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Mittwoch, den 4. Juni 1930.

stellen, der sehr schnell war und mit Energie auf Torerfolge zusteuerte. Die Süddeutschen hatten die Gießener anfangs nicht ganz ernst genommen und das rächte sich. Sie waren technisch sehr gut und führten ein engmaschiges Kombinationsspiel vor, stießen aber bei der Hintermannschaft der Heimischen auf einen unüberwindlichen Widerstand. Bei den Frankfurtern spielte außerdem in diesem Spiel zum ersten Mal der bekannte Stutt­garter Außenstürmer Nagel mit, trotzdem langte es nur zu einem Unentschieden.

Die Plazelf verdankt dieses ehrenvolle Abschneiden vor allem der Hintermannschaft. Voeckler zeigte Glanzleistungen. Eine Riesenarbeit erledigten die beiden Schneider, hier über­ragte Schneider 1 seinen Nebenmann wesentlich. Schlecht war von den Läufern nur Preis, der Gerth und Henß sehr oft un­gedeckt ließ. Neben Haupt, der aber immer noch nicht schießen fann, waren im Gießener Sturm Balser und Lehrmund be­sonders gefährlich.

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Das Spiel entwickelte sich außerordentlich schnell. Kampf, Wucht und auch manchmal Körpereinsatz waren die Trümpfe. Beide Torhüter bekamen manchen recht gefährlichen Ball der mehr zu tun auf ihr Heiligtum und besonders Voeckler bekam meisterte diese Bomben mit großem Geschick. Die Ner­ven der Spieler, des Schiedsrichters und des Publikums wurden aufs höchste angespannt. Obwohl sich die Frankfurter anstreng­ten, mußten sie sich in der 37. Minute durch Balser, ein Tor gefallen lassen, das aus einer Vorlage von Bingel- Fehling her­rührte. Wenig später wurden die Zuschauer ungeheuer aufge­regt gegen den Schiedsrichter über eine Entscheidung, die das Spiel fast zur Pause. Dann vergab Henß zwei Minuten vor der Pause die Ausgleichschance, indem er frei vorm Tor den Ball ins Aus schoß.

In der zweiten Halbzeit war das Bild anfangs unverän­dert. Dann wurden die Frankfurter überlegen, durch rasches und energisches Spiel ihres Sturmes und der Läuferreihe. Doch an Bingel, Leutheuser und Schneider 1 war sehr schlecht vorbei zu kommen, dazu kam noch ein Ueberkombinieren vorm Tor. Der gute Schuß fehlte. Dafür wurden aber die Verteidiger der Gäste unsicher und bei einem Durchbruch steht Haupt allein vorm Tor und alles wartete schon auf den 2. Erfolg verschossen. Fünf Meter vor dem Kasten! Dann hieß es für die Gießener start verteidigen. Das Spielende ist nicht mehr fern; die Gäste versuchen mit aller Energie den Ausgleich, der ihnen drei Mi­nuten vor Schluß auch noch gelingt. Er war verdient!.

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Großen- Bused 1. Aplar 1. 3: 2( 0: 2).

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Zu diesem Spiel trat Aẞlar mit Ersaz, Gr.- Bused komplett an. Man wurde wiederum von der in guter Form befindlichen einheimischen Mannschaft angenehm überrascht. Die Gäste konn­ten auf Grund besserer Zusammenarbeit die erste Spielhälfte für sich überlegen gestalten und so auch ein 2: 0 bis zur Pause herausholen. Bei Wiederbeginn hatte Gr- Bused eine Um­stellung vorgenommen, die sich vorzüglich bewährte. War vor der Pause die Gästemannschaft die bessere, so mußte man jetzt das Gegenteil feststellen. Gr.- Buseck drückte start. Bald hatten die Einheimischen ein Tor aufgeholt und auch das Ausgleichs­tor erzielt. Immer wieder entstanden durch schöne Kombina­tionen brenzliche Momente vor dem Gästetor. In der 80. Min. wurde dann noch das siegbringende und zugleich schönste Tor des Tages erzielt.

Schiedsrichter- Untergruppe Grünberg

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Nieder- Ohmen 1.

3: 3( 2: 1). Am Himmelfahrtstag trug die Untergruppe Grünberg ihr erstes Belehrungsspiel in Geilshausen aus. Einige, Pfeifen­männer" blieben durch Krankheit und sonstige Umstände" fern, sodaß sich die Schiedsrichtergilde durch aktive Spieler von Et­tingshausen und Geilshausen ergänzen mußte. Es entwickelte sich ein recht flottes Spiel, vom Anstoß weg wanderte der Ball hin und her und nach wenigen Minuten lagen die Schiedsrichter 1: 0 in Führung. Die Enttäuschung bei den Anhängern von Nieder- Ohmen steigerte sich immer mehr, als in der Mitte der ersten Halbzeit die Schiri- Mannschaft einen weiteren Erfolg erzielte. 2: 0. Nieder- Ohmen fand sich nach und nach auch mit den primitiven Platzverhältnissen zurecht und erzielte bis zur

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Pause ein Gegentor. 2: 1. Nach Seitenwechsel verwirkte der linke Verteidiger der Schiedsrichter einen Elfmeter, der ver= wandelt wurde. 2: 2. Hierauf setzte Nieder- Ohmen Dampi auf und erlangte bald die Führung. 2: 3. Die letzte Viertelstun= de gehörte wieder der Schiedsrichter- Mannschaft und bei dem Schlußpfiff stand die Partie 3: 3. Die beiden Anwärter, die das Treffen leiteten, hatten keine schwere Arbeit, denn man Kr. spielte auf beiden Seiten fair.

Staffeltag in der Gruppe Gießen- Weylar- Weilburg.

Zur Ausschreibung waren 5 Staffeln, und zwar für Aktive eine Schwellstaffel( 100, 200, 300, 800, 1500, 300, 200, 100), für Jugend A eine 4 mal 100 und Olympische Staffel, für Jugend B eine 10 mal 50 und für Frauen eine gemischte( 50, 50, 50, 50, 800, 100, 100, 100, 100) Staffel gelangt. Ausrichter war die Sp.- Bgg. 1900. Das Interesse für die Sache war äußerst ge­ring, oder bildeten sich einige Vereine ein, es wäre ihrem Ruf dienlicher, dem Start fernzubleiben, als in Ehren zu unterlie­gen? In der Klasse der Aktiven war 1900 mit 3 Mannschaften allein auf weiter Flur. Die Entscheidung fiel erst in den Schlußstrecken und sah die B- Staffel in Front. In den Jugend­tlassen hieß es immer nur 1900 contra VfB. Die Bewegungs­spieler waren ihrem Gegner nicht ganz gewachsen und mußten sich jeweils mit dem zweiten Plaz begnügen. In der 4 mal 100 Meter- Staffel liefen die Spielvereinigungsleute die beach­tenswerte Zeit von 47,6 Set. Der Lauf der Damen brachte als einziger die Vertreterinnen dreier verschiedener Vereine, näm lich VfL. Wetzlar, 1900 und VfB. Gießen zusammen. Bei den 50- Meter- Läuferinnen gab es naturgemäß keine große Diffe­renz, die Mittelstrecklerinnen konnten vielmehr auf gleicher Höhe übernehmen. Sie blieben auch bis zu 700 Meter zusammen, erst dann machte sich Frl. Pfaff- Wetzlar frei, während Frl. Eyelmüller- VfB. und Frl. Schlüter- 1900 Brust an Brust kämp­fen und auch mit kaum merklichem Abstand wechseln. Auf diese Weise war dann der Rennverlauf mit dem VfL. als Erstem, 1900 als Zweitem und VfB. als Drittem entschieden.

*** Verschiedenes.

Dieburg( Hessen). Die Hauptversammlung des Gesamt­Odenwaldklubs findet am 28. und 29. Juni in Dieburg statt.

Braunschweig. Am 4. und 5. Oftober 1930 findet in Braunschweig ein Generalappell der ehem. Angehörigen der 1. Gardelandesschützen- Abteilung( Freikorps von Neufville) statt, gleichzeitig Wiedersehenstag der 2. Garde- Reserve- Divi­sion. Alle ehemaligen Angehörigen des Freikorps, des Alt­und Jungschützenverbandes der Schwarzen Garde" und des ,, Braven Heyderich" werden gebeten, sofort ihre Adresse mitzu­teilen. Alle Anfragen an Herrn Wilhelm Schrader, Braun­schweig, Sophienstraße 9 III.

Wer fein Wahlrecht hat,

braucht auch fein Obdach.

Das russische Volkskommissariat für innere Angelegenheiten hat, so lesen wir in der, Deutsch. Allg. Zeitung" ein neues ,, Wohnungs- Reglement" ausgearbeitet. Es enthält ausführliche Bestimmungen über die Pflichten und Rechte der Mieter. In Zukunft darf Wohnraum nur noch an diejenigen Auserkorenen vergeben werden, die das Wahlrecht für die Sowjets besitzen. Wer kein Wahlrecht besitzt( also vor allem die verruchten Bourgeois, die Geistlichen, die Beamten des alten Regimes und alle ihre Familienmitglieder); wird in Zukunft auch keine Wohnung mehr erhalten.

Wird eine, Wohnung" frei, so erhält künftig immer ein Arbeiter den Vorzug, erst nach den Arbeitern kommt die Reihe an die übrigen Bevölkerungsgruppen, die das Wahlrecht besitzen. Der Mietpreis richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Mieters; diese Bestimmung gilt sowohl für nationalisierte Häuser, als auch für Wohnungen, die von industriellen Unter­nehmungen errichtet worden sind. Damit man aber diese er­baulichen Mitteilungen nicht für böswillige Phantasien hält, verraten wir, daß sie der Izwestia" entnommen sind.

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Nr. 44.

Die Pfändungsgrenze bei Lohnbeschlagnahme. Die bisher strittige Frage, ob die 195 Rmk. Pfändungs­grenze sich auf den Brutto: oder den Nettolohn bezieht, ist vom Reichsarbeitsgericht 658/28 in dem Sinne entschieden wor­den, daß die Berechnung vom Bruttolohn auszugehen hat. Nach dem Arbeitsgericht ist ,, unter Lohn alles zu verstehen, was der Arbeitnehmer als Vergütung für von ihm geleistete Arbeit zu beanspruchen hat." Dazu gehört aber auch die in sei­nem Interesse an Steuern und sozialen Lasten in Abzug ge­brachten Beträge, auch gekürzte Wohnungsmiete. Es kann nicht die Rede davon sein, daß es sich bei der allein richtigen Zu­grundelegung des Bruttolohnes um ein unsoziales Vorgehen. handelt.

Hat ein Beamter als Mietschöffe Anspruch auf Vergütung?

Zu dieser Frage hat das Landgericht Darmstadt Attz. L.. G. Nr. 287/30 unterm 12. April 1930 folgenden Beschluß gefaßt, den wir zur Beachtung nachstehend zum Abdruck bringen.

Auf die Beschwerde des Vermieterschöffen W., Verwaltungs­sekretär in D. vom 3. März 1930 wird das Amtsgericht Darm­stadt I angewiesen, dem Genannten eine Vergütung für seine Tätigkeit als Mietschöffe zu zahlen, insoweit der Anspruch recht­zeitig geltend gemacht worden ist.

In§ 7 Abs. 2 des Mieterschutzgesetzes ist bestimmt, daß die Beisitzer für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten; es soll also nicht nur der Verdienstausfall maßgebend sein, sondern es soll auch die Arbeitsleistung an und für sich bezahlt werden. Eine dieser Vorschrift widersprechende landesrechtliche Regelung wäre ohne Bedeutung. Man braucht jedoch den Art. 12 der hess. Verordnung vom 8. September 1923 nicht als eine Be= stimmung anzusehen, die einen solchen Widerspruch enthielte, denn sie regelt nur die Frage der Reisekosten und Tagegelder, d. h. also, Fahrtkosten und Aufwandsentschädigung, und verweist nur insoweit auf die für Schöffen geltenden Sätze.

Hiernach muß der Anspruch des Beschwerdeführers als be= gründet angesehen werden.

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