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Nr. 77.

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6.­

Gießener Zeitung

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

43. Jahrg.

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Rolitische Rundschau.

Bei der Abstimmung über den Entschließungsentwurf zur Abrüftungsfrage in der Völkerbundsversammlung wird sich die deutsche Abordnung der Stimme enthalten.

Reichspräsident von Hindenburg empfing am Freitagmittag den sowjetrussischen Botschafter Krestinski, der sein Abberu­jungsschreiben überreichte.

Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern ist 84jäh­rig an einer Lungenentzündung verstorben. Leopold, der Sohn des Prinzregenten Luitpold und Schwiegersohn Kaiser Franz ritation. Josephs, verbrachte sein Leben im Heeresdienst.

ach 158.

( Gießener Tageblatt)

Hearst richtete in einer Rundfunkrede erneut scharfe An­ARBEIT griffe gegen Frankreich. Er bedauerte, daß die Washingtoner tl.Hansa. Regierung kein Rüdgrad gezeigt und die Gültigkeit des ameri: g, Halle a. Stanischen Passes nicht verteidigt habe.

Der türkische Ministerpräsident Ismet Pascha überreichte

bitur echtern dem Präsidenten der Republik das Rüdtrittsgesuch des

menau, Thür. Kabinetts, das vom Präsidenten angenommen wurde.

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Präsident Ayora von Ecuador überreichte dem Kongreß sein Rücktrittsgesuch, das er selbst als unwiderruflich bezeichnete.

Die Unsicherheiten am mittleren Yangtse nimmt täglich zu. Dauernd werden ausländische Flußdampfer von Banditen über. fallen. Fast die gesamte Fremdenkolonie, ausgenommen einige Missionare und Zollbeamte, hat Tschang- Tscha verlassen und sich

nach Hantau begeben.

Am Sonntag wurden in Schanghai die durch Gerichts= urteil in Wutschang wegen Zugehörigkeit zur Kommunistischen Partei zum Tode verurteilten 44 Personen erschossen.

Zwischen den Regierungen von Norwegen, Schweden, Däne­merk und Holland sind Verhandlungen über den Abschluß eines dreijährigen Zollwaffenstillstandes eingeleitet worden.

Nach dem ,, Petit Parisien" beläuft sich die Bilanz der Ver­lufte an Menschenleben unter den Fischern, die an den Küsten Frankreichs vom Sturm überrascht wurden, bis jetzt auf 46 Tote. Die ums Leben gekommenen Fischer hinterlassen 39 Witwen und SC Waisen.

Beim Brand einer Zigarettenfabrik in Tsingtau tamen 40 Arbeiterinnen in den Flammen um.

Mit dem 30. September wird der Lufverkehr auf der Alpen­strede München Mailand und auf der Expreßstrecke Berlin Wien planmäßig eingestellt.

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Lord Birkenhead ist am Dienstag vormittag gestorben. Durch seinen Tod hat England einen seiner besten Staatsmänner verloren.

Senfung der Ausgaben

um rund 1 Milliarde Reichsmart.

Die Reichsregierung veröffentlicht jetzt die angekündigte umfassende Vorlage zur Sanierung der Reichsfinanzen und zur Gesundung der deutschen Wirtschaft. In der Einleitung weist die Vorlage auf die gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierig­leiten und ihre Ursachen hin Zunächst gilt es, so heißt es dann, einen geordneten und ausgeglichenen Etat für das fom­mende Jahr aufzustellen, damit das erschütterte Vertrauen in unsere Finanzwirtschaft wieder hergestellt und damit unserer Wirtschaft neuer Wille, sich zu betätigen und Arbeit zu schaf­fen, gegeben wird. Die Unterstützung der Arbeitslosen ist ein Notbehelf, sie behandelt nur die Folgen und beseitigt nicht die Ursachen. Eine umfassende Vereinfachung, vor allem des Steuerwesens, ist eine Notwendigkeit. Nicht höhere Steuern, fondern allein Sparmaßnahmen, Entlastung, die Wiederher­tellung des Vertrauens sind die Grundideen, die uns führen müssen. Darauf sind unsere Vorschläge aufgebaut.

Jm Abschnitt 1 werden sodann die Vereinfachungsvor: schläge für den Reichshaushalt im einzelnen dargelegt. Für 1930 muß mit einem Fehlbetrage von 750 bis 900 Millionen gerechnet werden, 300 davon für die kommenden Anforderungen der Arbeitslosenfürsorge, etwa 450 bis 600 Millionen Rückgang der Einnahmen. Die Abdeckung soll in den nächsten drei Jah­ten aus einem besonderen Fonds erfolgen, dessen Bildung durch Gesetz sichergestellt wird und der die Beschaffung eines Ueber­trüdungskredits, seine Verzinsung und Rückzahlung gewähr­leistet. Durch die Gesamtheit der zu treffenden Maßnahmen wird die Ausgabenseite 1931 gegenüber 1930 um rund 1 Mil­harde gesenkt.

Die Auflösung

des Ministeriums für die besetzten Gebiete.

Nach der Auflösung des Ministeriums für die besetzten Ge­biete am 30. September ist Reichsminister Treviranus Minister ohne Geschäftsbereich geworden. Amtlich wird dazu mitgeteilt: ,, Der Reichspräsident hat auf Vorschlag des Reichskanz lers den Reichsminister Treviranus von seinem Amte als

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21.

Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Mittwoch, den 1. Oktober 1930

Reichsminister für die besetzten Gebiete entbunden und ihn zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt. Reichs­minister Treviranus wird in dieser Eigenschaft die Oststelle bei der Reichskanzlei weiterführen.

*

Der Reichskommissar für die besetzten Gebiete, Freiherr Langwerth von Simmern, tritt infolge Ueberschreitung der Al­tersgrenze in den Ruhestand.

Zum Ausscheiden des Reichskommissars für die besetzten Ge­biete Dr. Freiherr Langwerth von Simmern aus seiner bisheri­gen Amtstätigkeit infolge der Räumung hat der Staatspräsi­dent im Namen der hessischen Regierung dem Ausgeschiedenen den wärmsten Dank für seine aufopfernde und mühevolle Arbeit ausgesprochen.

Wer wird Oberbürgermeister von Berlin? Berlin. Als Kandidaten in der engeren Wahl werden der Oberbürgermeister Dr. Heimereich von Mannheim, der früher in Nürnberg und Kiel tätig war und auch der Sozialdemokrati­schen Partei angehört, sowie Bürgermeister Scholz- Berlin und auch Koch- Weser genannt.

Der neue Braunschweigische Landtag. Braunschweig, 30. 9. Der neugewählte Braunschweigische Landtag trat heute zu seiner ersten Sizung zusammen. Bei der Wahl des ersten Präsidenten wurde der nationalsozialistische Abgeordnete 3örner mit 20 Stimmen gewählt.

Neue Privatdiskonterhöhung.

Am Montag wurde auf Grund der anhaltenden Nachfrage der Privatdiskontsatz neuerlich um 1/8 v. H. für beide Sichten erhöht. Die Notiz lautet jetzt auf 3 7/8 v. H.

Mainz. Der dritte Vertrag zwischen Mainz und dem Reich über den Erwerb von Reichsgelände ist abgeschlossen. Durch diesen Vertrag gelangt die Stadt Mainz in den Besitz des ge= samten Festungsgürtels, der sich um Mainz lagert. Der Flächen­inhalt des neuen Geländes beträgt rund 1,900 Quadratkilo­

meter.

Bericht über die wirtschaftl. Lage des deutschen Handwerks im Monat August 1930.

Vom Reichsverband des deutschen Handwerks wird uns geschrieben:

Ein Rückblick auf die Wirtschaftslage des Handwerks im Monat August zeigt, daß gegenüber dem Vormonat ein weiterer Rückgang in der Geschäftslage eingetreten ist. Selbst die Handwerkszweige, die für den täglichen Bedarf arbeiten, haben unter der geschwächten Kaufkraft des Publikums, na­mentlich unter den Auswirkungen der ungewöhnlich hohen Arbeitslosigkeit zu leiden. Auch in den Handwerksberufen, denen durch die Erntezeit für gewöhnlich vermehrte Aufträge erteilt werden, war die Beschäftigung durchaus ungenügend. Es wird allgemein betont, daß die Landwirtschaft sich infolge der zum Teil nicht günstigen Ernten große Zurückhaltung in der Auftragserteilung auferlegt. Besonders kennzeichnend und für die Wirtschaftslage des Handwerks ausschlaggebend war während des Berichtsmonats die nahezu völlige Stille auf dem Baumarkt. Sowohl die schlechte Witterung der letzten Wo­chen, als vor allem auch die Wirtschaftskrise trugen dazu bei, daß Aufträge so gut wie gar nicht mehr eingingen. Selbst für die Baunebengewerbe lagen, da die im Frühjahr begonne­nen Arbeiten fertig sind und auch Reparaturarbeiten wenig verlangt werden, nur wenig Aufträge vor. Man erhofft eine nachhaltigere Besserung von dem Arbeits- und Wohnungs­beschaffungsprogramm der Reichsregierung. Wie weit sich diese Aktion jedoch bereits in der nächsten Zeit auswirken wird, bleibt jedoch abzuwarten. Eine Belebung erhoffen von den nächsten Wochen auch die Bekleidungshandwerke, na­mentlich das Herren- und Damenschneiderhandwerk, das zur­zeit infolge der Reisezeit und der Anfang des Monats statt­gefundenen Inventurausverkäufe beinahe völlig darniederliegt.

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Die Klagen über die Schwarzarbeit Arbeitsloser, sowie über die Schmuskonkurrenz nahmen ständig zu. Diese Kon­kurrenz ist umso schwerer für das Handwerk zu ertragen, als durch sie jede Möglichkeit, angemessene Preise für Arbeiten und Lieferungen zu erzielen, unterbunden wird, da die gedrück­ten Preise der Schwarzarbeiter häufig von der Kundschaft dem Handwerk gegenüber ausgespielt werden. Im Zahlungsver­kehr der Kundschaft ist leider eher eine Verschlechterung als Verbesserung eingetreten. Die Zahl der erwerbslosen Ge­hilfen hat weiter zugenommen. Besonders in den Baugewer­ben, sowie in den metallverarbeitenden Handwerken mußten Die Bekleidungs­Gesellenentlassungen vorgenommen werden. handwerke arbeiten ebenfalls mit stark reduziertem Urbeiter­bestand. Das Lohnniveau ist im allgemeinen unverändert. Schwierigkeiten in der Beschaffung von Roh- und Hilfs­stoffen werden nicht gemeldet. Auswirkungen der Preisabbau­aktion sind noch nicht zu spüren. Preisrückgänge werden für Dele, Kupfer, Schlachtschweine und Rinder gemeldet.

( Neueste Nachrichten)

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Nummer 78

Steuerfalender pro Oktober 1930

Da der 5. Oktober 1930 ein Sonntag ist, verschieben sich die auf diesen Tag fallenden Termine auf den 6. Oktober 1930. Reich.

1. Oktober: Rentenbankzinszahlung der Landwirtschaft( Schon­frist bis 8. Oktober). ( 5.) 6. Oktober: Lohnabzug für die Zeit vom 16. bis 30 Sep­tember, für die Zeit vom 1. bis 30. September, falls im Ueberweisungsverfahren die bis zum 15. September ein, behaltenen Beträge RM. 200.- nicht überstiegen haben. Gleichzeitig mit dem Lohnabzug erfolgt die Abfüh­rung des Ledigenzuschlages und der Reichshilfe der Per. sonen des öffentlichen Dienstes( siehe Anhang unserer Steuerkalender August, September und Oktober).

10. Oktober: Anmeldung und Zahlung der Börsenumsatzsteuer für September im Verrechnungsverfahren bei monatlicher Erhebung, f. d. 3. Viertelj. bei viertelj. Erhebung.

10. Oktober: Vorauszahlung auf die Einkommen: und Körper: schaftssteuer in Höhe von einem Viertel der im letzten Steuerbescheid festgesetzten Steuerschuld.

10. Oftober: Zugleich mit der Einkommensteuervorauszahlung ist die Hälfte des Zuschlages zur Einkommensteuer für Einkommen von mehr als RM. 8 000.-, sowie des Ledi­genzuschlages der veranlagten Ledigen, auf Grund der Notverordnung zu zahlen.( Ausgenommen hiervon sind Steuerpflichtige mit Einkünften, die sie hauptsächlich aus Landwirtschaft beziehen.

10. Oktober: Reichshilfe der Aufsichtsratsmitglieder zur Hälfte. 10. Oktober: Umsatzsteuervoranmeldung- und vorauszahlung für das 3. Vierteljahr 1930.( Schonfrist bis zum 15. 10, 30.). 20. Oktober: Lohnabzug für die Zeit vom 1.- 15. Oktober beim Markenverfahren. Im Ueberweisungsverfahren nur, falls die bis zum 15. Oktober ein behaltenen Lohnsteuerbeträge RM. 200.- überſtiegen haben.

Gleichzeitig mit dem Lohnabzug erfolgt die Abfüh rung des Ledigenzuschlages und der Reichshilfe der Per: sonen des öffentlichen Dienstes.

* mitgeteilt von der Südwestdeutschen Revisions- und Treuhand­Vereinigung( Weiß& Co., Kom.- Ges.) Frankfurt a. M.

1. Einkommensteuer.

a) Der Verlustvortrag bei der Einkommensteuer. In unserem Steuerkalender August 1929 hatten wir auf die Einführung der Abzugsfähigkeit des Verlustvortrages hingewie­sen. Im Anhang des Junikalenders 1930 hatten wir weitere Ausführungen hierüber gemacht. Der Reichsminister der Finan­zen will den Verlustvortrag auf diejenigen Beträge beschränken, die zur Beseitigung des Verlustes verwendet werden. Der Reichs­finanzhof hat diese Auffassung des Finanzministers nicht geteilt, sondern vielmehr als Grundsatz aufgestellt, daß Voraussetzung des Abzuges des Verlustvortrages bei den der Einkommensteuer unterliegenden Steuerpflichtigen nicht die Beseitigung des Verlustes( Wiederauffüllung des Betriebsvermögens) in dem für den Ausgleich in Frage kommenden Steuerabschnitt ist.

b) Steuerliche Behandlung von Abgangsentschädigung. Entschädigungen auf Grund des§ 87 des Betriebsrätegesetzes bleiben bei Ermittlung des Einkommens außer Ansaz. Solche Entschädigungen unterliegen also auch nicht dem Lohnsteuerab. zug. Das gleiche gilt von Entschädigungen, die von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer bei der Entlassung aus dem Dienstver­hältnis freiwillig gezahlt werden, sofern sie die Hälfte des letzten Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen.

II. Reichshilfe der Aufsichtsratmitglieder.

Bei der Besteuerung der Aufsichtsratstantiemen dürfen Wer­bungskosten nicht abgezogen werden.( siehe Septemberkalender). Zu versteuern sind die Bruttoabzüge. Der Reichsminister der Finanzen hat bestätigt, daß Reisekosten, soweit es sich um die Erstattung barer Auslagen handelt, der Reichshilfe nicht unter­

liegen.

III. Ledigensteuer bei Lohnsteuerpflichtigen.

Der Ledigensteuer unterliegen nicht nur die regelmäßigen Ar­beitslöhne und Gehälter, sondern auch alle einmaligen Ein­nahmen, also 3. B. Weihnachts- und Abschlußg ratifikationen, Urlaubszuschüsse und Krankheitsbeihilfen, soweit dieselben in der Zeit vom 1. September 1930 bis 31. März 1931 ausgezahlt werden. Es kommt also nicht darauf an, für welche Zeit diese Zahlungen gelten sollen.

Zu bemerken ist aber hierbei, daß nach den Durchführungs­bestimmungen§ 4 Abs. 3 diese Beträge nur mit 60% der Ledi­gensteuer unterliegen, d. h. also: die Ledigensteuer beträgt bei einmaligen Einnahmen 0,6%.

Sind diese laufenden Bezüge niedriger als die festen Freibe träge( RM. 100.- pro Monat), so ist ebenso wie bei der Lohn­stewer die einmalige Einnahme mit dem dem Ledigenzuschlag unterliegenden Betrag( 60%) um den Unterschied zwischen den Lohnsteuerfreibeträgen und den laufenden Bezügen für den be­treffenden Lohnzahlungszeitraum zu kürzen. Nur der dann ver­bleibende Betrag der einmaligen Einnahme unterliegt dem Ledigenzuschlag.