Nr. 19
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Samstag, den 8. März 1930.
Lokales.
Zur Berufswahl.
Der bevorstehende Schluß des Schuljahres stellt Eltern und Kinder vor die schwierige Frage der Berufswahl. Ob Uebergang zur höheren Schule oder Verbleiben auf der Volfs= schule, ob Abiturium, Primareife oder mittlere Reife, das sind Fragen, die jetzt entschieden werden müssen. Viele Eltern glouben trotz schwerer Sorgen heute ihrem Kind als Ausgleich für das durch die Inflation dahingeschmolzene Vermögen wenigstens eine gute Schulbildung für den Kampf im Leben mitgeben zu müssen. Das ist verständlich. Aber die Ueberfüllung der höheren Schulen und der Universitäten, das Ueberangebot on Abiturienten und an Akademikern zeigt, daß die höhere Schulbildung eine sichere Lebensstellung heute nicht mehr verbürgt. Man sollte deshalb zunächst prüfen, welche ein aus: fömmliches Einkommen sichernden Berufe auch ohne solche Vorbildung zu erreichen sind.
Was die beamteten Berufe anlangt, so hat die Nachkriegszeit allerdings die Aussichten hinsichtlich des Berufs der VolksSchullehrer, der bei seinen etwa 200 000 Stellen gute Untertunftsmöglichkeiten bot, wesentlich verschlechtert. Während früher der Zugang zu dieser mit den breiten Schichen unseres Boltes engverbundenen Laufbahn ohne weitere ,, Berechtigungen" auf Grund des Abgangszeugnisses der Volksschule mög= lich war, ist heute der Nachweis des Abituriums für den Besuch der pädagogischen Akademien erforderlich. Ausnahmen hiervon sind nicht vorgesehen.
Günstiger dagegen haben sich die Verhältnisse in den mittleren Beamtenlaufbahnen des Behördendienstes gestaltet. Bei Durchführung der Vereinfachungs- und Verbilligungsmaßnahmen der Reichs- und Staatsverwaltungen ist eine Teilung des früheren mittleren Dienstes in den gehobenen und den einfachen mittleren Dienst erfolgt. Während nun früher für den Eintritt in die gesamte mittlere Laufbahn mindestens das sogenannte„ Einjährigenzeugnis", zum Teil aber die Primareife oder die Vollreife verlangt wurde, ist heute der Zugang zu dem einfachen Bürodienst, soweit er nicht den Versorgungsanwärtern vorbehalten ist, auf Grund einer guten Volksschulbildung möglich. Und während früher ein Vorbereitungsdienst von 2½ bis 3 Jahren abzuleisten war, bevor eine Zulassung zur Prüfung für das betreffende Amt erfolgte, ist jetzt eine Verkürzung auf ein Jahr eingetreten. Diese erhebliche Senfung der Vor- und Ausbildungsanforderungen hat natürlich einen starken Andrang zu den betreffenden Laufbahnen zur Folge. Bei der Auswahl werden deshalb Schüler, die das Abgangszeugnis der Mitelschulen, die sog. ,, mittlere Reife" besitzen, in erster Linie auf Berücksichtigung rechnen können.
Der Aufgabenkreis des gehobenen mittleren Dienstes hat gegen die Vorkriegszeit eine wesentliche Aenderung erfahren: ihm sind nicht nur alle einfachen Bürogeschäfte abgenommen, sondern es sind ferner in weiterer Durchführung der Verwal
,, Gießener Zeitung"
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Urteilsverkündung wurde auf den 5. März vertagi. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsbeschwerde als unbegründet kostenfällig zurückgewiesen. Danach ist in Hessen die Heranziehung der Aerzte zur Gewerbesteuer für zulässig entschieden.
* Die Ordnung für die staatliche Stenographielehrerprüfung im Volksstaate Hessen in der Fassung vom 1. 3. 1930 wird in Kürze im Regierungsblatt bekanntgegeben.
tungsreform in großem Umfange Arbeiten der höheren Beam-! Darmstadt, gegen seine Heranziehung zur Gewerbesteuer. Die ten hinzugekommen, also Geschäfte, die früher auf Grund einer vollakademischen Ausbildung wahrgenommen worden sind. Jm Interesse der Verminderung der Staatsausgaben wird in diefer Entwicklung noch überall fortgeschritten. Der unmittelbare Zugang zu dieser Laufbahn ist nun entsprechend ihrer neuen 3wedbestimmung nur möglich bei Nachweis einer durch die höhere Schule vertiesten Vorbildung. Bei dem Ueberangebot an Abiturienten können nur Bewerber mit dem Zeugnis der Vollreise einer höheren Lehranstalt auf Aufnahme rechnen, wenngleich die Dienstvorschriften noch nicht überall eine solche Vorbildung zwingend vorschreiben. Es damit aber bei Erlaẞ reuer Laufbahnbestimmungen zu rechnen, da angesichts der ge= steigerten Aufgaben auch erhöhte Anforderungen an die geistige Durchbildung der Beamten gestellt werden müssen.
Aber auch diese Laufbahn kann für den, der die höhere Schule nicht besuchen kann, erreicht werden. Denn die Personalordnungen sehen vor, daß besonders befähigte Beamte des einfachen Bürodienstes zum gehobenen mittleren Dienst zugelassen werden können, wenn sie in einer Vorprüfung den Nachweis erbringen, daß sie sich um eine Ergänzung ihrer Allge= meinbildung erfolgreich bemüht haben.
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Der Stadtrat
* Stiftung einer Ehrenplatette der Stadt. hat in seiner nichtöffentlichen Sizung am 3. März d. J. beschlos= sen, eine Ehrenplatette der Stadt Gießen zu stiften, die an Personen verliehen werden soll, die sich um unsere Stadt besondere Verdienste erworben haben. In der gleichen Sitzung be= schloß der Stadtrat, die Ehrenplakette der Stadt Herrn Gey. Kommerzienrat Louis Emmelius aus Anlaß seines 80. Ge= burtstages zu verleihen.
* Konsularnachrichten. Der zum französischen Konsul in Frankfurt a. M. ernannte Herr Jean Béguin- Billecocy, dem namens des Reiches das Exequatur erteilt wurde, ist anerkannt und zur Ausübung konsularischer Verrichtungen im Volksstaat Hessen zugelassen worden.
* Die venia legendi. Der Senat der Technischen Hochschule zu Darmstadt hat dem Beigeordneten Dr. Hamm von der hiesigen Stadtverwaltung die venia legendi für das Gebiet der „ Stadtwirtschaft im Städtebau" an der Technischen Hochschule
erteilt.
* Ernennung. Der Direktor des Medizinisch- Balneologischen Universitätsinstituts in Bad Nauheim, Professor Dr. Arthur Weber, wurde zum Mitglied der Kaiserlich Deutschen( Leopoldinischen) Akademie der Naturforscher in Halle ernannt.
* Die Gewerbesteuer für Aerzte gültig. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Darmstadt beschäftigte sich am 17. Februar mit der Rechtsbeschwerde des Aerztes Dr. Wißmann,
* Zulassung von Justizanwärtern. Zum Vorbereitungsdienst für die Oberjustizsekretärprüfung, deren Ablegung als Voraussetzung für eine künftige Anstellung im gehobenen mittleren Dienst bei den Justizbehörden vorgeschrieben ist, kann eine beschränkte Zahl von Anwärtern zugelassen werden. Der Vorbereitungsdienst dauert regelmäßig drei Jahre und ist unentgeltlich abzuleisten;; auch Unterhaltszuschüsse werden den Anwärtern nicht mehr bewilligt werden können. Volle Gesundheit ist unbedingtes Erfordernis. Gesuche um Zulassung find bis zum 1. April 1930 an den Justizminister einzureichen. Den Gesuchen ist das Abgangszeugnis einer Realschule mit siebenjährigem Kursus oder der Nachweis der Reise für die Unterprima eines Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Ober- Realschule in Urschrift oder beglaubigter Abschrift, ein von dem Bewerber verfaßter und handschriftlich gefertigter Lebenslauf, ein Leumundszeugnis und der Nachweis der Reichsangehörigkeit beizufügen. Inhaber des Reisezeugnisses einer Vollanstalt( neunklassigen höheren Lehranstalt) werden bevorzugt. Gesuche, denen die Zeugnisse und Nachweise nicht beigefügt sind, werden ohne weiteres zurückgewiesen werden. Bewerber, welche die Einheitsturzschrift beherrschen, wollen ihrem Gesuch die hierüber erteilten Zeugnisse beifügen.
* Eine Sigung des Oberhessischen Schwurgerichts wird an 24. März im hiesigen Landgerichtsgebäude beginnen. Bisher steht eine Anklage wegen Mordversuchs zur Verhandlung.
* Aus dem Gerichtssaal. Ein junger Mann aus Glauberg verging sich an seiner kleinen Schwester so schamlos, daß er jetzt vor dem Erweiterten Bezirksschöffengericht in Gießen unter der Anklage des Sittlichkeitsverbrechens stand. Er versuchte die Sache als harmlos hinzustellen, hatte damit aber beim Gericht kein Glück, das ihn vielmehr auf 1% Jahr ins Gefängnis schickte. In der gleichen Gerichtssitung wurde auch ein ä!- terer Mann aus Hungen, der ein kleines Mädchen geschändet hatte, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
* Zeuge gesucht. In der Nacht vom 26.- 27. Februar 1930 wurde auf der Lahnbrücke ein Laternenpfahl beschädigt. Der junge Mann, der die Tat mit zusah, wird gebeten, bei der Kriminalpolizei, Zimmer Nr. 24, vorzusprechen.
* Festnahmen. Festgenommen und dem Amtsgericht zugeführt wurden: der Steinschneider Ludwig Wo este aus BergischGladbach wegen Diebstahls, der Metzger Hermann Lehmann aus Frankfurt a. M. wegen Hehlerei, der Händler Richard Wirth aus Kesseldorf, der Landwirt Erich Willig aus Plein wegen Betrugs und Albert Seipp wegen Einbruchdiebstahls.
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