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Mittwoch, den 5. März 1930.

Sonderpreise. Bei Gewährung von Hauszinssteuerhypotheken werden Konsumvereine bevorzugt.

Die Läden in städtischen Neubauten werden vielfach be= vorzugt an Konsumvereine zur Errichtung von Filialen ver­mietet. Bevorzugung beim Verkauf von Gemeindebackhäusern ( Holzminden).

6. Den Konsumgenossenschaften dürfen keinerlei Sonderstel: Inngen in Gesezen eingeräumt werden, wie es z. B. im Zündholzmonopol der Fall ist.

Der selbständige Mittelstand hat die berechtigte Befürch tung, daß diese Sonderstellung im Zündholzmonopolgesetz Schule machen wird. Dies widerspricht der klaren Fassung des Ar­tikels 164 Reichsverfassung.

7. Die Verordnung des Reichsfinanzministers vom 5. Dktober 1929 ist derart abzuändern, daß die Möglichkeit besteht, den Finanzämtern den Nachweis zu führen, wenn Kon­sumgenossenschaften wieder gesetzwidrig auch an Nicht­mitglieder verkaufen.

Daß eine scharfe Kontrolle der Konsumvereine dringend notwendig ist, geht aus den Berichten aus allen Teilen des Reiches deutlich hervor. Die Konsumvereine würden sich auch nicht auf ihren Tagungen mit solcher Schärfe gegen die Kon­trollen wenden, wenn sie nicht wüßten, daß in vielen Kon­sumvereinen gegen das Gesetz verstoßen wird.

8. Es ist im Genossenschaftsgesetz festzulegen, daß auch die Produktionsbetriebe der Konsumvereine ihre Waren nur an Mitglieder abgeben dürfen.

Die Bestimmung des§ 8 des Genossenschaftsgesetzes muß auch für die Produktionsbetriebe der Konsumvereine gelten. 9. Abzulehnen ist die Forderung der Konsumgenossenschaften, dieselben in Korporationen des öffentlichen Rechtes zu ver­wandeln und sie mit weitgehenden Befugnissen auszustatten. 10. Die Konzessionsgesuche von Warenhäusern für die Er­richtung von Gastwirtsbetrieben( ,, Erfrischungsräumen")

Lokales.

* Steuerprotestkundgebung. Auf Einladung des Bezirks­verbandes Gießen des Verbandes hessischer Handwerks- und Gewerbetreibender fand Samstag eine überfüllte Versammlung von Handwerkern und Gewerbetreibenden aus dem Kreise Gie­ßen im ,, Aquarium" statt, die sich nach einem Vortrage des Steuersyndikus Dr. Lindemann von der Hessischen Handwerks­tammer Darmstadt und nach längerer Aussprache ,, mit Ent­täuschung und Bitterkeit" dagegen wendet, daß die baldige In­fraftsetzung der von der Reichsregierung versprochenen Steuer­senkungen in Frage gestellt ist.

* Geflügelcholera. Die Geflügelcholera in dem Hühnerbe­stand des Theo Bieker, Gießen, Neustadt 55, ist erloschen.

* Schluß des Schuljahres in Hessen. Nach einer für sämt­liche öffentlichen Schulen in Hessen verbindlichen Anordnung des hessischen Ministeriums für Kultus und Bildungswesen schließt das laufende Schuljahr Samstag, 5. April, mit der letz­ten stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichtsstunde. An dem= selben Tage sind die Schüler und Schülerinnen, die ihre acht­jährige Schulpflicht erfüllt haben, aus der Schule zu entlassen. Die Osterferien dauern drei Wochen. Das neue Schuljahr be­ginnt mit dem Vollunterricht am Dienstag, 29. April. Am 28. April finden die Schüleraufnahmen und Versetzungen statt. * Reiseprüfung an der Studienanstalt. Sämtliche 18 Ober­primanerinnen der Studienanstalt bestanden gestern die münd­liche Reiseprüfung. Das hessische Kultusministerium war durch Staatsrat Blod vertreten.

* Unterschlagung und Dienstentlassung. Das hiesige Amts­gericht erkannte gegen einen Grenadier unseres Bataillons we­gen Unterschlagung zum Nachteil eines Kameraden im Rüd­fall auf sechs Wochen verschärften Arrest und Dienstentlassung. * Bestrafter Felddiebstahl. Die Straffammer lehnte die Berufung des mit 2 Wochen Gefängnis bestraften Felddiebes, der im letzten Jahre in den Gärten ,, an der Hohleich" gehaust hat, ab.

* Karnevalsschluß. Das Polizeiamt weist darauf hin, daß von Aschermittwoch ab alle öffentlichen karnevalistischen Ver­anstaltungen wie Maskenbälle, Kostüm- und Trachtenfeste, Rappenabende usw. verboten sind. Die Polizeibeamten sind angewiesen, die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen aufs strengste zu überwachen und gegen Zuwiderhandlungen jeder Art unnachsichtlich einzuschreiten.

Wehrlos rechtlos.

Von Hermann Goch.

Wir arbeiteten zu Anfang des Jahres 1918 in den Loko­motiv- Werkstätten der P. M. L.- Linie in Lyon- Vaise. Um die fnappe Verpflegung aufzubessern, handelten manche Kameraden ihre Wertgegenstände, soweit siie noch vorhanden waren, gegen Brot und Tabak ein. Auch mein Kamerad Otto Scheiffelen, ein Württemberger, setzte auf diese Weise seine Armbanduhr ihre Wertgegenstände, soweit sie noch vorhanden waren, gegen wertes soilte innerhalb vierzehn Tagen erfolgen. Als am 1. Febrwar noch keine Bezahlung erfolgt war, wurde der Posten zur Rückgabe der Uhr aufgefordert. Er kam dieser Aufforde= rung auch nach, suchte aber von jetzt ab, dem Kameraden Scheif­felen einen Streich zu spielen. Die Gelegenheit war bald ge­funden. Als Scheiffelen am 2. Februar nach der Mittagspause den Abort benutzte, forderte der Posten ihn auf, die Tür zu öffnen. Mit Rücksicht auf die vorbeigehenden Zivilisten lehnte der Kamerad das ab. Nun riß der Posten mit Gewalt die Tür auf. Scheiffelen schloß sie wieder, sobald der Posten einige Schritte zurückgegangen war. Dieser schob jetzt eine Patrone in sein Gewehr, öffnete die Tür und feuerte aus wenigen Schritten Entfernung auf Scheiffelen ab. Dann machte er sich schleunigst aus dem Staube. Mit einem Lungenschuß, blutüber­strömt und besinnungslos fanden wir unseren Kameraden im Schmutz. Notdürftig verbunden, brachte man ihn ins Lazarett. Nach 25 Tagen Ein- und Ausschußkanal waren noch stark bereitert kam er in das Untersuchungsgefängnis Lyon- St.­Paul. Bis zum Stelett abgemagert, fand ich ihn hier einige Wochen später wieder. Im Mai 1918 passierte Otto Scheiffelen das französische Kriegsgericht in Lyon. Man erkannte auf Ge­horsamsverweigerung und fünf Jahre Gefängnis.

Gießener Zeitung

sind, namentlich hinsichtlich der Bedürfnisfrage und der Beachtung der feuerpolizeilichen Vorschriften, mit genau der gleichen Strenge zu prüfen wie die Gesuche von Ein­zelunternehmen des Gastwirtsgewerbes.

Die Warenhäuser, die dem erwerbstätigen Mittelstand auf allen Gebieten eine übermächtige, vielfach erdrückende Kon­kurrenz bereiten, pflegen sofort nach ihrer Errichtung Gesuche um die Genehmigung sogenannter ,, Erfrischungsräume" einzu­reichen. Fast ausnahmslos wird solchen Gesuchen trotz aller Einsprüche nachgegeben, mag die Zahl der Gaststätten auch im engsten Umkreis noch so groß sein. Charakteristisch ist es, daß wiederholt diese Räumlichkeiten schon eröffnet wurden, bevor die Genehmigung vorlag. Die Preise in den ,, Erfrischungs­räumen" werden vielfach nicht unter wirtschaftlichen Gesichts­punkten festgesetzt, sondern um das Publikum heranzuziehen. Sie wirken sich als Kampfpreise gegen den selbständigen Mit­telstand aus, der nicht die Möglichkeit hat, diese Verluste auf andere Waren abzuwälzen.

Die angebliche Notwendigkeit von Erfrischungsmöglich­keiten für die Käufer der Warenhäuser ist nicht stichhaltig, denn es fehlt jede Kontrolle, ob diese Einrichtungen nur von Käu­fern benutzt werden. Dem widerspricht auch die Veranstal­tung von Konzert und Tanz in manchen dieser ,, Erfrischungs­räume".

Es handelt sich also um reine Gaststätten, deren Betrieb nicht in den Aufgabenkreis der Warenhäuser gehört, wie schon die Bezeichnung ,, Warenhaus" besagt. Zum mindesten muß die bisherige auffällige Begünstigung der Genehmigungsgesuche genannter Art beseitigt werden.

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Germania"

Zentralverband Deutscher Bäcker- Innungen Deutscher Fleischer- Verband Deutscher Konditoren- Bund E. V. ( Reichsverband selbständiger Konditoren)

Efeublätter sind ein guter Ersaz für Panamaholz als Waschmittel für empfindliche Stoffe. Man macht einen heißen Aufguß von ihnen, verdünnt mit Wasser auf Handwärme und drückt und knetet darin die Stücke, worauf man sie in reinem Wasser klar schwenkt. Das in den Blättern enthaltene Sapo­nin( Seifenstoff) erspart jede Seife oder sonstiges Waschmittel. Vorzüglich aber eignet sich ein stärkerer Absud, man möchte sagen Extrakt, zum Entfernen von Glanzstellen in dunklen Stoffen, z. B. Herrenanzügen, wie zu deren gründlicher Reinigung überhaupt. Man bringt die knapp mit Wasser bedeckten Efeu­blätter zum Kochen, stellt den Topf zurück, läßt die Brühe noch einige Stunden ziehen, seiht dann ab und bürstet nun strich­weise damit, noch ziemlich heiß, die auf einem Tische flach aus­gebreiteten, vorher entstaubten Kleidungsstücke auf der rechten Seite tüchtig durch. Darnach wird die Flüssigkeit nur ausge= schüttelt, ohne nachzuspülen, übertrocknet und wie üblich ge= glättet. Die Kleider werden bei diesem Verfahren wie neu, Sch. mindestens wie chemisch gereinigt und kosten kein Geld.

Aus Nah und Fern.

Lich. In einer einstimmig angenommenen Entschließung an die Regierung legt der Licher Gemeinderat in Gemeinschaft mit der Stadtverwaltung allerschärfte Verwahrung gegen eine eventuelle Aufhebung des Licher Amtsgerichts ein.( Also wer­den wohl alle Aemter bestehen bleiben!)

Laubach. Die Stadt kann in diesem Jahr auf ihr 525jäh­riges Bestehen zurückblicken.

Nidda. Bürgermeisterwahl. Bei gestriger Stichwahl er­hielten der bisherige Beigeordnete Rullmann 851, Seit 455 Stimmen. Rullmann ist also zum Bürgermeister gewählt.

Bad Nauheim. Ein Unterstützungsschwindler, der schon lange von verschiedenen Behörden gesucht wird, konnte hier festgenom­men werden, als er gerade nach Gießen verschwinden wollte. Er hatte einen Mann um einen Geldbetrag geschröpft, doch tamen diesem Bedenken und er benachrichtigte die Polizei.

Büdingen. An der Geismühle bei Nieder- Gründau explo­dierte der Motor eines Lastautos aus Mittel- Gründau und brannte völlig ab. Die Insassen konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen.

Schlitz. Das Schlitzer Trachtenfest findet am 22. Juni statt. Babenhausen. Wegen Amtsunterschlagung wurde ein hie­siger Beamter zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Auf Grund dieser Vorgänge löste man uns in Lyon- Vaise ab und kommandierte uns zur Arbeit auf den Güterbahnhof Lyon- Guillotiere. In der Nacht vom 19. zum 20. Februar ar­beitete ich zum ersten Male als Rangierer auf unserem neuen Tätigkeitsfelde. Wir arbeiteten abwechselnd eine Woche in Tagschicht und eine in Nachtschicht. Ich hatte die Aufgabe, Waggons an die Verladerampe zu rangieren. Andere Kame= raden mußten Stückgüter ein- und ausladen. Der Dienst sagte uns im allgemeinen zu, denn wir hatten Gelegenheit, ein we­nig für den hungrigen Magen zu sorgen. Daß wir in dieser Beziehung jede Gelegenheit ausnutzten, will ich gern einge­stehen. Hätten wir das nicht getan, wären wir verhungert.

In der Nacht vom 21. zum 22. März 1918 stand ich mit meinen Kameraden Otto Demeter und Karl Niebling am Kopf der großen Verladehalle. Unsere Arbeit war für einige Stun den erledigt. Wir drehten Zigaretten und erzählten uns etwas. Um dieselbe Zeit hatten Zivilisten vom Bahnsteig eine Korb­flasche mit Likör gestohlen und dabei derartige Geräusche ver­ursacht, daß der Nachtwächter aufmerksam wurde. Er ging den Geräuschen nach und sah hinter einem Güterzug einige Gestal­ten verschwinden. Beim Untersuchen der Waggons fand er dann schließlich die Korbflasche Likör und zwei französische Feldflaschen zwischen den Geleisen liegend. Nun fiel sein Blick auf uns. Wie schon erwähnt, standen wir am Kopf der Ver­ladehalle, etwa fünfzig Meter von der Fundstelle entfernt. Die Korbflasche und die französischen Feldflaschen wurden zum Bahn­hof gebracht. Zwanzig Minuten später holte man uns. Man füllte die Korbflasche um. Sie enthielt zwölf Liter, es fehlte nichts. Man beroch uns, ob etwas vom Likörgenuß festzustellen wäre und fand keine Spur davon. Die beiden Feldflaschen hatten den Geruch von Kaffee an sich. Wir hatten nie fran­zösischen Feldflaschen besessen, da es verboten war. Trotzdem

Nr. 18.

Mittwoch, den

Babenhausen. Der Gründer der Babenhäuser Eisengießerei Brückner und Fuchs, der 50 Jahre alte Fabrikant Brückner, hat sich, wirtschaftlicher Schwierigkeiten wegen in seiner Werkstätte erhängt.

Weinheim. In einem Anfall geistiger Umnachtung brachte der Schreinermeister Jochim seinen zwei Neffen lebensgefähr­liche Schüsse bei.

Mainz wird Sitz des Versorgungsamtes.

Die noch als fraglich gebrachte Meldung aus der Wiesbade­ner Stadtverordneten- Versammlung, daß der Reichsarbeits­minister sich für Mainz als Sitz des Reichsversorgungsamts für Rheinhessen und Hessen- Nassau entschieden habe, kann nach einer im hessischen Staatsministerium jetzt eingetroffenen Meldung amtlich bestätigt werden.

Wezlar. Durch einen scherzhaften Steinwurf seines Arbeits­follegen wurde ein Arbeiter des Steinbruchs schwer verletzt. Das Gericht verurteilte den Werfer wegen Fahrlässigkeit zu 6 Mo­naten Gefängnis.

Wetzlar. Beim Spiel hat ein Junge die Mütze seines Ka­meraden auf ein Dach geworfen. Als der andere die Mütze her­unterholen wollte, kam er zu Fall und zog sich eine schwere Ge­hirnerschütterung zu.

Nassau( Lahn). Jm benachbarten Obertiefenbach wurde ein Hofgut mit 82 Morgen Land zu dem sehr niedrigen Preis von 14 000 Rmk. verkauft. Ein Beweis, in welch hartem Le= benskampf sich gegenwärtig unsere Landwirtschaft befindet.

Bad Ems. Aus Not in den Tod. Ein früherer Bildhauer, der zuletzt hier als Brunnenarbeiter beschäftigt war, hat unter dem Druck großer wirtschaftlicher Notlage Selbstmord verübt. Er ist Vater von 8 Kindern, von denen eins schon seit Jahren frank darniederfiegt. Er war Hausbesitzer, aber die Miete wurde vom Wohlfahrtsamt für die vorgelegten Krankenhaus­fosten eingezogen. Bereits vor einiger Zeit hatte der Lebens­müde einen Selbstmordversuch mittels Gas unternommen, wo­bei er aber gerettet werden konnte. Er gehörte der neugewähl­ten Stadtverordnetenversammlung als Mitglied an.

Fulda. Ein sechsjähriger Brandstifter. In dem Dorfe Stork ist die Scheune und die Stallung des Maurerpoliers Bischof niedergebrannt. Die Feuerwehr konnte das Wohn­haus und Nachbargebäude retten. Die Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, daß als Brandstifter der sechsjährige Junge der Familie in Betracht kommt, der in der Scheune ein Streichholz anzündete und in das Stroh fallen ließ.

Kassel. Die Stadtverordneten haben in geheimer Sitzung der Aufnahme eines weiteren Darlehens von 750 000 Mart bei der Volksfürsorge Hamburg zum 1. April 1931 und einem Zwischenkredit in gleicher Höhe bei der Arbeiterbank Berlin zu­gestimmt.

Kassel. Die hiesige Hessische Landesbibliothek feiert dieses Jahr ihr 350jähriges Bestehen.

Heidelberg. Die Stadt schließt ihren Etat mit einem Fehl­betrag von 900 000 Rmt. ab.

Kostspielige Straßenumtaufe in Berlin.

Dem Berliner Magistrat liegt, wie die dortigen Zeitungen melden, seit einigen Tagen die Umbenennungsvorlage für die Berliner Straßen und Plätze vor. Alle Kaiser- Wilhelm- Straßen sollen verschwinden und mit Erinnerungsnamen an die Frei=' heits- und Einigungskriege versehen werden. Die Gesamtkosten dieser ,, Erneuerungstat" sollen sich nicht nur, wie zuerst ange= nommen, auf 450 000 Rmf., sondern auf rund ¾ Millionen Rmk. belaufen. Die Berliner habens ja....! Sch.

Ueberschwemmung und Unwetter über Südfrankreich. Seit drei Tagen wird Südfrankreich von orfanartigem Sturm und Wolfenbrüchen heimgesucht. Die ganze Gegend von Bezier steht unter Wasser. Die Stadt ist zum größten Teil überschwemmt. Der Straßenbahnverkehr mußte eingestellt wer den. Der heftige Sturm hat fast sämtliche Telegraphenpfähle umgerissen. Viele Dächer wurden abgedeckt. Die Stadt ist ohne Licht und Elektrizität, so daß selbst die Fabriken nicht arbeiten können. Verschiedene Brücken wurden einfach fortgeschwemmt. Zwischen Carcassonne und Trebes rutschte die Hälfte des Bahn­dammes ab, so daß der Zugverkehr nur noch eingleisig durchge­führt werden kann. Seit den Ueberschwemmungen von 1907 hat die Bevölkerung eine derartige Sturmflut nicht mehr erlebt. Großfeuer in New Orleans.

London, 4. 3. In New Orleans wurde eine Werft, ein Lager­haus mit 40 000 Ballen Baumwolle und ein 5000 Tonnen gro­ßer amerikanischer Frachtdampfer durch ein Großfeuer zerstört. Der Schaden wird auf 19-20 Millionen Mark geschätzt.

die ganze Untersuchung ergebnislos verlief, wurden wir zur Gendarmerie gebracht und am 22. März 1918 von vier Gen­darmen im Untersuchungsgefängnis Lyon- St. Paul abgeliefert.

Der Nachtwächter vom Güterbahnhof wurde vereidigt. Er äußerte sich sehr vorsichtig, seine Aussagen waren sehr unbe= stimmt. Er glaube, uns gesehen zu haben, sagte er. Gefragt, ob noch einer von uns dreien etwas vorzubringen hätte, mel­dete ich mich zum Wort und kennzeichnete das Lächerliche der ganzen Situation. Wenn wir jetzt verurteilt würden, dann geschähe das auf der Basis Haß. Dem Nachtwächter läge es daran, die 75 Frank Prämie einzustreichen und drei Deutsche unglücklich zu machen. Wir könnten französische Zivilpersonen namhaft machen, die in der fraglichen Nacht total betrunken gewesen wären, diese möge man heranholen. So sagte ich und mußte für meine Ausführungen gar manchen gehässigen Zuruf einstecken. Unser Verteidiger versagte völlig. Wir mußten fünf Minuten den Saal verlassen. Nach unserer Rückkehr durf­ten wir von dem Urteil Kenntnis nehmen: Fünf Jahre Ge­fängnis, zehn Jahre Ehrverlust, zehn Jahre Landesverweis und militärische Degradation."

( Wir haben diesen Abschnitt dem kürzlich von Fritz Jbrüg ger in der Hanseatischen Verlagsanstalt in Hamburg 36 heraus­gegebenen Buche P. G ,, Feldgraue in Frankreichs Zuchthäu­sern"( Rmk. 4,50) entnommen, das eine gewaltige Anklage gegen das französische Strafsystem der Kriegs- und Nachkriegs­zeit erhebt. Nicht ein einzelner berichtet hier über die skanda­löse Behandlung, die unseren Kriegsgefangenen drüben zuteil wurde Männer aus den verschiedensten Kreisen unseres Voltes legen in diesem Buche Zeugnis ab von dem erschüttern­den ,, Kampf ohne Waffen".)

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