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Samstag, den 9. Juni 1928.

gegenüber, sondern diese Front ist aufgelöst in einen nieder­ländischen, einen flämischen, einen Luxemburgi­schen, einen elsaẞ- lothringischen und einen schwei­zerischen Abschnitt mit einem reichs deutschen Zen­trum, dem jedoch die Fühlung zu den übrigen Abschnitten faſt durchweg ebenso fehlt, wie den anderen Gruppen untereinander. Gegen das geschlossene Romanentum( Belgien, Wallonien und Welschschweiz sind volkspolitisch nur Anhängsel von Paris) sind die zersplitterten, zusammenhanglosen Abschnitte der germani­schen Front fast wehrlos. Da wir nicht in der Lage sind, nach französischem Beispiel durch staatliche Machtmittel die Front zu festigen, bleibt nur die Möglichkeit, aus der Erkenntnis der Schicksals und Notgemeinschaft der West­germanen einen freiwilligen Zusammenschluß zu gemeinsamer Abwehr erwachsen zu lassen. Die An­Autonomisten läßt die Welt aufhorchen; die flämisch- großnieder­ländische Bewegung wächst, wie kürzlich wieder der von Fla­men, Niederländern und Südafrikanern besuchte 13. groß­niederländische Studentenkongreß in Löwen bewiesen hat, der dem seit 10 Jahren im belgischen Gefängnis schmachtenden Fla­menführer Dr. Borms eine Huldigungskundgebung brachte; in der Schweiz regt sich deutsches Selbstbewußtsein. Aufgabe des reichsdeutschen Abschnittes, der vor 4 Jahren mit dem rheini­schen Separatismus einen heimtückischen Angriff des Westens niedergeschlagen hat, ist es, die zersplitterten Gruppen unter der Parole der gemeinsamen Abwehr der Wel­schen, des Romanentums zu einer kampffähigen westgermanischen Front zusammenzuschließen.

,, Gießener Zeitung"

waren und die Ehegatten kein gemeinschaftliches Testament auf Gegenseitigkeit gemacht hatten. Wohl oder übel sieht sich nun der Witwer gezwungen, für sich und seine Kinder den erforder= lichen Erbschein bei Gericht zu beantragen. Das wäre freilich an sich noch das wenigste. Aber das schlimmste ist, daß sowohl das Gericht als auch der Bankier beim Bekanntwerden eines solchen Todesfalles die gesetzliche Verpflichtung haben, von dem Vermögen eines Verstorbenen dem Finanzamt Meldung zu machen. Hierdurch kommt die jahrelang geübte Steuerhinter­ziehung unweigerlich an den Tag. Und die Folgen? Erstens wird die mehrjährige Vermögenssteuer nachgefordert. Zweitens wird gegen den Schuldigen, da die fünfjährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung eine Geldstrafe verhängt, deren Höchstbetrag unbeschränkt ist. Auch kann daneben auf Gefängnis bis zu zwei Jahren erkannt, unter Umständen sogar die Bestrafung auf Kosten des Verurteil­ten öffentlich bekannt gemacht werden. Und dies alles wegen eines verhältnismäßig nur geringen Betrages der Vermögens­steuer. Diese beträgt nämlich:

Wir wissen, daß die Voraussetzung eines solchen westgermani­schen Bündnisses die unumschränkte Anerkennung der mit echt deutschem Eigensinn behaupteten Selbständigkeit der Kampfgenossen sein muß. Diese Anerkennung fällt uns, die wir die Geschichte unseres Reiches und seine West­grenzen von 870, von 925 und aus der Zeit bis zum 30jährigen Kriege kennen, nicht leicht. Wir Deutsche haben ältere historische Rechte auf das umstrittene Ge­biet, als alle anderen. Aber wir machen diese Rechte nicht gel­tend, um nicht auch das Letzte noch verloren gehen zu lassen: die noch von westgermanisch- deutschen Stämmen gehaltenen Ge­biete, die nur durch die Einigkeit und durch gemeinsamen Ab­wehrkampf dieser westgermanischen Gruppen gerettet werden können. Der Kampf kann heute nur in elastischer Front, in föderativer Kampfkameradschaft geführt werden, nicht mit starren Rechtstiteln. Wir fühlen, daß auf uns Deutschen die Ver­antwortung für Sieg oder Niederlage lastet. Und wir wissen, daß neue Formen politischen Zusammenlebens der deutschen Volks­gruppen und der Völker Mitteleuropas im Werden sind, deren Voraussetzungen im Westen wir schon jetzt, im täglichen Ab­wehrkampf, zu schaffen uns bemühen: das Bewußtsein der germanischen Völker des Kontinents von ihrem gemeinsamen Ursprung, von ihrer ge= meinsamen Not und von ihrer gemeinsamen 3ufunft. Schaffen wir auf dieser Grundlage die große westgermanische Front, so werden die Kampfgenossen einsehen und anerkennen, daß der Aufstieg Deutschlands zur

bei einem Vermögen bis zu 10 000 RM.: 1 vom Tausend, über 10 000 RM. bis zu 20 000 RM.: 2 vom Tausend, über 20 000 RM. bis zu 30 000 RM.: 3 vom Tausend, über 30 000 RM. bis zu 50 000 RM.: 4 vom Tausend,

Nr. 47.

unter diesen Umständen die Durchführung der im öffentlichen Interessen liegenden Mietwirtschaft, Sicherung und Ordnung hin­sichtlich der Benutzung der Wohnung und Sicherstellung der Er­haltung der Gebäude anzusehen gewesen. Hieraus hätte sich die Folgerung ergeben, daß bei der Miete nicht Geld schlechthin, sondern Geld in seiner Zweckgebundenheit nach Maßgabe der gesetzlichen Zusammensetzung der Miete geschuldet sei.

Angesichts der bösen Sachlage konnte ich dem geängstigten Ratsuchenden nur empfehlen, ungesäumt den Versuch zu machen, einen Generalpardon auf Grund des§ 374 der Reichsabgaben­Ordnung zu erlangen. Dieser Paragraph ist bei jeder Art von Reichssteuern anwendbar und möchte vielleicht auch für man­chen Leser von Interesse sein. Er ist enthalten in Emil Mül­lers Merkbuch zur Reichs- Einkommensteuer"*) und lautet:

Gamstag, den 9. Ju

Son

Bleich und müde ge Alter und mand altes ihres Lebens für das 2 mehrten die Spargrosche Werte.

Da tam der Krieg, Spargrofchen wurden wer Zeit. Wir sehen heute

Brüder und Schwestern geworden sind in Arbeit Wer Augen für diese tr Alten, denen heute das Den. Man sieht sie mit h icht, mit fummersprechen won der Jahre Lait un ficht sie, aber man hört Sie murren nicht, sie fl vielleicht schon fahl gewo fie für wenige Groschen Bergen sie ihren Schmer mehr der Tod.

Seit jenen Zeiten hätten sich die wirtschaftlichen Verhält­nisse grundlegend geändert. Abgesehen von einer nicht unbe trächtlichen Belebung der Neubautätigkeit seien die allgemeinen Wohnungsverhältnisse dadurch andere geworden, daß infolge der Mieterhöhungen der gesetzlichen Miete und der in ihr ent­haltenen Sätze für die Reparaturen des Hauses der innere und äußere Zustand der Häuser eine wesentliche und in die Augen fallende Verbesserung erfahren hat. Es sei außerdem nach der allgemeinen Erfahrung nicht von der Hand zu weisen, daß pfleglich behandelte und auch nur einigermaßen gut verwaltete Häuser nach durchgeführten Reparaturen jetzt bereits ihren Eigentümer nicht unbeträchtliche Ueberschüsse abwerfen. Damit entfalle die innere Berechtigung für eine von den Vorkriegs­verhältnissen abweichende Behandlung und Beurteilung der Miete. Die Gesetzgebung habe dieser tatsächlichen Veränderung der Verhältnisse auch Rechnung getragen. Die Zwangswirt­schaft hinsichtlich der Befugnis des Hauswirtes über die Ge­schäftsräume und große Wohnungen sei durch die neuere Gesetz­gebung beseitigt. Für die Geschäftsräume sei nunmehr auch in allen Häusern die freie Miete vorgesehen(§ 1 Abs. 1 S. 4, RMG. in der Fassung der Bekanntmachung des Reichsarbeits­ministers vom 20. Februar 1928 auf Grund des Gesetzes vom 14. Februar 1928, RGBI. 1 S. 21 und 38 ff.). Das gleiche gelte unter bestimmten Voraussetzungen auch für große Wohnungen. Eine strenge Durchführung der Mietraum- und Mietenzwangs­wirtschaft sei nach der heutigen Lage der Gesetzgebung nicht mehr vorhanden. Das Prinzip der Erhaltung der Häuser und Miet­räume könne bei den Ausnahmen von der Zwangswirtschaft nicht mehr als für die jetzige Gesetzgebung wesentlich und ent­scheidend anerkannt werden. So rechtfertige dieselbe jetzt auch nicht mehr die Feststellung, daß die Miete als zweckgebunden zu betrachten sei. Es seien vielmehr insoweit die Bestimmungen der Vorkriegsgesezgebung über den Mietzins wieder als maß­geblich und ausreichend anzuerkennen. Damit falle auch die Möglichkeit, die Miete als teilweise unpfändbar zu betrachten. Die bisherige Rechtsprechung des Senats müsse infolge der ver­änderten Verhältnisse und Gesetzgebung aufgegeben werden.

,, Wer in den Fällen der§§ 359, 367, 371 bis 373, bevor er angezeigt oder eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet ist, unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Steuerbehörde, ohne dazu durch eine unmittelbare Gefahr der Entdeckung ver­anlaßt zu sein, berichtigt oder ergänzt, oder unterlassene An­gaben nachholt, bleibt insoweit straffrei. Sind in den Fällen der§§ 359, 371 Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile gewährt oder belassen, so tritt die Straffreiheit nur ein, wenn der Täter die Summe, die er noch schuldet, nach ihrer Festsetzung innerhalb der ihm bestimmten Frist entrichtet; das gleiche gilt im Falle des§ 367."

*) Anm. Das Merkbuch zur Reichs- Einkommensteuer" be= zieht man gegen 3 RM. 50 Pf. Nachnahme gradwegs bei Steuer­schriftsteller Emil Müller, Halle a. d. S. I, Schließfach 210.

Diese Entscheidung des Kammergerichts kann nicht über­raschen, denn die herrschende Meinung hatte den Standpunkt

unbeschränkt pfändbar. es sammergerichts nicht übernommen, und die Mehrzahl der

Macht nicht nur feine Gefahr für ihre Selbſtändigkeit bedeutet. Die Miete ist unbeschränkt pfändbar.

sondern daß nur ein starkes deutsches Reich als Führer und Schuhherr ihrer aller Freiheit und Eigenleben retten und sicher­stellen kann.

Das Verschweigen von Vermögen.

B.

Von Emil Müller, Halle a. d. S. I, Schließfach 210. ( Nachdruck verboten.)

Im Anschluß an einen erst unlängst gehaltenen Steuervor­trag erbat ein Zuhörer meinen Rat in einer für ihn sehr kriti­schen Angelegenheit. Während der Inflation hatte er sich mit billigem Papiergeld einen größeren Bestand an Waren und Vorräten zugelegt und diese im Laufe der nächsten Jahre zu gutem Gelde gemacht. Dadurch wurde er glücklicher Besitzer eines für seine früheren Verhältnisse ungewöhnlich hohen Bar­kapitals von 9000 RM. Leider unterlag er angesichts dessen der Versuchung der Steuerhinterziehung. Und so unterließ er bei Abgabe der Vermögens- Erklärung die Mitangabe dieser 9000 Mt. Er glaubte dies ungefährdet dadurch bewerkstelligen zu können, daß er auf Anraten eines überschlauen Dilettanten im Steuerfach auf den Namen seiner Ehefrau gute Wertpapiere kaufte und solche auf den Namen seiner Ehefrau bei einem Bankier hinterlegte. Vor einigen Wochen starb die Frau. Dar­auf verlangte der Witwer die Wertpapiere vom Bankier zurück. Dieser machte jedoch die Rückgabe abhängig von der Beibringung eines gerichtlichen Erbscheins, zumal noch Kinder vorhanden

Pfingsttagung des Vereins für das

Eine grundsägliche Kammergerichtsentscheidung. Im allgemeinen ist unter Miete der Gegenwert für die Benutzung von Räumen an deren Eigentümer zu verstehen. Durch die Reichsmietengesetzgebung ist der Gedanke, daß die Miete nur als Gegenwert für die Benutzung von Räumen anzu­sehen ist, verwischt, und das Kammergericht hat daher bislang in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß ge= wisse Teile der gesetzlichen unter Berücksichtigung der Reichsmietengesetzgebung nicht nicht gepfändet werden können, da gemäß§ 851 Abs. 1 3PO. eine Forderung nur, soweit sie übertragbar ist, der Pfändung unterworfen ist. Der 8. Zivilsenat des Kammergerichts hat sich Dom 16. nunmehr in seiner Entscheidung- 8 W. 2221-28 März 1928 dahin ausgesprochen, daß nicht mehr vier Fünftel der anfallenden Miete pfändbar und nur ein Fünftel pfändbar sind, sondern daß die gesetzliche Miete unbeschränkt pfändbar iſt Das Kammergericht führt in seiner neuen Entscheidung aus, daß den Ausgangspunkt der bisherigen Rechtsprechung der Um­stand bildete, daß im Jahre 1923 infolge der Kriegszeit eine völlige Verwahrlosung der Häuser und Wohnungen eingetreten war. Die schwierigen Verhältnisse der ersten Zeit nach der Markstabilisierung hätten hier auch bis 1926 einen durchgrei­fenden Wandel verhindert. Ebenso wäre in diesen Zeiten von einer Neubautätigkeit so gut wie gar keine Rede gewesen.

en Where treten und deshalb auch

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Als Ziel und Zweck der damaligen Mietengesetzgebung wäre

Feiern wurden für die 28 Landesverbände auf schön gelegenen Plätzen veranstaltet und zwar so, daß immer Verbände aus den

Deutschtum im Ausland( V. 5. A.) in verschiedensten Teilen des Reiches zusammentamen, um auf diese

Gmunden( Desterreich).

Von Dr. Göz- Darmstadt.

( Schluß.)

Oberlandesgerichte hat die Miete in ständiger Rechtsprechung für unbeschränkt abtretbar und infolgedessen auch pfändbar er­klärt. Durch diese neue Entscheidung des 8. Zivilsenats des Kammergerichts ist nunmehr die Rechtsprechung in diesem nicht unbedeutenden Punkte einheitlich gestaltet.

Vom Nahrungsmittelhandwerk.

Nach einer Zusammenstellung im zweiten Aprilheft der vom Statistischen Reichsamt herausgegebenen Zeitschrift ,, Wirtschaft und Statistik" vereinigen die drei überwiegend handwerksmä­ßigen Gewerbezweige Bäckerei, Fleischerei und Molkerei mehr als die Hälfte aller im Nahrungs- und Genußmittelgewerbe gezählten Betriebe und Personen auf sich. Mit den nicht er­werbstätigen Angehörigen erreicht die Zahl der von diesen drei Handwerkszweigen lebenden Personen insgesamt rund 1,15 Mil­lionen. Bemerkenswert ist in diesen ausgesprochen handwerks­mäßigen Gewerbezweigen die zunehmende Ablösung der ein­zelnen Handarbeitsverrichtungen durch Maschinenverwendung. Mehr als die Hälfte aller Betriebe verwendet heute motorische Kraft. Im Durchschnitt entfallen auf 100 beschäftigte Personen in der Bäckerei 40 PS, in der Fleischerei 80 PS und in der Molkerei 200 PS. Auch die Verwendung von Kraftfahrzeugen für den Absatz tritt in zunehmendem Maße in Erscheinung. Das Handwerk hat dank seiner inneren Kraft auch das Zeitalter der Maschinen gemeistert.

Sinter ihnen liegt e bitterste Armut der Lohn Deutschland zum Betteli Mütterlein Treppen hind Brot betteln?

towina. Pflichtgetreue Staatsbürger im Gaststaat zu sein, da­neben aber ihr deutsches Volkstum hoch und heilig zu halten, das ist der Leitstern der 80 000 Deutschen, die dort wohnen und deren politischen Verhältnisse sich seit der Zuteilung zu Ru­mänien von Grund auf geändert haben. Mit herzlichem Dani für die Hilfe des L. V. Hessen verband der Redner das Ver­sprechen treuen Festhaltens am Deutschtum. Superintendent Schaffnit Minneapolis( U. S. A.), ein geborener Darm­städter, der mit dem auch anwesenden Direktor Dr. Treut­Newyork eigens zur Pfingsttagung herbeigeeilt war, erzählte so­dann von dem neuen Aufblühen des Deutschtums in Nordame rika, das namentlich der vierjährigen Tätigkeit Dr. Treuts ver­dankt werde und verlangte energische Bekämpfung der Kriegs­lüge durch englische Flugblätter an die Massen des amerikani­schen Volkes. Hierbei müßte die Arbeit von Deutschland, wenn nicht vom Staat, dann von privater Seite ausgehen, von Seiten der Deutschamerikanern würden sie wärmste Unterstützung fin­den. In allen Deutschamerikanern aber schlage ein warmes Herz für die Zukunft des deutschen Muttervolkes.

Art ein Sichkennenlernen und eine Annäherung herbeizuführen. Die Hessen hielten eine außerordentlich stimmungsvolle Abend­feier auf dem Hochkogel im Verein mit Hessen- Nassau, Schles­wig- Holstein, Lübeck, Mecklenburg, Lippe, Weser- Ems ab. Es mögen über 2000 Jungen und Mädels gewesen sein, die sich da auf grüner Wiese mit dem Blick hinunter auf den See und die Stadt zu einer Weihestunde versammelten. Im Mittelpunkt der Feier stand eine Ansprache von Frl. Huiber- Ratkersburg ( Südsteiermark), die in ergreifenden Worten von der völkischen Not des dortigen, aus Bauern und Handwerkern bestehenden deutschen Volkssplitters erzählte und Grüße und Treugelöbnis ihrer Landsleute überbrachte. Ihre Steirer Buben und Mädels sangen Steirer Lieder. Vorher hatte der Schleswig- Holsteinische Heimatchor zwei Heimatlieder gesungen und Mädels der Flens­burger Haushaltungsschule Volkstänze der Fischer und Schiffer vorgeführt. Das Programm fand Ergänzung durch Gedichtvor­träge von Frl. Hessenauer- Kassel und Dr. Gramsch- Marburg und eine Dame aus Kopenhagen überbrachte herzliche Grüße aus dem abgetrennten Gebiet Nordschleswigs. Zum Schluß nahm der Vorsitzende des L. V. Hessen- Nassau eine Wimpelweihe vor, und dann erklang das Deutschlandlied in den Abend. Die Det molder Schülerkapelle begleitete die Gesänge und spielte den in langer Schlange den Hochkogel hinabziehenden Teilnehmern frohe Märsche nach. Mit Einbruch der Dunkelheit lohten rings­um auf den Bergen die Höhenfeuer. Die erwachsenen hessi­schen Teilnehmer aber sammelten sich im Hotel Austria zu einem Hessen- Darmstädter Abend. Etwa 150 Damen und Herren füll­ten den Saal und verbrachten einige frohe Stunden in an= regender Zwiesprache. Staatsrat Blod sprach freundliche Be­grüßungsworte und gab bekannt, daß Frau Dr. Köpke­Darmstadt ,, für ihre langjährige, aufopfernde und erfolgreiche Mitarbeit vom Hauptvorstand in Berlin die silberne Brosche verliehen worden sei. Von Auslandsdeutschen sprachen im Ver­Taufe des Abend Prof. Dr. Lebouton- Czernowitz über die Ver­hältnisse in einem der hessischen Betreuungsgebiete, in der Bu­

Der Pfingstsonntag brachte herrliches Wetter, die Sonne brach durch und die großartige Bergszenerie rings um den Traunsee leuchtete in hellem Neuschnee in den blauen Himme!. Alle Plätze und Straßen füllten sich; mit Musik und Gesang und flatternden Wimpeln durchzog die begeisterte Jugend das freund­liche Städchen. Gottesdienste hatten den Pfingstsonntag ein­geleitet. Die Hauptversammlung des deutschen Schulvereins Südmark gab ein umfassendes Bild der Werbe- und Unter­stützungsarbeit und bewies die aufsteigende Entwicklung des Vereins. Das Voltsbewußtsein ist auch in Desterreich durch zielstrebige Arbeit und Erfassung immer weiterer Kreise für die Schutzarbeit gestärkt worden, in den Grenzgebieten aber wurden zahlreiche Schulen und Kulturanstalten unterstützt. Auch die Studentenschaft tagte natürlich in Gmunden. Ein Be­grüßungsabend am Samstagabend wurde durch eine Rede des Rektors der Universität Münster und Darbietungen der öster­reichischen Kommilitonen ausgefüllt. Der Sonntag brachte eine Arbeitssitzung im kleineren Kreise und nachmittags eine allge­meine Studentenversammlung. Es sprachen Prof. Keßler= Jena, Staatsminister a. D. Dietrich- Baden und Prof. Dr. Sugelmann- Wien. Die letzten behandelten die Anschluß­frage und namentlich die Ausführungen Dietrichs fanden rei­chen Beifall. Gleichzeitig mit den Studenten tagten auch die Schulgruppenvertreter und die auslandsdeutsche Jugend. Diese Sigungen, bei denen die Jugend selbst zu Wort kommt und bei denen der zukünftige Führer oft schon deutlich zu erkennen ist, sind zu einem bewährten Bestandteil der Pfingsttagung gewor den. Am Seeufer herrschte während des ganzen Nachmittags ein frohes Treiben. Die zahlreichen Schülerkapellen spielten um die Wette, Voltstänze wurden auf dem Rathausplatz vor­geführt, und erstaunt und erfreut gesellten sich die Einheimischen zu ihren zahlreichen Gästen. Einen Höhepunkt aber brachte der Abend durch die Abendfeiern der Landesverbände. Acht solche

Mag auch dir dieses Sonntag vor Augen ſt 50 Jahre

Vom 10. bis 16. Ju der Pilgermission in 5 stehens in Hessen eine g des 19. Jahrhundert be im Sinne der heutigen 1878 wandte man sich Chrischona in der Schw nach Lich entsandte. S fiefften Auslegung des insbesondere aber in O Marburg und im Voge und segensreich gewirft. auf 20 Hauptstationen 4 Missionsschwestern to fonnten gebaut werde Von der Land

Der Höhepunkt der Pfingsttagung war der Montag. Schon vom frühen Morgen ab brachten Bahn und Schiff die ganze An­wohnerschaft des Traunsees nach Gmunden. Die ganze Jugend aber versammelte sich auf den Satoriwiesen zur Morgenfeier. | Auf dieser Wiese, im Angesicht gewaltiger Bergriesen, vom Walde rings umschlossen, sammelte sich die Pfingstgemeinde des deutschen Volkes, der deutschen Jugend aus allen Gauen des Reiches und Oesterreichs, aus den Grenz- und Streugebieten, ja sogar aus Uebersee. Ueber dem bunten Meer der Menschen wogten die farbigen Wimpel, eine Rednerkanzel springt wie ein Block in das Menschenmeer hinein, dessen Fluten tief unten am Abhang verebben. Das niederländische Dankgebet erklingt, ein Chor ,, Heilig, heilig" anwortet. Auf der Kanzel steht Prior Dominikus Dietrich- Innsbruck, der deutsch- tiroler Priester, dem das Weh um die Heimat immer wieder den Mund zu heißer Mahnung öffnet. Mit weithin schallender, mächtiger Stimme stellt er Gott, Heimat und Volk als Ideale der deut­schen Jugend in den Mittelpunkt seiner ergreifenden Worte. Bischof Dr. Teutsch, der greise Sachsenbischof aus Hermann­

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der Archäologie an un brück, hat den an i Bonn zum 1. Oktober Straßensperre. arbeiten ist die Ludw Straße ab Montag, der allen Fahrverkehr pol * Gefundene Sach

Mai 1928 gefundenen der Anschlagtafel im eingesehen werden. aufgefordert, ihre etu Fundbüro während d * Warnung vor Polizeibericht teilt mi legten Tagen in Ba mit Erfolg aufgetret verstand. Der Mann fräftig, hat rundes,

nach hinten gefämmt weißen Kragen mit Rohrstock bei sich und

stadt, ergreift nach de Wort. Er umreißt di gesunde Jugend einst,

es feinen Bestand nid Träger der Einigkeit Großer Gott, wir lo der vielen Tausenden allein, laß uns nicht nun verschiedene Ban Reichspräsidenten be

liedes wurden sodan Wimpel geheftet un gruppen ab. Die g Deutschlandlied, und

gend wieder talwärt Pläge, die Erwachsen

Der Nachmittag machtvollite Kundgeb eriter Teil zeigte die und stand auf hoher rufsleben des Traunje jerem Auge vorüber, fei leben. Wir fahen da jeinem Gefolge, die Pfa zug mit Roß und Rei

Gemundener Ratsherr Trachten- die Bauer bergleute, Vogelfänger

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