffnete Gegenwehr.
Unter den Einrückenden befanden sich viele deutschsprechende Elsässer, die zum Teil während des Krieges auf deutscher Seite gegen Frankreich gekämpft hatten und die nunmehr als Bedrücker deutschen Landes erschienen. Insgesamt betrug die belgisch- französische Truppenzahl etwa 80 000 bis 100 000 Mann, wobei alle Waffengattungen vertreten waren. Von ,, einigen französischen und belgischen Truppen", welche die französischen, belgischen und italienischen Ingenieure begleiten, wie Poincaré es gleichzeitig vor dem Senat verkündete, kann keine Rede sein. Sofort nach dem Einmarsch wurde von den Franzosen in den einzelnen Ortschaften eine„ Proklamation an die Bevölferung des Ruhrgebiets" angeheftet, die das Datum des 11. Januar 1923 trug, und in der es heißt, daß die Franzosen und Belgier einen friedlichen Zweck verfolgen. Sie denken nicht daran, zu einer militärischen Operation oder zu einer Besetzung politischer Art zu schreiten, sie lassen ins Ruhrgebiet nur die zum Schutze der Mission erforderlichen Truppen einrücken, keine Störung, teine Veränderung im normalen Leben der Bevölkerung wird erfolgen. Sie erwarten bestimmt, daß die Besonnenheit und der gesunde Sinn der Bevölkerung, namentlich der Arbeiter, ihnen Strafmaßnahmen ersparen werde. Gleich in dieser ersten Kundgebung wenden sie sich besonders an die Arbeiterschaft, von der sie anzunehmen scheinen, daß sie sich ihnen gegenüber wohlwollend verhalten wird.
Mit dieser Proklamation beginnt aber auch die Knebelung der Bevölkerung. Es wird der Belagerungszustand verhängt. Die Freiheit der Einwohnerschaft wird stark eingeschränkt. Von den Behörden wird verlangt, an Ort und Stelle zu bleiben und sich den Anordnungen der französischen Militärgewalt zu fügen. Die Presse darf keine Artikel bringen, die geeignet sind, ,, die Ehre der französisch- belgischen Truppen anzugreifen oder beren Sicherheit zu gefährden". Waffen und Munition jeder Art im Besitz der Bevölkerung sind den Ortsbehörden auszu= händigen, Pulver- und Explosivlager den Ortsbehörden anzuzeigen. Jede Person muß fortab mit einem Personalausweis versehen sein. Wer gegen die Verordnung verstößt, wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.
So geschah der Einmarsch der Franzosen und Belgier unter stillschweigender Duldung Englands, aber unter ausdrücklicher
Bajonettangriff auf einen alten Mann am Bahnhof in Essen.


