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Samstag, den 9. August 1930.
Winke für die Herbstbestellung.
Von Landw.- Lehrer Dr. P. Lieb.
Des Landwirtes schönste aber auch arbeitsreichste Zeit ,, die Ernte" hat begonnen. Der größte Teil der Halmfrüchte ist bereits unter Dach und Fach. Durch den, wenn auch etwas verspäteten Regen haben sich neben dem Grünland auch die Hackfrüchte so leidlich erholt. Dabei läßt sich, wie bei ähnlichen Trockenperioden früherer Jahre, immer wieder die Beobachtung machen, daß gut ernährte Pflanzen eine Zeit großer Dürre nicht nur leichter überstehen als schlecht ernährte, sondern sich dann auch wieder rascher erholen. Diese Tatsache findet ihre Erklärung in dem weit verzweigteren Wurzelsystem der Pflanze und in den angesammelten Reservenährstoffen der ober- und unterirdischen Organe. Solche Beobachtungen der diesjährigen Witterung muß sich der vorwärtsstrebende Landwirt für die Ernte kommenden Jahres zu Nutze machen.
Die Zeiten, so zu wirtschaften, wie es Vater und Großvater in der ,, guten alten Zeit" gemacht haben, sind vorbei. Der Landwirt von ,, heute" muß wirtschaftlich und rationell arbeiten, sonst kommt er nie und nimmer auf einen grünen Zweig. Sofort nach dem Abernten wird er das Land leicht schälen wenige Zentimeter tief genügen nach der alten Bauernregel: ,, Der Pflug soll am Erntewagen hängen." Das kann sogar noch geschehen, solange das Getreide noch in Hocken steht. Man fährt mit dem Schälpflug, Kultivator oder Grubber durch die Reihen, um das Land aufzureißen. Der Zweck dieser Verrichtung ist chne weiteres tar. Jm Boden haben sich haarfeine Kanälchen gebildet, durch die das Wasser an d.e Oberfiach: steigen kann, in hier natürlich zu verdunsten. Die trockene Rrume wirkt wie ein Fließpapier, das immer wieder Feuchtigkeit von den unteren Schichten nach oben saugt, sodaß der Boden tief austrocknen muß. Durch das Lockern aber werden diese feinen Haarröhrchen zerstört. Das Wasser kann nicht mehr aufsteigen und jetzt ,, isoliert" die obere Schicht das Darunterliegende. Das durch den Regen in den nun gelockerten Boden eindringende Wasser wird auch dann viel leichter festgehalten. Diese Regelung des Wasserhaushaltes ist für das Keimen und die erste Wachstumsperiode der Herbstsaat von großer Wichtigkeit.
Vom Standpunkt der Fruchtfolge aus wäre eine Bestellung des Wintergetreides nach Hackfrucht meistens das Richtige. Da diese aber das Feld sehr spät räumt, ist dies nicht immer durchführbar, besonders in Gegenden mit rauhen Lagen. Soweit nicht umgebrochene Kleeschläge oder Felder, auf denen Frühfartoffeln standen, für die Wintersaat in Frage kommen, folgt meist Wintergetreide auf Sommerfrucht. Der daher etwas be= raubte Boden muß bezüglich der Nährstoffe aufgefrischt werden. Bei Böden, die im Vorjahre reichlich mit Stallmist gedüngt wurden, genügt eine leichte Stickstoffgabe von 40 bis 60 Pfd. Kalksalpeter pro Morgen bei der Bestellung gegeben. Böden jedoch, die auch Kali- und Phosphorsäure- bedürftig erscheinen, gebe man Nitrophoska III; auf leichten Böden, besonders in klimatisch ungünstiger Lage mit frühen Wintern, 50 bis 80 Pfd. pro Morgen, während die viel kräftigeren Böden Mitteluno West- Deutschlands die insgesamt zugedachte Tüngermenge, bereits im Herbst gegeben, am besten verwerten. Diese Maßnahme der Herbstdüngung ist unerläßlich, damit das Getreide genügend gekräftigt in den Winter kommt.
Der Roggen verlangt bekannterweise einen gesetzten Boden, d. h. die Saat sollte je nach der Schwere des Bodens erst 2 bis 3 Wochen nach dem Tiefpflügen eingedrillt werden, sonst besteht leicht Gefahr des Auswinterns. Daß das Saatgut nach jeder Hinsicht einwandfrei sein muß, ist selbstverständlich; denn„, wie die Saat, so die Ernte."
Blüten der Regiewirtschaft.
Welche Blüten die Regiewirtschaft treibt, zeigt folgender Fall, der sich in Wiesbaden zugetragen hat: Ein Wiesbadener Unternehmer hatte zwei Autobusse angeschafft, mit denen er Rundfahrten nach Königstein, Heidelberg usw. veranstaltete. Nach einer Polizeiverordnung mußte der Unternehmer aber
Union
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,, Gießener Zeitung"
eine Konzession für seinen Betrieb haben. Diese wurde ihm nicht genehmigt, da in Wiesbaden kein Bedürfnis vorhanden sei. Bei Strafandrohung bis zu 300 RM. für jeden Fall wurden ihm die Rundfahrten untersagt. Der Unternehmer störte sich aber hieran nicht, und betrieb seine Rundfahrten weiter, bis er einen Strafbefehl über 100 RM. erhielt. Hiergegen erhob er Einspruch, gleichzeitig wandte er sich an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden, der die Angelegenheit dem Innenminister unterbreitete. Der Minister stellte sich auf den Standpunkt, daß der Betrieb weder konzessions: noch genehmigungspflichtig sei. Auch an den preußischen Ministerpräsidenten Braun wandte sich der Unternehmer. Dieser teilte ihm mit, er habe die Sache an den Justizminister weitergeleitet. Inzwischen kam die Angelegenheit vor Gericht, und das Amtsgericht Wiesbaden bestätigte den Strafbefehl in Höhe von 100 RM. Der Amtsanwalt hatte sogar 300 RM. beantragt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte Freispruch beantragt. Er wies in seinem Plädoyer darauf hin, daß nur die Wiesbadener Verkehrsgesellschaft, die zu dreiviertel mit städtischem Kapital arbeitet, an der Angelegenheit interessiert sei. Stadtbaurat Berlitt habe sich geäußert, daß es eine Verschleuderung nationaler Güter sei ,,, wenn man einem Privatunternehmer die Konzession erteile, denn dadurch erhalte die städtische Ver= kehrsgesellschaft eine Konkurrenz."
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