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Nr. 70

Gießener Zeitung

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr.- Für Aufbewahrung oder Rüd­jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

43. Jahrg.

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Bolitische Rundschau.

Im Prozeß Wilhelm II. gegen den verantwortlichen Re­dakteur der Berliner Morgenpost", Chefredakteur Mendel, wurde gestern abend das Urteil gefällt, und zwar wurde der beklagte Redakteur Mendel wegen übler Nachrede zu 1500 Mark Geldstrafe bzw. je einen Tag Saft für 10 Mark verurteilt.

Jm Opelprozeß aus Anlaß der Rüsselsheimer Unruhen haben die Verurteilten gegen die durch das Bezirksschöffengericht Darmstadt wegen Landfriedensbruch verhängten Strafen durch ihren Verteidiger Berufung eingelegt.

In der Vollsigung des Danziger Volkstages am Mittwoch hielt der Präsident des Senats, Dr. Sahm, eine große außen:= politische Rede und erörterte Danzigs Verhältnis zum Völker: bund, zu Polen und zum Deutschen Reich.

Die Pariser Presse ist über die Ausweisung des amerikani: ichen Zeitungsverlegers Hearst, der als ausgesprochener Feind Frankreichs und als Deutschfreund bezeichnet wird, hocherfreut. Der politischen Polizei in Konstantinopel ist es gelungen, eine große tommunistische Geheimverbindung aufzudecken, die ihre Fäden sogar bis nach Angora ausgedehnt hat.

Wie aus Mostau gemeldet wird, hat König Nadir Khan den Befehl zur Hinrichtung von 22 Personen gegeben, die an der letzten Erhebung gegen die afghanische Regierung teilge­Cenmen haben. Außerdem wurde eine Anzahl Personen des Landes verwiesen.

Die türkischen Truppen haben nach Berichten aus Konstan­tinopel die aufständischen Kurden im Gebiet des Ararat voll: fommen umzingelt. Auf den Höhen des Ararat herrscht seit cinigen Tagen grimmige Kälte und Schneefall, so daß sich die Aufständischen gezwungen sehen, in die tiefer gelegenen Gegen: den herabzusteigen, um sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Man rechnet damit, daß es den türkischen Truppen gelingt, bis Erde des Monats den Aufstand niedergeworfen zu haben.

Präsident Hover hat die Absicht, den bekannten Finanz­jamann Eugen Meyer als Nachfolger Roy Youngs zum Gou­verneur des Board der amerikanischen Bundesbanken zu er­

nennen.

Unter starter Beteiligung fand in Washington am Mitt: woch die Trauerfeier für Generalmajor Allen und seine Be= erbigung statt.

Wie aus Buenos Aires gemeldet wird, hat Präsident Frigoyen die außerordentlichen militärischen Maßnahmen auf­he ben lassen, da kaum mehr mit dem Ausbruch einer Revolution ju rechnen sei.

Ein schwerer Tornado ist über die Dominikanische Repu­blit auf Haiti hinweggegangen. Nach der Wiederherstellung der zerstörten Kabelverbindung mit Amerika bestätigt es sich, daß die Stadt Santo Domingo zur Hälfte zerstört worden ist.

Keine Einführung der Wahlpflicht.

Wie wir aus Berlin erfahren, beabsichtigt die Regierung nicht, die Wahlpflicht einzuführen. Die Einführung der Wahl­pflicht sei anläßlich der Beratung der Wahlreform im Reichs­fabinett ausführlich durchgesprochen worden. Man sei jedoch 3 der Ueberzeugung gekommen, daß durch eine Wahlpflicht nichts Wesentliches erreicht werden würde, und daß durch den arntlichen Apparat, der zur Feststellung der Nichtwähler not­wendig wäre, große Kosten entstehen würden. Auf einen deutsch­nationalen Antrag im Reichstage hin sei bereits im Jahre 1922 im Rechtsausschuß die Frage einer Wahlpflicht ausführlich be­sprochen worden. Man sei jedoch auch damals nach einem Vor­rage des Abgeordneten Prof. Kahl( Deutsche Volkspartei) zu dem Ergebnis gekommen, von der Wahlpflicht Abstand zu nehmen.

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Wir sind genau der entgegengesetzten Ansicht. Die Wahl­reform sollte gerade Anlaß bieten, auch die Wahlpflicht einzu­führen. Wenn einzelne Angehörige des deutschen Staatsvolkes ihr oberstes Recht so gering schätzen, dann müssen sie eben durch 3wang dazu angehalten werden, es auszuüben. Holland, Bel­gien und Bulgarien haben in ihren Wahlgesetzen Bestimmun­gen, die auf eine Wahlpflicht hinauslaufen. Was in diesen Ländern möglich ist, sollte auch in Deutschland durchführbar je in.

( Gießener Tageblatt)

Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 6. September 1930

Wahlwünsche des Deutschen Ditmarkenvereins. Der Deutsche Ostmarkenverein erhebt zur Reichstagswahl die Forderung, daß:

1. nunmehr endlich die deutsche Regierung in aller Form beim Völkerbund die Revision des Versailler Vertrages be: antragt, der sich auf die infame Lüge von Deutschlands Allein­schuld am Kriege aufbaut, daß

2. Polen zur peinlichsten Einhaltung des Minderheiten- Ab­tommens gezwungen wird und daß

3. gegen die dauernden Verlegungen der deutschen Staats: hoheit durch Polen die schärfsten Maßnahmen ergriffen werden. Der Deutsche Ostmarkenverein richtet an alle seine Mit­glieder und an alle vaterländisch gesinnten Volksgenossen die erneute dringende Bitte, bei den bevorstehenden Reichstags­wahlen nur solchen Parteien ihre Stimme zu geben, die ge­willt sind, eine Regierung zu bilden, die es als ihre vornehm­ſte Pflicht betrachtet, im Sinne der vom Deutschen Ostmarken­verein vertretenen Forderungen wahrhaft deutsche Politik zu treiben, im Geiste der Sicherung des Lebens und der Zukunft unseres Volkes für jetzt und alle Ewigkeit.

Reichsinnenminister empfiehlt Branntweinverbot am Wahltag für das ganze Reich.

Der Reichsminister des Innern hat bei sämtlichen außer­preußischen Landesregierungen angeregt, sich dem Vorgehen des preußischen Ministers des Innern anzuschließen und für den Tag der Reichstagswahl den Ausschank von Branntwein und den Kleinhandel von Trinkbranntwein zu verbieten. Bei der durch den Wahlkampf sehr erregten leidenschaftlichen Stim­mung in weiteren Volkskreisen erscheint ein solches Verbot be­sonders dringend. Das neue Gaststättengesetz vom 28. April 1930 gibt den obersten Landesbehörden die Ermächtigung zu einem solchen Verbot.

Eine Wahlschlacht.

Oberflockenbach i. O. Im Anschluß an eine nationalsozia­listische Versammlung die hier im Gasthause zur Rose" statt­fand, kam es zu einem Kampfe zwischen den Nationalsozialisten und deren politischen Gegnern, wobei es auf beiden Seiten Verletzte gab. Zu den Verletzten gehört auch der nationalso­zialistische Landtagsabgeordnete Walter Köhler aus Weinheim. Wahlkuriosum.

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Wir lesen in der Berl. Morgenpost": In einem Dorf eine sozial­bei Bautzen waren zwei Wahlversammlungen demokratische und eine deutschnationale versehentlich zu gleicher Zeit nach demselben Lokal einberufen worden. Man half sich aber vorbildlich aus der Verlegenheit: Die Ver­Wer zuerst sammlungen wurden einfach zusammengelegt.

sprechen sollte, darüber entschied das Los zugunsten der So­zialdemokratie. Die Debatte verlief sachlich, die Zuhörer wa­ren zufrieden.

Der russische Fünfjahrplan gefährdet.

Mostau. Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei hat einen Aufruf an das russische Volk erlassen. In diesem Appell wird erklärt, die Erfüllung des Fünfjahrplanes sei ge­fährdet, wenn nicht die Lücken in der industriellen Front aus­gefüllt werden. Weiter müsse die Produktion beschleunigt und der Wechsel der Arbeit auf ein Mindestmaß herabgedrückt wer­den. Der Appell fordert, daß auch der Unfähigkeit der Büro­fratie ein Ende bereitet werde. Die Lage, in welche die Indu­strie geraten sei, fordere sofortige Abhilfe. Man müsse mit energischen Maßnahmen die Arbeitsdisziplin erhöhen. Zu die­sen Maßnahmen gehöre, daß man alle Arbeiter, die ihre Be­schäftigung aufgeben, auf schwarze Listen setze. Man habe da­rauf bedacht zu sein, daß die Arbeiter mit Lebensmitteln ver­sorgt werden und jede Unterkunft erhalten, um damit ihre Wi­derstandskraft gegen die Konterrevolution der Kulaken( Groß­bauern) und der Saboteure in Industrie und Landwirtschaft zu erhöhen.

Diejenigen, die die Wiedererrichtung der bürgerlichen Ge­sellschaftsordnung erstreben, wie Kondratjer und Grohmann, 2 Professoren, die von der GPU. wegen angeblicher fonterrevo­lutionärer Bestrebungen verhaftet wurden, müßten unbedingt

unterdrückt werden.

Wahlrecht

Denkt an den 14.Septemberben

Wahlpflicht

( Neueste Nachrichten)

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Nummer 71

Das neue Notopfer. Einkommensteuerzuschläge, Ledigensteuer, Reichshilfe der Beamten, Bürgerabgabe, Getränkesteuer, Gemeinde­

biersteuer.

Die bald nach Auflösung des Reichstags ergangene Not­verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände" enthält u. a. eine Reihe neuer Steuerarten, die den Handwerker genau so treffen, wie die übrige Bevölkerung und deshalb von ihm beachtet werden müssen.

Die Vorgeschichte der Notverordnung dürfte aus der Ta­gespresse bekannt sein. Durch die Notverordnung hat der Reichsetat nun endlich seinen ziffernmäßigen Ausgleich gefunden. Der Fehlbetrag, um den zuletzt der Kampf im Reichstag ging, in Höhe von 760 Mill. Rmk.( 610 Mill. für Arbeitslosen­versicherung und Krisenfürsorge und 150 Mill. Mindereingänge an Steuern und Zöllen) ist gedeckt und zwar

1. durch Einsparungen im Etat 2. Erhöhung d. Beitrags zur Arbeitslosen­versicherung von 3% auf 4% Prozent ab 1. August und durch Reformen

3. durch neue Steuern und zwar die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes und der Aufsichtsratsmitglieder, Einkommensteuerzuschläge und Ledigen­steuer ab 1. September

4. Verkürzung der Fristen bei der Tabak­steuer

5. Fehlbetragsverringerung 1929

134 Mill. RM

269 Mill. RM

274 Mill. RM

48 Mill. RM

35 Mill. RM

760 Mill. RM An neuen Steuern kommen, soweit es sich um den Reichsetat handelt, neben der Erhöhung der Arbeitslosenver­ficherungsbeiträge um ein weiteres Prozent in Frage

1. die Reichshilfe der Beamten und der Vergütung beziehen­den Mitglieder von Aufsichtsräten der Gesellschaften, Ge­nossenschaften pp.

2. Einkommensteuerzuschläge für Bezieher von Einkommen über 8 000 RM.

3. Zuschlag zur Einkommensteuer für alle Ledigen.

Für eilige Leser sei vorweg gesagt, daß der Gewerbetrei­beide zunächst nur von sich aus bei seinen Lohnzahlungen neben dem erhöhten Arbeitslosenversicherungsbeitrag die Neuregelung des Lohnabzugs für etwa beschäftigte ledige Arbeitnehmer zu be­achten hat, worüber das unten abgedruckte Merkblatt ausführ­lichen Aufschluß gibt. Für die übrigen neuen Abgabearten werden Steuerbescheide vom Finanzamt zugestellt, die auf ihre Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Einsprüche binnen eines Monats zu erheben sind.

Die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes stellt ein Notopfer der Beamtenschaft aller öffentlicher Körper­schaften, einschließlich der Unternehmungen mit überwiegender öffentlicher Beteiligung dar. Diese Abgabe bedeutet für die Beamten eine prozentige Gehaltsverkürzung und hat Wir­fung ab Monat Ceptember bis Ende März nächsten Jahres, wenn sich unterdessen nicht etwa weiterer Appetit verspürbar macht. Die Einzelheiten dieser Abgabe werden im Handwerk kaum besonderem Interesse begegnen; es wird die Tatsache mit Beifall aufnehmen, daß sich in dieser schweren Zeit auch die Be­amten eine Beschränkung gefallen lassen.

Der Reichshilfe der Aufsichtsratsmitglieder unterliegen alle solche, denen im vergangenen Jahre( Kalenderjahr oder Ge­schäftsabschlußjahr) in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Aufsichtsrats( Verwaltungsrats) Vergütungen, Tantiemen oder unter sonstigen Benennungen gewährte Bezüge, Entschädig ungen oder Vorteile von Aktiengesellschaften, Kommanditgesell­schaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und sonstigen Kapitalgesellschaften oder Per­sonenvereinigungen zugeflossen sind, sofern die Betreffenden nicht als steuerpflichtige Inhaber oder Mitinhaber des Unternehmens anzusehen sind. Von Seiten der Finanzverwaltung wird öf= fentlich zur Abgabe einer Erklärung über die im vergangenen Jahre bezogenen Aufsichtsratsvergütungen und zwar der Brutto­bezüge aufgefordert. Die Erklärungen sind in der Zeit vom 25. August bis 5. September ohne Formular bei dem zuständigen Der Finanzamt unter den üblichen Umständen abzugeben. Pflichtige erhält hierauf einen Bescheid( den sog. Zuschlags­bescheid", in dem die neuen, zur Einzelerhebung gelangenden Steuerarten zusammengefaßt sind) und muß die angeforderte Summe in zwei gleichen Hälften am 10. Dktober und am 10. Januar zahlen. Die Reichshilfe für Aufsichtsratsmitglieder beträgt Prozent( 60 Prozent von Prozent) der Brutto­bezüge. Steuerbeträge unter 2 RM( für Reichshilfe und Ein­kommensteuerzuschläge zusammen) werden nicht erhoben. Hof­fentlich vermeidet man es noch rechtzeitig durch eine klare An­ordnung, die Mitglieder des Aufsichtsrats kleiner gewerblicher und ländlicher Genossenschaften mit der Abgabe von Erklä­rungen zu belästigen, über die ganz geringen Beträge, die mit­unter als Aufwandsentschädigung für die öfteren Cigungen ge­zahlt werden und zur Stenerfestsetzung doch nicht ausreichen.

Der Zuschlag für Einkommen von mehr als 8000 RM