Einzelbild herunterladen

Nr. 36.

et. ungsarten: wenn die

Sinterblie e Voraus

rfüllt sind. eht, ist die igung nie

eriorgungs beiden Lei g der Bei

benenrente

mit der

äßt. Aber e zur Zeit

erjorgungs Genuß der

in die Bei eine Reihe weifelhafter dem Bea Für diese nur wenig

der Witwe em 1. April estorben ist, llen wäre,

aufwärts ch für die

20 Prozent ind, fönnen beihilfe er och nicht ge tim Ginne es die Wai für Kinder er Witwen RVBI. 1925

peritorbenen et hat, wenn

interscheiden, zehnjähriger rch den Tod Eheschließung dürftigkeits od des zwei hedauer ein, teil werden, ange bestan grower

itwenbeihilfe

hemannes an berden, wenn für schuldig eit geschieden daß eine be

t gegen den

fann.

ek und dem aijenbeihilfen Rriegsinval beihilfe na eine Witmen tspunkten be Dienstbeschädi

ben des Be St. Jm erfte und der Wai

den doppelten

Brente, jedod

en, welche die

Rentenemp wäre. Im Linderung slegung wird ge, erwerbs

Bitwen von ird die Wit ihr Einfom

engeld) aus

in Gießen.

Srer

0990

m der

onten

der

rift

nt

no

او

4

zintung

chwarenfo italt 6.m.

en)

173

Gießener Zeitung

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück­fendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

43. Jahrg.

-

Politische Rundschau.

Staatssekretär Dr. Schmidt hat am Freitagvormittag seine Tätigkeit im Ministerium für die besetzten Gebiete wieder auf­genommen.

Der Strafrechtsausschuß des Reichstages erledigte am Frei­tag in der zweiten Lesung des neuen Strafrechtes die Abschnit­te, die die Angriffe gegen die Wehrmacht oder die Volkskraft und die gesamten Beamtendelikte, Amtsanmaßung und Amts: erschleichung behandeln. Die beiden Abschnitte wurden mit Ausnahme geringfügiger Wenderungen angenommen.

Im preußischen Kabinett ist zur Abdeckung des Haushalts­fehlbetrages von rund 110 Millionen Mart der Plan aufge= taucht, die staatlichen Grundstenern zu verdoppeln oder die Haus: zinssteuer um 10 Prozent zu erhöhen.

Die Staatsanwaltschaft Altona hat in Sachen der Unter­juchung wegen der in den Jahren 1928-29 in Schleswig- Holstein, Hannover und Oldenburg begangenen Bombenanschläge die um­fangreiche Anklageschrift fertiggestellt und der Straffammer mit dem Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens eingereicht.

Das Reichsgericht verurteilte am Freitag den 35jährigen früheren Schriftleiter der in Berlin erscheinenden kommunisti­schen Zeitung ,, Rote Fahne", Karl Sothmann aus Stettin, we­gen Vorbereitung zum Hochvcrrat nach§ 86 des StGB. zu einem Jahr drei Monaten Festungshaft.

Die Linienschiffe Hessen" und Schlesien" sind Freitagvor­mittag in Venedig eingetroffen, wo sie bis zum 14. Mai bleiben

werden.

In den Pariser Tributanleiheverhandlungen ist für die Tommende Dollaranleihe eine Verzinsung von Prozent und ein Auflegungskurs von 95 Prozent in Aussicht genommen wor­den.

Der Zentralverband der Angestellten hält, wie unsere Ber­liner Schriftleitung drahtet, in den Tagen vom 13. bis 20. Mai in Stuttgart seinen vierten Verbandstag ab.

Rund 1300 Heftar Grundbesik

in Hessen zwangsversteigert.

Nach den nunmehr vorliegenden Ziffern für das Jahr 1929 betrugen die Zwangsversteigerungen landwirtschaftlicher Grund­stücke in Hessen nach den Mitteilungen der Amtsgerichte ins­gesamt 842 eröffnete Verfahren gegenüber 1339 Verfahren 1928. Damals war jedoch nur eine Fläche von 910,3 Hektar zur Zwangsversteigerung vorgesehen, während trotz der verminderten Zahl der Verfahren 1929 die Fläche auf 1279,1 Hektar stieg.

Finanzielle Unterstüßung angegriffener Staaten. Genf, 9. Mai. Der Sicherheitsausschuß des Völkerbundes hat am Donnerstag den schon seit Jahren im Völkerbund bera­tenen Abkommensentwurf über die finanzielle Unterstützung an­gegriffener Staaten durch den Völkerbund endgültig und ein­stimmig angenommen. Das Abkommen soll in der September­vollversammlung des Völkerbundes abschließend von den bevoll­mächtigten Vertretern der Regierungen durch beraten und sodann unterzeichnet werden.

Eine Million Arbeitslose mehr.

Nach dem neuesten Bericht der Reichsanstalt für Arbeits­losenversicherung haben wir in diesem Jahre 1080 000 Er­werbslose mehr wie im vergangenen Jahr um die gleiche Zeit. Die saisonmäßige Belebung des Arbeitsmarktes macht sich bis jetzt faum bemerkbar.

Migglüdter Staatsstreich in Spanien.

Madrid, 9. 5. Die Generale Martinez Anido in Madrid und Barrera in Barcelona hatten für die Nacht zum Donners­tag den Sturz der Regierung Berenguer mit Hilfe eines Teils des Militärs in beiden Städten geplant. Als die Regierung über die Gefahr, in der sie sich befand, unterrichtet wurde, ließ sie sofort die beiden Generale in ihren Wohnungen verhaften.

Blutige Zusammenstöße in Indien.

London. Alle bisherigen Ausschreitungen in Indien, die bereits eine große Anzahl von Toden und Verwundeten gefor­dert haben, werden durch die Unruhen in der Stadt Sholapur in den Schatten gestellt. Die Kämpfe in Sholapur dauern noch

an.

Der Reichswirtschaftsrat

zur Finanzierung des Wohnungsbaues. Die größeren Schwierigkeiten der Finanzierung des Woh nungsbaues für das Jahr 1930 gegenüber den beiden Vor­jahren, in denen es gelungen war, etwa je 320-330 000 пеuе Wohnungen mit einem Kapitalaufwand von je 3,2 Milliarden Rmk. herzustellen, veranlaßten den Ausschuß für Siedlungs­und Wohnungswesen im Reichswirtschaftsrat, zur Finanzie­rung des Wohnungsbaues Stellung zu nehmen. Dieser faßte in seiner Sigung vom 8. April nachstehende Entschließung:

( Gießener Tageblatt)

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 10. Mai 1930

,, Durch ein Zusammentreffen verschiedener ungünstiger Umstände werden für den Wohnungsbau 1930 nur etwa 2 250 bis 2 450 Millionen Rmk. langfristige und kurzfristige Mittel zur Verfügung stehen. Ferner ist mit einem Ausfall von öffentlichen Banten im Werte von etwa 1 Milliarde Rmk. zu rechnen. Die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe beträgt gegen­wärtig 63 Prozent, gegenüber 33 Prozent in der gleichen Zeit von 1928( die Zahlen aus dem Jahre 1929 sind wegen der anormalen Witterungsverhältnisse nicht vergleichbar). diesen Tatsachen ergibt sich im Interesse der Gesamtwirtschaft die dringliche Notwendigkeit, mit größter Beschleunigung Maß­nahmen zu treffen, die geeignet sind, dem Baumarkt 1930 mög lichst viel und schnell Kapital zur Verfügung zu stellen, um die Bautätigkeit ihrem ganzen Umfange nach in Gang zu bringen und möglichst nicht unter den Stand von 1929 ab­sinken zu lassen."

Aus

Unter dem Vorbehalt, weitere Vorschläge für die Be­lebung der Bauwirtschaft im allgemeinen und für die dauernde Förderung des Wohnungsbaues zu machen, wird u. a. im ein­zelnen in dieser Entschließung vorgeschlagen: Aufhebung der Kapitalertragstener aus Alt- und Neu- Emissionen festverzins­licher Werte, Wiederherstellung des Bankgeheimnisses, För derung des Wohnungsbaues durch Zwischenkredite, Bereit stellung von Kapitalien durch die öffentlich- rechtlichen Kredit­anstalten und die öffentlich- rechtlichen und privaten Versiche rungsträger und Hypothekenbanken, Förderung des Wohnungs: baues durch die Sparkassen durch Finanzierung der Bauten im voraus nach Maßgabe des zu erwartenden Einlagezuwachses, Erleichterung der Aufnahme von Auslandsanleihen zu ange: messenen Bedingungen auch für den Zweck des Wohnungsbaues, Erhöhung der Hauszinssteuerhypotheken für 1930 im Rah men der vorhandenen Hauszinssteuermittel, Herstellung von Wohnungen mit bezw. Räumen.

Zur Siedlungstätigkeit

im Ruhrkohlenbau.

Mit den von der Treuhandstelle für Bergmanns­wohnstätten aus Anlaß ihres 10jährigen Bestehens bekanntgegebenen Zahlen kann man in Verbindung mit den Feststellungen des Bergbauvereins über die Bautätigkeit der Zechen jetzt einen Ueberblick über den gesamten Wohnungsbau für die Belegschaften des Ruhrfohlenbergbaues gewinnen. In der heute er­scheinenden Ausgabe des Organs der Ruhrhandels­fammern ,, Ruhr und Rhein" werden darüber von F. Holtermann- Essen interessante Einzelheiten veröf­fentlicht, die wir nachstehend im wesentlichen wieder­geben:

-

-

Die Zahl der von den Zechen errichteten und gemieteten Wohnungen hat sich von 5 722 im Jahre 1873 auf 162 529 im Jahre 1929 oder um rund das 30fache vermehrt. Diese 162 529 Wohnungen waren indes nicht sämtlich von Mitgliedern der Belegschaft bewohnt, vielmehr waren 37 696 Wohnungen 23,19 Prozent von Werksfreunden belegt. Die Gesamtzahl der von der Treuhandstelle und von den Zechen auf eigene Kosten errichteten Wohnungen beläuft sich auf rund 185 000. Da nach mehrfachen Feststellungen eine Werkswohnung im Durchschnitt von etwa 1,25 auf der Zeche beschäftigten Leuten bewohnt wird ( einschließlich Familienmitglieder und Kostgänger), so würden in den 185 000 Wohnungen 231 000 Mann der Belegschaft 61,51 Prozent untergebracht werden können, wenn die Woh­nungen nicht in so erheblichem Maße noch von Werksfremden in Anspruch genommen würden. Die Bestrebungen der Zechen­besitzer auf dem Gebiet des Arbeiterwohnungsbaues haben auch vielfach bei den Arbeitnehmern Anerkennung gefunden. Die ersten von der Industrie vor etwa 60-70 Jahren errichteten Werkswohnungen genügen den heutigen Anforderungen zwar nicht mehr in jeder Beziehung, da sie den damaligen Verhält= nissen und Ansprüchen entsprechend sehr einfach gehalten waren. Das hat sich aber rasch geändert. Schon sehr früh ging man dazu über, Häuser mit nur wenigen Wohnungen zu errichten, die, versehen mit Stallung und Gartenland, vor allen Dingen aus ländlichen Gegenden zugewanderten Arbeitern das Einle­ben im Induſtrierevier wesentlich erleichterten. Darüber hin­aus konnte der Arbeiter gegen geringe Zinsen im allgemeinen noch Land pachten. Die neueren Kolonien bestehen zumeist aus Einfamilienhäusern.

Bedauerlicherweise hat der Kapitalmangel dazu geführt, daß die Bautätigkeit im Ruhrkohlenbergbau seit 1924 erheblich eingeschränkt werden mußte. Generaldirektor Wiskott, der Vertreter der Arbeitgeberkreise, hat schon bei der Eröffnung der Ausstellung der Treuhandstelle darauf hingewiesen, daß nicht zuletzt die Verweigerung der Zuwendungen aus dem staatlichen Hauszinssteuerfonds diesen Rückgang verursacht habe. Die Be­stimmungen für die Vergebung von Hauszinssteuer- Hypotheken verraten eine scharfe Einstellung gegen die Werkswohnungen, die in den tatsächlichen Verhältnissen in keiner Weise begründet ist. So anerkennenswert die Leistungen der Treuhandstelle auf dem Gebiet des Bergmannswohnungsbaues sind, so vermag sie doch den Bedarf allein nicht voll zu decken. Eine Förderung des Werkswohnungsbaues ist deshalb im Interesse der Beleg­schaft durchaus erwünscht, zumal die Erfahrungen mit den ein­seitig bevorzugten sogenannten gemeinnütigen Bauorganisatio­nen durchaus nicht immer günstig sind.

( Neueste Nachrichten)

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg., lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reklame- Petitzeile 96 Pfg. Platz­vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Vollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 37

Die neuen Steuern.

Der Ausgleich des Reichshaushalts für das Jahr 1930 hat nunmehr nochmalige Steuererhöhungen erforder­lich gemacht, die insbesondere wegen der Notwendigkeit der Tilgung des am Ende des vorigen Jahres aufgenommenen Reichsdarlehens im Laufe des gegenwärtigen Rechnungsjahres zurückzuführen sind. Es handelt sich um eine Anzahl von Ver­brauchssteuern und indirekten Abgaben, die für das Handwerk insofern von Bedeutung sind, als sie die Lebenshaltung bela­sten, und auch zum Teil die Betriebsunkosten erhöhen. Die Gesetze sind inzwischen erschienen und zwar ein Gesetz über

Zolländerungen,

Aenderung der Tabak- und Zuckersteuer, Aenderung des Biersteuergesetzes,

Aenderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol, Mineralwassersteuergesetz,

Aufbringungsumlage für 1930,

Weitere Entbindung der Länder und Gemeinden von der Zugrundelegung der Einheitswerte bei ihren Steuern, Umsatzsteuererhöhung.

Für das Handwerk das Wichtigste ist das zuletzt genannte Gesez. Merkwürdigerweise hat man die Erhöhung der Um satzsteuer in dem Gesez zur Aenderung der Biersteuer unter­gebracht und zwar in dessen Artikel VII. Die Umsatzsteuer wird vom 1. April ab von 7% v. T. auf v. T. erhöht. Eine weitere Erhöhung auf 13½ v. T. tritt bei Unternehmern ein, deren Gesamtumsas eine Million Rmk. im letzten Jahre überstiegen hat und zwar

1. bei Unternehmern, die überwiegend im Einzelhandel um­setzen für den gesamten steuerpflichtigen Umsatz,

2. bei Unternehmern, die nicht überwiegend im Einzelhandel umsetzen nur für die Einzelhandelssäze.

Man will hiermit insbesondere die Warenhäuser treffen und trifft ebenfalls die Konsumvereine, Dinge, die im Hand­werk zweifellos als ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit emp­funden werden.

Zur Durchführung ist folgende Verordnung ergangen: Verordnung zur Vorläufigen Durchführung des Artikels VII des Gesetzes zur Aenderung des Biersteuergesetzes. Vom 15. April 1930.( Reichsgesetzbl. I S. 142.) Auf Grund des Artikels VII§ 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Aenderung des Biersteuergesetzes vom 15. April 1930 ( Reichsgesetzbl. I S. 136) wird hiermit verordnet:

§ 1. Umsatz im Einzelhandel im Sinne des§ 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes liegt vor, wenn das Unternehmen an einen Abnehmer liefert, der die Gegenstände weder zur gewerblichen Weiterveräußerung sei es in derselben Beschaffenheit, sei es nach vorheriger Bearbeitung oder Verarbeitung noch zum Verbrauch bei der gewerblichen Herstellung anderer Gegen­stände oder zur Bewirkung gewerblicher oder beruflicher Leistun­gen erwirbt.

§ 2. Unternehmen, die überwiegend im Einzelhandel um­setzen, sind diejenigen, bei denen im vorangegangenen Steuerab­schnitt von dem Gesamtumsas einschl. des steuerfreien Umsages mehr als 75 v. H. auf Lieferungen der in§ 1 genannten Art entfallen.

§ 3. Für die Ermittlung des Gesamtumsages des vorange­gangenen Steuerabschnitts(§ 12 Abs. 2 Sat I und§ 15 des Umsatzsteuergesetzes) ist maßgebend der Umsaß, der sich aus den Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsegungen(§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 Taz 2 des Umsatzsteuergesetzes) für die Umsätze dieses Steuerabschnitts ergibt. Ist dieser Steuerab­schnitt kürzer als ein Jahr, so ist der Gesamtumsah nach den Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsegungen für diesen Steuerabschnitt in einen Jahresumsag umzurechnen.

§ 4. Bei den in§ 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuerge­fetes genannten Unternehmen unterliegt nur der 1 Million M übersteigende Teil des gesamten steuerpflichtigen Umsatzes der erhöhten Steuer. Bei den vierteljährlichen Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsegungen ist daher jeweilig ein Betrag von 250 000 Rmk. lediglich der Umsatzsteuer in Höhe von v. T. zu unterwerfen.

§ 5. Die nach§ 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes zur Entrichtung einer erhöhten Steuer verpflichteten Unternehmen haben in ihren Aufzeichnungen(§ 13 des Umsatzsteuergesetzes) die Entgelte nach den Umfäßen im Einzelhandel und außerhalb des Einzelhandels zu trennen.

§ 6. Diese Vorschriften treten mit Wirkung vom April 1930 ab in Kraft.

I.

Darüber hinaus hat der Reichsfinanzminister auszugs­weise folgende Erläuterungen gegeben:

I

I.

Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen des § 1 Nr. 1 UStG. ist für die Anwendung des erhöhten Steuer­sages Vorausseßung, daß das Unternehmen im vorangegange­nen Steuerabschnitt einschließlich des steuerfreien Umfazes einen Gesamtumsah( Lieferungen und Leistungen) von mehr als 1 Million Rmk. gehabt hat und daß es Lieferungen im Einzel­handel(§ 1 vorl. Durchf.- Best.) ausführt. Dem Umfang der erhöhten Steuerpflicht nach sind diese Unternehmen in zwei Gruppen zu scheiden: