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Mittwoch, den 7. Mai 1930.

Aus Rab und Fern. Nah

Homberg. Am Sonntag verunglückte auf dem hiesigen Ueberlandwerk der Monteur Lucius tödlich. Der Bedauerns­werte verlor bei seiner Arbeit den Halt und stürzte gegen die Startstrommaschinen, wobei er verbrannte.

Butzbach. Beim Tanken geriet ein Personenauto in Brand und wurde vollständig zerstört.

Schotten. In Oberseemen kann der Männergesangverein ,, Liederlust" in diesem Jahre auf sein 90jähriges Bestehen zu­rückblicken. Aus diesem Anlaß hat die Vogelsberger Sänger­vereinigung beschlossen, ihr Bundesfest am 29. Juni in Ober­seemen zu feiern.

Der Hessische Einzelhandel

tagte in Bensheim. Das Tagesreferat hielt Syndikus Rizin­ger- Berlin. Er übte scharfe Kritik an der Verwaltung von Reich, Ländern und Gemeinden. Bei einem Volkseinkommen von 75 Milliarden würden 40 Milliarden von der öffentlichen Verwaltung beansprucht. Regierung und politische Parteien täuschten sich noch zu sehr über die Steuerkraft des Volkes. Die Not der breiten Masse sei die Not des Einzelhandels. Der Ra­tionalisierung der Wirtschaft müsse die Rationalisierung der Verwaltung folgen.

Erholungsheim Orbishöhe in Zwingenberg.

Das Erholungsheim Orbishöhe in Zwingenberg a. d. B., Eigentum des Verbandes der engl. weibl. Jugend in Hessen, scheint weiten Kreisen noch unbekannt zu sein. Das schöne Heim im Bergstraßenwald nimmt auch gern Frauen und Mädchen auf, die nicht dem Verbande angehören. Daß alle Gäste sich in den christlichen Geist des Hauses einfügen, wird vorausgesetzt und wird in der frischfröhlichen Hausgemeinschaft auch niemand schwerfallen. Die Preise sind mäßig gehalten, um recht vielen Mädchen und Frauen eine Zeit der Ruhe und Ausspannung zu ermöglichen. Die Zimmer sind einfach, aber gemütlich, einige Verpflegung gut und reichlich. Im mit fließendem Wasser Frühling, Herbst und Winter ist die Bergstraße des milden Klimas wegen besonders zur Erholung geeignet. In dem Heim veranstaltet der Verband der Evgl. weibl. Jugend vom 8.- 12. Mai eine Hausangestellten- Freizeit. Es werden die Fragen behandelt: Berufliche Weiterbildung", Beruf und Evangelium" ,,, Die Verantwortung der evgl. Hausgehilfin für ihre Berufsschwester". Daneben wird gesungen und gewandert. Anreise, ist der 8. Mai, Abreise Montag, den 12. Mai. Der Tagespreis beträgt nur 1,50 Mt. Anmeldungen gehen an Gustel Ecker, Zwingenberg a. d. B., Orbishöhe.

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Der hessische Staatspräsident auf der Mainzer Gastwirtsmesse.

Mainz. Der hessische Staatspräsident Dr. ing. h. c. Ade­lung besuchte am Dienstag mit Gemahlin die 3. Süddeutsche Gastwirtsmesse in der Stadthalle. Der Staatspräsident äußerte sich hochbefriedigt über die gefällige und praktische Anordnung sowie über die Reichhaltigkeit des Gebotenen.

Hergershausen, 3. Mai. Ungültige Beigeordnetenwahl. Der Kreisausschuß des Kreises Dieburg hat die am 16. Fe­bruar stattgehabte Beigeordnetenwahl für ungültig erklärt. Wann die Neuwahl stattfindet steht noch nicht fest.

Marburg. Als er mit dem Auto gegen einen Baum rannte, wurde ein Fahrer aus dem Wagen geschleudert, brach das Ge= nid und war sofort tot.

Biedenkopf. Ein betrunkener Radfahrer fuhr hier in ein Auto und wurde auf der Stelle getötet.

Frankfurt a. M. Die Bevölkerung unserer Stadt ging im Die Spä letzten Vierteljahr 1929 um 2300 Personen zurück. terlegung der Ferien in die Zeit vom 18. Juli bis 21. Auguſt hat starten Protest namentlich des Einzelhandels hervorgerufen.

Selbstmordversuch des Landtagsabgeordneten Markwald. Der preußische Landtagsabgeordnete und Chefredakteur der Frankfurter ,, Volksstimme", Hans Markwald, hat in der Nacht auf Dienstag mit seiner Frau den Versuch gemacht, sich durch Veronal zu vergiften. Beide liegen im Hl. Geist- Hospital schwer frank darnieder. Dem Vernehmen nach sollen die Gründe be­ruflicher Natur sein.

Haiger. Auf der Eisensteingrube Eisenzecherzug" stürzte der Bergmann Kurt Kölsch aus Eiserfeld einen 80 Meter tiefen

,, Gießener Zettung"

Schacht hinunter und blieb mit zerschmetterten Gliedmaßen tot liegen.

Kassel. In früheren Jahren wurde bei Corbach in Wal­deck in kleinerem Maße Gold gefunden; das sogenannte Edder­gold. Die Versuche zur Goldgewinnung sind neuerdings wie­der aufgenommen worden, der Erfolg ist allerdings noch sehr gering.

Bad Kreuznach. Das Verhältnis der beiden Kurorte Kreuz­nach und Münster a. St. hat sich verschlechtert. Wer bisher an einem der Orte Kurkarten hatte, der konnte an beiden Orten die Kurmittel benutzen. Damit hat man Schluß gemacht.

Das Fahrtenprogramm des, Graf Zeppelin". Friedrichshafen. Nach einer Mitteilung der Hapag- Ver­tretung Friedrichshafen werden folgende Fahrten ausgeführt: Am 8. und 13. Mai nach der Schweiz, am 12. Mai nach Ober­ammergau. Am 18. Mai nach Südamerika, am 16. oder 17. Juni nach der Schweiz, am 18. oder 19. Juni nach Voralberg, am 21. Juni nach dem Bayerischen Wald mit Landung in München, von dort nach Berlin. Vom 22. bis 25. Juni finden Fahrten über Berlin und eine Fahrt nach Hamburg statt. Am 2. Juli eine Alpenfahrt in die Südalpen, in der Nacht vom 5. auf 6. Juli nach Köln a. Rh. Vom 8. bis 11. Juli wird eine Nord­landfahrt bis Tromsö oder bis zum Nordkap unternommen, am 12. Juli eine solche nach Neustadt a. Haardt, am 15. Juli ein Südlandfahrt, am 29. Juli nach den englischen Inseln, Eng­land, Schottland, Jrland. Am 2. August nach Darmstadt, am 5. Auguch nach Madeira und Teneriffa. Am 12. August nach Dänemark, Schweden und Finnland, am 19. August eine Mit­telmeerfahrt. Am 30. August nach Leipzig.

Schönes Beispiel kameradschaftlicher Hilfe. In dem Orte Chwalim, Kreis Bomst( Grenzmark Posen­Westpreußen) gab die Freiw. Feuerwehr ein schönes Beispiel tameradschaftlicher Hilfe. Ein Mitglied der Wehr wollte sein baufälliges Wohnhaus abreißen, um ein neues auf dieser Stelle zu errichten. Die Wehr beschloß nun in ihrer letzten Sigung, ihrem Kameraden bei diesem Abbruch Mann für Mann behilf­lich zu sein, und tatsächlich erschienen auch zu dem angegebenen Termin die Kameraden mit dem Brandmeister an der Spize und trugen in acht Stunden das alte Haus ab und machten die Baustelle frei.

Heuschreckenschwärme in Rumänien.

In Rumänien sind die Heuschrecken jetzt weiter nach Norden vorgedrungen. Ein Riesenschwarm verwüstete im Komitat Cit das ganze Grün der Waldungen, die Saaten und Weiden.

Große Waldbrände in U. S. A.

Newyork, 5. Mai. Ueber Sonntag wüteten in fünf Staa­ten der Union verheerende Waldbrände. Einige Ortschaften brannten vollständig nieder. Zahlreiche Personen starben den Flammeniod.

Tausende find obdachlos geworden

und haben ihr Hab und Gut verloren. Der Sachschaden be= läuft sich auf viele Millionen Dollar. Die am meisten betrof= fenen Staaten sind Newyork, Long Island, Rhodeisland, Dela­wara und Massachusetts.

Max Schmeling in Newyork.

Newyork. Max Schmeling wurde, als er den Dampfer ,, Newyork" verließ, von ungefähr 4000 deutschen Landsleuten stürmisch begrüßt. Pressevertretern gegenüber lehnte er es ab, in solchen Fällen von anderen Boyern mit Vorliebe gegebene bombastische Versicherungen abzugeben, daß er seines Sieges sicher sei.

Tribüne mit 2000 Personen eingestürzt.

Bei der Eröffnung des neuen Flugplages von Guadalajara ( Mexiko) rammte ein Automobil einen Träger der Zuschauer­tribüne. Infolge des Stoßes stürzte die Tribüne ein. Hierbei wurden 6 Personen getötet und 36 Personen verletzt.

Erdbeben in Hinterindien.

Nach einer Meldung aus Peschawar ereignete sich in Rangoon ein Erdbeben, bei dem zahlreiche Personen ums Le­ben tamen. Zahlreiche Gebäude, darunter das Gerichtsgebäude, sind eingestürzt. Tausende von Verletzten sind bisher nach den Krankenhäusern gebracht worden. Unter den Ruinen sollen sich fast 1000 Todesopfer befinden.

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ALBIN KLEIN

GIESSEN

Nr. 36.

Witwen- und Waisenbeihilfen nach dem Reichsversorgungsgesetz.

Für die Hinterbliebenen gibt es zwei Versorgungsarten: die Hinterbliebenenrente, die gewährt werden muß, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind oder die Hinterblie­benenbeihilfe, die gewährt werden kann, wenn die Voraus­setzungen für die Rente nicht, bezw. nur teilweise erfüllt sind. Während also auf die Rente ein Rechtsanspruch besteht, ist die Beihilfe nur eine freiwillige Leistung, deren Bewilligung nie­mals Gegenstand des Spruchverfahrens vor den Versorgungs­gerichten sein kann. Es kann immer nur eine der beiden Lei­stungen niemals beide zugleich verlangt werden.

Witwen und Waisen kommen für die Bewilligung der Bei­hilfen nur dann in Betracht, wenn die Hinterbliebenenrente nicht zuständig ist, weil der Tod des Beschädigten sich mit der Dienstbeschädigung nicht in Zusammenhang bringen läßt. Aber nur wenn Bedürftigkeit besteht und der Verstorbene zur Zeit des Todes Rentenempfänger im Sinne des Reichsversorgungs­gesetzes war, fönnen die Witwen und Waisen in den Genuß der Beihilfen gelangen.

Im allgemeinen wird man hiernach wissen, wann die Bei­hilfen gewährt werden können. Nun gibt es aber eine Reihe von Sonderfällen, die bei unvollkommener oder zweifelhafter Erfüllung der Bedingungen nach der Sachlage von dem Berg der Beihilfen nicht ausgeschlossen werden konnten. Für diese Fälle ist folgende, in den Kreisen der Interessenten nur wenig bekannte Regelung getroffen worden:

Witwenhilfe tann im Falle der Bedürftigkeit auch der Witwe eines Rentenempfängers gewährt werden, der vor dem 1. April 1920( Inkrafttreten des Reichsversorgungsgesetzes) gestorben ist, an sich aber unter das Reichsversorgungsgeseh gefallen wäre, d. h. mit einer Erwerbsminderung von 25 Prozent aufwärts ( RVBI. 1921 S. 411 Nr. 800). Dasselbe gilt auch für die Waisenbeihilfe( RVBI. 1923 S. 263 Nr. 545).

Witwen von Beschädigten, die eine Rente von 20 Prozent bezogen haben und vor dem 1. 7. 1923 gestorben sind, können zur Linderung eines besonderen Notstandes Witwenbeihilfe er­halten. Waisenbeihilfe wird in solchen Fällen jedoch nicht ge= währt, weil der Verstorbene nicht Rentenempfänger im Sinne des Aenderungsgesetzes vom 22. 6. 1923 war, welches die Wai­senbeihilfe neu eingeführt hat. Falls die Witwe für Kinder zu sorgen hat, kann sie aber einen Zuschuß zu ihrer Witwen­beihilfe bis zur Höhe der Witwenrente erhalten( RVBI. 1925 S. 93 Nr. 140).

Witwenbeihilfe kann ferner die Witwe eines verstorbenen Rentenempfängers erhalten, die sich wiederverheiratet hat, wenn ihr zweiter Mann stirbt. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden, ob der Tod des zweiten Ehemannes vor oder nach zehnjähriger Ehedauer eingetreten ist. Ist die zweite Ehe durch den Tod des Ehemannes innerhalb 10 Jahren seit der Eheschließung gelöst worden, so wird die Witwenbeihilfe im Bedürftigkeits­falle in der Regel gewährt. Tritt dagegen der Tod des zwei­ten Ehemannes erst nach Ablauf einer 10jährigen Ehedauer ein, so soll die Witwenbeihilfe nur solchen Witwen zuteil werden, die sich in Not befinden und deren Ehe nicht so lange bestan== den hatte, daß für die wirtschaftliche Sicherstellung gesorgt, wer­den konnte.

Im Wege des Härtenausgleichs kann die Witwenbeihilfe auf Grund der Rentenberechtigung des früheren Ehemannes an wiederverheiratete Witwen auch dann gewährt werden, wenn die zweite Ehe geschieden und der Ehemann allein für schuldig erklärt oder wenn die Ehe wegen Geisteskrankheit geschieden worden ist. Voraussetzung ist in diesen Fällen, daß eine be=: sondere Notlage besteht und die Unterhaltspflicht gegen den geschiedenen Ehemann nicht durchgeführt werden kann.

Für Hinterbliebene nach dem Altrentnergesek und dem Kriegspersonenschädengesez sind Witwen- und Waisenbeihilfen nicht vorgesehen. Nur hochbetagte Witwen von Kriegsinvali den früherer Kriege sollen, wenn sie früher Witwenbeihilfe nach § 17 Ges. 01 oder§ 27 MHG. 07 bezogen haben, eine Witwen Beihilfe erhalten( RVBI. 1925 S. 93 Nr. 140).

Die Bedürftigkeit wird nach folgenden Gesichtspunkten be= urteilt:

Es ist zu unterscheiden, ob die Folgen der Dienstbeschädi=- gung die Erwerbsfähigkeit oder das Familienleben des Be­schädigten wesentlich beeinträchtigt haben oder nicht. Im erste ren Falle darf das Gesamteinkommen der Witwe und der Wai­sen einschließlich der Witwen- und Waisenbeihilfe den doppelten Betrag der Witwen- und Waisenrente( ohne Zusazrente, jedoch einschl. örtlichem Sonderzuschlag) nicht übersteigen, welche die Witwe und die Waisen erhalten hätten, wenn der Rentenemp= fänger infolge einer Dienstbeschädigung gestorben wäre. Jm anderen Falle dagegen wird die Beihilfe nur zur Linderung eines besonderen Notstandes gewährt. Diese Voraussetzung wird in der Regel nicht gegeben sein, wenn es sich um junge, erwerbs­fähige und kinderlose Witwen handelt: Den Witwen von Kriegsblinden, die feine Witwenrente erhalten, wird die Wit­wenbeihilfe auf Antrag stets gewährt, wenn nicht ihr Einfom­men aus anderen Quellen( z. B. Beamten witwengeld) aus= reichend gesichert ist.

Verantwortlich: Paul Christian Klein in Gießen.

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