Mittwoch, den 10. Oktober 1928.
Lokales.
Straßensperrungen,
mitgeteilt v. Oberhess. Automobil- Club e. V.( A. v. D.) Gießen.
Die Heldenbergener Straße in Großfarben im Zuge der Straße Großfarben- Heldenbergen ist ab 11. Oktober bis auf weiteres gesperrt. Umleitung über Kleinkarben- Büdesheim.
*
Paßerleichterung. Zwischen der spanischen und der deutschen Regierung ist die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges mit Wirkung vom 15. Oftober 1928 ab vereinbart worden.
* Fahrpreisermäßigung für Reichsbanner- und Jungdo Jugend. Gelegentlich der Einweihung der Jugendburg Freusburg teilte Reichsinnenminister Severing mit, daß er am 5. Oktoder einen Erlaß unterzeichnet habe, demzufolge von jetzt ab an der Fahrpicisvergütung für Jugendliche auch das Reichsbanner und der Jungdeutsche Orden teilhaben sollen.
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Gießener Zeitung"
Eẞt deutschen Honig.
Nr. 80
Krankenhaus verbracht wurde. Die Suche nach den Einbrechern durch das Ueberfallkommando verlief bisher ergebnislos.
Mannheim. Während der Stahlhelmkundgebung am Samstag und Sonntag wurden nach Feststellung der Polizei 11 Personen verletzt, darunter sechs Zivilpersonen, zwei Stahlhelmer und drei Polizeibeamte. Festgenommen wurden an beiden Tagen 15 Personen.
Selbstversorgung Deutschlands aus den Erträgen des deutschen Bodens! Ohne Mithilfe der Bienen ist dies Ziel niemals zu erreichen. Darum Hebung der deutschen Bienenzucht und Gewöhnung unseres Volkes an regelmäßigen Genuß deutschen Honigs, der sowohl als Nahrungsmittel wie auch als Heilmittel an erster Stelle steht. Um den deutschen Honig hervorzugeben aus der Menge der unser deutsches Vaterland geradezu überschwemmenden Auslandshonige hat der Deutsche Imkerbund sein Einheitsglas mit seinem bekannten Wahr- und Warenzeichen geschaffen. Der stilisierte deutsche Adler deckt auf dem Verschlußstreifen der Einheitsgläser mit seinen Flügeln einen Bienenkorb. Daneben treten hervor die zur Abwehr bereiten Fänge. In diesen Gläsern darf nur verbürgter echter deutscher Bienenhonig zum Verkaufe angeboten werden. Eine Verwendung des Gewährsverschlusses für andere als die ge= schützten niedrigen Einheitsgläser wird gerichtlich verfolgt. Ebenso ist es strafbar, wenn Auslandshonig in diesen Gläsern auf den Markt gebracht wird. Jeder Verschlußstreifen trägt rückwärts eine laufende Nummer, durch die bei Beanstandungen der Erzeuger durch die Imkerverbände leicht nachzuweisen ist. Wem also daran gelegen ist, reinen deutschen Honig zu bekommen, der kaufe nur Honig im vorbezeichneten Einheitsglase des Deutschen Imkerbundes mit Gewährsverschluß. Möge das deutsche Volk deswegen in erster Linie nur den echten deutschen Honig kaufen und ihn der oft zweifelhaften Auslandsware vorziehen. Nur so kann die deutsche Bienenzucht gestützt und gerettet und ein großer Schritt zur Unabhängigkeit vom Auslande und zur Selbstversorgung Deutschlands gemacht werden.
* Der Verband ehem. 116er hielt in Anwesenheit zahlreicher Kameraden aus dem Reich unter dem Vorsitz von K. Mohr seinen Herbst- Verbandstag in Gießen ab. Der Tagung voraus ging eine Festvorstellung im Cafè Leib, bei der Pfarrer Müller die Festansprache hielt. Am Sonntagvormittag tagten die Vertreter der Verbandsvereine und Landesgemeinschaften. Als nächster Tagungsort für 1929 wurde Alsfeld ausersehen. 1929 soll auch in Offenbach am Main ein großer 116er- Tag stattfinden. Die Abhaltung eines Regiments- Ehrentages wurde angeregt.
* Jm hiesigen Krematorium fanden im abgelaufenen Vierteljahr 25 Einäscherungen statt, gegen 15 in der gleichen Zeit des Vorjahres. Insgesamt wurden bis jetzt im laufenden Jahre 75 Personen eingeäschert gegen 51 im Vorjahre.
* Aus der hessischen Sängerbundbewegung. In der Sitzung des Musikausschusses für das Hessische Sängerbundesfest 1929 in Darmstadt wurden als Bundes- Massenchöre bestimmt: Schenkenbachs„ Reiterlied", bearbeitet von Gustav Weber, und Hans Heinrichs ,, Wo gen Himmel Eichen ragen", ferner als Teilmassenchor für diejenigen Vereine, die sich dazu bereit erklären, und dies der Bundesgeschäftsstelle Darmstadt umgehend mitteilen: ,, Deutschland, du mein Vaterland" von Viktor Kehl
dorfer.
Aus Nab und Fern.
Muß man aus dem Schaufenster heraus verkaufen?
Im Publikum ist vielfach die irrige Auffassung verbreitet, daß die Ladengeschäfte verpflichtet seien, dieselben Gegenstände, die sie mit Preisauszeichnungen in dem Schaufenster ausgestellt haben, auf Verlangen dem Käufer zu überlassen. Die Industrieund Handelskammer zu Berlin weist demgegenüber darauf hin, daß keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, nach denen der Verkäufer zum Verkauf der im Schaufenster ausgestellten Waren gezwungen werden kann. Die Zurschaustellung bedeutet lediglich eine öffentliche Bereiterklärung zur Abgabe von Waren gleicher Art zu dem ausgezeichneten Preise, so daß, menn der Anbietende nicht in der Lage ist, diese Waren abzugeben, eine unrichtige und gegen das Gesetz verstoßende Angabe vorliegen würde. Ein Zwang, gerade den in dem Schaufenster befindlichen ausgezeichneten Gegenstand abzugeben, besteht also nicht.
Klein Linden. Die Wasserversorgungsfrage in unserer Gemeinde harrt noch immer der Erledigung. Es liegen zwei Projekte vor: 1. Anschluß an die Wasserleitung der Stadt Gießen und 2. eigene Anlage mit Pumpstation. Das erste Projekt scheint am aussichtsreichsten, da man bestimmt mit einer späteren Eingemeindung nach Gießen rechnet und auch die Stadt Gießen der Abgabe des Wassers und Legung der Leitung bis an das Dorf zugestimmt hat. Gleichzeitig ist auch die Anlage der Kanalisation ins Auge gefaßt. Die Kosten für die Errichtung der Wasserlei tung und Kanalisation sind mit rund 280 000 Mark veran= schlagt. Der Finanzierungsplan ist vom Gemeinderat genehmigt. Gegenwärtig sind Verhandlungen über die Geldbeschaf= fung im Gange.
* Der freidenkerische Verband für Feuerbestattung fordert bekanntlich von seinen Mitgliedern, daß sie vorher aus der Kirche ausgetreten sein müssen, ehe sie Anteil haben können an den dort gewährten Vergünstigungen. Er ist also alles andere als tole: rant. Will dagegen ein Mitglied des Verbandes zur Kirche zurückkehren, so geht es aller Rechte an die Kasse verlustig und büßt alle eingezahlten Beiträge ein. Um hier bedrängten Gewissen zu helfen, hat die Innere Mission vor Jahresfrist eine Evangelische Sterbevorsorge eingerichtet, die dieselben Vorteile bietet, wie jene Feuerbestattungskasse, doch ohne den Willen der Menschen zu terrorisieren. Die Evangel. Sterbevorsorge hat in Deutschlund bereits über ¼ Million Mitglieder, deren Zahl ständig wächst. Wer über die außerordentlich günstigen Bedingungen Näheres erfulen will, wende sich an die örtlich: n Vertreter oder direkt an die Geschäftsstelle für Hessen, Darmstadt, Bismarckstraße 57.
* Gutes Honigjahr. Wie aus Imkerkreisen bekannt wird, ist in diesem Jahre reicher Honigsegen zu erwarten. Durch die warme Sommerwitterung sind die Bienenstöcke so ertragreich geworden, wie es seit langer Zeit nicht mehr der Fall war. Die Waben enthalten in diesem Jahre meist Waldhonig.
* Der Entwurf eines Reichs- Milchgesezes. Die Arbeiten für den Entwurf eines Reichs- Milchgesetzes, durch das eine umfassende und einheitliche Regelung der Vorschriften über Milchqualität, Hygiene und Absatzbedingungen geschaffen werden soll, haben nunmehr dahin geführt, daß der Referentenentwurf fertiggestellt worden ist. Der Entwurf wird noch im Herbst dem Kabinett vorgelegt werden.
Nidda. Die Rektorstelle an der hiesigen Volksschule ist durch Pensionierung des seitherigen Rektors Gazert erledigt. Mit der Führung der Dienstgeschäfte des Rektors ist nun der dienstälteste Lehrer an der Volksschule hier, A. Margott, von der Schulbehörde beauftragt worden.
Der Stand der Wohnungszwangswirtschaft in Deutschland und in Hessen.
Von G. Ziegler Darmstadt. Schluß.
Bad Salzhausen. Die Feldbereinigung unserer Gemarkung ist jetzt soweit vollendet, daß am 25. Oktober die Ueberweisung der neuen Grundstücke an die Besitzer erfolgen kann.
Ausstellungs- Auszeichnungen.
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In neuerer Zeit haben sich, genau wie vor dem Kriege, bei der Verteilung von Auszeichnungen aus Anlaß stattgefundener Ausstellungen und auch bei dem Gebrauch von Auszeichnungen durch die Ausstellerfirmen aus Gewerbe, Handel und Industrie starke Unzuträglichkeiten ergeben, teils in der Form, daß Auszeichnungen von Winkelausstellungen das Publikum irreführten, teils in der Art, daß Firmen Auszeichnungen führten, denen keine verliehen worden waren, teils auch in der Form, daß auf Winkelausstellungen fast sämtliche Aussteller mit Medaillen, ohne Rücksicht auf die Qualität der ausgestellten Gegenstände, versehen wurden. Auch solche Fälle, in denen Preise käuflich erworben wurden, sind vorgekommen. Das Deutsche Ausstellungs- und Messe- Amt, dem auch der Reichsverband des deutschen Handwerks angehört, hat sich der Angelegenheit angenommen und eine umfangreiche Denkschrift für die demnächst stattfindenden Verhandlungen des Ausschusses für Ausstellungsund Messefragen bei der Internationalen Handelskammer vorbereitet. Das Deutsche Ausstellungs- und Messe- Amt macht darauf aufmerksam, daß im Jahre 1914 bereits eine MusterPreisgerichts- Ordnung aufgestellt worden ist, die seitens der zuständigen amtlichen und wirtschaftlichen Stellen gutgeheißen wurde. Nach§ 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist vom Falle der Medaillenanmaßung abgesehen- auch die geschäftliche Propaganda mit tasächlich erhaltenen, jedoch wertlosen Ausstellungsmedaillen, soweit sie zur Irreführung der Deffentlichkeit geeignet ist, meistenteils strafbar; nach§ 3 desselben Gesetzes, der die zivilrechtlichen Folgen einer derartigen Reklame behandelt, kann auf Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadenersatz geklagt werden. Unter wertlosen Ausstellungsauszeichnungen sind, wie die Gerichte wiederholt entschie den haben, hier auch solche Diplome, Medaillen, Ehrenurkunden und-preise und dergl. einbegriffen, die auf überflüssigen und wilden Ausstellungen„ verliehen" worden sind, ohne daß zuvor ein ernsthafter Wettbewerb, eine sachverständige Prüfung der Ausstellungsgegenstände oder gar ein früher nicht seltener Fall überhaupt eine öffentliche Ausstellung der prämi= ierten Gegenstände stattgefunden hat.
Büdingen. Die diesjährige Hauptversammlung des Hessischen Landesverbandes für Obst- und Gartenbau findet am 20. und 21. Oktober hier statt. Mit der Tagung verbunden ist eine Besichtigung der Büdinger Obstwerke. Im Mittelpunkte der Tagung steht ein Vortrag über die Durchführung der Umpfropfungsaktion in Oberhessen.
In einer amtlichen Darstellung des Senats des Freistaates Bremen vom 26. Januar 1926 wird über die Erfahrungen, die mit der Lockerung der Zwangswirtschaft in Bremen gemacht worden sind, wie folgt berichtet:( Jn Bremen ist s. 3t. für Streitfälle eine Ausgleichsstelle errichtet und die Mieterschaft zur Benutzung aufgefordert worden. Ueber das Ergebnis berichtet der Senat)
Darmstadt. Der Verband der hessischen Bauernvereine hält seinen diesjährigen Verbandstag am 14. Oktober in Darmstadt ( Vortragssaal des Gewerbemuseums) ab. Mit der Tagung ist eine Feier des 25jährigen Bestehens verbunden.
Darmstadt. In der Nacht zum Montag brachen Einbrecher im Neuen Palais ein, dem Domizil des ehemaligen Großherzogs, der zur Zeit allerdings im Wolfsgarten weilt. Graf Hardenberg, der die Täter überraschte, wurde von diesen niedergeschlagen und ernstlich verletzt. Er konnte sich schließlich nach dem Polizeiamt schleppen, von wo aus er durch die Rettungswache ins
,, Danach sind in der Zeit vom 19. Juli 1925 bis 17. Januar 1926 im ganzen 85 Beschwerde fälle eingegangen und bearbeitet worden, die bis auf elf Fälle von der Ausgleichsstelle erledigt wurden. Das Material der Ausgleichsstelle wurde der Gewerbekammer und Kleinhandelskammer vorgelegt. In ihren Aeußerungen zu der Lockerungsverord nung kommen beide Kammern zu dem Ergebnis, daß sie dem Senat die Aufrechterhaltung seiner Verordnung vom 19. Juli 1925 empfehlen."
Der Senai hat sich denn auch für die Aufrechterhaltung der Verordnung ausgesprochen.
Aus dem Gutachten der Gewerbekammer führen wir folgendes an:
Eine weitere Lockerung der Zwangswirtschaft in Württemberg wird von dem württembergischen Minister Bolz im „ Staatsanzeiger für Württemberg" vom 30. September 1926 wie folgt begründet:
„ Die durchaus nicht ungünstigen Erfahrungen, die in Württemberg mit der bisherigen Befreiung der Geschäftsräume von Mieterschutz und Zwangsmiete gemacht wurden, rechtfertigen den Versuch eines weiteren stufenweisen Abbaus der noch bestehenden Bewirtschaftungsvorschriften. Auch bei kleinern Geschäftsräumen ist ein gewisser Ausgleich in Angebot und Nachfrage, sowie in den Mietpreisen zu beobachten, so daß auf einer Sonderstellung der Geschäftsräume des Kleinhandels und des Kleingewerbes verzichtet werden kann. Ab 1. Oktober 1926 sind diese Räume somit den übrigen befreiten Geschäftsräumen gleichgestellt."
Regierungsrat Dr. Walser, Stuttgart, der Referent für Wohnungswesen im württembergischen Ministerium, schreibt in der Kölnischen Volkszeitung" vom 5. April 1926, daß der erste Versuch zur Lockerung der Zwangswirtschaft in Württemberg | seit 1. April 1925 zu einem vollen Erfolg auf der ganzen Linie geführt habe.
„ Die Kammer nimmt auch nicht an, daß die allgemeine Nachfrage nach vorhandenen Läden in Zukunft so erheblich sein wird, daß die Ladenmieten ungebührlich in die Höhe steigen. Die allgemeine wirtschaftliche Notlage und Geldknappheit werden verhindern, daß zu hohe Forderungen der Vermieter überhaupt allgemein erfüllt werden. Die Kammer spricht sich daher für die Beibehaltung der Senatsverordnung aus, sowohl aus denselben grundsätzlichen Erwägungen, die bereits früher geltend gemacht sind, als auch aus der Erkenntnis, daß die Gründe, die für die Aufhebung des gegenwärtigen Zustandes sprechen, bei näherer Prüfung sich nicht als stichhaltig erweisen."
Berücksichtigt die Inserenten unserer Zeilung!
Es wird in diesem Zusammenhang weiter verwiesen auf die Darlegungen des Direktors des Berliner Zentralwohnungsamtes Wild im„ Berliner Lokalanzeiger" vom 12. November 1926, worin derselbe einem Abbau der Zwangswirtschaft das Wort redet, wenn man zu normalen Verhältnissen kommen wolle.
Desgleichen hat sich der Deutsche Handwerker- und Gewerbetammertag wiederholt für den Abbau der Zwangswirtschaft im Interesse unseres Wirtschaftslebens eingesetzt.
Die Handelskammer Altona führt in ihrem Jahresbericht für 1924 aus: ,, Mit Entschiedenheit muß gefordert werden, daß die noch bestehenden Reste der Zwangswirtschaft raschestens aufgehoben werden, insbesondere ist die Mietzwangswirtschaft be= schleunigt abzubauen."
Die Thüringische Regierung berichtet an den Landtag ,, Aus den Ergebnissen der amtlichen Prüfung sowohl der Einzelbeschwerden als auch der Sammelbeschwerden, ist zwei
felsfrei zu ersehen, daß die gegen die Regierung wegen der angeblichen Auswirkung der Verordnung gerichteten Angriffe völlig unberechtigt sind. Ein weiteres Beweismittel mag aus folgendem entnommen werden:... Das sich hieraus( aus einer weiteren Erhebung) ergebende Bild entspricht hinsichtlich der Auswirkungen in keiner Weise den aufgestellten Behauptungen. Mietsteigerungen und Wechsel der Inhaber der unter die Verordnungen fallenden Wohnungen und Geschäftsräume sind nur in unerheblichem Umfange zur Kenntnis der Behörden gelangt. Auch kann von einer irgendwie spürbaren Belastung der Verwaltungsbehörden( im Ministerium sind nur etwa 30 Eingaben zu zählen) und der Gerichte nicht gesprochen werden. Anzeige wegen Mietwuchers ist im ganzen Lande nur in neun Fällen erstattet worden; auch sind Kün digungen von Geschäftsräumen zum Zwecke der Mietsteigerung nur in verschwindend wenigen Fällen zur Kenntnis der Behörden gelangt.
Die thüringische Staatsregierung kommt zu dem Ergebnis, daß ein Abbau der Zwangswirtschaft erfolgen müsse. Zu warten bis, wie es die Mietervereine wollten, das Vorkriegsangebot erreicht sei, hieße die Wiederherstellung normaler und gesunder Verhältnisse auf dem Bau- und Wohnungsmarkt dauernd verhindern."
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Aus den vorstehenden Ausführungen geht hervor, daß fast sämtliche deutschen Länder im Abbau der Zwangswirtschaft teilweise bereits weit vorgeschritten sind und daß sich wesentliche Anstände nicht ergeben haben, insbesondere, daß nach Ueberwindung der unvermeidlichen Uebergangsschwierigkeiten, die sich übrigens niemals werden vermeiden lassen, sich der Wol, nungsund Geschäftsraummarkt in durchaus normalen Bahnen be wegt. Wenn das von Ländern wie Preußen und Sachsen berichtet werden kann, so ist nicht zu verstehen, warum Hessen, wo die Verhältnisse ungleich günstiger liegen, nicht längſt dem Beispiel der anderen Länder gefolgt ist.
Je länger Hessen zögert, den veränderten Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt Rechnung zu tragen, desto größer wird die Gefahr, daß Hessen auch in Zukunft in wirtschaftlicher Bezichung ins Hintertreffen gerät.
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