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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­fendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Hahrg.

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Politische Sagesschau.

Reichskanzler Müller- Franken hat Donnerstag mittag Freiburg im Kraftwagen verlassen und ist in Badenweiler ein­getroffen. Sein Erholungsaufenthalt ist für zwei Wochen vor­gesehen.

Reichsinnenminister Severing hat Frau Oberin D. von Tieling, Mitglied der deutschnationalen Landtagsfraktion, mit: geteilt, daß ihre Tätigkeit als Hilfsarbeiterin im Reichsinnen­ministerium mit dem 31. Juli ds J. beendet ist.

Das Reichsbahngericht, das entsprechend dem Wunsche der Reichsbahn und dem Beschluß des Reichsbahnkabinetts das end­gültige Urteil über die von der Reichsbahn geforderte Tarif= erhöhung fällen soll, wird Ende dieser Woche zusammentreten.

Freitag gab Reichsminister Severing aus Anlaß der An­wesenheit einer amerikanischen Studiengruppe, die unter Lei­tung von Dr. Cheerwood steht, einen Tee. Unter den Gästen befanden sich 90 amerikanische Professoren und Journalisten.

Der Entwurf zur Neuordnung der bayrischen Ministerial: verfassung ist nunmehr dem Landtag zugegangen. Von der Re­organisation des Ministerialbetriebes wird eine Ersparnis von etwa 1,1 Mill. Rmt. erwartet.

Am Freitagnachmittag wurde in Washington amtlich be:= fanntgegeben, daß am 25. Juli in Peking von dem amerikani­schen Gesandten und dem chinesischen Finanzminister ein Ver­trag unterzeichnet worden ist, der die bestehenden einseitigen Zollverträge zwischen den Vereinigten Staaten und China auf­hebt.

Londoner Meldungen wollen wissen, daß der tschechische Außenminister Benesch seiner Unruhe wegen des Anschlusses Desterreichs vor einigen Wochen in London Ausdruck gegeben hätte, wie er dies auch vor Staatssekretär von Schubert in Ber­lin getan habe. Er habe gefragt, ob Deutschland den Krieg wolle. Der Anschluß würde dazu führen.

Kellogs Friedenspakt.

Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 28. Juli 1928

Heraus aus der Wohnungsnot!

Die Abgeordneten Howe( Vorsitzender des Hausbesitzerver­eins Kiel), Conradt, Hein- Barmen, Lindner, Meyer- Hermsdorf, Voigt, Ziemann, Janssen- Barmen und die übrigen Mitglieder der Fraktion der Deutschnationalen Voltspartei haben im preu­Bischen Landtag folgenden sehr beachtlichen Urantrag eingebracht:

Die Ergebnisse der nachrevolutionären Wohnungspolitik und Wohnungsbaupolitik zeigen, daß es nicht möglich ist, mit den staatssozialistischen Theorien der Zwangswirtschaft Ordnung in die Wohnungswirtschaft zu bringen. Obwohl bereits Milliar­den Reichsmart durch Mieter und Vermieter in Form von Haus­zinssteuern aufgebracht und aus den Althäusern herausgezogen sind, hat eine merkliche Abnahme der Wohnungsnot in manchen Landesteilen und Städten nicht erzielt werden können; praktisch erreicht ist lediglich,

Es wird amtlich mitgeteilt, daß die Unterzeichnung des Kriegsächtungspaktes Montag, den 27. August, in Paris erfol­gen werde.

Reichsaußenminister Dr. Stresemann hat sich bereit erklärt, einer Einladung nach Paris Folge zu leisten, sofern es sein Ge­sundheitszustand nur irgendwie gestattet.

Aber obgleich sehr gewichtige Gründe für die Reise des Außenministers sprechen, und obgleich eine inoffizielle Zusage bereits erfolgt ist, haben sich die Bedenken neuerdings wieder verstärkt, seit die Aufforderung zur Auslieferung der vier Deut­schen, die an dem Landauer Flaggenzwischenfall beteiligt waren, von der französischen Besatzungsbehörde ergangen ist.

Französische Auslieferungsforderungen.

1. daß die Zahl der Neubauwohnungen des Baujahres 1928 erheblich geringer sein wird als die des Jahres 1927,

2. daß hunderttausende Wohnungssuchende, die seit Jahren vergeblich auf eine Wohnung warten, auch heute noch nicht übersehen können, ob und wann sie eine Wohnung erhalten werden, und

3. daß die mehr als 10 Millionen Altwohnungen, die z. 3t. ausschlaggebend für die Wohnungswirtschaft sind und noch auf Jahrzehnte ausschlaggebend sein werden, dem vorzeiti­gen Verfall entgegengeführt werden.

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pig. lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platz vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Da wirksame Bekämpfung der Wohnungsnot und damit eine Gesundung der Wohnungswirtschaft nur erreicht werden kann, wenn es gelingt, Privatkapital und Privatwirtschaft wie­der für den Wohnungsbau zu interessieren und dies nur mög­lich sein wird, wenn Vertrauen und Rentabilität wieder her­gestellt werden, beantragen wir:

Der Landtag wolle beschließen, das Staatsministerium zu ersuchen, Maßnahmen zu treffen, bezw. durch Einwirkung auf die Reichsregierung, Gemeinden usw. herbeizuführen, durch welche die Wohnungsnot und Arbeitslosigkeit endlich wirksam bekämpft werden. Gefordert wird insbesondere:

Landau, 25. Juli. Auf Grund des Art 4 des Rheinland­abkommens und der Ordonnanz 2 hat die französische Besatz­ungsbehörde an die deutsche Regierung das Verlangen gestellt, die am 11. Juli 1928 vom französischen Kriegsgericht in Landau unter der Anschuldigung, die französische Fahne von dem Offi­zierkasino in Zweibrüden herabgerissen zu haben, in Abwesenheit zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilten drei deutschen Staats­angehörigen, Bäder Weiß und die Arbeiter Schimmel und Luz auszuliefern. Die drei Angeschuldigten hatten sich der ihnen drohenden Verhaftung dadurch entzogen, daß sie sich auf unbe­setztes Gebiet begaben. Weiterhin ist von der französischen Be­sagungsbehörde die Auslieferung des in Landau wegen des so= genannten Maximiliansauer Zwischenfalls am 3. Juni verur­teilten Arbeiters Merz verlangt worden.

Nach Artikel 112, Absatz 3 der Reichsverfassung darf an sich tein deutscher Staatsangehöriger an eine fremde Regierung aus­geliefert werden, aber der Artikel 4 des Rheinlandabkommens hebt diese Bestimmung auf, sodaß die deutsche Regierung, wenn sich die Forderung der Besatzungsbehörde als gerechtfertigt er­weist, zur Auslieferung der deutschen Staatsangehörigen ver­pflichtet wäre.

Es fanden Besprechungen innerhalb der beteiligten Reichs­ressorts und der Länderregierungen statt, in denen geprüft wur­de, ob die Voraussetzungen für die geforderte Auslieferung ge­geben sind. Von zuständiger Stelle wird dazu erklärt, daß Deutschland diesem Begehren Folge leisten wird. Deutschland habe sich an die vertraglichen Bedingungen zu halten, die ihm auferlegt worden seien.

Der Protest der deutschen Oeffentlichkeit ist einmütig, sodaß das schnelle Nachgeben der Regierungsinstanzen unverſtändlich ist. Es stimmt schon: Nun ist genug! Man sage endlich einmal

nein!

Dissertationen

1. Die Wohnungszwangswirtschaft ist, um eine richtige Ver­teilung des vorhandenen Wohnraums herbeizuführen, plan­mäßig abzubauen in der Richtung, wie es durch den Antrag der Deutschnationalen Volkspartei Nr. 50 vom 11. Juni 1928 gefordert wird.

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Albin Klein Gießen, Südanlage 21

Nummer 59

cc) auf die Kapitalertragssteuer, die auf den Neubau bezw. auf die Gelder entfallen, die für den Neubau hergegeben sind und daß sie für weitere 10 Jahre nur die halbe Steuer erheben.

6. Bei der Vergebung der Hauszinssteuerhypotheken sind, so= lange sie noch zur Verteilung gelangen, Privatpersonen und Baugenossenschaften in erster Linie zu berücksichtigen; Ge­meinden dürfen für eigene Wohnungsbauten Hauszins= steuerhypotheken nur insoweit in Anspruch nehmen, als sie sie zum Bau von Wohnungen für Obdachlose, Kinderreiche, Kriegsbeschädigte, sowie von Alters-, Rentner: und Ledigen­heime benötigen.

Berlin, den 11. Juli 1928.

Zur Erläuterung sei noch kurz bemerkt:

Um wieder einzurenken, was durch die Sozialisierungs­experimente der letzten 10 Jahre auf dem Gebiete der Woh­nungswirtschaft und Bauwirtschaft dem deutschen Volke einge= brockt worden ist, wird gefordert:

2. Die Wohnungszwangswirtschaft ist, um die beschleunigte Beschaffung neuen Wohnraums herbeizuführen, aufzuheben für die Grundstücke, deren Eigentümer zur Ablösung der Zwangswirtschaft neue Wohnungen erstellen, wobei die neuen Wohnungen mindestens 10 Prozent des abgelösten Altwohnraums umfassen müssen; zur Vermeidung unbilliger Härten hat die Ablösung erst 6 Monate nach Fertigstellung des neuen Wohnraums intraft zu treten und ist sicher zu stellen, daß die Mieter abgelöster Häuser gegen Uebervortei­lungen geschützt werden.

3. Das System der Gewährung von Hauszinssteuerhypotheten ist planmäßig abzubauen in der Weise, daß zur Senkung des Zinsfußes der Privathypotheken bezw. der aus An­leihen usw. gegebenen Spotheken auf 4 Prozent aus der Hauszinssteuer pro Baujahr mindestens 80 Millionen Rmt. zur Verfügung gestellt und den Bauenden auf 10 Jahre ga­rantiert werden.

4. Zur Senkung der Baukosten sind

a) die Neubauten von Grundbuch kosten und Verwaltungs­gebühren, die z.3t. auch von Neubauten gefordert wer­den freizulassen;

1. Richtige Verteilung des vorhandenen Altwohnraums durch planmäßigen Abbau der Zwangswirtschaft, da es bevölke= rungspolitisch nicht verantwortet werden kann, daß nach der Reichswohnungszählung etwa 1 Million Einzelpersonen eine selbständige Wohnung einnehmen, 600 000 Familien aber zur Hauptsache infolge der falschen Verteilung des vor­handenen Wohnraums eine Wohnung nicht erhalten können. 2. Durch die Ablösung der Zwangswirtschaft soll dem Alt­Hausbesitz die Möglichkeit und ein Anreiz gegeben werden, durch Schaffung neuer Wohnungen von der Zwangswirt­schaft freizukommen. Der Satz von mindestens 10% ist ge= wählt worden, weil er, wenn für alle Hausbesitzer die Mög­lichkeit bestände, von der Ablösung Gebrauch zu machen, würden in Preußen bei 10 Millionen Altwohnungen min­destens 1 Mill. neue Wohnungen geschaffen werden, d. h, die Wohnungsnot würde mit einem Schlage behoben sein, es würden sogar mehr Wohnungen vorhanden sein al, wir be­nötigten. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß die über­große Mehrzahl der Hausbesitzer nicht in der Lag. sein wird, die Geldmittel für die Schaffung neuer Wohnungen aufzubringen. Doch auch wenn nur ein Zehntel der Haus­besitzer von der Möglichkeit Gebrauch machen, sind 100 000 Wohnungen geschaffen und 100 000 Wohnungssuchenden würde geholfen sein!

b) die Kommunalaufsichtsbehörden anzuweisen, daß sie Wertzuwachssteuerverordnungen nur genehmigen, wenn sie die Bestimmung enthält, daß eine Wertzuwachssteuer nicht erhoben werden darf, wenn es sich um den ersten Verkauf eines Neubaues handelt und der Verkauf inner­halb von 10 Jahren nach Fertigstellung erfolgt; c) die Gemeinden anzuhalten,

aa) Baupläge zu angemessenen Preisen herzugeben, bb) Anliegerbeiträge für Neubauten an fertigen Straßen nicht mit 100 Prozent aufzuwerten, sondern lediglich in Höhe der 12½ prozentigen Auswertung ihre Kom­munalanleihen zuzüglich einer angemessenen Ver­zinsung,

cc) dahin zu wirken, daß, um neue Straßenanlagen zu sparen, nach Möglichkeit zunächst die Baulücken an den fertigen Straßen bebaut werden.

5. Zur Senkung der Grundstücslasten sind a) die Neubauten für 10 Jahre von der staatlichen Grund­vermögenssteuer zu befreien, für weitere 10 Jahre ist von den Neubauten nur die halbe Steuer zu erheben, b) die Gemeinden anzuhalten, daß sie

3. Durch den Abbau des Systems der Hauszinssteuerhypotheken soll erreicht werden, daß ein weit größere Zahl von Neu­bauten finanziert werden kann. Bei dem heutigen System der Hergabe von Hauszinssteuerhypotheken können aus den 500 Millionen, die für den Wohnungsbau. zur Verfügung stehen, 100 000 Bauvorhaben eine Hypothek von 5000 M er­halten. Würden 80 Millionen verwendet werden zur Zins­sentung der auf rund 10 000 M pro Wohnung zu veran= schlagenden Baukosten von etwa 9 Prozent auf 4 Prozent, so würde für rd. 160 000 Wohnungen ein erträglicher Zins­fuß geschaffen und weitere 80 000 Wohnungen würden mit Hauszinssteuerhypotheken bedacht, d. h. rd. 240 000 Wohnun­gen finanziert werden. Im zweiten Baujahr würden, weil weitere 80 Millionen zur Zinssenkung benötigt werden, 225 000 Wohnungen finanziert werden können. Durch diese und die unter 1 und 2 aufgeführten Maßnahmen würde die Wohnungsnot in wenigen Jahren systematisch beseitigt werden. Dem Einwand, die Baugelder werden nicht zu be= schaffen sein, darf entgegengehalten werden, daß schon manche Gelder dem Wohnungsbau zufließen werden, wenn Ver­trauen und Rentabilität hergestellt sind und ein Anreiz durch steuerliche Maßnahmen gegeben wird; die fehlenden Gelder werden durch Anleihen usw. aufgebracht werden fönnen. Ebensowenig stichhaltig ist der weitere Einwand, dem Reich, bez, Staat würden die Hauszinssteuergelder ver­loren gehen, wenn er sie als verlorene 3inszuschüsse her­geben würde. Doch, wer besitzt den Optimismus, zu glau­ben, daß bei dem System, wie heute die Hauszinssteuer­hypotheken vergeben werden, diese Gelder jemals zurück­fließen werden? Auch sie werden zum weitüberwiegenden Teil als verloren betrachtet werden müssen.

aa) auf die Grunderwerbsteuer verzichten, wenn die Be­bauung eines zur Bebauung erworbenen Bauplages innerhalb eines Jahres in Angriff genommen wird; bb) auf die Zuschläge zur Grundvermögenssteuer bei Neubauten für die ersten 10 Jahre verzichten und für weitere 10 Jahre nur die halbe Steuer erheben; c) auf die Reichsregierung einzuwirken, daß sie bei Neu­bauten für die ersten 10 Jahre verzichtet aa) auf die Reichsvermögenssteuer, bb) auf die Reichseinkommensteuer,

4. Um die Rentabilität der Neubauten herzustellen, ist neben der Zinssenkung- darauf bedacht zu nehmen, die Baukosten und die laufenden Grundstückslasten durch die im Antrag aufgeführten Maßnahmen weitmöglichst zu senken.

Nicht zu verkennen ist, daß es manchem wer fallen wird, sich zu den im Antrage vertretenen sedanken durch­zuringen. Doch das völlige Fiasko des staatssozialistischen Gedankens zwingt zu einer grundlegenden Aenderung, die aus volkswirtschaftlichen und bevölkerungspolitischen Grün­den baldigst in Angriff genommen werden muß.

Um die Handwerksnovelle.

Das Reichskabinett trat am 9. Juli unter dem Vorsitz des Reichskanzlers Müller in der Reichskanzlei zu einer Sigung zusammen, worin das Kabinett seinen Arbeitsplan auf Grund der Regierungserklärung festlegte. Die Gesetzentwürfe, die be­reits in der Regierungserklärung angekündigt waren, betr. den Reichswirtschaftsrat, die Handwerksnovelle, das Berufsausbil­dungsgesetz und das Schankstättengesetz, wurden vom Reichs­tabinett verabschiedet.