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Samstag, den 13. Oftober 1928.

Lokales.

Sonntagsgedanken.

Vom alten Vater und vom greisen Mütterlein wollen wir heute reden.

Hab und Gut übergaben sie einst den Kindern. Sorge war der Tag, Arbeit die Woche, Mühe das ganze Leben. Und jetzt, da das Alter sie zur Ruhe zwingt, müssen sie voll Sorgen schauen von einer Mahlzeit zur anderen.

Um der Kinder willen mühten sie sich das ganze Leben lang und hofften auf den Abend ihres Lebens, der ihnen Ruhe, Dank und Frieden bringen sollte.

Anders ist es gekommen, ganz anders, als sie es gewünscht und wie sie es verdient hatten.

Zeronnen sind die Ersparnisse ihres Lebens, Not und Zeit haben sie aufgezehrt und manche Alten, die als Reiche in Ruhe gingen, sind bettelarm geworden. Sorgen drückt sie mehr wie je und keine Sonne will mehr scheinen und kein Lichtstrahl in ihr Stübchen dringen.

Habet Mitleid, habet Geduld! Ihr Kinder jener Alten, jener Armen!

,, Gießener Zeitung

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Weilburg, das 75jährige ,, Liederkranz" Eberstadt( bei Lich) am 30. Juni, das 60jährige Eintracht" Wagenborn- Steinberg, 50­jähriges Jubiläum feiern: Gesangverein Staufenberg am 9. Juni, Obermörlen am 12. bis 15. Juli ,,, Frohsinn" Nieder- Wöll­stadt am 6. bis 8. Juli. Angersbachy( bei Lauterbach) begeht am 3. Juni sein Sängerfest.

Wenn dein Vater alt geworden, wenn deiner Mutter Hände müde sind, wenn ihre Füße, kraftgebrochen, sie nicht mehr tra­gen beim Gehen, dann reichet ihnen den Arm zur Stütze!

Wenn dein Vater hungert, wenn deine Mutter in Sorgen um das Brot des nächsten Tages weint, dann geh' zu ihnen und gib! Gib reichlich und verspreche dies auch für den anderen Tag!

Nr. 81.

Zum Kündigungsschuß Schwerbeschädigter.

Die Frage, ob ein Schwerbeschädigter, dessen Eigenschaft als solcher dem Arbeitgeber nicht bekannt ist, den Kündigungs­schutz des§ 13 Schwerb.Ges. genießt, ist vom L.A. Ger. Nürn­berg( B.R. 18/27 vom 18. 11. 1927) bejaht worden. In den Gründen des Urteils sind folgende Rechtssätze aufgestellt worden:

* Umwälzung in der Rauchtabat- Industrie. Erst vor kur­zem hat eine Bremer Zigarettenfabrik eine Erfindung zum Pa­tent angemeldet, wonach es dieser möglich ist, die dem Tabak anhaftenden Unreinlichkeiten( Mikroben und Bakterien usw.) ab­zutöten bezw. zu sterilisieren, um dadurch die Qualität und Ge­nußfähigkeit des Tabaks zu veredeln. Dieses Veredlungsver­fahren, das sogenannte Elektro- Ozon- Wellen- Verfahren, wirkt sich bei den zur Rauchtabakfabrikation zu verarbeitenden Taba­fen ganz besonders günstig aus, weil der dem Pfeifentabak eigene, strengere Geschmack vollständig behoben wird( die Quali­tät soll zirka 30 Prozent leichter sein), dabei aber der volle Rauchgenuß stehen bleiben. Wie wir von gut unterrichteter Seite erfahren, soll die Bremer Rauchtabaffabrik August Rei­ners u. Co. das Benutzungsrecht für das Veredlungsverfahren für das gesamte Deutsche Reich übernommen haben und wird zunächst eine Sorte des nach dem neuen Verfahren behandelten Rauchtabaks in den Handel gebracht. Der lang gehegte Wunsch vieler Pfeifenraucher, einen besonders leichten und bekömmlichen Pfeifentabak zu rauchen, dürfte damit restlos in Erfüllung ge= gangen sein.

Gebot und Pflicht ist es! Es ist traurig, daß selbst hier die Habsucht manchem hindernd in den Weg tritt, der zum Baterhaus führt.

Hört diese Wahrheit zum Sonntag! Weil sie so erschütternd schreit, soll sie gerade zum Sonntag gehört werden.

Der Sonntagsschreiber.

" Die Verordnung zum Schußwaffengeseg veröffentlichte der Minister, darnach beträgt der Stempel für die Handelserlaub­nis zum Verkauf von Stoß-, Hieb- und Schußwaffen sowie Mu­nition 50 bis 100 R.-M. Für Wassenerwerbsscheine wird eine Gebühr von 2 R.-M. erhoben. Die Gebühr beträgt, soweit Schußwaffen von nicht mehr als 6 mm Kaliber in Frage kom­men 1 R.-M. Wegen des Stempels für Waffenscheine schweben zur Zeit noch Erwägungen.

*

Tagung der Spengler- und Installationsmeister. Am Sonn­tag findet in unserer Stadt die Bezirksversammlung der Speng= ler- und Installationsmeister von Hessen und Hessen- Nassau statt.

* Die ehemaligen Angehörigen des Reserve- Infanterie- Re­giments N. 118 halten am Sonntag, den 14. Oktober, in Erbach eine Wiedersehensfeier ab.

Aus Nah und Fern.

Klein- Linden. Unser neuer Pfarrassistent Bremmer hielt Sonntag seinen Antrittsgottesdienst im überfüllten Gotteshause ab. Posaunenchor und gemischter Kirchenchor, geleitet von Diri­genten Johannes Germer, wirkten dabei mit. Bremmer war bisher in Griesheim bei Darmstadt tätig.

* Hessisches Militär stellt die Wachtruppe in Berlin. Vom 1. Dezember ab tritt die 1. Kompagnie des 1.( Hess.) Infanterie­Regiments 15 in Gießen unter Hauptmann von Stockhausen auf ein Vierteljahr zur Wachtruppe in Berlin. Das Kommando der Kompagnie währt bis 1. März nächsten Jahres.

Samstag, den

Jubiläums

Darmstadt.

Montag, den 8. der feines 60 müdten, mi A Städtischen chtervereins, R eengate, darunte er. Hierauf erg Minister für Au 1. a. folgendes

1. Auch bei Unkenntnis der Schwerbeschädigteneigenschaft eines Arbeitnehmers ist eine wirksame Kündigung des Schwerbeschädigten nur mit Zustimmung der Hauptfür­sorgestelle zulässig.

2. Hat der Arbeitgeber bei Abschluß des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer nicht von dessen Schwerbeschädigung

Grünberg. Der in ganz Oberhessen volkstümliche Gallus­markt findet Anfang nächster Woche statt. Er ist mit Pferde-, Rindvich-, Schweine- und Krämermarkt verbunden. Die Haupt­festtage sind Mittwoch und Donnerstag.

Schotten. Zwecks Förderung des Obstbaues im Vogels­berg tagte hier eine Versammlung, die beschloß, dreitägige Obst­baukurse in Eichelsdorf, Höckersdorf, Rudingshain und Ulfa ab­zuhalten. Umgänge mit belehrenden Vorträgen sollen in Ge­dern, Ulrichstein, Oberlais und Eichelsdorf stattfinden.

gewußt, so kann er den Arbeitsvertrag nach allgemeinen Grundsätzen wegen Irrtums nur dann anfechten, wenn er seiner Pflicht zur Einstellung Schwerbeschädigter entweder schon vollauf genügt hat oder eine solche Pflicht nach dem Gesetz für ihn überhaupt nicht gegeben ist.

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3. Erlangt der Arbeitnehmer erst im Laufe des Arbeitsver­hältnisses die Schwerbeschädigteneigenschaft, so kommt re­gelmäßig eine Anfechtung des Arbeitsvertrages nicht in Frage.

Gedern. Hier wurde die Erbauung einer Jugendherberge be­schlossen. Es soll ein Fachwerkbau errichtet werden, der einen Schlafraum für Knaben mit 18 Betten, für Mädchen mit 12 Betten, einen Führerraum mit 4 Betten, einen Tagesraum, eine Küche, Wasch- und Baderaum enthalten soll.

* Der Prozeß gegen die Straßenräuber Tarrach und Con­rad, die einen Chauffeur überfielen, Enebelten und ihn seines Wagens beraubten um damit wahrscheinlich ein hiesiges Bant­geschäft zu besuchen und zu berauben, dauerte bis spät in die Abendstunden hinein. Die beiden Angeklagten schoben sich gegen­seitig die Hauptschuld zu. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf vollendeten schweren Raub mit Körperverletzung, Freiheitsbe­raubung und verbotenen Waffenbesitzes und beantragte gegen jeden der Verbrecher eine Gesamtzuchthausstrafe von drei Jah­ren, außerdem Verlust der Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren. Das Gericht ging noch über den Antrag der Staats­anwaltschaft hinaus und verurteilte Conrad und Tarrach zu je vier Jahren Zuchthaus sowie zu den beantragten Nebenstrafen.

4. Eine solche fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Schwerbeschädigten durch den Arbeitgeber ist dann zulässig, wenn der Schwerbeschädigte bei seiner Einstellung seine Schwerbeschädigteneigenschaft ausdrücklich bestreitet und damit eine bewußt unrichtige Auskunft abgibt.

Darmstadt. Das hessische Justizministerium hat für die Er­greifung des Täters, der auf den Grafen Hardenberg im Neuen Palais des ehemaligen Großherzogs einen Raubmordversuch verübte, eine Belohnung von 500 Mart ausgesetzt.

5. Auch dann bedarf die Kündigung des Arbeitgebers gegen­über einem Schwerbeschädigten der Zustimmung der Haupt­fürsorgestelle, wenn der Arbeitgeber bereits mehr Schwer­beschädigte beschäftigt, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Vertragsänderung.

Darmstadt. Aus Anlaß der Reichstagung der deutschen Ton­künstler hat die Stadtverwaltung dem Generalmusikdirektor Dr. Böhm und dem Generalintendanten Ebert für besondere Ver­dienste die städt. Preismünze in Silber verliehen.

1. Kündigung von Schwerbeschädigten zwecks Ueberfüh­rung aus dem Zeitlohn in das Akkordverhältnis bedürfen der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle auch dann, wenn der ein­schlägige Tarifvertrag die befristete Ueberführung von Ar­beitnehmern aus dem Zeitlohn in das Akkordverhältnis zu läßt(§ 13 Schwerb.Ges.) A.Ger. M.- Gladbach 30. 1. 28.

Worms. Einweihung des Ehrensaals im Hause des Hand­werks. In Anwesenheit von Regierungs- und Behördenvertre­tern fand hier die feierliche Einweihung des Ehrensaals im Hause des Handwerks statt. Der Saal zeigt an seiner unteren Schmalseite in Erz gegossen die Köpfe jener Männer, die dem Wormser Handwerk eifrige Förderer waren.

* Ein sestreiches und sangesfrohes Jahr scheint 1929 in Oberhessen werden zu wollen. Nicht weniger als 10 größere Sängerfeste sind bereits gemeldet, darunter das Bundesfest des Schwalmtalbundes in Alsfeld am 30. Juni, das Bundes­fest der Wetterauer Sänger in Obermörlen am 12. bis 15. Juli und das Lahntalbundesfest in Weilburg a. d. L., dem 16 hessische und preußische Männerchöre angehören. Gesangswettstreite ver­anstalten: Eintracht" Watzenborn- Steinberg aus Anlaß des 60jährigen Jubiläums und am 2. und 3. Juni ,, Frohsinn" Nie­der- Wöllstadt anläßlich des 50jährigen Bestehens ,,, Konkordia" Rödgen( bei Gießen) verbunden mit dem Jubelfeste am 16. Juni. Sein 100jähriges Jubiläum begeht der Liederkranz"

2. Zuweisung von Akkordarbeiten an einen Schwerbeschä digten, der bisher zu tariflichem Stundenlohn arbeitet, be deutet Angebot neuer Arbeitsbedingung und Kündigung der bisherigen Arbeitsbedingungen. Zu derartigen Maßnahmen des Arbeitgebers bedarf es der Zustimmung der Hauptfür­sorgestelle(§ 13 Schwerb.Ges.) A.Ger. Würzburg 17. 10. 27.

3. Angebot, zu wesentlich geringeren Lohnsätzen weiterzu­arbeiten, enthält Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses, die bei einem Schwerbeschädigten ohne Zustimmung der Haupt­fürsorgestelle unwirksam ist(§ 13 Schwerb.Ges.). A.Ger. Magde­burg 5. 11. 27.

Wetzlar. Schwere Unfälle im Lahntal. Ein Eisenbahnschaff ner aus Holzhausen stürzte beim Rangieren von einem Eisen­bahnwagen ab auf die Gleise. Er erlitt so schwere Verletzungen, daß er im Krankenhaus zu Ehringshausen starb. Auf der ab­schüssigen Straße Fellingshausen- Frankenbach raste ein Motor­radfahrer, der die Herrschaft über seine schwere Maschine ver­loren hatte, gegen einen Drahtzaun. Man fand ihn nach einer Viertelstunde besinnungslos und schwer verletzt auf und ver anlaßte seine Ueberführung in die Gießener Klinik.

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4. Regelmäßig liegt in der Versetzung eines Schwerbe schädigten an eine andere Arbeitsstelle eine Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses, die der Zustimmung der Haupt­fürsorgestelle bedarf. Diese Zustimmung ist aber nicht erforder lich, wenn der Schwerbeschädigte von der Hauptfürsorgestelle nicht auf einen bestimmten Arbeitsplatz zugewiesen ist, son dern auf einen, den er nutzbringend ausfüllen kann(§ 13 Schwerb.Ges.). L.A.Ger. Frankfurt a. D. 2. 2, 28.

stellung derer, die die Amalgamation fordern, nur sein kann: Afrikaans denken, sprechen, handeln!

Hat die Handelskammer eine Zukunft?

Der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Dr. Josef Wilden, hat soeben bei Franken& Lang in Düsseldorf eine Schrift Hat die Handelskammer eine Zu­tunft?" erscheinen lassen. Nicht um den heute nicht mehr er­forderlichen Beweis für die Notwendigkeit der amtlichen Berufs­vertretungen von Industrie und Handel und die Bedeutung ihrer Arbeiten literarisch zu liefern. Der Verfasser will sich vielmehr mit verschiedenen, seit einer Reihe von Jahren immer wieder erhobenen Forderungen auseinandersetzen, welche den Bestand und das Wesen der Handelskammer als Wirtschaftsver­tretung des Unternehmertums gefährden.

Alles dieses mag man sich im deutschen Vaterlande vor Augen halten, wenn Herr Werth kommt. Man zeige ihm aber trotzdem das große schöne Deutschland, das ja- mag er drum wissen oder nicht doch das Land seiner Väter ist, und man gebe ihm einen wirklichen Einblick in den Wert der deutschen Wirtschaft und die Tiefe der deutschen Kultur. Möge er von Deutschland scheiden mit der Ueberzeugung, daß ihm Männer und Frauen aus diesem Lande nur nützen können.

stützungen gewährt und die deutschen Abteilungen der Regie­rungsschulen ausgebaut. Aber, es darf doch dabei nicht ver­gessen werden, daß wir in einem Mandatslande leben und nicht mehr im Kriege. Und gerade in dieser Hinsicht werden immer wieder berechtigte Angriffe von deutscher Seite erhoben. Das Land war deutsch und es ist jetzt Mandatsland, und noch jetzt ist fast die Hälfte der Weißen deutschspra gig, werden dann die Deutschen den Engländern und Buren nicht völlig gleichgestellt? Warum macht man Deutsch nicht endlich zur dritten Amtssprache. Der Hinweis auf technische Schwierig­leiten ist geradezu lächerlich, denn es sind sowohl in der süd­afrikanischen Union, als auch hier viele Leute, die die drei Sprachen sprechen. Wie leicht läßt sich auch auf den öffentlichen Betrieben da, wo es nötig ist, ein Deutscher einstellen, der die sprachlichen Schwierigkeiten überbrückt. Der Mandatsgedanke ist nicht durchgeführt, bis in der Sprachenfrage wirkliche Gleich berechtigung herrscht. Und der Mandatsgedanke ist nicht durch­geführt, wenn burische Siedler, wie bisher, weit zahlreicher Regierungsland bekommen, als die deutschen, und wenn die Einnahmen der Eisenbahnen nicht dem Lande zugute kommen. Es sollte daher von deutscher Seite beim Völkerbund und auch gelegentlich des Besuches Werths klar und deutlich auf die restlose Durchführung des Mandats gedrückt werden. Aber, das ist der sogenannte Haken"! Das letzte und höchste Interessen aller Buren, also auch Herrn Werths, kann gar nicht das Man­dat sein, sondern die Volksabstimmung, die eines Tages in­folge der Bureneinwanderung den völligen Anschluß an die Union fordert. Und nicht Erhaltung des deutschen Sprachgutes fann letztes Ziel des Administrators sein, sondern das große Schlagwort ,, Amalgamation", Verquickung der Volkstümer zu gemäß der Ein­einem einheitlichen Ganzen, das dann aber

Die Frage, ob die Handelskammern durch die Aufnahme von Arbeitnehmern umgestaltet werden sollen, ist Ausgangspunkt und Grundlage der Schrift. Hinzu tritt eine eingehende Be­handlung des Problems der Wirtschaftsvertretung und ihrer Reform überhaupt, insbesondere des Verhältnisses der amtlichen Vertretung zum freien Wirtschaftsverband.

Wieviele Insekten fängt eine Schwalbe?

Die Schrift weist nach einem furzen Rückblick auf die Ge­fahren, welche der Handelskammer nach der Staatsumwälzung

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Brut begriffen, und man kann behaupten, daß ihr Arbeits­tag" durchschnittlich 16 Stunden beträgt. Bei gutem Wetter nacht jede Schwalbe 30 bis 50 Streifjagden in der Stunde. d. H. ebenso oft kehren sie mit Nahrung zum Neste zurück. Wenn man nun für jedes Schwalbenpaar nur 60 Flüge( 2 mal 30) in der Stunde annimmt, so macht das bei nur täglich 15stündiger Flugzeit 900 Flüge. Da aber die Schwalbe infolge ihrer Schnel­ligkeit und Gewandheit nicht etwa jedesmal nur ein Insekt fängt, sondern oft 10 bis 20 erhascht und zum Neste bringt, so werden schon in einer Stunde Hunderte von solchen Schäd­lingen vernichtet. Nimmt man nur 10 Insekten als Beute jedes Fluges an, so macht das am Tage 9000 Stück, die jedes Schwalbenpaar für seine Jungen fängt. Dazu kommt, daß die Elterntiere, um bei der fortwährenden Jagd bei Kräften zu bleiben, ebenfalls noch pro Tag etwa 100 Insekten verzehren. Die Fütterung einer Schwalbenfamilie erstreckt sich durch­schnittlich über 30 Tage, sodaß also allein in dieser Zeit schon allein etwa 300 000 Insekten weggefangen sind. Wenn die jungen Tiere flügge geworden sind, beteiligen sie sich erfolgreich an der Jagd, und man kann wohl sagen, daß also eine sieben­töpfige Schwalbenfamilie im Laufe eines Sommers von Mai bis Oktober etwa 656 000 Stück Insekten verspeist. Wenn man ferner annimmt, daß in einem mittleren Dorse sich etwa 150 Schwalbenfamilien befinden in der Tat sind es meist mehr - so ergibt sich ein Gesamtquantum vertilgter Insekten von etwa 99 Millionen 400 000 Stüd. Wenn diese mehr als 99 Millionen Insekten unvertilgt blieben, so liegt klar auf der Hand, daß sie sehr beträchtlichen Schaden in Feldern, Garten­fulturen, als Krankheitsüberträger usw. stiften würden. Man sicht also, welch' ungemein nützliches Tier die Schwalbe ist und wie sehr mit Recht sie als nutzbringend bezeichnet wird.

Die Schwalben gelten im Volksglauben als segenbringend, und wenn der Bauer Schwalbennester in seinen Vichställen oder seiner Scheune bemerkt, so hütet er sich wohl, die flinken und anmutigen Tierchen zu stören Er richtet ihnen im Gegen­teil noch Fluglöcher her, durch welche sie abends spät und mor­gens früh ein- und ausfliegen können, solange die Stalltüren geschlossen sind. Der Glaube an den Segen, den die Schwalben mit sich bringen, findet übrigens seine Bestätigung in ganz nüchternen Tatsachen. Die Schwalbe ist einer der besten ge= flügelten Insektenvertilger. die wir besitzen, und ihre Gegen­wart bedeutet deshalb für den Landwirt, Gärtner und Gar= tenbesitzer den besten Schutz für Feldfrüchte und Gemüse etc. gegen das Heer der Ungeziefer. Wie groß der Nutzen ist, den ein einziges Schwalbenparr durch das Vertilgen und Abfan­gen schädlicher Insekten stiftet, zeigt folgendes Ergebnis, dem langjährige Beobachtungen an Schwalben zugrundeliegen: Vom frühen Morgen bis in die sinkende Nacht sind die fleißi­gen Vöge! unermüdlich auf Nahrungssuche für sich und ihre

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