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Gießener Zeitung

( Gießener Tageblatt)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­fendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

43. Jahrg.

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Politische Rundschau.

Die Nachprüfung des deutsch- polnischen Grenzzwischenfalls bei Neuhoefen ist soweit gefördert worden, daß feststeht, daß die deutschen Grenzbeamten nichts weiter als ihre Pflicht und Schuldigkeit getan haben.

Die Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeit­geberverbände und den Gewerkschaften über die Ueberwindung ber Wirtschaftskrise sind Freitag wieder aufgenommen worden. Die Wiederaufnahme ist die Folge einer neuen Einladung von den Unternehmern am Donnerstag in den späten Abendstunden an die Gewerkschaften.

Die Unterausschüsse zur Vorbereitung der Länderkonferenz Find auf den 20. Juni, der Verfassungsausschuß auf den 21. Juni einberufen worden.

Mit der Auflegung der Younganleihe wird am Dienstag oder Mittwoch nach Pfingsten gerechnet.

Das Reichsgericht hat der Beschwerde der sozialdemokra­tischen Eisenacher Volkszeitung gegen das vom Thüringer In­nenminister Frick für die Dauer von zwei Wochen ausgesprochene Berbot dieser Zeitung stattgegeben und das Verbot aufgehoben.

In den Pariser Bantiersverhandlungen konnte noch im= mer feine Einigung über die Younganleihe erzielt werden.

Das Breslauer Oberlandesgericht verurteilte den polni­schen Zollbeamten Anton Lisza wegen Verbrechens gegen das Spionagegesetz zu zwei Jahren Gefängnis.

Der Kommunistenführer Max Hölz, der seinerzeit den mittel­deutschen Aufstand verursachte, ist von der Kommunistischen Atademie in Mostau eingeladen worden, dort Vorlesungen zu halten. Hölz hat die Berufung angenommen und wird über Taktik des Bürgerkrieges lesen.

Der englische Ministerpräsident Macdonald gab im Unter­hause bekannt, daß sich die Regierung gegen den Bau des Ka­naltunnels entschieden habe.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 7. Juni 1930

Seite stellen und damit und im Zusammenhang mit dem Ver­trag von Rapollo und den preisgegebenen 1% Milliarden Gold­mark Wiederaufbauentschädigung( gegenüber Frankreich und Belgien) die Forderung aufstellen auf Veröffentlichung des gesamten Materials der Verhandlungen und Verträge, die sich auf die Rechtsansprüche der deutschen ehemaligen Kriegs­gefangenen gegenüber den chemaligen Feindstaaten beziehen.

Wie verlautet, wird auf der diesjährigen Haupttagung der ehemaligen Kriegsgefangenen in Poeßned i. Thür., Ende August, in der Arbeitsgemeinschaft der Vereinigungen ehemali­ger Kriegsgefangener Deutschlands e. V. die Frage der Klag­barmachung der materiellen Rechtsansprüche der ehemaligen Kriegsgefangenen gegen das Reich einen Hauptgegenstand der Beratungen bilden. Inzwischen wird der Reichstag sich mit dieser Angelegenheit befassen müssen.

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Youngplan und Hugenberg.

Der Haß und die große Zahl der Gegner von Hugenberg beweisen die Furcht vor diesem kleinen, aber ganz nüchtern denkenden Mann. Selbst die deutsche Volkspartei unter Stre­semann nannte den einen Verbrecher, der mit Hugenberg es wagte, den Youngplan abzulehnen. Heute, nach der Annahme des Youngplans sieht wohl jeder Deutsche, was wir uns an­gerichtet haben. Mussolini ist gefragt worden, was es ge­geben hätte, wenn Deutschland den Youngplan Niente, das heißt Gar nichts" hat es la abgelehnt hätte.

erwidert.

( Neueste Nachrichten)

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Hugenbergs Geist ruht und rastet aber nicht, Mittel und Wege zu zeigen, um den Youngplan zu durchbrechen. Jetzt schreibt er folgendes: Es herrscht ein Ueberangebot von Roh­stoffen aus dem Ausland. Den Feinden fehlt der Marki; Deutschland aber bildet noch einen der Hauptabnehmer. Die ganze Welt ist mehr oder weniger auf die Ausnutzung der Ver­kehrslage im Herzen Europas angewiesen. Deshalb stellt Hu­genberg den Satz auf: Wer immer von dem Raume Mittel­europas- das ist, so lange wir ihn nicht erweitern, der deutsche Raum Gebrauch machen will, von seinem Markte, von

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Die Deckungsgefeße der Reichsregierung. seiner Berkehrslage, von seiner Kultur, der muß mittragen helfen an den Lasten, die uns die Welt im Bunde mit deutscher Torheit, Schwäche und Untreue auferlegt hat. g

Erhöhung der Arbeitslosenversicherung um 1 Prozent. Das Notopfer für alle Festbesoldeten beschlossen. Eine Ledigensteuer.

Die Reichsregierung schlägt vor: Minister Stegerwald be­gründete am Freitag vor der Presse die Kabinettsbeschlüsse zur Sanierung des Reichshaushaltes. Die Beschlüsse, die der Ge­nehmigung des Reichsrats und des Reichstags bedürfen, sehen 1. a. ein Notopfer der Festbesoldeten in Höhe von 4 Prozent eines Jahreseinkommens vor! die Einkommensteuer für Ledige wird fünftig 15 Prozent betragen. Der Minister entwickelte im Anschluß daran ein großzügiges Arbeitsbeschaffungsprogramm, das vor allem die darniederliegende Bautätigkeit beleben soll. Alles in allem erfordert die finanzielle Lösung des gesamten Arbeitslosenproblems zwei Milliarden, von denen 850 Mil­lionen neu zu decken waren.d

Youngplan gegen ehemalige Kriegsgefangene.

Berlin, den 5. Juni. In Verfolg der gegenwärtigen Er­örterung der immer noch unerfüllt gebliebenen materiellen Rechtsansprüche der deutschen ehemaligen Kriegsgefangenen hat die Veröffentlichung eines Abschnittes der amtlichen Denkschrift Nummer 1619, die vom Auswärtigen Amt dem Reichstag zuge­leitet wurde und die sich mit dem Youngplan befaßt, in den Kreisen der deutschen ehemaligen Kriegsgefangenen größtes Aufsehen erregt. Zuerst wird nämlich darauf hingewiesen,

daß Deutschland es abgelehnt habe, auch die Ansprüche für Rechnung deutscher Privatpersonen in den Verzicht mit einzu­beziehen. Man habe sich dahingehend geeinigt, daß hier in erster Linie die reinen Staatsforderungen unter die Bedingung Der Gegenseitigkeit gestellt werden. Darüber hinaus", so sagi Die amtliche Denkschrift weiter ,,, ist nur auf zwei Gruppen von Ansprüchen verzichtet, und zwar einmal auf die noch nicht ge= regelten Ansprüche der Kriegsgefangenen und auf die Ansprüche aus den Schutzgebietsanleihen." Diese Ansprüche der deutschen ehemaligen Kriegsgefangenen gegen England allein werden für das Teilgebiet der Sanitätssold- Guthaben auf 3 Millio nen Mark errechnet. Die ehemaligen Kriegsgefangenen, die

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so durch die Unterhändler im Haag, durch die Reichsregierung und schließlich durch die Reichstagsmehrheit in ganz eindeutiger Weise um ihr Rechtsmittel gegenüber England als dem schuld­terischen Teil gebracht worden sind, beschweren sich, oaß sie wiederholt, und zwar im vorliegenden Fall der Sanitätsgut­haben, um ihr international festgelegtes materielles Recht ge= tommen sind. Sie haben sich daher an den Reichstag gewandt und in ihrer Denkschrift( Bremen 479) gerade auch die Sache der Guthaben der Angehörigen des Sanitätspersonals als ein Beispiel für die Rechtsnot der 800 000 überlebender ehemaligen Kriegsgefangenen hingestellt, dem sie u. a. den Verzichtspakt der Reichsregierung mit Frankreich über die., Guthaben und das Eigentum der Kriegsgefangenen"( 30. Oktober 1926) zur

Nummer 45

Die Aufwertungsnovelle.

Die Unsicherheit, die die Kreise der Hypothekenschuldner und Gläubiger seither hinsichtlich der am 31. Dezember 1931 eintretenden Fälligkeit der Aufwertungshypotheken beherrschte, dürfte ihrer demnächstigen Lösung entgegengehen. Trotz der scheinbaren Geldflüssigkeit, die in der wiederholten Herabsetzung des Reichsbankdiskontsatzes ihren Ausdrud gefunden hat, hat sich am Hypothekenmarkt kaum etwas geändert, wenn man da­von absieht, daß es heute leichter ist, erstklassige Hypotheken überhaupt zu erlangen. Der Absatz an Pfandbriefen ist ein sehr reger geworden, die Frage ist nur die, ob diese Pfand­briefe in Hände gekommen sind, die sie als dauernde Kapitalanlage ansehen, oder ob sie von Instituten erworben wurden, die darin eine 3. 3t günstige Anlage ihrer flüssigen und sonst nicht vorteilhaft unterzubringenden Gelder erblicken, sie aber, wenn dieser Umstand wegfällt, die Pfandbriefe wieder abstoßen. Heute herrscht noch der Sprozentige Pfandbrieftyp vor, der Kurs ist nahe an Pari gestiegen.

Das heißt, neben den davon unabhängigen Zöllen eine ,, Re­parationsabgabe auf alle Waren legen, die vom Auslande nach Deutschland eingehen, auch auf die Rohstoffe. Diese Reparations: abgabe wird, so lange der Youngplan besteht, das Ausland zahlen. Denn es braucht unseren Markt. Es wird uns auch feine Rohstoffe sperren, weil es für alle unseren Markt braucht. Es wird uns auch deshalb nicht einen Zentner Ausfuhrwaren weniger abnehmen. Denn wir werden den deutschen Ausführen­den auf ihre Ausfuhrmengen selbstverständlich die darin stecken­Den Reparationsabgaben zurückerstatten. Und wir werden die deutsche Fertigware( sowie Halbfabrikate) durch eine der Repara­tionsabgabe entsprechende Zollerhöhung gegen ausländischen Mißbrauch der Reparationsabgabe schützen. Außerdem wird schließlich der Unsinn des Youngplans in der Richtung der Auf­nahme deutscher Waren zwingend auf das Ausland wirken. Un­sere inländischen Verbraucher aber wird alsdann die deutsche und die Weltfinanzlage vor hohen Preisen schützen.

Etwa 50 v. 5. oder mehr von den Younglasten wollen wir auf solche Weise dem Auslande auferlegen.

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Graf Zeppelin" wieder daheim.

Friedrichshafen. Das Luftschiff ,, Graf Zeppelin" landete heute abend nach beendigter Südamerikafahrt um 19,21 Uhr ohne die geringsten Schwierigkeiten mit Hilfe des Höhensteuers, so daß nicht einmal die Haltetaue ausgeworfen zu werden brauchten. Das Werftgelände ist von etwa 10 000 Zuschauern umlagert. Auf dem Platz spielt die städtische Musikkapelle, während sämtliche Automobile, etwa 200 an der Zahl, mit ihren Hupen einen ohrenbetäubenden Lärm vollführen. Die Glocken der drei Stadikirchen läuten bereits seit 7 Uhr zur Feier des Empfangs. Auf dem Luftschiffgelände ist Polizei und Feuer­wehr aufgeboten, da ein sehr zahlreiches Publikum Zutritt zum Landungsplatz erhalten hatte.

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Der Reichsverkehrsminister an Dr. Edener. Berlin. Reichsverkehrsminister von Guérard hat an Dr. Eckener folgendes Telegramm gerichtet:

Es mag richtig sein, daß für diese täglichen Gelder erleich­terte Zahlungsbedingungen eingetreten sind. Der Hypotheken­markt ist bis jetzt nicht davon berührt worden, da die Voraus­setzungen hier doch ganz andere sind. als für tägliches Geld.

Wir sind aber der Auffassung, daß Sparkassen und Hypo­thekenbanken sehr wohl ihre Bedingungen für Hypotheken er­leichtern könnten, da sie eine gewisse Verpflichtung haben, das ihrerseits Mögliche dazu beizutragen, endlich den für unsere Verhältnisse unerträglich hohen Zinsfuß auf ein normales Maß herunterzuschrauben. Der Grundsatz des Verdienens sollte von diesen Instituten volkswirtschaftlichen Erwägungen nicht vor­angestellt werden.

,, Wiederum kann ich Ihnen, Ihrer Besatzung und allen Ihren Mitarbeitern namens der Reichsregierung die herzlichen Glückwünsche zur Vollendung einer großen Luftverkehrsleistung aussprechen. Die jetzige Reise des Graf Zeppelin" hat zum ersten Male ein Luftschiff auf die südliche Halbfugel der Erde geführt, und die Möglichkeit eines harmonischen Zusammen­arbeitens von Luftschiff und Flugzeug im Transozeanverkehr praktisch verwirklicht. Sie haben damit dem Luftverkehrswesen einen neuen großen Dienst erwiesen. Das deutsche Volk, das an die Entwicklung der Luftfahrt tatkräftigen Anteil nimmt, wird Ihnen und Ihren Mitarbeitern voller Begeisterung Dant wissen."

Unsere Reichsorganisation hat bei den Vorarbeiten zu dem Entwurf mit der Reichsregierung in dauernder Fühlung ge­standen. Sie hat auch den u. E. richtigen Standpunkt vertre= ten, von einem allgemeinen Moratorium am 1. Januar 1932 abzusehen, da, abgesehen von dem Widerstand, dem eine solche Maßnahme auf der Gläubigerjeite begegnet wäre, dadurch die bestehenden Schwierigkeiten nicht beseitigt, sondern auf einen späteren Termin vertagt worden wären. Andererseits steht die

Reichsregierung auf dem Standpunkt, daß es, angesichts der Schwierigkeiten auf dem Hypothekenmarkt, nicht angängig ist. am 1. Januar 1932 den Dingen einfach ihren Lauf zu lassen, da unser im Aufbau begriffenes Wirtschaftsleben eine derartige Erschütterung nicht vertragen könnte.

Der Entwurf der Reichsregierung hat einen Mittelweg ge­wählt, der auch rechtlich als durchaus tragbar erscheint.

Grundsätzlich wird die Auswertungshypothef am 31. Dezem ber 1931 nur dann fällig, wenn der Gläubiger mit Frist von einem Jahr, d. h. spätestens am 31. Dezember 1930, kündigt.

Soweit die wirtschaftlichen Verhältnisse es gestatten, soll der Auswertungsgläubiger ab 1. Januar 1932 zu seinem Gelde gelangen können. Andererseits soll eine Zusammenballung der Fälligkeitstermine auf den 1. Januar 1932. vermieden und da­rauf hingewirkt werden, daß die Fälligkeitstermine derart ver­teilt werden, daß die Gläubiger, die das Kapital dringend be= nötigen, es zurüdfordern können, daß dagegen die Aufwertungs­biger nicht brin hypotheken, welche der Gläubiger dringend benötigt, stehen bleiben und auf einen späteren Termin erst fällig gemacht wer­den zu diesem Zwecke wird der gesetzliche Zinssatz für die Auf­wertungshypotheken ab 1. Januar 1932 angemessen erhöht wer­den, so daß unter diesen Umständen eine Verständigung zwischen Gläubiger und Schuldner erfolgen soll. Der Leitgedanke ist der, daß die Wirtschaft soweit möglich sich selbst helfen soll und daß der Gesetzgeber nur da eingreift, wo die wirtschaftliche Selbsthilfe eben nicht möglich ist.

Da wir den Entwurf der Regierung nebst amtlicher Be> gründung nachstehend im Wortlaut wiedergeben, können wir uns hier auf eine gedrängte Wiedergabe der Hauptbestimmun­gen des Entwurfs beschränken:

1. Alle Aufwertungshypotheken und die durch Hypothek ge­sicherten persönlichen Forderungen nach§ 9 des Aufwer­tungsgesetzes sind vom 1. Januar 1932 ab über den jetzigen 5prozentigen Zinssatz hinaus mit einem Hundertsag zu ver­zinsen, den die Reichsregierung mit Infrafttreten des Ge­setzes noch festsetzt.

2. Die Mehrzinsen sollen den Rang der betreffenden Hypothet haben, so daß der§ 1119 BGB. ausgeschaltet wird und die Haftung des Grundstüces für die Mehrzinsen über 5 Pro­zent hinaus nicht mehr der Zustimmung der nachstehend Berechtigten bedarf.

3. Grundsätzlich wird am 1. Januar 1932 als Fälligkeitster­min festgehalten, jedoch bringt der Entwurf für eine drei­jährige Zeitspanne vom 1. Januar 1932 bis 31 Dezember 1934 eine Reihe von Sondervorschriften hinsichtlich der Kündigung und Rückzahlung, die die Abwicklung der Um­schuldung in dieser Schonfrist erleichtern wollen.

4. Die Rückzahlung innerhalb dieses Zeitraumes wird davon abhängig gemacht, daß Gläubiger und Schuldner schriftlich fündigen.

5. Die Kündigungsfrist für den Gläubiger beträgt ein Jahr. Die Kündigung ist nur für den Schluß eines Kalender­