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Nr. 26.

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Gießener Zeitung

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Samstag, den 31. März 1928

Die hessische Regierung zur Not der Landwirtschaft.

Die einzigen Spezial: Staatspräsident Adelung zu dem Antrag der Abgg. Dr. von erfahrer. Um einen Helmolt und Genossen, die Notlage der Landwirtschaft( Drucks.

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Nr. 142), in längeren Ausführungen Stellung genommen, die wir hier im Auszug folgen lassen:

Die Regierung ist ernstlich bemüht, der Landwirtschaft, da wo es nottut, zu helfen. Daß es aber in Notzeiten, wie sie heute alle Volkskreise erleben, für ein einzelnes Land überaus schwierig ist, durchgreifende Hilfsmaßnahmen zu treffen, braucht nicht besonders betont zu werden. Weiterreichende Maßnahmen, sind nur von reichswegen möglich. Die Hessische Regierung

wird sich in gleicher Weise mit allen Kräften weiterhin zu hel­sen bemühen.

Hierzu ist folgendes zu bemerken:

Von den Antragstellern wird verlangt: Die staatliche Grund­steuer ist mit sofortiger Wirkung auf 50 Prozent des im Rech­nungsjahr 1927 festgesetzten Steuersatzes zu ermäßigen. Die Sondergebäudesteuer ist zu ermäßigen.

Die Notlage der Landwirtschaft, insbesondere soweit sie in den vorjährigen Ernteschäden begründet ist, wurde auf dem Ge­biete der Landessteuern weitgehend berücksichtigt. Nachdem be­reits im vorigen Herbst Grundsteuerermäßigungen bewilligt worden waren, hat sich die Regierung entschlossen, noch weiter: gehende Ermäßigungen anzuordnen. Hierdurch erleidet der Staat einen Grundsteuerausfall in einem früher niemals er­reichten Umfange.

Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden gegenüber un­deren Wirtschaftsgruppen steuerlich nicht unbeträchtlich begün­stigt. Die landwirtschaftlichen Oekonomiegebäude unterliegen weder der Grund- noch der Sondergebäudesteuer, während die gewerblichen Wirtschaftsgebäude beiden Steuern unterworfen sind. Auch ist das landwirtschaftliche Anlage- und Betriebs= kapital von der Gewerbesteuer freigestellt worden, ohne daß für das gewerbliche Vermögen eine entsprechende Erleichterung zugestanden worden wäre. Die angeordneten Sondersteuerver­günstigen wirken sich in besonderem Maße zu Gunsten des fla­chen Landes aus Im Zusammenhang mit der Mieterhöhung wurde ab 1. April 1927 die staatliche Sondergebäudesteuer un 26 Prozent erhöht; von dieser Erhöhung werden nicht betrof­Fen die Gebäude bis zu 7000 M Wert; auch diese Häuser finder man zumeist auf dem flachen Lande. Gebäude bis zu 4000 M Wert genießen weitgehende Ermäßigungen, vielfach sogar Steuerfreiheit. Diese Objekte befinden sich fast ausschließlich in ländlichen Ortschaften.

Schließlich wurden die Finanzämter mehrfach darauf hin­gewiesen, Stundungsanträge wohlwollend zu bescheiden, und bei der Anordnung und Durchführung von Zwangsmaßnahmen auf die Notlage der Landwirtschaft weitgehend Rücksicht zu ne men. Zwangsversteigerunger von wesentlichen Betriebsmitt In oder von Bestandteilen der Substanz sind von der Regierung noch regelmäßig verhütet werden.

Eine andere Forderung lautet: Die kommunal. Grundsteuer Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagean.ei!) darf den im Rechnungsjahr 1927 geltenden staatlichen Steuersatz nicht über teigen. Hierauf ist zu erwidern:

-

Diese Forderung ist sowohl vom praktischen als auch vom Rechtsstandpunkt undurchführbar.

Im Rechnungsjahr 1927 waren in Hessen nur einige wenige Gemeinden vorhanden, in denen die Grundsteuersätze einschließ­li derjenigen für Kreis und Provinz die staatlichen Grund­uersätze nicht überschritten haben. Wollte man die beantragte Forderung durchführen, wären die meisten der Gemeinden und Gemeindeverbände wenn nicht alle- einfach nicht in die

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und ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Es stehen der Durchführung aber auch gesetzliche Hinder­ise im Wege. Nach Artikel 188 der Städteordnung und Ar­titel 181 der Landgemeindeordnung sind die Städte und Ge­meinden verpflichtet, den Aufwand, der nicht aus etwaigen onstigen Gemeindeeinkünften bestritten werden kann, durch Ge meindeumlagen aufzubringen. Entsprechendes gilt für die auficht ist hier hinreichende Gewähr dafür gegeben, daß alle unnötigen Ausgaben unterbleiben, weiter ist durch die Vor­rift, daß die von den kommunalen Vertretungen beschlossenen Steuersätze der ministeriellen Genehmigung bedürfen, genügende

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nen Grenzen halten. Die aus dem Antrag offenbar sprechende Befürchtung, es würden bei der Genehmigung der Grundsteuer­fäße die Interessen der Landwirtschaft nicht genügend gewahrt, pöllig grundlos.

Unter Punkt 4 wird verlangt, daß die geplante Erhöhung Der Beamtengehälter durch ein neues Besoldungsgesez unter­bleibt. Dazu wird regierungsseitig geantwortet: Nachdem in den übrigen Ländern eine Besoldungsneurege­Lung im Anschluß an die Besoldungsordnung des Reiches in der Durchführung begriffen ist, ist es eine selbstverständliche Pflicht Sjens, sich diesem Vorgehen anzuschließen. Die Beamten Hes­Fens haben dieselben Ansprüche wie die Beamten des Reiches und der anderen deutschen Länder.

Eine sofortige Senfung der Staatsausgaben ist laut Punkt 5 des Antrags Helmolt durch Verminderung der Staatsaus­gaben und eine Verwaltungsreform an Haupt und Gliedern herbeizuführen. Hierzu wird bemerkt:

Ein Blick auf die Ausgabenseite der letzten Staatsvoran­schläge zeigt, in welch ganz besonderer Weise Hessen im Ver­gleich zu anderen Ländern mit neuen Staatsaufgaben und Staatsausgaben zurückgehalten hat. Im übrigen ist bekanntlich eine eingehende Prüfung im Gange, ob und welche Sparmaß­nahmen sich weiterhin ermöglichen lassen.

Der Antrag will in Punkt 6 eine Einwirkung auf die Reichsregierung herbeiführen, sofort alle zoll- und handelspoli­tischen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Ren­tabilität der Landwirtschaft wiederherzustellen. Hierzu er klärt die Regierung:

-

Es soll die Frage nicht untersucht werden, ob bei dem Stande der heutigen Volkswirtschaft es überhaupt möglich ist, durch zoll- und handelspolitische Maßnahmen die Rentabilität eines einzelnen Wirtschaftszweiges her- und sicherzustellen. Es ist indessen zu betonen, daß nach unserer Ueberzeugung eine Ab­schließung des deutschen Marktes vor fremden Produkten und Waren nicht möglich ist. Auch in dem großen Notprogramm der Reichsregierung wird eine grundsätzliche Aenderung der deut­schen Handelspolitik nicht in Aussicht genommen. Eine solche Aenderung würde auf allen Gebieten aus außenpolitischen Gründen ein Unglück für Deutschlands Einordnung in den Kreis der Weltwirtschaftsmächte bedeuten. Auch würde eine Handels­politik im Sinne der Antragsteller nicht nur die Arbeiterschaft in ihren Erwerbs- und Konsummöglichkeiten stark beschränken sondern auch die Landwirtschaft selbst durch die verringerte Kaufkraft der Bevölkerung auf die Dauer erheblich schädigen.

Wenn der Antrag dagegen besagen sollte, daß von Fall zu Fall bei Abschluß von Handelsverträgen die Interessen der Land­wirtschaft berücksichtigt werden sollen, so ist die Hessische Regie­rung entschlossen, in Zukunft bei Vertragsverhandlungen durch Einwirkung auf die Reichsregierung die Interessen der Hessischen Landwirtschaft zu berücksichtigen. Ferner soll durch Propaganda und Erziehung der Verbrauch inländischer Produkte aller Art gefördert werden.

Die eigentliche Aufgabe der Hessischen Regierung gegen­über der Landwirtschaft liegt auf dem Gebiete der Produktions­verbesserung und steigerung, der Bodenmelioration, der Um­stellung auf rationelle Betriebsweise, der besseren Organisation der Märkte, der landwirtschaftlichen Schulung u. a. m. Nach­stehend wird eine Uebersicht darüber gegeben, was in dieser Richtung geschehen ist.

Für die Förderung der Landwirtschaft wurden im Rech­nungsjahre 1924 rund 1 282 000 Reichsmart, im Rechnungsjahr 1925 1 346 000 Reichsmark und im Rechnungsjahre 1926. 1 300 000 Reichsmark hingegeben; die voraussichtlichen tatsäch= lichen Ausgaben des laufenden Budgetjahres werden diese Aus­gaben noch übersteigen.

Der Herbst 1924 brachte weiterhin der Landwirtschaft eine Enttäuschung in den Ernteerträgnissen; wirtschaftliche Reser­ven waren infolge der Inflation nicht mehr vorhanden. Da­mals hat die Hessische Regierung eine Notstandsmaßnahme im Interesse der Landwirtschaft, insbesondere zur Beschaffung von Saatgut, Dünge- und Futtermitteln unternommen, die in der 9 300 000 Geschichte unseres Landes noch unerreicht dasteht. Reichsmart wurden der Landwirtschaft in gering verzinslichen Darlehen zur Verfügung gestellt, von denen heute noch 2,6 Mil­lionen Kredit unausgeglichen zu Lasten des Staates stehen. In den letzten Jahren wurde die Ried- Entwässerung in großzügiger Weise gefördert: 685 000 Reichsmark sind für diesen Zweck von Reich und Land aufgewendet worden und ein weiterer Betrag von 1 350 000 Reichsmark wird zu verbilligtem Zinsfuß die Möglichkeit bieten, dieses Werk zum Abschluß zu bringen. Für sonstige Meliorationen ist noch insgesamt in den letzten zwei Jahren der Betrag von 2 033 000 Reichsmart flüssig gemacht worden, um diese für die Volkswirtschaft und die Produktions­hebung besonders begrüßenswerten Maßnahmen durchführen zu fönnen.

Zur Förderung des Frühgemüsebaues wurde von Reich und Land ein Betrag von 1200 00 Reichsmark bewilligt, durch die den Genossenschaften und einzelnen Interessenten Darlehen gegeben werden konnten.

Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Weinbaues für unser Land sind erhebliche Mittel zur Förderung des Wein­baues zur Verfügung gestellt worden. Aus dem Weinsteuer­Drittel ist über 1 Million Reichsmark unserem Lande zugeführt worden. Unter Berücksichtigung der Notlage der Winzer in den letzten Jahren wurden ihnen Kredite in Gesamthöhe von 10 482 000 Reichsmark zur Verfügung gestellt, um diesen Teil der Landwirtschaft wirtschaftlich zu stärken.

Des Weiteren sind aus dem Rhein- Ruhr- Fonds der hessi­schen Landwirtschaft 470 000 Reichsmark zugeflossen, durch die insbesondere den Schädigungen der Landwirtschaft infolge der Besetzung gesteuert werden sollte.

( Gießener Tageblatt)

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Auch für Sonderzwecke wurden Reichs- und Landes- Dar­lehensmittel bereitgestellt, insbesondere zur Förderung der Milcherzeugung und des Molkereiwesens in Höhe von 300 000 Reichsmart, ferner zur Förderung des Obstbaues, der Geflügel­zucht, sowie zur Förderung der bäuerlichen Wirtschaftsberatung.

Schließlich sei noch auf die jüngst erfolgten Bewilligungen in Gesamthöhe von 500 000 Reichsmark zur Steuerung der Not der durch Hagel und Unwetter Geschädigten hingewiesen, von denen der größte Teil als verlorener Zuschuß seitens des Land­tags bewilligt wurde.

Nicht vergessen werden dürfen endlich die erheblichen Sum­men, die der Viehseuchenbekämpfung dienen. In den letzten vier Jahren waren dies in Hessen rund 920 000 Reichsmart.

Die Hessische Regierung betont, daß sie entschlossen ist, so­weit es die Finanzen des hessischen Staates irgend zulassen, au diesem Wege fortzufahren. Im Zusammenarbeiten mit der be­rufsständigen Organisation der Landwirtschaft, der Landwirt­schaftskammer, will die Regierung die verschiedenen Zweige der Landwirtschaft produktionstechnisch und organisatorisch so weit fördern, als es überhaupt möglich ist. Die Sorgen der hessischen Landwirtschaft sind auch die Sorgen der Hessischen Regierung und des hessischen Volkes.

Die Reichstagskandidaten für Hessen.

Soweit die Landesverbände der einzelnen Parteien schon zusammengetreten sind, um ihre Kandidaten für die Reichstags= wahlen zu nominieren, läßt sich über die kommenden Volks­vertreter Hessens folgende Aufstellung geben. Demokraten: 1.Staatspräsident a. D. Prof. W. Hellpach, 2. Stadtverordneter Christ- Mainz,

3. Frau Dr. Grein- Offenbach.

Deutsche Voltspartei:

1. Dr. Becker, Reichsminister a. D., Darmstadt,

2. Dingelden, Eduard, Rechtsanwalt, M. d. L., Darmstadt, 3. Wolf, Philipp, Landwirt, Albig, Kreis Alzey,

4. Birnbaum, Maria, Lehrerin i. R., M. d. L., Gießen, 5. Nickel, Karl, Kaufmann, Bad- Nauheim,

6. Strohauer, Peter, Postinspektor und Stadtverordneter, Mainz,

7. Nohl, Jakob, Installationsmeister, Vorsitzender der Hand­werkskammer und Vorsitzender der hessischen Verbände des Handwerks und Gewerbe, Darmstadt,

8. Freiherr Ludw. Heyl zu Herrnsheim, Fabrikant, Worms.

Zentrum:

1. Reichstagsabgeordneter Dr. Bockius,

Die weiteren Namen werden am 2. April festgelegt.

Abbau oder Erweiterung der Wohnungszwangswirtschaft.

Das Reichsgesehblatt veröffentlichte kürzlich den Wortlaut des Gesetzes über Mieterschutz und Mieteinigungsämter, das bekanntlich die Bestimmungen über die Beendung von Miet­verhältnissen durch Kündigung oder Zeitablauf, über Aufheb­ung von Mietverhältnissen durch Urteil, sowie die Bestimmungen über besondere Mietverhältnisse und endlich die Bestimmungen über die Mieteinigungsämter in der nunmehr geltenden Form zusammenfaßt. Von großer Bedeutung ist hierbei die vom Reichstag im Februar ds. Js. vorgesehene Ergänzung des§ 33, wonach als Zuschüsse Darlehen gelten, die auf Grund der drit­ten Steuernotverordnung und der Vorschriften über den Geld= entwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken gegeben sind. Im übrigen bestimmt die oberste Landesbehörde, welche Zu­wendungen aus öffentlichen Mitteln als Zuschüsse anzusehen sind. Das Gesetz sieht bekanntlich die Ermächtigung vor, wo­nach die oberste Landesbehörde anordnen kann, daß die Vor­schriften des Mieterschutzes auf Neubauten oder durch Um- oder Einbauten neugeschaffene Räume Anwendung finden, die nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind oder künftig be­zugsfertig werden und für die Zuschüsse aus öffentlichen Mit­teln gegeben sind.

Die oben erwähnten Bestimmungen über die Zuschüsse be­deuten aber legten Endes eine Ausdehnung der Wohnungs­zwangswirtschaft mit all ihren hemmenden Nachteilen. Erin­nert sei daran, daß der Preußische Wohlfahrtsminister bereits im August 1924 einen Erlaß herausgab, nach dem die nach dem 1. Juli 1918 mit Hauszinssteuer gebauten Häuser unter das Mieterschutzgesetz gestellt sind. Mit der Ausdehnung der Woh­nungszwangswirtschaft auf diese Grundstüde wird zweifellos ein Erlahmen der privaten Bauinitiative verbunden sein, das sich auch für das gesamte Handwerk schädlich auswirken muß. Der Beschluß des Reichstags erscheint uns umso unverständlicher, als sich die Regierung mehrfach zu einem schrittweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft bekannte. Unbegreiflich bleibt auch, daß diese ergänzenden Bestimmungen die Zustimmung von sol­chen Parteien erhalten konnten, die sich bisher immer als Geg­ner der Wohnungszwangswirtschaft bezeichneten.