Samstag, den 9. Juni 1928.
gegenüber, sondern diese Front ist aufgelöst in einen niederländischen, einen flämischen, einen Luxemburgischen, einen elsaẞ- lothringischen und einen schweizerischen Abschnitt mit einem reichs deutschen Zentrum, dem jedoch die Fühlung zu den übrigen Abschnitten faſt durchweg ebenso fehlt, wie den anderen Gruppen untereinander. Gegen das geschlossene Romanentum( Belgien, Wallonien und Welschschweiz sind volkspolitisch nur Anhängsel von Paris) sind die zersplitterten, zusammenhanglosen Abschnitte der germanischen Front fast wehrlos. Da wir nicht in der Lage sind, nach französischem Beispiel durch staatliche Machtmittel die Front zu festigen, bleibt nur die Möglichkeit, aus der Erkenntnis der Schicksals und Notgemeinschaft der Westgermanen einen freiwilligen Zusammenschluß zu gemeinsamer Abwehr erwachsen zu lassen. Die AnAutonomisten läßt die Welt aufhorchen; die flämisch- großniederländische Bewegung wächst, wie kürzlich wieder der von Flamen, Niederländern und Südafrikanern besuchte 13. großniederländische Studentenkongreß in Löwen bewiesen hat, der dem seit 10 Jahren im belgischen Gefängnis schmachtenden Flamenführer Dr. Borms eine Huldigungskundgebung brachte; in der Schweiz regt sich deutsches Selbstbewußtsein. Aufgabe des reichsdeutschen Abschnittes, der vor 4 Jahren mit dem rheinischen Separatismus einen heimtückischen Angriff des Westens niedergeschlagen hat, ist es, die zersplitterten Gruppen unter der Parole der gemeinsamen Abwehr der Welschen, des Romanentums zu einer kampffähigen westgermanischen Front zusammenzuschließen.
,, Gießener Zeitung"
waren und die Ehegatten kein gemeinschaftliches Testament auf Gegenseitigkeit gemacht hatten. Wohl oder übel sieht sich nun der Witwer gezwungen, für sich und seine Kinder den erforder= lichen Erbschein bei Gericht zu beantragen. Das wäre freilich an sich noch das wenigste. Aber das schlimmste ist, daß sowohl das Gericht als auch der Bankier beim Bekanntwerden eines solchen Todesfalles die gesetzliche Verpflichtung haben, von dem Vermögen eines Verstorbenen dem Finanzamt Meldung zu machen. Hierdurch kommt die jahrelang geübte Steuerhinterziehung unweigerlich an den Tag. Und die Folgen? Erstens wird die mehrjährige Vermögenssteuer nachgefordert. Zweitens wird gegen den Schuldigen, da die fünfjährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung eine Geldstrafe verhängt, deren Höchstbetrag unbeschränkt ist. Auch kann daneben auf Gefängnis bis zu zwei Jahren erkannt, unter Umständen sogar die Bestrafung auf Kosten des Verurteilten öffentlich bekannt gemacht werden. Und dies alles wegen eines verhältnismäßig nur geringen Betrages der Vermögenssteuer. Diese beträgt nämlich:
Wir wissen, daß die Voraussetzung eines solchen westgermanischen Bündnisses die unumschränkte Anerkennung der mit echt deutschem Eigensinn behaupteten Selbständigkeit der Kampfgenossen sein muß. Diese Anerkennung fällt uns, die wir die Geschichte unseres Reiches und seine Westgrenzen von 870, von 925 und aus der Zeit bis zum 30jährigen Kriege kennen, nicht leicht. Wir Deutsche haben ältere historische Rechte auf das umstrittene Gebiet, als alle anderen. Aber wir machen diese Rechte nicht geltend, um nicht auch das Letzte noch verloren gehen zu lassen: die noch von westgermanisch- deutschen Stämmen gehaltenen Gebiete, die nur durch die Einigkeit und durch gemeinsamen Abwehrkampf dieser westgermanischen Gruppen gerettet werden können. Der Kampf kann heute nur in elastischer Front, in föderativer Kampfkameradschaft geführt werden, nicht mit starren Rechtstiteln. Wir fühlen, daß auf uns Deutschen die Verantwortung für Sieg oder Niederlage lastet. Und wir wissen, daß neue Formen politischen Zusammenlebens der deutschen Volksgruppen und der Völker Mitteleuropas im Werden sind, deren Voraussetzungen im Westen wir schon jetzt, im täglichen Abwehrkampf, zu schaffen uns bemühen: das Bewußtsein der germanischen Völker des Kontinents von ihrem gemeinsamen Ursprung, von ihrer ge= meinsamen Not und von ihrer gemeinsamen 3ufunft. Schaffen wir auf dieser Grundlage die große westgermanische Front, so werden die Kampfgenossen einsehen und anerkennen, daß der Aufstieg Deutschlands zur
bei einem Vermögen bis zu 10 000 RM.: 1 vom Tausend, über 10 000 RM. bis zu 20 000 RM.: 2 vom Tausend, über 20 000 RM. bis zu 30 000 RM.: 3 vom Tausend, über 30 000 RM. bis zu 50 000 RM.: 4 vom Tausend,
Nr. 47.
unter diesen Umständen die Durchführung der im öffentlichen Interessen liegenden Mietwirtschaft, Sicherung und Ordnung hinsichtlich der Benutzung der Wohnung und Sicherstellung der Erhaltung der Gebäude anzusehen gewesen. Hieraus hätte sich die Folgerung ergeben, daß bei der Miete nicht Geld schlechthin, sondern Geld in seiner Zweckgebundenheit nach Maßgabe der gesetzlichen Zusammensetzung der Miete geschuldet sei.
Angesichts der bösen Sachlage konnte ich dem geängstigten Ratsuchenden nur empfehlen, ungesäumt den Versuch zu machen, einen Generalpardon auf Grund des§ 374 der ReichsabgabenOrdnung zu erlangen. Dieser Paragraph ist bei jeder Art von Reichssteuern anwendbar und möchte vielleicht auch für manchen Leser von Interesse sein. Er ist enthalten in Emil Müllers„ Merkbuch zur Reichs- Einkommensteuer"*) und lautet:
Gamstag, den 9. Ju
Son
Bleich und müde ge Alter und mand altes ihres Lebens für das 2 mehrten die Spargrosche Werte.
Da tam der Krieg, Spargrofchen wurden wer Zeit. Wir sehen heute
Brüder und Schwestern geworden sind in Arbeit Wer Augen für diese tr Alten, denen heute das Den. Man sieht sie mit h icht, mit fummersprechen won der Jahre Lait un ficht sie, aber man hört Sie murren nicht, sie fl vielleicht schon fahl gewo fie für wenige Groschen Bergen sie ihren Schmer mehr der Tod.
Seit jenen Zeiten hätten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend geändert. Abgesehen von einer nicht unbe trächtlichen Belebung der Neubautätigkeit seien die allgemeinen Wohnungsverhältnisse dadurch andere geworden, daß infolge der Mieterhöhungen der gesetzlichen Miete und der in ihr enthaltenen Sätze für die Reparaturen des Hauses der innere und äußere Zustand der Häuser eine wesentliche und in die Augen fallende Verbesserung erfahren hat. Es sei außerdem nach der allgemeinen Erfahrung nicht von der Hand zu weisen, daß pfleglich behandelte und auch nur einigermaßen gut verwaltete Häuser nach durchgeführten Reparaturen jetzt bereits ihren Eigentümer nicht unbeträchtliche Ueberschüsse abwerfen. Damit entfalle die innere Berechtigung für eine von den Vorkriegsverhältnissen abweichende Behandlung und Beurteilung der Miete. Die Gesetzgebung habe dieser tatsächlichen Veränderung der Verhältnisse auch Rechnung getragen. Die Zwangswirtschaft hinsichtlich der Befugnis des Hauswirtes über die Geschäftsräume und große Wohnungen sei durch die neuere Gesetzgebung beseitigt. Für die Geschäftsräume sei nunmehr auch in allen Häusern die freie Miete vorgesehen(§ 1 Abs. 1 S. 4, RMG. in der Fassung der Bekanntmachung des Reichsarbeitsministers vom 20. Februar 1928 auf Grund des Gesetzes vom 14. Februar 1928, RGBI. 1 S. 21 und 38 ff.). Das gleiche gelte unter bestimmten Voraussetzungen auch für große Wohnungen. Eine strenge Durchführung der Mietraum- und Mietenzwangswirtschaft sei nach der heutigen Lage der Gesetzgebung nicht mehr vorhanden. Das Prinzip der Erhaltung der Häuser und Mieträume könne bei den Ausnahmen von der Zwangswirtschaft nicht mehr als für die jetzige Gesetzgebung wesentlich und entscheidend anerkannt werden. So rechtfertige dieselbe jetzt auch nicht mehr die Feststellung, daß die Miete als zweckgebunden zu betrachten sei. Es seien vielmehr insoweit die Bestimmungen der Vorkriegsgesezgebung über den Mietzins wieder als maßgeblich und ausreichend anzuerkennen. Damit falle auch die Möglichkeit, die Miete als teilweise unpfändbar zu betrachten. Die bisherige Rechtsprechung des Senats müsse infolge der veränderten Verhältnisse und Gesetzgebung aufgegeben werden.
,, Wer in den Fällen der§§ 359, 367, 371 bis 373, bevor er angezeigt oder eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet ist, unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Steuerbehörde, ohne dazu durch eine unmittelbare Gefahr der Entdeckung veranlaßt zu sein, berichtigt oder ergänzt, oder unterlassene Angaben nachholt, bleibt insoweit straffrei. Sind in den Fällen der§§ 359, 371 Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile gewährt oder belassen, so tritt die Straffreiheit nur ein, wenn der Täter die Summe, die er noch schuldet, nach ihrer Festsetzung innerhalb der ihm bestimmten Frist entrichtet; das gleiche gilt im Falle des§ 367."
*) Anm. Das„ Merkbuch zur Reichs- Einkommensteuer" be= zieht man gegen 3 RM. 50 Pf. Nachnahme gradwegs bei Steuerschriftsteller Emil Müller, Halle a. d. S. I, Schließfach 210.
Diese Entscheidung des Kammergerichts kann nicht überraschen, denn die herrschende Meinung hatte den Standpunkt
unbeschränkt pfändbar. es sammergerichts nicht übernommen, und die Mehrzahl der
Macht nicht nur feine Gefahr für ihre Selbſtändigkeit bedeutet. Die Miete ist unbeschränkt pfändbar.
sondern daß nur ein starkes deutsches Reich als Führer und Schuhherr ihrer aller Freiheit und Eigenleben retten und sicherstellen kann.
Das Verschweigen von Vermögen.
B.
Von Emil Müller, Halle a. d. S. I, Schließfach 210. ( Nachdruck verboten.)
Im Anschluß an einen erst unlängst gehaltenen Steuervortrag erbat ein Zuhörer meinen Rat in einer für ihn sehr kritischen Angelegenheit. Während der Inflation hatte er sich mit billigem Papiergeld einen größeren Bestand an Waren und Vorräten zugelegt und diese im Laufe der nächsten Jahre zu gutem Gelde gemacht. Dadurch wurde er glücklicher Besitzer eines für seine früheren Verhältnisse ungewöhnlich hohen Barkapitals von 9000 RM. Leider unterlag er angesichts dessen der Versuchung der Steuerhinterziehung. Und so unterließ er bei Abgabe der Vermögens- Erklärung die Mitangabe dieser 9000 Mt. Er glaubte dies ungefährdet dadurch bewerkstelligen zu können, daß er auf Anraten eines überschlauen Dilettanten im Steuerfach auf den Namen seiner Ehefrau gute Wertpapiere kaufte und solche auf den Namen seiner Ehefrau bei einem Bankier hinterlegte. Vor einigen Wochen starb die Frau. Darauf verlangte der Witwer die Wertpapiere vom Bankier zurück. Dieser machte jedoch die Rückgabe abhängig von der Beibringung eines gerichtlichen Erbscheins, zumal noch Kinder vorhanden
Pfingsttagung des Vereins für das
Eine grundsägliche Kammergerichtsentscheidung. Im allgemeinen ist unter Miete der Gegenwert für die Benutzung von Räumen an deren Eigentümer zu verstehen. Durch die Reichsmietengesetzgebung ist der Gedanke, daß die Miete nur als Gegenwert für die Benutzung von Räumen anzusehen ist, verwischt, und das Kammergericht hat daher bislang in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß ge= wisse Teile der gesetzlichen unter Berücksichtigung der Reichsmietengesetzgebung nicht nicht gepfändet werden können, da gemäß§ 851 Abs. 1 3PO. eine Forderung nur, soweit sie übertragbar ist, der Pfändung unterworfen ist. Der 8. Zivilsenat des Kammergerichts hat sich Dom 16. nunmehr in seiner Entscheidung- 8 W. 2221-28 März 1928 dahin ausgesprochen, daß nicht mehr vier Fünftel der anfallenden Miete pfändbar und nur ein Fünftel pfändbar sind, sondern daß die gesetzliche Miete unbeschränkt pfändbar iſt Das Kammergericht führt in seiner neuen Entscheidung aus, daß den Ausgangspunkt der bisherigen Rechtsprechung der Umstand bildete, daß im Jahre 1923 infolge der Kriegszeit eine völlige Verwahrlosung der Häuser und Wohnungen eingetreten war. Die schwierigen Verhältnisse der ersten Zeit nach der Markstabilisierung hätten hier auch bis 1926 einen durchgreifenden Wandel verhindert. Ebenso wäre in diesen Zeiten von einer Neubautätigkeit so gut wie gar keine Rede gewesen.
en Where treten und deshalb auch
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Als Ziel und Zweck der damaligen Mietengesetzgebung wäre
Feiern wurden für die 28 Landesverbände auf schön gelegenen Plätzen veranstaltet und zwar so, daß immer Verbände aus den
Deutschtum im Ausland( V. 5. A.) in verschiedensten Teilen des Reiches zusammentamen, um auf diese
Gmunden( Desterreich).
Von Dr. Göz- Darmstadt.
( Schluß.)
Oberlandesgerichte hat die Miete in ständiger Rechtsprechung für unbeschränkt abtretbar und infolgedessen auch pfändbar erklärt. Durch diese neue Entscheidung des 8. Zivilsenats des Kammergerichts ist nunmehr die Rechtsprechung in diesem nicht unbedeutenden Punkte einheitlich gestaltet.
Vom Nahrungsmittelhandwerk.
Nach einer Zusammenstellung im zweiten Aprilheft der vom Statistischen Reichsamt herausgegebenen Zeitschrift ,, Wirtschaft und Statistik" vereinigen die drei überwiegend handwerksmäßigen Gewerbezweige Bäckerei, Fleischerei und Molkerei mehr als die Hälfte aller im Nahrungs- und Genußmittelgewerbe gezählten Betriebe und Personen auf sich. Mit den nicht erwerbstätigen Angehörigen erreicht die Zahl der von diesen drei Handwerkszweigen lebenden Personen insgesamt rund 1,15 Millionen. Bemerkenswert ist in diesen ausgesprochen handwerksmäßigen Gewerbezweigen die zunehmende Ablösung der einzelnen Handarbeitsverrichtungen durch Maschinenverwendung. Mehr als die Hälfte aller Betriebe verwendet heute motorische Kraft. Im Durchschnitt entfallen auf 100 beschäftigte Personen in der Bäckerei 40 PS, in der Fleischerei 80 PS und in der Molkerei 200 PS. Auch die Verwendung von Kraftfahrzeugen für den Absatz tritt in zunehmendem Maße in Erscheinung. Das Handwerk hat dank seiner inneren Kraft auch das Zeitalter der Maschinen gemeistert.
Sinter ihnen liegt e bitterste Armut der Lohn Deutschland zum Betteli Mütterlein Treppen hind Brot betteln?
towina. Pflichtgetreue Staatsbürger im Gaststaat zu sein, daneben aber ihr deutsches Volkstum hoch und heilig zu halten, das ist der Leitstern der 80 000 Deutschen, die dort wohnen und deren politischen Verhältnisse sich seit der Zuteilung zu Rumänien von Grund auf geändert haben. Mit herzlichem Dani für die Hilfe des L. V. Hessen verband der Redner das Versprechen treuen Festhaltens am Deutschtum. Superintendent Schaffnit Minneapolis( U. S. A.), ein geborener Darmstädter, der mit dem auch anwesenden Direktor Dr. TreutNewyork eigens zur Pfingsttagung herbeigeeilt war, erzählte sodann von dem neuen Aufblühen des Deutschtums in Nordame rika, das namentlich der vierjährigen Tätigkeit Dr. Treuts verdankt werde und verlangte energische Bekämpfung der Kriegslüge durch englische Flugblätter an die Massen des amerikanischen Volkes. Hierbei müßte die Arbeit von Deutschland, wenn nicht vom Staat, dann von privater Seite ausgehen, von Seiten der Deutschamerikanern würden sie wärmste Unterstützung finden. In allen Deutschamerikanern aber schlage ein warmes Herz für die Zukunft des deutschen Muttervolkes.
Art ein Sichkennenlernen und eine Annäherung herbeizuführen. Die Hessen hielten eine außerordentlich stimmungsvolle Abendfeier auf dem Hochkogel im Verein mit Hessen- Nassau, Schleswig- Holstein, Lübeck, Mecklenburg, Lippe, Weser- Ems ab. Es mögen über 2000 Jungen und Mädels gewesen sein, die sich da auf grüner Wiese mit dem Blick hinunter auf den See und die Stadt zu einer Weihestunde versammelten. Im Mittelpunkt der Feier stand eine Ansprache von Frl. Huiber- Ratkersburg ( Südsteiermark), die in ergreifenden Worten von der völkischen Not des dortigen, aus Bauern und Handwerkern bestehenden deutschen Volkssplitters erzählte und Grüße und Treugelöbnis ihrer Landsleute überbrachte. Ihre Steirer Buben und Mädels sangen Steirer Lieder. Vorher hatte der Schleswig- Holsteinische Heimatchor zwei Heimatlieder gesungen und Mädels der Flensburger Haushaltungsschule Volkstänze der Fischer und Schiffer vorgeführt. Das Programm fand Ergänzung durch Gedichtvorträge von Frl. Hessenauer- Kassel und Dr. Gramsch- Marburg und eine Dame aus Kopenhagen überbrachte herzliche Grüße aus dem abgetrennten Gebiet Nordschleswigs. Zum Schluß nahm der Vorsitzende des L. V. Hessen- Nassau eine Wimpelweihe vor, und dann erklang das Deutschlandlied in den Abend. Die Det molder Schülerkapelle begleitete die Gesänge und spielte den in langer Schlange den Hochkogel hinabziehenden Teilnehmern frohe Märsche nach. Mit Einbruch der Dunkelheit lohten ringsum auf den Bergen die Höhenfeuer. Die erwachsenen hessischen Teilnehmer aber sammelten sich im Hotel Austria zu einem Hessen- Darmstädter Abend. Etwa 150 Damen und Herren füllten den Saal und verbrachten einige frohe Stunden in an= regender Zwiesprache. Staatsrat Blod sprach freundliche Begrüßungsworte und gab bekannt, daß Frau Dr. KöpkeDarmstadt ,, für ihre langjährige, aufopfernde und erfolgreiche Mitarbeit“ vom Hauptvorstand in Berlin die silberne Brosche verliehen worden sei. Von Auslandsdeutschen sprachen im VerTaufe des Abend Prof. Dr. Lebouton- Czernowitz über die Verhältnisse in einem der hessischen Betreuungsgebiete, in der Bu
Der Pfingstsonntag brachte herrliches Wetter, die Sonne brach durch und die großartige Bergszenerie rings um den Traunsee leuchtete in hellem Neuschnee in den blauen Himme!. Alle Plätze und Straßen füllten sich; mit Musik und Gesang und flatternden Wimpeln durchzog die begeisterte Jugend das freundliche Städchen. Gottesdienste hatten den Pfingstsonntag eingeleitet. Die Hauptversammlung des deutschen Schulvereins Südmark gab ein umfassendes Bild der Werbe- und Unterstützungsarbeit und bewies die aufsteigende Entwicklung des Vereins. Das Voltsbewußtsein ist auch in Desterreich durch zielstrebige Arbeit und Erfassung immer weiterer Kreise für die Schutzarbeit gestärkt worden, in den Grenzgebieten aber wurden zahlreiche Schulen und Kulturanstalten unterstützt. Auch die Studentenschaft tagte natürlich in Gmunden. Ein Begrüßungsabend am Samstagabend wurde durch eine Rede des Rektors der Universität Münster und Darbietungen der österreichischen Kommilitonen ausgefüllt. Der Sonntag brachte eine Arbeitssitzung im kleineren Kreise und nachmittags eine allgemeine Studentenversammlung. Es sprachen Prof. Keßler= Jena, Staatsminister a. D. Dietrich- Baden und Prof. Dr. Sugelmann- Wien. Die letzten behandelten die Anschlußfrage und namentlich die Ausführungen Dietrichs fanden reichen Beifall. Gleichzeitig mit den Studenten tagten auch die Schulgruppenvertreter und die auslandsdeutsche Jugend. Diese Sigungen, bei denen die Jugend selbst zu Wort kommt und bei denen der zukünftige Führer oft schon deutlich zu erkennen ist, sind zu einem bewährten Bestandteil der Pfingsttagung gewor den. Am Seeufer herrschte während des ganzen Nachmittags ein frohes Treiben. Die zahlreichen Schülerkapellen spielten um die Wette, Voltstänze wurden auf dem Rathausplatz vorgeführt, und erstaunt und erfreut gesellten sich die Einheimischen zu ihren zahlreichen Gästen. Einen Höhepunkt aber brachte der Abend durch die Abendfeiern der Landesverbände. Acht solche
Mag auch dir dieses Sonntag vor Augen ſt 50 Jahre
Vom 10. bis 16. Ju der Pilgermission in 5 stehens in Hessen eine g des 19. Jahrhundert be im Sinne der heutigen 1878 wandte man sich Chrischona in der Schw nach Lich entsandte. S fiefften Auslegung des insbesondere aber in O Marburg und im Voge und segensreich gewirft. auf 20 Hauptstationen 4 Missionsschwestern to fonnten gebaut werde Von der Land
Der Höhepunkt der Pfingsttagung war der Montag. Schon vom frühen Morgen ab brachten Bahn und Schiff die ganze Anwohnerschaft des Traunsees nach Gmunden. Die ganze Jugend aber versammelte sich auf den Satoriwiesen zur Morgenfeier. | Auf dieser Wiese, im Angesicht gewaltiger Bergriesen, vom Walde rings umschlossen, sammelte sich die Pfingstgemeinde des deutschen Volkes, der deutschen Jugend aus allen Gauen des Reiches und Oesterreichs, aus den Grenz- und Streugebieten, ja sogar aus Uebersee. Ueber dem bunten Meer der Menschen wogten die farbigen Wimpel, eine Rednerkanzel springt wie ein Block in das Menschenmeer hinein, dessen Fluten tief unten am Abhang verebben. Das niederländische Dankgebet erklingt, ein Chor ,, Heilig, heilig" anwortet. Auf der Kanzel steht Prior Dominikus Dietrich- Innsbruck, der deutsch- tiroler Priester, dem das Weh um die Heimat immer wieder den Mund zu heißer Mahnung öffnet. Mit weithin schallender, mächtiger Stimme stellt er Gott, Heimat und Volk als Ideale der deutschen Jugend in den Mittelpunkt seiner ergreifenden Worte. Bischof Dr. Teutsch, der greise Sachsenbischof aus Hermann
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der Archäologie an un brück, hat den an i Bonn zum 1. Oktober Straßensperre. arbeiten ist die Ludw Straße ab Montag, der allen Fahrverkehr pol * Gefundene Sach
Mai 1928 gefundenen der Anschlagtafel im eingesehen werden. aufgefordert, ihre etu Fundbüro während d * Warnung vor Polizeibericht teilt mi legten Tagen in Ba mit Erfolg aufgetret verstand. Der Mann fräftig, hat rundes,
nach hinten gefämmt weißen Kragen mit Rohrstock bei sich und
stadt, ergreift nach de Wort. Er umreißt di gesunde Jugend einst,
es feinen Bestand nid Träger der Einigkeit Großer Gott, wir lo der vielen Tausenden allein, laß uns nicht nun verschiedene Ban Reichspräsidenten be
liedes wurden sodan Wimpel geheftet un gruppen ab. Die g Deutschlandlied, und
gend wieder talwärt Pläge, die Erwachsen
Der Nachmittag machtvollite Kundgeb eriter Teil zeigte die und stand auf hoher rufsleben des Traunje jerem Auge vorüber, fei leben. Wir fahen da jeinem Gefolge, die Pfa zug mit Roß und Rei
Gemundener Ratsherr Trachten- die Bauer bergleute, Vogelfänger
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Der zweite Teil beitan
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