Nr. 36.
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Gießener Zeitung
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rückfendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
43. Jahrg.
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Politische Rundschau.
Staatssekretär Dr. Schmidt hat am Freitagvormittag seine Tätigkeit im Ministerium für die besetzten Gebiete wieder aufgenommen.
Der Strafrechtsausschuß des Reichstages erledigte am Freitag in der zweiten Lesung des neuen Strafrechtes die Abschnitte, die die Angriffe gegen die Wehrmacht oder die Volkskraft und die gesamten Beamtendelikte, Amtsanmaßung und Amts: erschleichung behandeln. Die beiden Abschnitte wurden mit Ausnahme geringfügiger Wenderungen angenommen.
Im preußischen Kabinett ist zur Abdeckung des Haushaltsfehlbetrages von rund 110 Millionen Mart der Plan aufge= taucht, die staatlichen Grundstenern zu verdoppeln oder die Haus: zinssteuer um 10 Prozent zu erhöhen.
Die Staatsanwaltschaft Altona hat in Sachen der Unterjuchung wegen der in den Jahren 1928-29 in Schleswig- Holstein, Hannover und Oldenburg begangenen Bombenanschläge die umfangreiche Anklageschrift fertiggestellt und der Straffammer mit dem Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens eingereicht.
Das Reichsgericht verurteilte am Freitag den 35jährigen früheren Schriftleiter der in Berlin erscheinenden kommunistischen Zeitung ,, Rote Fahne", Karl Sothmann aus Stettin, wegen Vorbereitung zum Hochvcrrat nach§ 86 des StGB. zu einem Jahr drei Monaten Festungshaft.
Die Linienschiffe„ Hessen" und„ Schlesien" sind Freitagvormittag in Venedig eingetroffen, wo sie bis zum 14. Mai bleiben
werden.
In den Pariser Tributanleiheverhandlungen ist für die Tommende Dollaranleihe eine Verzinsung von 5½ Prozent und ein Auflegungskurs von 95 Prozent in Aussicht genommen worden.
Der Zentralverband der Angestellten hält, wie unsere Berliner Schriftleitung drahtet, in den Tagen vom 13. bis 20. Mai in Stuttgart seinen vierten Verbandstag ab.
Rund 1300 Heftar Grundbesik
in Hessen zwangsversteigert.
Nach den nunmehr vorliegenden Ziffern für das Jahr 1929 betrugen die Zwangsversteigerungen landwirtschaftlicher Grundstücke in Hessen nach den Mitteilungen der Amtsgerichte insgesamt 842 eröffnete Verfahren gegenüber 1339 Verfahren 1928. Damals war jedoch nur eine Fläche von 910,3 Hektar zur Zwangsversteigerung vorgesehen, während trotz der verminderten Zahl der Verfahren 1929 die Fläche auf 1279,1 Hektar stieg.
Finanzielle Unterstüßung angegriffener Staaten. Genf, 9. Mai. Der Sicherheitsausschuß des Völkerbundes hat am Donnerstag den schon seit Jahren im Völkerbund beratenen Abkommensentwurf über die finanzielle Unterstützung angegriffener Staaten durch den Völkerbund endgültig und einstimmig angenommen. Das Abkommen soll in der Septembervollversammlung des Völkerbundes abschließend von den bevollmächtigten Vertretern der Regierungen durch beraten und sodann unterzeichnet werden.
Eine Million Arbeitslose mehr.
Nach dem neuesten Bericht der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung haben wir in diesem Jahre 1080 000 Erwerbslose mehr wie im vergangenen Jahr um die gleiche Zeit. Die saisonmäßige Belebung des Arbeitsmarktes macht sich bis jetzt faum bemerkbar.
Migglüdter Staatsstreich in Spanien.
Madrid, 9. 5. Die Generale Martinez Anido in Madrid und Barrera in Barcelona hatten für die Nacht zum Donnerstag den Sturz der Regierung Berenguer mit Hilfe eines Teils des Militärs in beiden Städten geplant. Als die Regierung über die Gefahr, in der sie sich befand, unterrichtet wurde, ließ sie sofort die beiden Generale in ihren Wohnungen verhaften.
Blutige Zusammenstöße in Indien.
London. Alle bisherigen Ausschreitungen in Indien, die bereits eine große Anzahl von Toden und Verwundeten gefordert haben, werden durch die Unruhen in der Stadt Sholapur in den Schatten gestellt. Die Kämpfe in Sholapur dauern noch
an.
Der Reichswirtschaftsrat
zur Finanzierung des Wohnungsbaues. Die größeren Schwierigkeiten der Finanzierung des Woh nungsbaues für das Jahr 1930 gegenüber den beiden Vorjahren, in denen es gelungen war, etwa je 320-330 000 пеuе Wohnungen mit einem Kapitalaufwand von je 3,2 Milliarden Rmk. herzustellen, veranlaßten den Ausschuß für Siedlungsund Wohnungswesen im Reichswirtschaftsrat, zur Finanzierung des Wohnungsbaues Stellung zu nehmen. Dieser faßte in seiner Sigung vom 8. April nachstehende Entschließung:
( Gießener Tageblatt)
Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.
Samstag, den 10. Mai 1930
,, Durch ein Zusammentreffen verschiedener ungünstiger Umstände werden für den Wohnungsbau 1930 nur etwa 2 250 bis 2 450 Millionen Rmk. langfristige und kurzfristige Mittel zur Verfügung stehen. Ferner ist mit einem Ausfall von öffentlichen Banten im Werte von etwa 1 Milliarde Rmk. zu rechnen. Die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe beträgt gegenwärtig 63 Prozent, gegenüber 33 Prozent in der gleichen Zeit von 1928( die Zahlen aus dem Jahre 1929 sind wegen der anormalen Witterungsverhältnisse nicht vergleichbar). diesen Tatsachen ergibt sich im Interesse der Gesamtwirtschaft die dringliche Notwendigkeit, mit größter Beschleunigung Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, dem Baumarkt 1930 mög lichst viel und schnell Kapital zur Verfügung zu stellen, um die Bautätigkeit ihrem ganzen Umfange nach in Gang zu bringen und möglichst nicht unter den Stand von 1929 absinken zu lassen."
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Unter dem Vorbehalt, weitere Vorschläge für die Belebung der Bauwirtschaft im allgemeinen und für die dauernde Förderung des Wohnungsbaues zu machen, wird u. a. im einzelnen in dieser Entschließung vorgeschlagen: Aufhebung der Kapitalertragstener aus Alt- und Neu- Emissionen festverzinslicher Werte, Wiederherstellung des Bankgeheimnisses, För derung des Wohnungsbaues durch Zwischenkredite, Bereit stellung von Kapitalien durch die öffentlich- rechtlichen Kreditanstalten und die öffentlich- rechtlichen und privaten Versiche rungsträger und Hypothekenbanken, Förderung des Wohnungs: baues durch die Sparkassen durch Finanzierung der Bauten im voraus nach Maßgabe des zu erwartenden Einlagezuwachses, Erleichterung der Aufnahme von Auslandsanleihen zu ange: messenen Bedingungen auch für den Zweck des Wohnungsbaues, Erhöhung der Hauszinssteuerhypotheken für 1930 im Rah men der vorhandenen Hauszinssteuermittel, Herstellung von Wohnungen mit 2½ bezw. 3½ Räumen.
Zur Siedlungstätigkeit
im Ruhrkohlenbau.
Mit den von der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten aus Anlaß ihres 10jährigen Bestehens bekanntgegebenen Zahlen kann man in Verbindung mit den Feststellungen des Bergbauvereins über die Bautätigkeit der Zechen jetzt einen Ueberblick über den gesamten Wohnungsbau für die Belegschaften des Ruhrfohlenbergbaues gewinnen. In der heute erscheinenden Ausgabe des Organs der Ruhrhandelsfammern ,, Ruhr und Rhein" werden darüber von F. Holtermann- Essen interessante Einzelheiten veröffentlicht, die wir nachstehend im wesentlichen wiedergeben:
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Die Zahl der von den Zechen errichteten und gemieteten Wohnungen hat sich von 5 722 im Jahre 1873 auf 162 529 im Jahre 1929 oder um rund das 30fache vermehrt. Diese 162 529 Wohnungen waren indes nicht sämtlich von Mitgliedern der Belegschaft bewohnt, vielmehr waren 37 696 Wohnungen 23,19 Prozent von Werksfreunden belegt. Die Gesamtzahl der von der Treuhandstelle und von den Zechen auf eigene Kosten errichteten Wohnungen beläuft sich auf rund 185 000. Da nach mehrfachen Feststellungen eine Werkswohnung im Durchschnitt von etwa 1,25 auf der Zeche beschäftigten Leuten bewohnt wird ( einschließlich Familienmitglieder und Kostgänger), so würden in den 185 000 Wohnungen 231 000 Mann der Belegschaft 61,51 Prozent untergebracht werden können, wenn die Wohnungen nicht in so erheblichem Maße noch von Werksfremden in Anspruch genommen würden. Die Bestrebungen der Zechenbesitzer auf dem Gebiet des Arbeiterwohnungsbaues haben auch vielfach bei den Arbeitnehmern Anerkennung gefunden. Die ersten von der Industrie vor etwa 60-70 Jahren errichteten Werkswohnungen genügen den heutigen Anforderungen zwar nicht mehr in jeder Beziehung, da sie den damaligen Verhält= nissen und Ansprüchen entsprechend sehr einfach gehalten waren. Das hat sich aber rasch geändert. Schon sehr früh ging man dazu über, Häuser mit nur wenigen Wohnungen zu errichten, die, versehen mit Stallung und Gartenland, vor allen Dingen aus ländlichen Gegenden zugewanderten Arbeitern das Einleben im Induſtrierevier wesentlich erleichterten. Darüber hinaus konnte der Arbeiter gegen geringe Zinsen im allgemeinen noch Land pachten. Die neueren Kolonien bestehen zumeist aus Einfamilienhäusern.
Bedauerlicherweise hat der Kapitalmangel dazu geführt, daß die Bautätigkeit im Ruhrkohlenbergbau seit 1924 erheblich eingeschränkt werden mußte. Generaldirektor Wiskott, der Vertreter der Arbeitgeberkreise, hat schon bei der Eröffnung der Ausstellung der Treuhandstelle darauf hingewiesen, daß nicht zuletzt die Verweigerung der Zuwendungen aus dem staatlichen Hauszinssteuerfonds diesen Rückgang verursacht habe. Die Bestimmungen für die Vergebung von Hauszinssteuer- Hypotheken verraten eine scharfe Einstellung gegen die Werkswohnungen, die in den tatsächlichen Verhältnissen in keiner Weise begründet ist. So anerkennenswert die Leistungen der Treuhandstelle auf dem Gebiet des Bergmannswohnungsbaues sind, so vermag sie doch den Bedarf allein nicht voll zu decken. Eine Förderung des Werkswohnungsbaues ist deshalb im Interesse der Belegschaft durchaus erwünscht, zumal die Erfahrungen mit den einseitig bevorzugten sogenannten gemeinnütigen Bauorganisationen durchaus nicht immer günstig sind.
( Neueste Nachrichten)
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Nummer 37
Die neuen Steuern.
Der Ausgleich des Reichshaushalts für das Jahr 1930 hat nunmehr nochmalige Steuererhöhungen erforderlich gemacht, die insbesondere wegen der Notwendigkeit der Tilgung des am Ende des vorigen Jahres aufgenommenen Reichsdarlehens im Laufe des gegenwärtigen Rechnungsjahres zurückzuführen sind. Es handelt sich um eine Anzahl von Verbrauchssteuern und indirekten Abgaben, die für das Handwerk insofern von Bedeutung sind, als sie die Lebenshaltung belasten, und auch zum Teil die Betriebsunkosten erhöhen. Die Gesetze sind inzwischen erschienen und zwar ein Gesetz über
Zolländerungen,
Aenderung der Tabak- und Zuckersteuer, Aenderung des Biersteuergesetzes,
Aenderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol, Mineralwassersteuergesetz,
Aufbringungsumlage für 1930,
Weitere Entbindung der Länder und Gemeinden von der Zugrundelegung der Einheitswerte bei ihren Steuern, Umsatzsteuererhöhung.
Für das Handwerk das Wichtigste ist das zuletzt genannte Gesez. Merkwürdigerweise hat man die Erhöhung der Um satzsteuer in dem Gesez zur Aenderung der Biersteuer untergebracht und zwar in dessen Artikel VII. Die Umsatzsteuer wird vom 1. April ab von 7% v. T. auf 8½ v. T. erhöht. Eine weitere Erhöhung auf 13½ v. T. tritt bei Unternehmern ein, deren Gesamtumsas eine Million Rmk. im letzten Jahre überstiegen hat und zwar
1. bei Unternehmern, die überwiegend im Einzelhandel umsetzen für den gesamten steuerpflichtigen Umsatz,
2. bei Unternehmern, die nicht überwiegend im Einzelhandel umsetzen nur für die Einzelhandelssäze.
Man will hiermit insbesondere die Warenhäuser treffen und trifft ebenfalls die Konsumvereine, Dinge, die im Handwerk zweifellos als ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit empfunden werden.
Zur Durchführung ist folgende Verordnung ergangen: Verordnung zur Vorläufigen Durchführung des Artikels VII des Gesetzes zur Aenderung des Biersteuergesetzes. Vom 15. April 1930.( Reichsgesetzbl. I S. 142.) Auf Grund des Artikels VII§ 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Aenderung des Biersteuergesetzes vom 15. April 1930 ( Reichsgesetzbl. I S. 136) wird hiermit verordnet:
§ 1. Umsatz im Einzelhandel im Sinne des§ 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes liegt vor, wenn das Unternehmen an einen Abnehmer liefert, der die Gegenstände weder zur gewerblichen Weiterveräußerung sei es in derselben Beschaffenheit, sei es nach vorheriger Bearbeitung oder Verarbeitung noch zum Verbrauch bei der gewerblichen Herstellung anderer Gegenstände oder zur Bewirkung gewerblicher oder beruflicher Leistungen erwirbt.
§ 2. Unternehmen, die überwiegend im Einzelhandel umsetzen, sind diejenigen, bei denen im vorangegangenen Steuerabschnitt von dem Gesamtumsas einschl. des steuerfreien Umsages mehr als 75 v. H. auf Lieferungen der in§ 1 genannten Art entfallen.
§ 3. Für die Ermittlung des Gesamtumsages des vorangegangenen Steuerabschnitts(§ 12 Abs. 2 Sat I und§ 15 des Umsatzsteuergesetzes) ist maßgebend der Umsaß, der sich aus den Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsegungen(§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 Taz 2 des Umsatzsteuergesetzes) für die Umsätze dieses Steuerabschnitts ergibt. Ist dieser Steuerabschnitt kürzer als ein Jahr, so ist der Gesamtumsah nach den Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsegungen für diesen Steuerabschnitt in einen Jahresumsag umzurechnen.
§ 4. Bei den in§ 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergefetes genannten Unternehmen unterliegt nur der 1 Million M übersteigende Teil des gesamten steuerpflichtigen Umsatzes der erhöhten Steuer. Bei den vierteljährlichen Voranmeldungen oder Vorauszahlungsfestsegungen ist daher jeweilig ein Betrag von 250 000 Rmk. lediglich der Umsatzsteuer in Höhe von 8½ v. T. zu unterwerfen.
§ 5. Die nach§ 12 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes zur Entrichtung einer erhöhten Steuer verpflichteten Unternehmen haben in ihren Aufzeichnungen(§ 13 des Umsatzsteuergesetzes) die Entgelte nach den Umfäßen im Einzelhandel und außerhalb des Einzelhandels zu trennen.
§ 6. Diese Vorschriften treten mit Wirkung vom April 1930 ab in Kraft.
I.
Darüber hinaus hat der Reichsfinanzminister auszugsweise folgende Erläuterungen gegeben:
I
I.
Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen des § 1 Nr. 1 UStG. ist für die Anwendung des erhöhten Steuersages Vorausseßung, daß das Unternehmen im vorangegangenen Steuerabschnitt einschließlich des steuerfreien Umfazes einen Gesamtumsah( Lieferungen und Leistungen) von mehr als 1 Million Rmk. gehabt hat und daß es Lieferungen im Einzelhandel(§ 1 vorl. Durchf.- Best.) ausführt. Dem Umfang der erhöhten Steuerpflicht nach sind diese Unternehmen in zwei Gruppen zu scheiden:


