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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdlendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
41. Jahrg.
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Politische Tagesschau.
Ausstralien hat der deutschen Regierung das Tafelsilber der bei den Falklandinseln gesunkenen Schlachtschiffe ,, Scharnhorst" und ,, Leipzig" zurückgegeben.
Bolen marschiert in der Welt mit seinen Militärausgaben im Verhältnis zum Gesamtbudget an der Spitze. Dieselben betragen 30 Prozent desselben.
Japan verstärkt seine Truppen in China trotz des Protestes der chinesischen- nationalistischen Regierung um weitere 5000 Mann.
Frankreichs Außenminister, Briand, ist ernstlich mit hohem Fieber erkrankt.
Das Washingtoner Marineamt hat für den Bau zweier lenkbarer Luftschiffe eine Ausschreibung erlassen. Für den Bau dieser Schiffe sollen 8 Millionen Dollar ausgegeben werden.
Zu den kommenden Wahlen.
9000 Parlamentsfandidaten.
Berlin. Die Kandidatenausstellungen der Parteien sind noch nicht vollendet. Aber es ist heute schon sicher, daß die Wahlvorschläge und die Zahl der Kandidaturen erheblich größer sein wird als bei der letzten Wahl. Man kann schon jetzt feststellen, daß am 20. Mai rund 9000 deutsche Kandidaten für den Reichstag und die einzelnen Länderparlamente kandidieren
Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M
Samstag, den 21. April 1928
eine klassenmäßige Bindung innerhalb einer besonderen Partei. Sollten tatsächlich neue Parteien auf berufsständischer Grundlage einige Vertreter in die Parlamente entsenden, so wird deren Tätigkeit unfruchtbar bleiben, da sie niemals einen ausschlaggebenden Einfluß erreichen können und ihr parteimäßiger Aufbau auf einer Verkennung des Wesens des politisch- parlamentarischen Systems beruht. Die Spitzenverbände des Handwerks halten daher an den Jenaer Beschlüssen aus dem Jahre 1920 fest, die eindringlich vor Versuchen zur Bildung einer selb= ständigen politischen Handwerkerpartei warnen. Will das Handwerk eine bessere Berücksichtigung seiner Interessen erreichen, so wird das nur möglich sein durch Anschluß an die bestehenden Parteien, die sich Schutz und Förderung des Handwerks zu eigen machen. Nur engste Mitarbeit in deren Reihen wird eine bes= sere Wahrung handwerkerlicher Belange ermöglichen. Von die= sen Parteien darf allerdings erwartet werden, daß sie sich für die berechtigten Forderungen des Handwerks einsetzen. Sie vereiteln dadurch am besten die Bestrebungen, die auf die Aufstel= lung besonderer Handwerkerlisten hinzielen.
Der 1. Mai in Hessen.
Das hessische Gesamtministerium gibt bekannt: Wegen Gewährung von Dienstbefreiungen am 1. Mai 1928 wird auf das Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 8. Dezember 1926 verwiesen. Es verbleibt also auch weiterhin bei der bisherigen Regelung.
( Gießener Tageblatt)
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Nummer 33
Der Reichswirtschaftsrat zum Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes. Sonntagsruhe und Ladenschluß.
Der Sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschaftsrats hat sich in seinen letzten Sitzungen mit dem Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes beschäftigt und hierzu sein drittes Teilgutachten erstattet, aus dem wir nachstehend die für das Handwerk wichtigsten Bestimmungen herausgreifen.
Hinsichtlich der Vorschriften über Sonntagsruhe dürfen an Sonn- und Festtagen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, soweit sie in dem 4. Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes ausdrücklich vorgesehen sind. Bei Ausnahmen kraft Verordnung oder Verfügung hat der Reichswirtschaftsrat bei Arbeiten, deren Vornahme an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, die Anhörung der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Erlaß der entsprechenden Bestimmungen durch den Reichsarbeitsminister gefordert.
Zum
§ 30 des Entwurfs, der die Betriebsruhe in Bedürfnisgewerben regelt, wurde ein Antrag angenommen, wonach für das Friseurgewerbe die Zulassung von Ausnahmen in Städten mit weniger als 5 000 Einwohnern sich auf längstens 4 Vormittags= stunden an den Sonntagen, für Städte mit mehr als 5000 Einwohnern nur auf die ersten Tage der hohen Feste und auf läng= stens 4 Vormittagsstunden erstrecken darf. Das gleiche soll für die Friseure in Bahnhöfen, Hotels und anderen Gaststätten
werden. Bei der letzten Reichstagswahl waren 4500 Kandiaten Köhl will auch wieder nach Deutschland fliegen. gelten. Für Verkaufsstellen auf den Bahnhöfen der Eisenbah
aufgestellt. Damals waren 25 Reichswahlvorschläge vorhanden. Diesmal werden es mehr sein, weil noch einige neue Parteien dazu gekommen sind. In Preußen kandidieren diesmal etwa 2300 Bewerber. Bekanntlich werden am 20. Mai in Bayern, Württemberg, Anhalt und Oldenburg auch Wahlen vollzogen, so daß noch eine Zahl von 900 Bewerbern zu der obigen hinzutritt. Natürlich ist von diesen Kandidaturen die größte Anzahl Fehlkandidaturen. Immerhin sind die Ziffern beachtlich.
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Wahlvorschläge
der Evangelischen Volksgemeinschaft.
Wahlvorschlag im Wahlkreis 33( Hessen- Darmstadt):
1. Ernst Weidner, Pfarrer, Ober- Lais,
2. Heinrich Seyfried, Kaufmann, Frankfurt a. M., Röder= bergweg 6,
3. Wilhelm Greb, Lehrer, Weisenau, Viktoriastraße 9,
4. Bernhard Dietrich XII., Glasermeister, Groß- Zimmern,
5. Thomas Stod, Landwirt und Bürgermeister, Blizenrod, 6. Ferdinand Heßler, Oberrangiermeister, Bad Nauheim, Frankfurterstraße 2,
7. Georg Jakob Weihrich, Metallarbeiter, Mainz- Kastel, Zehnthofstraße 26,
8. Heinrich Proescher, St pienrat, Mainz, Diethe Isenburgstraße 11,
9. Jakob Stein, Untererheber, Wald- Michelbach,
10. Heinr. Her m, Bädermeister, Mainz, Bebelring 20, 11. Karl August Veller, Pfarrer, Brezenheim,
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12. Edwin Hamburger, Schriftleiter, Staden( Oberhessen).
Reichsliste:
1. Ernst Weidner, Pfarrer, Ober- Lais,
2. Heinrich Seyfried, Kaufmann, Frankfurt a. M., Röderbergweg 6,
3. Wilhelm Greb, Lehrer, Weisenau, Viktoriastraße 9,
4. Dr. phil. Faber, Leipzig, Schreberstraße 3.
Das Handwerk
und die kommenden Wahlen.
Bom Reichsverband des deutschen Handwerks. Angesichts der bevorstehenden Wahlen machen sich im Handvert erneut Bestrebungen geltend, die durch die Aufstellung besonderer Handwerkerlisten eine bessere Berücksichtigung des Berufsstandes durchsetzen wollen. Zum Teil sollen diese Wünsche dadurch Erfüllung finden, daß sich die örtlichen Berufsorganisationen des Handwerks zu Arbeitsgemeinschaften in Form loser Kartelle zusammenschließen, um so die Grundlage für die eigene Partei abzugeben. Der Reichsverband des deutschen 5andwerks und der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammerlag als die maßgebenden Spikenorganisationen des gesamten Berufsstandes lehnen diese Verquidung berufsständischer Interessenvertretung mit politischen Bestrebungen ab, da jede Verbindung mit solchen Zielen die unabhängige, freie Willensbildung in den Spitzenverbänden wie auch die entsprechend notwendige freie Vertretung der Interessen gefährden und die berufsständische Geschlossenheit des Handwerks zerschlagen müßte.
Grundsätzlich nehmen die Spitzenverbände des Handwerks auch gegenüber den Plänen zur Gründung besonderer Handwerkerparteien eine ablehnende Stellung ein. Es ist durchaus nicht notwendig, vor neuen Wahlen die Gründung neuer Parteien zu betreiben, die letzten Endes wegen der damit verbundenen 3ersplitterung lediglich zu einer Schädigung und Schwächung des Bürgertums führen. Die Schicksalsverbundenheit des Handwerks mit den anderen Berufsständen verbietet
Newyork. Nach Depeschen der Canadian Preß aus Lake St. Agnes erklärte Köhl: ,, Sobald unser Flugzeug ausgebessert ist, fliegen wir nach Newyork, wie zuerst beabsichtigt war. Danach hoffen wir, den Flug von Newyork nach unserem Heimatland ausführen zu können.
Fikmaurice lobt die„ Bremen".
Murray Bay. Jm Verlaufe eines Presseinterviews fagte Major Fizmaurice, die„ Bremen" sei das beste Flugzeug, das er je kennen gelernt habe. Er erklärt: Der Motor funktionierte die ganze Zeit vorzüglich. Das Flugzeug schwebte durch jede Sturmböe wie ein großer Vogel. Ich habe niemals eine Maschine gekannt, die der Kontrolle des Flugzeugführers so gut gehorchte, und die alle Arten von atmosphärischen Veränderungen mit so geringen Störungen überstand.
Die Lehren aus dem Bremen Flug. Newyork. Kommandeur Fitzmaurice gelangt in der Beschreibung, die er über die Ergebnisse der Ozeanflieger veröffentlicht, zu folgenden Lehren:
1. Es sei für Ozeanflieger unerläßlich, Radiogeräte mitzunehmen, um bei der Annäherung an Neufundland Peilungen vorzunehmen;
2. es müsse der Abflug aller Ost- West- Flieger so eingerichtet werden, daß sie Neufundland bei der kommenden Dämmerung erreichen, da die Gefahr bei einer Ankunft in der Nacht dort zu groß sei;
3. es müsse für Ozeanflieger noch ein besonderer Kompaß konstruiert werden, da die im Innern Labradors gelegenen großen Erzlager die normalen Kompasse wertlos machten; und 4. kein Flugzeug dürfe einen Ozeanflug ohne Paraffinüberzug über die Flügel unternehmen, weil Paraffin allein Schutz gegen Eisbildung auf den Flügeln gewährt.
Die Zusammensetzung des Ausschusses für Reichsreform.
Am 4. Mai tritt bekanntlich der Ausschuß für Verfassungsund Verwaltungsreform zusammen. Den Vorsitz im Ausschuß wird, der Reichskanzler Dr. Marr übernehmen. Als Ausschußmitglieder sind von der Reichsregierung berufen worden: Vizekanzler und Reichsjustizminister Hergt, Reichsinnenminister von Keudell, Reichsfinanzminister Dr. Köhler, Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius, Reichspostminister Schätzel, Geheimer Justizrat Professor Dr. Anschütz, Geheimer Justizrat Professor Triepel, Dr. Brüning, Staatssekretär a. D. Dr. Busch, Reichswirtschaftsminister a. D. Dr. Hamm und Professor Dr. Nawiasty.
Von den Landesregierungen wurden folgende Mitglieder entsandt: Für Preußen Ministerialdirektor Dr. Brecht, für Bayern Ministerpräsident Held, für Sachsen Ministerpräsident Heldt, für Württemberg: Staatspräsident Bazille, für Baden Staatspräsident Remmele, für Thüringen Dr. Leutheusser, für Hessen Staatspräsident Adelung, für Hamburg Bürgermeister Dr. Petersen und für Anhalt Ministerpräsident Deist.
Ein Erdbeben in Bulgarien.
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Mehr als 100 Tote. Biele Häuser zerstört. Am Mittwoch wurde Bulgarien von teilweise recht heftigen Erdbebenstößen heimgesucht. Das Erdbeben wiederholte sich am Donnerstag. Am schwersten hat die Stadt Philippopel und deren Umgegend zu leiden gehabt. Allein in zwei Stadtteilen sind 1030 Häuser völlig zerstört. Viele in der Umgegen gelegene Ortschaften sind derart heimgesucht worden, daß kaum noch ein Haus aus den Trümmern hervorragt. Es sind bisher mehr als hundert Tote festgestellt worden.
nen innerhalb der Sperre wurde in Ergänzung des§ 31 des Entwurfs vorgesehen, daß Verkaufszeiten an Sonn- und Festtagen nur für unmittelbaren Reisebedarf zugelassen werden dürfen. Verkaufsstellen außerhalb der Sperre und Verkaufsstellen auf Bahnsteigen der Stadt-, Ring- und Vorortbahnen, der Untergrundbahnen usw. unterliegen den für die örtlichen offenen Der unmittelbare Verkaufsstellen geltenden Bestimmungen. Reisebedarf für diesen Verkauf umfaßt lediglich Speisen, Getränke, Obst, Tabakwaren, Schokolade, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Toilette- Artikel in kleinen Mengen.
Für die Herstellung von Bäcker- und Konditoreiwaren wurde zu§ 33 beschlossen, daß an Sonn- und Festtagen jede gewerbliche Beschäftigung, entsprechend dem§ 6 der bisherigen Bäckerei- Verordnung, zu verbieten ist. Zugestimmt wurde den vorgesehenen Bestimmungen, wonach zulässig sind die Herstellung leichtverderblicher Konditorwaren während eines ununterbrochenen Zeitraums von höchstens 2 Stunden, jedoch nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus, ebenso auch Vorarbeiten während eines ununterbrochenen Zeitraums von höchstens einer Stunde, die zur Wiederaufnahme der regelmäßigen Arbeit am folgenden Werktage notwendig sind, schließlich auch noch Arbeiten ohne zeitliche Begrenzung, die in Notfällen zur Verhütung oder Beseitigung einer ernstlichen Gefährdung des Unternehmens oder des von ihm zu versorgenden Personenkreises unabweisbar sind. Für die vorgesehenen Bestimmungen, wonach der Reichsarbeitsminister mit Zustimmung des Reichs= rats bestimmen kann, inwieweit Arbeiten und Waren unter die Ausnahmevorschriften fallen, wurde die Anhörung der wirtschaftlichen Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beschluß erhoben.
Das Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Sonn- und Festtagen nach§ 35 des Entwurfs wurde nach Beschluß des Sozialpolitischen Ausschusses auf Arbeitnehmer bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt.
Den vorgesehenen Bestimmungen über Ladenschluß an Werktagen, wonach offene Verkaufsstellen an Werktagen nur in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends für den ge= schäftlichen Verkehr geöffnet sein dürfen, wurde Zustimmung gegeben. Die nach Schluß der Verkaufszeit zugelassene Bedienungszeit für bereits anwesende Kunden wurde von 20 auf 30 Minuten erweitert. Die Zulassung für den Verkauf von Le= bensmitteln wurde auf 6 Uhr morgens festgesetzt. Offene Ver= taufsstellen, in denen auch Bäder- und Konditorwaren verkauft werden, sollen jedoch nicht vor 7 Uhr morgens geöffnet werden. Als Ladenschluß für Verkaufsstellen am Weihnachtsheiligabend wurde nachmittags 6 Uhr verlangt. Beim§ 41 ,, Austragen von Waren und Verkauf außerhalb fester Betriebsstätten" wurden die von der Landesbehörde zu gestattenden Ausnahmen auf den für den örtlichen ansässigen Einzelhandel zugelassenen Umfang begrenzt.
Keudell und die roten Frontkämpfer.
Vor einigen Tagen erließ der Reichsinnenminister, um die ruhige Durchführung der Wahlen zu gewährleisten, ein Verbot des Roten Frontkämpferbundes. Dieses Verbot kann durch die Länder für ihren Bereich bestätigt werden, oder es bleibt diesen freigestellt, im anderen Falle den Staatsgerichtshof anzurufen.
Insgesamt haben letzteres jetzt 12 Länderregierungen getan und zwar Anhalt, Baden, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hessen, Lübeck, Mecklenburg- Schwerin, Mecklenburg- Streliz, Oldenburg, Preußen und Sachsen. Württemberg wird voraussichtlich nicht den Staatsgerichtshof anrufen, aber auch kein Verbot des Roten Frontkämpferbundes erlassen. Der württembergische Innenminister Dr. Bolz steht auf dem Standpunkt, daß die staatlichen Machtmittel zur Sicherung der Ordnung ausreichen.


