Samstag, den 9. August 1930.
Preisrevolution!
Das Sterbeglöcklein für den deutschen Staatssozialismus. So betitelt sich ein großer Artikel in der Nr. 335/336 der ,, Deutschen Allg. Zeitung" vom 23. Juli 1930. Derselbe enthält unter der Unterüberschrift ,,, Und der Staatssozialismus?" über die Wohnungszwangswirtschaft folgende beachtenswerten Auslassungen:
,, Die Wohnungszwangswirtschaft, als Jdee längst dem Volkswitz zum Opfer gefallen, hat dazu geführt, daß das gleiche Nominaleinkommen Kaufkraftunterschiede bis zu 30% bedeutet, je nachdem, ob einer in einer Vierzimmerwohnung aus wohlerworbenem Altmieterrecht, in einem mit Hauszinssteuer verbilligten Neubau oder in einem nicht verbilligten Neubau wohnt. Im ersten Falle zahlt er in Berlin rund 150, im zweiten 200, im dritten 250 Mark. Das ist weder wirtschaftlich, noch sozial, noch gerecht, sondern nur dumm und lächerlich. Das gleiche Zwangssystem verhindert die Senkung des Mietzinses und damit der der Unkosten im Geschäftsleben durch die Bestimmung, daß derjenige Vermieter von der Hauszinssteuer frei ist, dessen Geschäftslokal leer steht. Angenommen, ein Ladenlokal erbringe heute 13 000 Mark bei 10 000 Mark Friedensmiete. Der Eigentümer zahlt 4000 Mark Hauszinssteuer. Will er die Miete, weil zunächst weder der alte noch ein neuer Mieter 13 000 Mark länger zahlen kann, auf 11 000 Mark ermäßigen, so muß er gleichwohl 4000 Mark Hauszinssteuer entrichten. Läßt er aber die Geschäftsräume leer stehen, so braucht er keine Hauszinssteuer zu zahlen. Beide Vorschriften sind grundverkehrt, da sie den Preisabbau, anstatt ihn zu fördern, in stärkster Weise behindern. Sie gehören mit der Wohnungszwangswirtschaft und der Hauszinssteuer jetziger Form in die Rumpelkammer des heute nur noch von einigen Dezernenten und Interessenten nicht zum Teufel gewünschten Staatssozialismus.
Man habe den Mut zur Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft, zur Beseitigung der Wohnungsverteilungsbehörden und zum stufenweisen Bruch mit dem System der staatlichen Wohnungsbausubventionen. Wirklicher Bedarf besteht zunächst nur noch an Kleinstwohnungen. Man füge eine Karenzzeit von einem Jahr ein, während er die Mieten zunächst nicht oder nicht beliebig gesteigert werden dürfen, und wird dann das Wunder erleben, daß sich Angebot und Nachfrage in wunderbarer Weise ausgleichen. Der Mietinder in seiner Gesamtheit würde sich nach menschlichem Ermessen nicht steigern, da keine Kaufkraft vorhanden wäre, um solche Erhöhungen zu bezahlen."
So schreibt ein Berliner, der sich deckt mit nachfolgendem Artikel, geschrieben von einem Offenbacher Mieter.
Kann die Aufhebung der Zwangswirtschaft zur Arbeitsbeschaffung und damit zur Linderung der allgemeinen Not gute Dienste leisten? Jawohl, meine Herren Minister! Nur die Aufhebung der Zwangswirtschaft allein ist im Stande, unserem Volke auf dem einfachsten und schnellsten Wege Arbeit und Brot zu verschaffen und der Finanzkasse wieder die nötigen Steuern zuzuführen.
Warum? In der Vorkriegszeit konnte man an jedem Monatsersten oder am Quartalswechsel die Möbelwagen vor den Häusern stehen sehen und bald darauf waren die Fenster vom Weißbinderschmutz befleckt, weil der neue Mieter auch eine neue Wohnung vorfinden wollte.
,, Gießener Zeitung"
denn seit ca. 15 Jahren habe ich einen Laden mit Ausschankkonzession gemietet und hätte dem Hauswirt, der das Haus abreißen wollte, um ein großes Kaufhaus zu errichten, das Millionen Bauarbeit erfordert, gerne ohne Klage den Gefallen zur Räumung getan, aber ich konnte keinen Ersatzraum finden, zumal ich Konzession brauche. Es kam zur Klage und ich wurde in zweiter Instanz zur Räumung verurteilt, da die eigenen Interessen( Vermietung des Neubaues an einen amerikanischen Großkonzern) scheinbar begründet waren. Da die Zwangswirtschaft besteht, kann ich keinen gleichwertigen Raum bekommen, habe also meine Existenz verloren und muß noch ca. 2000 Mt. Kosten bezahlen. Wäre die Zwangswirtschaft aufgehoben, so hätte mich jeder Hauswirt gerne aufgenommen. So aber benutzen z. B. die Besitzer alter und unrentabler Wirtschaftslokale die Zwangswirtschaft, um für ihre Räume hohe Abstandssummen zu verlangen. Summen von ca. 5000 Mk. und mehr sind heute auf der Tagesordnung.
Es gibt auch gegenwärtig eine sehr große Anzahl Mieter, seien es Wohnungsmieter oder Ladenmieter, die gerne in andere Räume übersiedein möchten, denn teils ist ihnen die Lage nicht mehr passend, teils der Nachbar oder der Hauswirt, teils ist die Wohnung zu klein oder sonstige Schmerzen würden gerne eine Aenderung dem ruhigen Wohnenbleiben vorziehen. Zwangsmietegesetz hindert aber sowohl den Hauswirt wie den Mieter, als freier Bürger zu leben, zumal der Weg über das Wohnungsamt zu umständlich ist und nur selten zu dem Gewünschten führt.
Ich habe am eigenen Körper eine große Härte erfahren,
Lokales.
Sonntagsgedanken.
In dem gleichen Hause mußte ein zweiter Ladeninhaber räumen, wir beide haben zusammen für Einrichtung unserer neuen Geschäftsräume für ca. 20 000 Mt. Arbeit an alle möglichen Handwerker vergeben. Es ist ganz selbstverständlich, daß jede Wechselung der Mieträume neue Instandsetzungsarbeiten verursacht. Wenn nur einer Mieterin die altmodischen Tapeten nicht mehr passen, oder die Wohnung noch kein elektrisches Licht hat, so gibt es schon genügend Beschäftigung. Nehmen wir z. B. an, in einer Stadt sind ca. 3000 gewerbliche Räume vermietet. Durch Aufhebung des Zwangsmietegesetzes könnte jeder Mieter oder Hauswirt kündigen, um( im Anfang) nach 6 Monaten auszuziehen. Wenn nur 1000 Mieter ausziehen und jeder durchschnittlich nur für 2000 Mt. Instandsetzungsarbeiten vergeben würde, so würden so würden in einer einzigen Stadt auf einmal für ca. 2 Millionen Mark Arbeiten mehr vergeben. Kämen hierzu noch einige Wohnungen, so unterliegt es keinem Zweifel, daß der Arbeitsmarkt ganz plötzlich gehoben würde. Es könnten dabei alle Härten, wie auf die Straße setzen oder dergl., gesetzlich geregelt bleiben. Auch von Mieterhöhung müßte vorläufig Abstand genommen werden, bis der Arbeitsmarkt wieder in vollem Gange ist. Diese Arbeiten würden sich immer wiederholen, denn wenn der Zwang fällt, wird immer gewechselt.
Die Saat ist wieder zur Ernte gereift. Scheunen tun sich auf und der Landmann überblickt und prüft den Wert seiner Arbeit. Auch ganze Völker können Rückschau halten auf ihre Saat und ihre Ernte. In blutüberströmten Bildern stehen da zwei Ernten vor dem Gewissen unseres Volkes: Die Ernte des Krieges und die Ernte der Revolution. Ein grausiges Vielfaches erschreckender Hekatomben von Menschenleibern und Menschenseelen sind die Ernten. Gräßliche Opfer an Blut und Seelen mußten ge= bracht werden. Und warum?- Blindwütendes Mißverstehen der Völker, Rassen- und Nationalitätenhaß und zuletzt noch Bruderhaß war die Ernte einer Saat eines Satans, der die ganze Erde zu seinem Saatfeld hatte. Wie prächtig stand einst vor 16 Jahren jene Ernte da, in der plötzlich unser braves Volk die Sense niederlegen und gegen eine Welt zur Waffe greifen mußte. Auf gleichen Ackerbreiten ist wieder eine Ernte gereift. Als wäre nichts geschehen, als wären inzwischen nicht Ströme von Blut über diese Erde geflossen.
Die Zwangswirtschaft hindert derartige Arbeiten, denn durch die bestehende Ungewißheit kann niemand etwas machen lassen, weil kein Mieter weiß, ob er morgen noch in dem Lokal bleiben kann, denn Mietverträge bestehen meistens keine mehr. Ist die Zwangswirtschaft aber aufgehoben, dann können wieder langfristige Mietverträge abgeschlossen werden, was Instandsetzungen zur Folge hat. Ja, ich behaupte, daß die Zwangs= wirtschaft allein Schuld ist an dem großen Arbeitsmangel, denn wenn auch der Auslandsmarkt für unsere Erzeugnisse 3 Zt. nicht aufnahmefähig genug sein kann, so sollte man doch wenigstens die inneren Arbeitsmöglichkeiten, wie solche in der Instandhaltung des Grundbesitzes zweifellos gegeben sind, nicht auch noch planmäßig hemmen.
In diesem furchtbaren Kontrast liegt die himmlische Garantie des Erntesegens der gütigen Mutter Natur und der Fluch, der über Völkerernten schwebt, begründet. Wir vertrauen zu wenig gläubig dieser allgütigen Mutter, aus der auch wir entsprossen sind wie Baum und Kornfeld und die auch in uns sich ausreifen würde, wenn wir in stillem Willen zur natürlichen Reife uns ihrem gesunden Entwicklungsgesetze überlassen würden. Darin liegt aller Erdenvölker Schuld. Gewaltsam haben wir unseren aufgeblähten Machtwillen an die Stelle des göttlichen Entwicklungsgesetzes gestellt und begehen dadurch immer wieder die alte Adamssünde. So war es einst am Anfang und so ist es auch heute. Wir folgen noch immer dieser Schlange, die uns statt dienender Einordnung in das gottgewollte Naturgeschehen Gottgleichheit verhieß. Das ist die Ursünde der
Wenn Maurer, Schlosser, Schreiner, kurz alle Handwerker verdienen, dann gehen auch alle Geschäfte wieder, der Handel blüht, es werden Maschinen und Lebensmittel gebraucht, so daß auch diese Gewerbegruppen wieder besser beschäftigt werden. Es können nur ſtarrköpfige Parteifanatiker an solchen Fehlern, wie sie seither gemacht wurden, festhalten, denn es dürfte doch jeder Mieter mit der Aufhebung der Zwangswirtschaft einverstanden sein, wenn ihm dadurch wieder Arbeit und Brot verschafft werden kann. Nur lästige Mieter, faule Zahler oder dergleichen für die allein heute noch das Zwangsmietegesetz einen willkommenen Schutz bietet, dürften sich dagegen sträuben, für solche Sorten sollte sich aber kein Schutz finden, denn nur durch selbstverschaffte Strafen können solche Leute zu ordentlichen Bürgern erzogen werden.
Nr. 63.
bis zum 15. Oktober mit den vorgeschriebenen Papieren einzureichen.
* Zur Ausführung des Gaststättengesetzes in Hessen verlau tet, daß bei Konzessionserteilungen als zu hörende zuständige Organisationen für die Arbeitgeber der Rhein- Main- Gastwirteverband e. V. Darmstadt, und für die Arbeitnehmer der Bund der Hotel-, Restaurant- und Kaffeeangestellten in Darmstadt bestimmt wurden. Da sich die einheitliche Regelung der Polizeistunde in Hessen bewährt hat, werden die getroffenen Bestimmungen darüber in ihrer Gültigkeit durch das neue Gaststättengesetz nicht berührt.
Es dürfte also zweifellos erwiesen sein, daß die Aufhebung der Zwangswirtschaft ein Wesentliches zur Arbeitsbeschaffung beitragen kann, weshalb gefordert werden muß, daß die Parteien ihre vielen Fehler, die sie gemacht haben, nun endlich einsehen und auch das Zwangsmietegesetz aufheben, bevor noch alles ruiniert ist.
Menschheit. Und darum kann die Erde nicht zum Paradiese werden und muß den Völkern Dornen und Disteln tragen statt gesegneter Ernten. Der Sonntagsschreiber.
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* Verfassungstag. Auf der Gießener Verfassungsfeier wird der hessische Innenminister Leuschner die Festrede halten. Die Rede wird vom Frankfurter Rundfunksender übertragen.
* Straßensperrungen: Wegen Straßenbauarbeiten sind nachstehende Straßen ab Dienstag, den 12. August, für sämtlichen Fahrverkehr polizeilich gesperrt: Liebigstraße zwischen Ludwigund Ebelstraße auf die Dauer von etwa 3 Wochen; Friedrichstraße zwischen Frankfurter Straße und Wetzlarer Weg auf die Dauer von etwa 10 Tagen.
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* Festnahme. Der angeblich 48jährige türkische Staatsangehörige Jean Jeanant, wurde gestern in der Stadt beim Hausieren mit Leinen und Anzugstoffen betroffen. Da er keinerlei Ausweispapiere über seine Person, noch über seinen Gewerbe. betrieb hatte, wurde er auf der Bezirkswache sistiert. Dort ging er in einem günstigen Augenblick unter Zurücklassung eines schweren Koffers mit Ware flüchtig. An Hand von Schriftstücken, die er gelegentlich des Austretens vor der Flucht in die Toilette versteckte, konnte seine hiesige Wohnung ermittelt werden. In dem von ihm bewohnten Zimmer konnte noch ein großer Posten Ware, aber der Hausierer selbst nicht vorgefunden werden. Bei den weiteren Nachforschungen wurde er schließlich auf dem Dachboden desselben Hauses versteckt aufgefunden. J. ist nach seinen eigenen Angaben bereits seit vier Jahren in Deutschland und übt den Hausierhandel aus, ohne im Besitze eines Wandergewerbescheins zu sein. Er ist weiter nicht im Besitze eines Passes und war noch nie polizeilich angemeldet. Nach den vorgefundenen Aufzeichnungen zu schließen, muß sein Absaz und Verdienst gut gewesen sein. In einem Fall hat er für Waren, die er an eine Frankfurter Frau zum Preise von 135 RM., zahlbar in 10 Wechseln, verkaufte, 52,25 RM. Verdienst. Vor solchen Hausierern, die Staat und Käufer betrügen, wird gewarnt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß J. außer dem Paßvergehen und der Steuerhinterziehung noch weitere strafbare Handlungen nachgewiesen werden. Für diese Annahme spricht seine Flucht unter Zurücklassung seiner Ware und das Ansinnen an den festnehmenden Beamten, ihn gegen Ueberlassung von Ware und Geld frei zu lassen. Wegen dieser Handlung wird er sich wegen Bestechung zu verantworten haben. Jeanand wurde dem Amtsgericht zugeführt.
* Kirchliche Feier des Verfassungstages. Das Landeskirchenamt hat, wie in früheren Jahren, für den Verfassungstag, den 11. August, allgemeines Kirchengeläute von 12 bis 12% Uhr angeordnet. Für die Abhaltung von Gottesdiensten, die der örtlichen Entschließung überlassen wird, gilt als Voraussetzung, daß bei der Veranstaltung von weltlichen Feiern unter allen Umständen auf die kirchlichen Veranstaltungen Rücksicht genommen
wird.
* Die Poſt am Verfassungstag. Da der Verfassungstag ( 11. August) in Hessen als gesetzlicher Feiertag gilt, wird der Dienst bei den Postämtern in unserer Stadt wie folgt geregelt: Die Schalter werden wie an Sonntagen geöffnet. Außer der einmaligen Briefzustellung, die um 8,45 Uhr beginnt, wird eine Paket-, Geld- und Landzustellung ausgeführt. Die Briefkasten werden wie an Werktagen geleert. Die Kraftposten von und nach Gießen verkehren wie an Sonntagen.
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Friseurgewerbe am Verfassungstag. Da der diesjährige Verfassungstag auf einen Montag fällt und mithin zwei gesetzliche Feiertage zusammentreffen, hat das hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft angeordnet, daß in den Gemeinden, in denen die Friseurläden an Sonntagen geschlossen halten werden müssen, in diesem Jahre ausnahmsweise die Friseurläden am Sonntag, dem 10. August von 8 bis 11 Uhr vormittags offen gehalten werden dürfen.
* Von der Universität. Die forstliche Fachprüfung für Hessen beginnt im Wintersemester an der Universität Gießen. Meldungen sind an den Vorsitzenden der Prüfungskommission
* Spielvereinigung 1900 Gießen e. V. Der älteste Sportverein unserer engeren Heimat begeht heute abend in der Liebigshöhe sein 30. Stiftungsfest unter Mitwirkung der hiesigen Regimentskapelle.
* Kaufmännischer Verein. Morgen hält der Verein im Vereinshausgarten sein diesjähriges Sommerfest ab.
Aus Nah und Fern.
Nidda. Morgen findet hier, erstmalig nach dem Kriege, wieder ein Kriegerfest des Hassiabezirks Nidda statt. Es werden über 30 auswärtige Vereine erwartet.
„ Graf Zeppelin" nochmals in Darmstadt.
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Als Entschädigung für den am 3. August ausgefallenen Besuch in Darmstadt wird das Luftschiff„ Graf Zeppelin" Verfassungstag, dem 11. August, zweimal auf dem„ Griesheimer Sand" bei Darmstadt landen. Und zwar erfolgt die erste Landung morgens um 7,30 Uhr auf dem Rückflug von Dortmund, während die zweite Landung zwischen 15 und 16 Uhr vor sich gehen wird. Die bereits gelösten Eintrittskarten haben, soweit sie nicht bei der am Montag, 4. August, erfolgten Landung benutzt wurden, für die Morgenlandung und Nachmittagslandung am 11. August Gültigkeit. Ebenso wird einige Tage nach dem 11. August die Feststellung derjenigen Zeppelin- Erinnerungshefte erfolgen, auf deren Nummern die Freiflüge mit dem Luftschiff„ Graf Zeppelin" oder mit Verkehrsflugzeugen der Deutschen Lufthansa entfallen. Außerordentlicher Landesparteitag der hessischen Volksparteiler. Frankfurt a. M. Am 10. August findet hier ein außerordentlicher Landesparteitag der Deutschen Volkspartei in Hessen statt. Auf der Tagesordnung steht die Bekanntgabe des Wahlvorschlags. Reichstagsabgeordneter Dingelden und Generalsekretär Welfow werden über die politische Lage und den Wahlkampf sprechen.
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Frankfurt a. M.( Vier Selbstmorde an einem Tage.) Am Hainerweg vergiftete sich ein Kaufmann mit Leuchtgas, in der Tornowstraße machte ein älterer Ehemann seinem Leben durch Erhängen ein Ende. In der Hanauer Landstraße endete eine Frau ihr Leben durch Gasvergiftung. Schließlich versuchte sich in der Alten Schlesinger Straße eine Kellnerin zu vergiften. Das Mädchen kam in fast hoffnungslosem Zustande in das Krankenhaus.
Bad Homburg. Während der Ferienreise einer Familie drangen Einbrecher in eine Villa in der Friedrichstraße in Bad Homburg v. d. H. ein und räumten die Wohnräume gründlich aus. Sämtliche Kleidungs- und Einrichtungsstücke, die irgendwie transportabel waren, ließen die Diebe mitgehen. Die Diebe haben anscheinend mehrere Tage in dem Hause, das ohne jede Beaufsichtigung war, zugebracht. Bis jetzt fehlt noch jede Spur von den Tätern.
Buchenau( Bez. Kassel). Auf dem Geflügelhof Buchenau brach infolge eines Heizungsdefektes ein Brand in dem Aufzuchthaus aus. Von insgesamt 600 Hühnern verbrannten ungefähr 400. Da sich der Brand sehr schnell ausbreitete, war eine Rettung ausgeschlossen.
Das 64. Lübecker Todesopfer. Lübeck. Wie das Lübecker Gesundheitsamt mitteilt, hat sich die Zahl der Todesopfer unter den mit Tuberkelkulturen vergif teten Säuglingen durch einen weiteren Todesfall von 63 auf 64 erhöht.
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