Einzelbild herunterladen

aft.

Nr. 32.

en Waldlauf ustragung er heid, die zwei­e des Weges orsprung, von 38: 18,6 Min. feldorf 39:05 den vor Bit­Jugend Düren aul- Siegen in

fernfahrt um

nem denkbar egter Stunde

зг

hrt untersagt ometer lange Strede war dreimal 3- Fahrer, die Std., 2. Hof Effing- Essen,

, 2. Müller­

Sonntag ein inden. Die ge der Ren­nicht fest.

m. wurde bei

nforderungen

te B. Wolfe Sei den Ama­Berlin.

r erfolgreich. 400- Meter­erfahren mit

in Gießen.

ERT CH!

BEI

ING.

D

FALL

.

SAG

1.

MILIONEN

Nordanlage 31

Reden,

tens an

ſee.

ccce

raucht Stunde,

en ganzen

müssen!

mart

üh­

an:

chs,

änzt

den!

Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

-

Politische Tagesschau.

Ausstralien hat der deutschen Regierung das Tafelsilber der bei den Falklandinseln gesunkenen Schlachtschiffe ,, Scharnhorst" und ,, Leipzig" zurückgegeben.

Bolen marschiert in der Welt mit seinen Militärausgaben im Verhältnis zum Gesamtbudget an der Spitze. Dieselben betragen 30 Prozent desselben.

Japan verstärkt seine Truppen in China trotz des Pro­testes der chinesischen- nationalistischen Regierung um weitere 5000 Mann.

Frankreichs Außenminister, Briand, ist ernstlich mit hohem Fieber erkrankt.

Das Washingtoner Marineamt hat für den Bau zweier lenkbarer Luftschiffe eine Ausschreibung erlassen. Für den Bau dieser Schiffe sollen 8 Millionen Dollar ausgegeben werden.

Zu den kommenden Wahlen.

9000 Parlamentsfandidaten.

Berlin. Die Kandidatenausstellungen der Parteien sind noch nicht vollendet. Aber es ist heute schon sicher, daß die Wahlvorschläge und die Zahl der Kandidaturen erheblich grö­ßer sein wird als bei der letzten Wahl. Man kann schon jetzt feststellen, daß am 20. Mai rund 9000 deutsche Kandidaten für den Reichstag und die einzelnen Länderparlamente kandidieren

Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 21. April 1928

eine klassenmäßige Bindung innerhalb einer besonderen Partei. Sollten tatsächlich neue Parteien auf berufsständischer Grund­lage einige Vertreter in die Parlamente entsenden, so wird deren Tätigkeit unfruchtbar bleiben, da sie niemals einen aus­schlaggebenden Einfluß erreichen können und ihr parteimäßiger Aufbau auf einer Verkennung des Wesens des politisch- parla­mentarischen Systems beruht. Die Spitzenverbände des Hand­werks halten daher an den Jenaer Beschlüssen aus dem Jahre 1920 fest, die eindringlich vor Versuchen zur Bildung einer selb= ständigen politischen Handwerkerpartei warnen. Will das Hand­werk eine bessere Berücksichtigung seiner Interessen erreichen, so wird das nur möglich sein durch Anschluß an die bestehenden Parteien, die sich Schutz und Förderung des Handwerks zu eigen machen. Nur engste Mitarbeit in deren Reihen wird eine bes= sere Wahrung handwerkerlicher Belange ermöglichen. Von die= sen Parteien darf allerdings erwartet werden, daß sie sich für die berechtigten Forderungen des Handwerks einsetzen. Sie ver­eiteln dadurch am besten die Bestrebungen, die auf die Aufstel= lung besonderer Handwerkerlisten hinzielen.

Der 1. Mai in Hessen.

Das hessische Gesamtministerium gibt bekannt: Wegen Ge­währung von Dienstbefreiungen am 1. Mai 1928 wird auf das Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 8. Dezember 1926 verwiesen. Es verbleibt also auch weiterhin bei der bisherigen Regelung.

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platz­Dorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 33

Der Reichswirtschaftsrat zum Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes. Sonntagsruhe und Ladenschluß.

Der Sozialpolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirt­schaftsrats hat sich in seinen letzten Sitzungen mit dem Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes beschäftigt und hierzu sein drittes Teilgutachten erstattet, aus dem wir nachstehend die für das Handwerk wichtigsten Bestimmungen herausgreifen.

Hinsichtlich der Vorschriften über Sonntagsruhe dürfen an Sonn- und Festtagen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. Ausnahmen sind nur zulässig, soweit sie in dem 4. Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes ausdrücklich vorgesehen sind. Bei Aus­nahmen kraft Verordnung oder Verfügung hat der Reichswirt­schaftsrat bei Arbeiten, deren Vornahme an Sonn- und Fest­tagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen beson­ders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, die Anhörung der wirtschaftlichen Vereinigungen der Ar­beitgeber und Arbeitnehmer vor Erlaß der entsprechenden Be­stimmungen durch den Reichsarbeitsminister gefordert.

Zum

§ 30 des Entwurfs, der die Betriebsruhe in Bedürfnisgewerben regelt, wurde ein Antrag angenommen, wonach für das Fri­seurgewerbe die Zulassung von Ausnahmen in Städten mit we­niger als 5 000 Einwohnern sich auf längstens 4 Vormittags= stunden an den Sonntagen, für Städte mit mehr als 5000 Ein­wohnern nur auf die ersten Tage der hohen Feste und auf läng= stens 4 Vormittagsstunden erstrecken darf. Das gleiche soll für die Friseure in Bahnhöfen, Hotels und anderen Gaststätten

werden. Bei der letzten Reichstagswahl waren 4500 Kandiaten Köhl will auch wieder nach Deutschland fliegen. gelten. Für Verkaufsstellen auf den Bahnhöfen der Eisenbah­

aufgestellt. Damals waren 25 Reichswahlvorschläge vorhan­den. Diesmal werden es mehr sein, weil noch einige neue Par­teien dazu gekommen sind. In Preußen kandidieren diesmal etwa 2300 Bewerber. Bekanntlich werden am 20. Mai in Bayern, Württemberg, Anhalt und Oldenburg auch Wahlen vollzogen, so daß noch eine Zahl von 900 Bewerbern zu der obigen hinzutritt. Natürlich ist von diesen Kandidaturen die größte Anzahl Fehlkandidaturen. Immerhin sind die Ziffern beachtlich.

*

Wahlvorschläge

der Evangelischen Volksgemeinschaft.

Wahlvorschlag im Wahlkreis 33( Hessen- Darmstadt):

1. Ernst Weidner, Pfarrer, Ober- Lais,

2. Heinrich Seyfried, Kaufmann, Frankfurt a. M., Röder= bergweg 6,

3. Wilhelm Greb, Lehrer, Weisenau, Viktoriastraße 9,

4. Bernhard Dietrich XII., Glasermeister, Groß- Zimmern,

5. Thomas Stod, Landwirt und Bürgermeister, Blizenrod, 6. Ferdinand Heßler, Oberrangiermeister, Bad Nauheim, Frankfurterstraße 2,

7. Georg Jakob Weihrich, Metallarbeiter, Mainz- Kastel, Zehnthofstraße 26,

8. Heinrich Proescher, St pienrat, Mainz, Diethe Isenburgstraße 11,

9. Jakob Stein, Untererheber, Wald- Michelbach,

10. Heinr. Her m, Bädermeister, Mainz, Bebelring 20, 11. Karl August Veller, Pfarrer, Brezenheim,

Don

12. Edwin Hamburger, Schriftleiter, Staden( Oberhessen).

Reichsliste:

1. Ernst Weidner, Pfarrer, Ober- Lais,

2. Heinrich Seyfried, Kaufmann, Frankfurt a. M., Röder­bergweg 6,

3. Wilhelm Greb, Lehrer, Weisenau, Viktoriastraße 9,

4. Dr. phil. Faber, Leipzig, Schreberstraße 3.

Das Handwerk

und die kommenden Wahlen.

Bom Reichsverband des deutschen Handwerks. Angesichts der bevorstehenden Wahlen machen sich im Hand­vert erneut Bestrebungen geltend, die durch die Aufstellung besonderer Handwerkerlisten eine bessere Berücksichtigung des Be­rufsstandes durchsetzen wollen. Zum Teil sollen diese Wünsche dadurch Erfüllung finden, daß sich die örtlichen Berufsorgani­sationen des Handwerks zu Arbeitsgemeinschaften in Form loser Kartelle zusammenschließen, um so die Grundlage für die eigene Partei abzugeben. Der Reichsverband des deutschen 5andwerks und der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammer­lag als die maßgebenden Spikenorganisationen des gesamten Berufsstandes lehnen diese Verquidung berufsständischer Inter­essenvertretung mit politischen Bestrebungen ab, da jede Ver­bindung mit solchen Zielen die unabhängige, freie Willensbil­dung in den Spitzenverbänden wie auch die entsprechend not­wendige freie Vertretung der Interessen gefährden und die be­rufsständische Geschlossenheit des Handwerks zerschlagen müßte.

Grundsätzlich nehmen die Spitzenverbände des Handwerks auch gegenüber den Plänen zur Gründung besonderer Hand­werkerparteien eine ablehnende Stellung ein. Es ist durchaus nicht notwendig, vor neuen Wahlen die Gründung neuer Par­teien zu betreiben, die letzten Endes wegen der damit verbun­denen 3ersplitterung lediglich zu einer Schädigung und Schwächung des Bürgertums führen. Die Schicksalsverbunden­heit des Handwerks mit den anderen Berufsständen verbietet

Newyork. Nach Depeschen der Canadian Preß aus Lake St. Agnes erklärte Köhl: ,, Sobald unser Flugzeug ausgebessert ist, fliegen wir nach Newyork, wie zuerst beabsichtigt war. Da­nach hoffen wir, den Flug von Newyork nach unserem Heimat­land ausführen zu können.

Fikmaurice lobt die Bremen".

Murray Bay. Jm Verlaufe eines Presseinterviews fagte Major Fizmaurice, die Bremen" sei das beste Flugzeug, das er je kennen gelernt habe. Er erklärt: Der Motor funktionierte die ganze Zeit vorzüglich. Das Flugzeug schwebte durch jede Sturmböe wie ein großer Vogel. Ich habe niemals eine Ma­schine gekannt, die der Kontrolle des Flugzeugführers so gut gehorchte, und die alle Arten von atmosphärischen Veränderun­gen mit so geringen Störungen überstand.

Die Lehren aus dem Bremen Flug. Newyork. Kommandeur Fitzmaurice gelangt in der Be­schreibung, die er über die Ergebnisse der Ozeanflieger ver­öffentlicht, zu folgenden Lehren:

1. Es sei für Ozeanflieger unerläßlich, Radiogeräte mitzu­nehmen, um bei der Annäherung an Neufundland Peilungen vorzunehmen;

2. es müsse der Abflug aller Ost- West- Flieger so eingerichtet werden, daß sie Neufundland bei der kommenden Dämmerung erreichen, da die Gefahr bei einer Ankunft in der Nacht dort zu groß sei;

3. es müsse für Ozeanflieger noch ein besonderer Kompaß konstruiert werden, da die im Innern Labradors gelegenen großen Erzlager die normalen Kompasse wertlos machten; und 4. kein Flugzeug dürfe einen Ozeanflug ohne Paraffin­überzug über die Flügel unternehmen, weil Paraffin allein Schutz gegen Eisbildung auf den Flügeln gewährt.

Die Zusammensetzung des Ausschusses für Reichsreform.

Am 4. Mai tritt bekanntlich der Ausschuß für Verfassungs­und Verwaltungsreform zusammen. Den Vorsitz im Ausschuß wird, der Reichskanzler Dr. Marr übernehmen. Als Ausschuß­mitglieder sind von der Reichsregierung berufen worden: Vize­kanzler und Reichsjustizminister Hergt, Reichsinnenminister von Keudell, Reichsfinanzminister Dr. Köhler, Reichswirtschafts­minister Dr. Curtius, Reichspostminister Schätzel, Geheimer Ju­stizrat Professor Dr. Anschütz, Geheimer Justizrat Professor Trie­pel, Dr. Brüning, Staatssekretär a. D. Dr. Busch, Reichswirt­schaftsminister a. D. Dr. Hamm und Professor Dr. Nawiasty.

Von den Landesregierungen wurden folgende Mitglieder entsandt: Für Preußen Ministerialdirektor Dr. Brecht, für Bayern Ministerpräsident Held, für Sachsen Ministerpräsident Heldt, für Württemberg: Staatspräsident Bazille, für Baden Staatspräsident Remmele, für Thüringen Dr. Leutheusser, für Hessen Staatspräsident Adelung, für Hamburg Bürgermeister Dr. Petersen und für Anhalt Ministerpräsident Deist.

Ein Erdbeben in Bulgarien.

-

Mehr als 100 Tote. Biele Häuser zerstört. Am Mittwoch wurde Bulgarien von teilweise recht heftigen Erdbebenstößen heimgesucht. Das Erdbeben wiederholte sich am Donnerstag. Am schwersten hat die Stadt Philippopel und deren Umgegend zu leiden gehabt. Allein in zwei Stadtteilen sind 1030 Häuser völlig zerstört. Viele in der Umgegen gelegene Ort­schaften sind derart heimgesucht worden, daß kaum noch ein Haus aus den Trümmern hervorragt. Es sind bisher mehr als hun­dert Tote festgestellt worden.

nen innerhalb der Sperre wurde in Ergänzung des§ 31 des Entwurfs vorgesehen, daß Verkaufszeiten an Sonn- und Fest­tagen nur für unmittelbaren Reisebedarf zugelassen werden dür­fen. Verkaufsstellen außerhalb der Sperre und Verkaufsstellen auf Bahnsteigen der Stadt-, Ring- und Vorortbahnen, der Un­tergrundbahnen usw. unterliegen den für die örtlichen offenen Der unmittelbare Verkaufsstellen geltenden Bestimmungen. Reisebedarf für diesen Verkauf umfaßt lediglich Speisen, Ge­tränke, Obst, Tabakwaren, Schokolade, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Toilette- Artikel in kleinen Mengen.

Für die Herstellung von Bäcker- und Konditoreiwaren wurde zu§ 33 beschlossen, daß an Sonn- und Festtagen jede ge­werbliche Beschäftigung, entsprechend dem§ 6 der bisherigen Bäckerei- Verordnung, zu verbieten ist. Zugestimmt wurde den vorgesehenen Bestimmungen, wonach zulässig sind die Herstell­ung leichtverderblicher Konditorwaren während eines unun­terbrochenen Zeitraums von höchstens 2 Stunden, jedoch nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus, ebenso auch Vorarbeiten wäh­rend eines ununterbrochenen Zeitraums von höchstens einer Stunde, die zur Wiederaufnahme der regelmäßigen Arbeit am folgenden Werktage notwendig sind, schließlich auch noch Ar­beiten ohne zeitliche Begrenzung, die in Notfällen zur Ver­hütung oder Beseitigung einer ernstlichen Gefährdung des Un­ternehmens oder des von ihm zu versorgenden Personenkrei­ses unabweisbar sind. Für die vorgesehenen Bestimmungen, wonach der Reichsarbeitsminister mit Zustimmung des Reichs= rats bestimmen kann, inwieweit Arbeiten und Waren unter die Ausnahmevorschriften fallen, wurde die Anhörung der wirt­schaftlichen Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Beschluß erhoben.

Das Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Sonn- und Festtagen nach§ 35 des Entwurfs wurde nach Beschluß des So­zialpolitischen Ausschusses auf Arbeitnehmer bis zum 18. Le­bensjahr ausgedehnt.

Den vorgesehenen Bestimmungen über Ladenschluß an Werktagen, wonach offene Verkaufsstellen an Werktagen nur in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends für den ge= schäftlichen Verkehr geöffnet sein dürfen, wurde Zustimmung gegeben. Die nach Schluß der Verkaufszeit zugelassene Bedien­ungszeit für bereits anwesende Kunden wurde von 20 auf 30 Minuten erweitert. Die Zulassung für den Verkauf von Le= bensmitteln wurde auf 6 Uhr morgens festgesetzt. Offene Ver= taufsstellen, in denen auch Bäder- und Konditorwaren ver­kauft werden, sollen jedoch nicht vor 7 Uhr morgens geöffnet werden. Als Ladenschluß für Verkaufsstellen am Weihnachts­heiligabend wurde nachmittags 6 Uhr verlangt. Beim§ 41 ,, Austragen von Waren und Verkauf außerhalb fester Betriebs­stätten" wurden die von der Landesbehörde zu gestattenden Ausnahmen auf den für den örtlichen ansässigen Einzelhandel zugelassenen Umfang begrenzt.

Keudell und die roten Frontkämpfer.

Vor einigen Tagen erließ der Reichsinnenminister, um die ruhige Durchführung der Wahlen zu gewährleisten, ein Verbot des Roten Frontkämpferbundes. Dieses Verbot kann durch die Länder für ihren Bereich bestätigt werden, oder es bleibt diesen freigestellt, im anderen Falle den Staatsgerichtshof anzurufen.

Insgesamt haben letzteres jetzt 12 Länderregierungen ge­tan und zwar Anhalt, Baden, Braunschweig, Bremen, Ham­burg, Hessen, Lübeck, Mecklenburg- Schwerin, Mecklenburg- Stre­liz, Oldenburg, Preußen und Sachsen. Württemberg wird vor­aussichtlich nicht den Staatsgerichtshof anrufen, aber auch kein Verbot des Roten Frontkämpferbundes erlassen. Der württem­bergische Innenminister Dr. Bolz steht auf dem Standpunkt, daß die staatlichen Machtmittel zur Sicherung der Ordnung ausreichen.