Nr. 16/17
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Gießener Zeitung
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
43. Jahrg.
Bolitische Rundschau.
Die Morgenpresse berichtet, daß in dem heutigen Minister: rat der Minister für öffentliche Arbeiten, Pernot, den Auftrag erhalten werde, die Saarverhandlungen mit der deutschen De legation fortzusetzen.
Trotz aller Fehlschläge, die die Kommunistische Partei in der legten Zeit in Berlin und im Reich bei ihren Demonstratio= nen überall erlitten hat, soll der Moskauer Befehl, am 6. März unter allen Umständen Zusammenstöße mit der Polizei herbeizuführen, befolgt werden.
Der bisherige demokratische Reichstagsabgeordnete Dr. Hellpach hat dem geschäftsführenden Vorsitzenden der Demokratischen Partei in einem Schreiben mitgeteilt, daß er sein Reichs= tagsmandat niederlege und gleichzeitig aus der Leitung der Demokratischen Partei ausscheide.
Der sozialdemokratische Parteivorstand hat beschlossen, den Senatspräsidenten Grügner aus der Partei auszuschließen. Es wurde erklärt, die Behauptung Grüßners, er habe vom Parteivorstand für sein Vorgehen gegen Grzesinski freie Hand erhalten, sei unrichtig.
Meldungen über einen angeblichen Abbruch der deutschrumänischen Handelsvertragsverhandlungen entsprechen, wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, nicht den Tatsachen. Die Berhandlungen gehen weiter.
Der preußische Innenminister Professor Dr. Waentig hat am Dienstag offiziell bie Amtsgeschäfte übernommen.
Nuntius Orsenigo, der Nachfolger Pacellis in der Berliner Nuntiatur, wird in der Mitte des Monats März in Berlin eintreffen. Der Nuntius, der gleichzeitig Doyen des diplomatischen Korps ist, weilt noch in Rom.
Die politische Lage in Spanien ist neuerdings in ein triti: sches Stadium getreten; es hat den Anschein, daß zwischen dem König und dem Ministerpräsidenten Meinungsverschiedenheiten auf Grund der legten republikanischen Kundgebungen hinsicht lich der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in Spanien aufgetreten sind.
Die albanische Regierung hat nach einjähriger Tätigkeit demissioniert.
Wie aus Brasilien berichtet wird, ist die Präsidentenwahl ruhig verlaufen. Der konservative Kandidat Julio Prestes als Präsident der Republik und Vital Soares als Vizepräsident haben die Mehrheit erhalten.
In Friedrichshafen werden eifrig Vorbereitungen für die nächsten Flüge des„ Graf Zeppelin" getroffen.
Die auf den Pariser Bahnhöfen für die russische Handels: vertretung lagernden Waren wurden beschlagnahmt. Die Guthaben der Handelsvertretungen sind bei verschiedenen Banten gesperrt worden.
Der bisherige Vorsitzende des Reichsbundes für höhere Beamte, der Reichstagsabgeordnete Scholz, hat mit Rücksicht auf seine Wahl zum Vorsitzenden der Deutschen Volkspartei sein Amt beim Reichsbund niedergelegt. Als sein Nachfolger ist der Reichsminister a. D. Külz in Aussicht genommen.
In München ist es am Rosenmontag und in der Nacht zum Faschingsdienstag zu schweren Ausschreitungen gekommen. Die Ermittelungen haben inzwischen zweifelsfrei erwiesen, daß diese Unruhen planmäßig von kommunistischer Seite vorbereitet sind.
Hessische Politik.
Der Finanzausschuß des Hessischen Landtags kam mit der Beratung des Kapitels Forstverwaltung zu Ende. Eine Reihe von Anträgen der verschiedenen Parteien, die eine Herabsetzung oder gänzliche Streichung der Tagegelder, der Dienstaufwandsentschädigungen, der Entschädigungen für Fahrtkosten usw. ver= langten, wurden zurückgestellt bis zur zweiten Lesung, da die Regierung hier noch Unterlagen beibringen will. Annahme fand ein volksparteilicher Antrag auf Absetzung von 15 000 Rmk. für Aushilfskosten. Auf volksparteilichen Antrag wurden die Amtskosten der Forstämter auf höchstens 35 000 Rmt. begrenzt. Abgelehnt wurde der sozialdemokratische Antrag, zehn Forstassessoren und 40 000 Rmk. bei der Betriebseinrichtung zu streichen. Einstimmige Annahme fand ein Zentrumsantrag, der die von der Regierung geplante Neuschaffung von drei Forstassessorenstellen ablehnt. Es bleibt also hier bei den seitherigen acht Stellen. Das Kapitel wurde im übrigen in der Fassung des Voranschlages angenommen. Die Gesamtausgaben betragen für Personalkosten 3 031 612 Rmk., für sachliche Kosten 5 773 558 Rmf. In dem Kapitel sind 300 000 Rmt. enthalten für die Verzinsung und Tilgung der staatlichen Leistungen an den früheren Großherzog. Die gesamten staatlichen Leistungen samt 3inseszinsen sollen in längstens 55 Jahren getilgt sein. Der Ausschuß setzt seine Beratungen am Dienstag der kommenden Woche fort.
( Gießener Tageblatt)
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Mittwoch, den 5. März 1930
Ein neuer Plan?!
In Ergänzung der amtlichen Mitteilungen über die letzten Kabinettssitzungen erfährt man aus parlamentarischen Kreisen, daß diese nach dem Verlauf der Kabinettsberatungen vom Dienstagnachmittag auf eine Entspannung der Lage hoffen.
In der Ministerbesprechung stand ein neuer Vorschlag des Finanzministers Moldenhauer zur Aussprache, der unter Vermeidung jeder direkten Besteuerung den verbleibenden 100- Millionen Fehlbetrag der Arbeitslosenversicherung auf andere Weise decken soll.
In der Mittwochsitzung des Reichskabinetts soll der Finanzminister einen ausgearbeiteten Vorschlag unterbreiten, über den sich das Reichskabinett dann unverzüglich schlüssig werden wird. Alle Pläne eines irgendwie gearteten Notopfers dürften hin gegen von der Reichsregierung angesichts des entschiedenen Widerstandes der Deutschen Volkspartei endgültig fallen gelassen worden sein.
Frankreich fürchtet um den Youngplan.
( Neueste Nachrichten)
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Nummer 18
Furchtbare Not russischer Flüchtlinge.
Wie von unterrichteter Seite verlautet, erscheinen an der polnisch- russischen Grenze massenhaft russische Flüchtlinge, die vollkommen ausgehungert seien und lieber sterben als nach Rußland zurückkehren wollten. Die Bauern bäten darum, ihnen entweder Schutz zu gewähren, oder sie zu erschießen. Einzelne Bauernfamilien berichteten, daß ihre Dörfer dem Erdboden gleich gemacht worden seien. Nur wenige Einwohner hätten sich retten können, während die Mehrzahl den Tod gefunden habe. Jm Lande herrsche eine immer mehr um sich greifende Gährung, die durch den Hunger wesentlich verstärkt werde.
Befreiungsfeier in Mainz.
Mainz, 4. 3. Die große Befreiungsfeier für das besetzte Gebiet wird nach der Räumung der dritten Zone am 6. Juli in Mainz stattfinden. Die Feier wird veranstaltet von der Reichsregierung, der Hessischen Staatsregierung und der Stadt Mainz.
Die Waffendiebe: Kommunisten.
Berlin, 4. März. Im Zusammenhang mit dem Leipziger Waffendiebstahl wird von zuständiger Stelle mitgeteilt, daß ein Angehöriger des Standortkommandos verhaftet worden ist, der mit der Waffeninstandhaltung zu tun hatte und nachweislich Be
Ausbau der belgischen Dstgrenze.
Berlin. Der französische Botschafter in Berlin, de Margerie, hat bei dem Reichsaußenminister Dr. Curtius vorgesprochen, um sich danach zu erkundigen, ob die im Haag gemachte Zusage der termingerechten Verabschiedung der Younggesetze durchziehungen zur Kommunistischen Partei unterhielt. das Parlament zu erfüllen sei. D mit, wenn auch etwas langsamer Erledigung der Young- Gesetze in Deutschland zu rechnen ist, ist die Sorge Frankreichs um das termingerechte Intrafttreten des Youngplanes höchst überflüssig. Es würde für Frankreich auch nicht der geringste Grund dafür bestehen, schon jetzt mit einer Hinausschiebung der Räumungstermine hervorzutreten, aber das wird des Pudels Kern sein.
Brüssel, 4. 3. Der belgische Landesverteidigungsminister beabsichtigt, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem ein Fonds von 500 Millionen Franken geschaffen werden soll, der dem Ausbau der Verteidigung der Ostgrenze dienen foll.
Das Handwerk fordert Gerechtigkeit.
Die Ueberschrift trägt eine Darlegung, welche die Spitzenverbände der Handwerkszweige des Nahrungsmittelgewerbes ( Deutscher Fleischer- Verband, Zentralverband Deutscher Bäkkerinnungen, ,, Germania" und Deutscher Konditoren- Bund e. V.( Reichsverband selbständiger Konditoren) gelegentlich der diesjährigen Haupttagung des Reichsverbandes des deutschen Handwerks der Deffentlichkeit übergeben haben. Diese Schrift besagt im einzelnen folgendes:
Die Konsumvereine finden im§ 1 des Genossenschaftsgesetzes ihre gesetzliche Grundlage als ,, Vereine zum gemeinschaft lichen Einkauf von Lebens- oder Wirtschaftsbedürfnissen im großen und Ablaß im kleinen", zur Unterstützung der wirtschaftlich Schwachen.
Wer sich jetzt die Konsumvereine in Deutschland mit ihren großen Produktionsbetrieben auf allen Gebieten ansieht, findet nichts mehr von den ursprünglichen Genossenschaften als Selbsthilfeorganisationen der Schwachen, die gemeinsam beraten und zum Ausdruck bringen, was ihnen nottut, sondern großkapitalistische Organisationen. Und diese Entwicklung haben die Konsumvereine unter staatlicher Förderung genommen. Die Konsumgenossenschaften haben daher keinen Anspruch auf besondere staatliche Förderung oder gar auf Bevorzugung in steuerlicher und anderer Beziehung. Es ist im Gegenteil Pflicht des Staates, diese Drganisationen in ihre gesetzlich festgelegten Schranken zurückzuweisen, um den gewerblichen Mittelstand gemäß Artikel 164 der Reichsverfassung vor Aufsaugung zu schüßen.
Das Handwerk bittet alle unparteiisch und gerecht Denkenden dringend, folgende Forderungen nachdrücklichst zu unterstüßen:
1. Es ist gesetzlich festzulegen, daß es öffentlich- rechtlichen Körperschaften und Anstalten und Unternehmungen von Reich, Ländern und Kommunen untersagt ist, die Mitgliedschaft bei Konsumgenossenschaften zu erwerben oder von Konsumvereinen Waren zu beziehen.
Die Mitgliedschaft von Körperschaften usw. verstößt gegen das Urprinzip der Konsumvereine als Selbsthilfeorganisation des wirtschaftlich schwachen Einzelmenschen.
Staat und Kommune sind zu wirtschaftspolitischer Neutralität den Wirtschaftskreisen gegenüber, ja sogar zur Förderung des selbständigen Mittelstandes gemäß Artikel 164 Reichsverfassung verpflichtet. Hiergegen verstößt die Antwort des Preußischen Ministers des Innern, der den Beitritt der Stadt Harburg- Wilhelmsburg zum Konsumverein ,, Produktion" als alleinige Angelegenheit der städtischen Selbstverwaltung bezeich
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Auch die Kommunalbehörden haben allen Wirtschaftskreisen zu dienen, und da sie in weitem Umfange aus den Erträgnissen der Gewerbesteuer ihre Ausgaben bestreiten, sind sie verpflichtet, den selbständigen Mittelstand zu schüßen. Tun dies städtische Körperschaften nicht, so sind sie von der Aufsichtsbehörde hierzu anzuhalten.
Es muß an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß nachgewiesenermaßen die Preise einiger Waren, z. B. Brot, von den Konsumvereinen nicht unter wirtschaftlichen Gesichts( Der punkten, sondern als Kampfpreise festgesetzt werden. Konsumverein Dresden legte 1927 in seiner Bäckerei 142 710 R.-Mk. zu.) Fällt die Kontrolle durch den freien Handel
und durch das Gewerbe, werden die Konsumvereine zu Monopolpreisen übergehen.
2. Allen Behörden und behördenähnlichen Drganisationen, Schulen usw. ist es zu untersagen, in irgendeiner Form Reklame für die Konsumvereine zu machen.
Zu untersagen sind Werbungen auf behördlichen FormuLaren, wie es z. B. beim Polizeipräsidium zu Bielefeld geschehen ist. Auch eine Beeinflussung in den Schulen durch Besorgung von Lehr- und Anschauungsmitteln vom Konsumverein( Zündholzschachteln usw.) muß untersagt werden.
3. Beseitigung der steuerlichen Bevorzugung der Konsumgenossenschaften und Gleichstellung mit dem freien Gewerbe. Durch die Freilassung von der Körperschaftsstener, die die Privatgesellschaften selbst und in Form der Einkommensteuer ihre Gesellschafter sowie alle Gewerbetreibenden zu zahlen haben, sowie durch die Freilassung von der Gewerbesteuer( in Preußen durch die Sonderberechnung, wonach die Gewerbesteuer nur vom Reingewinn nach Abzug der Ausschüttungen, Rückvergütungen usw. erhoben wird) und durch die Nichtversteuerung der Rückvergütungen erhalten die Konsumgenossenschaften völlig ungerechtfertigt erhebliche Vorteile.
Bei der Vermögenssteuer haben die Konsumgenossenschaften den Vorteil, daß sie die Geschäftsguthaben ihrer Mitglieder in Abzug bringen können. Dieser Vorteil wirkt sich auch bei der Aufbringung der Industriebelastung zugunsten der Konsumgenossenschaften aus. Die Konsumgenossenschaften sind ferner frei von der Kapitalverkehrssteuer, die in Höhe von 4 Prozent des Kapitals bei jeder Neugründung oder bei Kapitalerhöhungen von den privaten Gesellschaften zu zahlen ist.
Wir können uns die Ansicht des Reichsfinanzhofes nur zu eigen machen.
,, Es ist ein Gebot der steuerlichen Gerechtigkeit und der gleichmäßigen Lastenverteilung, Unternehmungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, möglichst gleichmäßig steuerlich zu belasten."
4. Solange die Gewerbesteuer noch nicht in Wegfall gekommen ist, Schaffung eines Zuschlages für Warenhäuser, Konsumvereine usw. und einer Filialsteuer.
Die bedeutenden Steuereinbußen, die Stadt und Gemeinden durch Vernichtung und Schädigung der selbständigen Geschäfte infolge der Ausbreitung der Warenhäuser und Konsumvereine erleiden, macht die Schaffung einer Warenhaussteuer, berechnet nach der Zahl der beschäftigten Personen, einer Ausverkaufs- und Filialsteuer erforderlich. Den Weg für eine solche Besteuerung zeigt das dem sächsischen Landtag vorliegende Initiativgesetz.
5.
Den Konsumgenossenschaften dürfen keine öffentlichen Mittel weder direkt noch indirekt zur Verfügung ge= stellt werden.
Es ist festgestellt worden, daß z. B. die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte dem Konsumverein Hannover- Laagen G.-Mk. 150 000.-, der Großeinkaufsgenossenschaft Deutscher Konsumvereine in Hamburg G.-M. 750 000.- und dem Allgemeinen Konsum- und Sparverein in Nordhausen G.-Mk. 50 000. als Darlehen zur Verfügung gestellt hat. Einige städtische Gasanstalten gewähren den Konsumvereinsbäckereien


