Nr. 89.
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Albin Klein
Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Für Aufbewahrung oder RüdJendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Redaktionsschluß früh 8 Uhr
41. Jahrg.
Bolitische Tagesschau.
Anläßlich des Kabinettswechsels in Thüringen und des Ausscheidens des bisherigen Staatsministers Dr. Leutheußer hat der Reichspräsident in einem persönlichen Schreiben sein aufrichtes Bedauern über das Ausscheiden Leutheußers aus seinen Aemtern ausgesprochen.
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Die demokratische Reichstagsfraktion hat einen Antrag eingebracht, der die Reichsregierung ersucht, in Ergänzung des Reichswahlgesezes einen Gesegentwurf vorzulegen, durch den den im Reich ansässigen Männern und Frauen österreichischer Staatsangehörigkeit das Wahlrecht verliehen wird. 6.8
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Die Zentrumsfraktion des Reichstages beschloß die Neuwahl des Fraktionsvorstandes bis nach dem Parteitag, der am 8. und 9. Dezember in Köln stattfindet, zurückzustellen. Sie soll aber jedenfalls noch vor Weihnachten stattfinden.
Berlin
Am Sonnabend wird die deutsche Delegation zu den deutsch- estnischen Handelsvertragsverhandlungen aus abreisen. Die Führung hat Legationsrat von Schack.
Die rumänische Presse begrüßt den Abschluß der deutschrumänischen Verhandlungen und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß eine Aera wirtschaftlichen Aufschwungs für Rumänien fol: gen werde.
Neue deutsch- russische Wirtschaftsverhandlungen beginnen am 26. November in Moskau.
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Coolidge hielt bei einer Waffenstillstandsfeier eine Rede über das Verhältnis Europas zu den Vereinigten Staaten, in der er betonte. Europa habe einen solchen Grad der finanziel= len Stabilität erreicht, daß es von Amerika teine Hilfe mehr zu erwarten habe, die über die strikte Geschäftsbasis hinausgehe.
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Hoover wird am Donnerstag seine Fahrt nach Südamerika antreten.
Beginnende Verständigung im Ruhrgebiet.
Der Urteilsspruch des Duisburger Arbeitsgerichts. Vom Duisburger Arbeitsgericht wurde im Tarifstreit der Metallindustrie der Gruppe Nordwest folgender Spruch verfündet:
Es wird festgestellt, daß ein Tarifvertrag auf Grund des für verbindlich erklärten Schiedsspruchs vom 30. Oktober 1928 nicht besteht.
Das Arbeitsgericht Duisburg hat also dem Antrage des Arbeitgeberverbandes, daß der Schiedsspruch vom 28. Oktober rechtsungültig sei, stattgegeben. Die drei Metallarbeiterverbände betrachten allerdings dieses Urteil als ein Fehlurteil und wollen den Rechtsweg bis zum Reichsarbeitsgericht durchjechten.
Trotzdem Verständigung!
Aus Bochum wird gemeldet: Tyotzdem der Duisburger Spruch vollkommen im Sinne der Arbeitgeber ausgefallen ist, erklären führende Industrielle, daß auf Unternehmerseite keinesfalls die Absicht besteht, die für sie günstig gewordene Situation zum Anlaß einer Verminderung ihrer Verständigungsbereitschaft zu nehmen. Es bestehe nunmehr die Möglichkeit, Parteiverhandlungen auf breitester Grundlage aufzunehmen.
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Reg- Präsident Bergmann
freiwilliger Schlichter.
Die Verhandlungen des Düsseldorfer Regierungspräsiden ten Bergemann, der die Initiative zur Beilegung des Eisenkonflikts ergriffen hat, haben Dienstag vormiitag mit den Arbeitgebern begonnen. Die Arbeitnehmer sind von dem Regierungspräsidenten für den Nachmittag geladen worden. Die Aussichten auf eine Verständigung werden im allgemeinen optimistisch beurteilt. Falls es zu einer Einigung kommen sollte, rechnet man mit einer Wiederingangsetzung der Betriebe zu Ende dieser Woche.
Das Siegerland
und die Stillegung an der Ruhr.
Dillenburg. In Siegen fanden Verhandlungen statt über den Stillegungsantrag, der vom Konzern der Vereinigten Stahlwerke für die im Siegerland und Nachbargebieten betroffenen Erzgruben gestellt ist. Betroffen würden von dieser Maßnahme etwa 6000 Arbeiter. An den Verhandlungen nahmen Vertreter des Stahlkonzerns, der Großeisenindustrie, der Regierungspräsident von Arnsberg und Vertreter der Gewerkchaften teil. Gesprochen wurde über die Möglichkeit der Ab
Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M
Mittwoch, den 14. November 1928
wendung einer Stillegung im Siegerlande. Seitens der Jn= dustrievertreter wurden die Gründe geltend gemacht, die zur Aussperrung mit kurzer Frist Veranlassung gegeben hatten. U. a. führten sie aus, daß auch dem Konzern der Vereinigten Etahlwerke durch die Aussperrung im Ruhrgebiet große Verluste entstehen, da die Einstellung einzelner Gruben etwa 30 000 Mart fosten würde.
Dem hielten die Vertreter der Gewerkschaften entgegen, daß bei der weitgehenden Beschäftigung der Belegschaften mit dieser Summe die Lohnbewegung bei den Erzgruben von etwa 200 Mann Belegschaft gedeckt werden könnte. Dadurch würde doch produktive Arbeit geleistet. Diese Darlegungen der Gewerkschaften fanden bei den Industrievertretern Zustimmung. Auch die übrigen Teilnehmer wandten sich an die Konzernvertreter und ersuchten sie, bei der Durchführung von Stillegungen das ohnehin schwer geschädigte Siegerländer Wirtschaftsgebiet möglichst zu schonen. Man sagte weitgehendstes Entgegenkommen zu.
Die Schicksalsfrage Deutschlands.
Rudolf Stahl, Direktor der Demag, Duisburg, weist in einem Aufsatz unter vorstehender Ueberschrift, in dem er die schwierige Lage der weiterverarbeitenden Industrie schildert, u. a. darauf hin, daß es sich bei dem Eisenkonflikt im Ruhrbezirk diesmal nicht allein um die Frage handle, ob die direkte Belastung aus der Lohnerhöhung die Existenz der Werke unmittelbar gefährde, sondern um die viel schwerwiegendere Frage, die in Wirklichkeit eine Schicksalsfrage ist, was in Deutschland werden soll, wenn die Gewerkschaften es mit Hilfe des staatlichen Schlichtungswesens fertig bringen, bei jedem Tarifablauf ohne Rücksicht auf die Konjunktur und insbesondere auf die Preis- und Lohnverhältnisse des Auslandes die Löhne heraufzuschrauben. Jede Preiserhöhung, die diese Mehrbelastung an Löhnen ausgleichen soll, finde ihre natürliche Grenze einmal in der Konsum- und Kapitalkraft des Inlandes und vor allem in den Konkurrenzpreisen des Auslandes.
Die Gewerkschaften und auch ein großer Teil der Deffentlichkeit müßten sich endlich von der Vorstellung befreien, als wenn das staatliche Schlichtungswesen nur dazu berufen sei, das Lohnniveau ständig heraufzudrücken, anstatt eine nicht minder wichtige Aufgabe des Schlichtungswesens darin zu sehen, Ansprüche der Gewerkschaften, die wirtschaftlich unerfüllbar sind, in nüchterner Würdigung der Verantwortung für die Gesamtwirtschaft auch einmal abzulehnen. Es mute doch beinahe als Heuchelei an, wenn man von gewissen Seiten immer die gefährdete Staatsautorität ins Feld führt, nämlich, solange man gewiß ist, daß diese„ Staatsautorität" jede Lohnerhöhung gutheißt. Käme es einmal umgekehrt, so würde man dieselbe Staatsautorität kreuzigen, die man heute anbetet. Das ist durch das Verhalten der Gewerkschaften in zahlreichen früheren Lohnkämpfen belegt, wo sie verbindlich erklärte Schiedssprüche, die ihnen selbst nicht tragbar erschienen, ohne große Strupel abgelehnt und dagegen gestreikt haben. Die Gewerkschaften handeln also praktisch nach dem alten Spottvers:„ Und der König absolut, wenn er uns den Willen tut." Die Anhänger der Demokratie sollten sich aber insofern nicht selbst verleugnen, als sie das Grundgesetz des Volkes gelten lassen:„ Gleiches Recht für alle."
Gegen den demonftrationsunfug!
Die Fraktion der Reichspartei des deutschen Mittelstandes hat am 8. November 1928 folgende beachtliche Große Anfrage im preußischen Landtag eingebracht:
„ Die Demonstrationen auf öffentlichen Straßen und Plägen haben in letzter Zeit einen so außerordentlichen Umfang angenommen, daß auch unter Berücksichtigung der gesetzlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit diese Demonstrationen auf die Dauer kaum mehr als normale Ausübung politischer Rechte der Staatsbürger angesprochen werden fön=
nen.
Die Folge dieser zunehmenden Ausartung öffentlicher Demonstrationen machen sich in verschiedener Richtung unliebsam bemerkbar. Insbesondere wird der Personen- und Fahrzeugverkehr durch die oft stundenlang dauernden Umzüge und Versammlungen in einer Weise lahmgelegt, daß dies zu schweren wirtschaftlichen Schädigungen führt. Belästigungen harmloser Passanten und unbeteiligter Zuschauer sind ebenso wie die Zusammenstöße mit Andersdenkenden an der Tagesordnung. Die Stellung von Polizeimannschaften bei solchen Demonstrationen verursacht erhebliche Kosten und nimmt überdies die Beamten über die normale Dienstzeit hinaus oft auch in der Freizeit in Anspruch.
Wir fragen hiermit das Staatsministerium:
Was gedenkt das Staatsministerium sowohl im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, als auch zwecks Vermeidung unnötiger öffentlicher Ausgaben zu tun, um eine wirksame Einschränkung der oft aus nichtigen Anlässen unternommenen Demonstrationen herbeizuführen und damit den Mißbrauch politischer Rechte zu unterbinden?"
gez. Dannenberg, Generalsekretär..
( Gießener Tageblatt)
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Nummer 90
Gleiches Recht für beide Parteien.
In einem Artikel von Ludwig Grauert, leitendem Geschäftsführer von Arbeitnordwest, wird darauf hingewiesen, daß von einem Kampf gegen die Staatsautorität, gegen die heutige Verfassung, das Schlichtungswesen usw., wie die Gewerkschaften und die ihr nahestehende Oeffentlichkeit das Vorgehen der Arbeitgeber hinzustellen bestrebt seien, nicht die Rede sein könne. Von einer Verlegung der Staatsautorität fönne nur gesprochen werden, wenn mit der Verbindlichkeitserklärung gleichzeitig ein Streit oder Aussperrungsverbot gesetzlich fest= gelegt wäre, d. h. der Staat mit öffentlich- rechtlichen Schutzbestimmungen seinen Verwaltungsakt zur Durchführung bringen wollte.
Ein solches unter Strafe gestelltes Verbot stehe auch dem obersten Grundsatz der freien Gewerkschaften, der Kampffreiheit um Arbeitsbedingungen entgegen. Es müsse den Gewerkschaften die Tatsache ins Gedächtnis zurückgerufen werden, daß sie mehrfach gegen verbindlich erklärte Schiedssprüche Arbeitsfämpfe durchgeführt hätten.
Dafür werden einige Beispiele angeführt:
Der Deutsche Metallarbeiter- Verband setzte sich im Februar 1924 über den Zwangstarif, der eine Wochenarbeitszeit von 54 Stunden für die Seeschiffswerften festsetzte, glatt hinweg, indem er in der Bremer Volkszeitung folgende Anordnung veröffentlichte:
„ Für die Werftarbeiter gilt auch für die nächste Woche die achtstündige Arbeitszeit."
Auf Grund dieser Anordnung, der die Belegschaften Folge leisteten, kam der Arbeitskampf zum Ausbruch.
Februar 1925 bekämpfte der Deutsche Metallarbeiter- Berband, Bezirk Erfurt, einen unbestritten rechtsgültig für verbindlich erklärten Lohnschiedsspruch in der Metallindustrie.
Gegen den vom Reichsarbeitsminister für verbindlich erflärten Schiedsspruch vom 29. Dezember 1927 führte der Deutsche Metallarbeiter- Verband die Kampfmaßnahmen weiter durch,
mit der Begründung, daß der Schiedsspruch nichtig sei, det Arbeitskampf dauerte bis zum 1. März 1928. Inzwischen ist durch Reichsarbeitsgerichtsurteil entschieden, daß entgegen der Ansicht der Gewerkschaften der Schiedsspruch gültig war.
Auch die Verbände der Bergarbeiter haben im Mai 1924 gegen den vom Reichsarbeitsministerium am 3. Mai für verbindlich erklärten Arbeitszeitschiedsspruch vom 28. April die Anweisung ausgegeben, die Achtstundenschicht untertage nicht zu verfahren. Trotz des für verbindlich erklärten Schiedsspru= ches ist der Arbeitskampf im Ruhrrevier einen Monat durchgeführt worden, bis er durch ein zweites Verfahren des Reichsarbeitsministeriums Ende Mai beigelegt wurde.
Wenn nun die Gewerkschaften offenbar die Möglichkeit haben, gegen die durch Zwangstarif zur Entstehung gefommenen Arbeitsbedingungen einen Kampf führen, so erfordert es der allgemein anerkannte Grundsatz des gleichen Rechts für beide Parteien, daß man dem Arbeitgeberverband nicht als Staatsverbrechen anrechnet, was Regierung, Parlament und öffentliche Meinung bei den Gewerkschaften auf die leichte Schulter genommen haben. Oder soll das Schlichtungswesen ein Ausnahmerecht gegen die Unternehmer sein?
Die Gewerkschaften haben jetzt einen derartigen. Einfluß im Staate und eine derartige Beherrschung des Staatsapparats erreicht, daß sie anscheinend die Begriffe Staatsinteresse und Gewerkschaftsinteresse weitgehend identifizieren und daß ste ( vermutlich in dieser Einstellung) Angriffe auf die Gewerkschaften als Angriffe auf den Staat auffassen. Der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes Leipart, also eine unbestrittene Autorität der Gewerkschaften, hat noch auf dem Hamburger Kongreß des Gewerkschaftsbundes ausdrücklich erklärt:„ Ein schwieriges Problem in der heutigen Lohnpolitik stellt das öffentliche Schlichtungswesen dar, insbe sondere die Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen. In den wiederholten Beratungen, die hierüber im Bundesausschuß stattgefunden haben, hat der Bundesvorstand die Meinung vertreten, daß verbindlich erklärte Schiedssprüche nicht als Tarifverträge gelten dürften, mit allen Konsequenzen, die sich aus einem freien Vertrag ergeben. Ein solcher Zwangsschiedsspruch darf nicht einem, auf freier Vereinbarung beruhenden Tarifvertrag gleichgestellt werden. Die Folge davon ist daß von dem Koalitions- und Streifrecht dann praktisch nicht mehr viel übrig bleibt." Der Bundesvorstand der freien Ge= werkschaften selber nimmt also ganz offiziell für sich das Recht in Anspruch, auch gegen verbindlich erklärte Schiedssprüche vorgehen zu können, wenn es im gewerkschaftlichen Interesse liegt.
Naturschutzausstellung in Darmstadt.
Darmstadt. Die aus Anlaß der Tagung der Naturwissenschaft im Landesmuseum dahier veranstaltete Naturschuhausstellung wurde durch Ministerialdirektor Urstadt eröffnet, der besonders Prof. Dr. Schönigen, der Forst- und Bauabteilung des Hess. Ministeriums, sowie der Geologischen Landesanstalt für ihre verdienstvolle Mitarbeit an der Ausstellung dankte. Prof. Silger, Leiter der Ausstellung, sprach über die Richtlinien und die Bedeutung der Ausstellung. Hervorragend beteiligt an der Ausstellung sind der Tierschutzverein und die staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Berlin. Die Ausstellung ist auf allen Gebieten so lehrreich, daß man den Besuch durch Lehrer, Erzieher und Schüler warm empfehlen kann.


