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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück: Sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

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Bolitische Sagesschau.

Die deutsche Regierung wird bei der Tagung des Völker­bundsrats wie auch bei der Vollversammlung des Völkerbun­des wieder durch Reichsaußenminister Dr. Stresemann ver­treten sein.

Auf der Tagesordnung für die am 30. August beginnende Tagung des Völlerbundsrats in Genf steht auch ein Antrag des Deutschen Volksbundes in Oberschlesien über die Bedingungen der öffentlichen Sicherheit Oberschlesiens.

Deutsche und rumänische Kommissionen zur Wiederauf­nahme der Verhandlungen sind zwischen Deutschland und Ru­mänien gebildet worden.

In Danzig wurden nach fünfmonatigen Verhandlungen mehrere Abkommen zwischen der Freien Stadt Danzig und der Republik Polen unterzeichnet. Darnach bleibt Danzig Anlege: hafen für die polnischen Kriegsschiffe.

Tschitscherin erklärt den Kellogg- Pakt als Kampfmittel gegen Rußland, wenn die Sowjetunion nicht zugezogen wird.

Generaldirektor Dr. Dorpmüller der Reichsbahngesellschaft besichtigte am Sonntag eingehend die Unglücksstellen der lezten Eisenbahnunglüce in Bayern von Siegelsdorf und Dinkel: scherben. Am Montag stattete er den bei der letzten Katastrophe Berunglückten im Augsburger Krankenhaus einen Besuch ab.

Des englischen Außenministers Chamberlains Krankheits­zustand soll nach einer Lonndoner Meldung derart sein, daß der Minister London diesen Monat nicht verlassen könnte.

Das englisch- französische Flottenabkommen soll demnächst veröffentlicht werden.

In den amerikanischen Kreisen herrscht großes Mißtrauen wegen der englisch- französischen Marinevereinbarungen.

Noch ein Revolverattentat in Belgrad. In der Belgrader unteren Festung erschoß ein Feldwebel seinen Hauptmann, den Regimentsadjutanten Doritsch, und tötete sich dann selbst durch einen Schuß.

Mussolini hat eine eingehende Untersuchung über die ,, Jta­lia" Katastrophe eingeleitet.

Bei Spezia in Italien ist aus noch nicht bekannten Grün­ben eine größere Pulverfabrik in die Luft geflogen.

Das italienische Küstenunterseeboot S. 14" ist bei einem Angriffsmanöver mit dem Bug eines Torpedobootszerstörers zusammengestoßen und sant. Das U- Boot wurde gehoben, aber die Besatzung war nicht mehr am Leben.

Die erste Tagung des Bundes der deutschen Marinevereine sand unter sehr starker Beteiligung in Berlin statt. Zum neuen Verbandsvorsitzenden wurde Admiral Roesing gewählt.

In der ostoberschlesischen Eisenindustrie sind die Bauhand­werker in den Streit getreten.

Das neue Opelfahrzeug Rak 4" explodierte bei einer Ver­Tuchsfahrt.

In Agram wurde der Chefredakteur des Belgrader radi­talen Blattes Jedinstwo", Vlado Ristowitsch, von einem Eisen­bahnarbeiter durch fünf Revolverschüsse getötet. Der Täter wurde verhaftet.

Auf dem Malaischen Archipel hat nach einer Meldung aus Batavia ein größerer Bulkanausbruch stattgefunden. der von einer Sturmflut begleitet war.

Sturmfatastrophe über Bamberg.

Bamberg, 5. 8. In der Nacht zum Sonntag wurde Bamberg und Umgebung von einer Unwetterkatastrophe heimge­sucht. Sie ist eine der furchtbarsten, die je in Deutschland vor­gekommen ist. Mit ugeheuerer Gewalt setzte am Spätabend des Samstag ein heftiger Sturm ein, begleitet von schwerem Ge­witter. Innerhalb kurzer Zeit waren sämtliche Anlagen, Gärt­nereien und Felder wie durch Artilleriefeuer verwüstet. Fast fein einziges Haus in der Stadt blieb unbeschädigt. Das Sta­dion wurde vollkommen zerstört. Die Verkaufsstände liegen sämtlich am Boden und bilden einen wüsten Trümmerhaufen. Bis jetzt wurden drei Schwerverletzte aus den Trümmern gebor: gen. Der Schaden beläuft sich auf über eine Million Mark. Sämtliche Eisenbahnstrecken sowie Fahrstraßen von Bamberg nach allen Richtungen sind gesperrt, da sämtliche Telegraphen­und Telephonmasten auf den Strecken nach Bamberg umgelegt find.

Die Reichsbahndirektion teilt mit, daß die Gestänge so über die Geleise geworfen wurden, daß beide Strecken der Doppel­bahn lange Zeit gesperrt bleiben werden. Sämtliche Schnell­züge müssen über Bayreuth und Probstzella umgeleitet werden. Bei den Aufräumungsarbeiten leisteten die Reichswehr, die Landespolizei u. die Feuerwehr von Bamberg tatkräftige Hilfe. Eine Transformatorenstation wurde abgedeckt und das Dach 30 Meter weit geschleudert. Viele Gebäude weisen derartige Schäden auf, daß sie niedergerissen werden müssen. Die Erre­gung der Bevölkerung ist ungeheuer. Der im Urlaub befind­liche Oberbürgermeister wurde zurückgerufen. Am Sonntag früh haben sofort Sammlungen eingesetzt, um den Geschädigten und Notleidenden erste Hilfe zu bringen.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Mittwoch, den 8. August 1928

Die unsichtbare" Besakung.

Mainz. Auf der Kaiserstraße wurde der 44jährige Maurer Jakob Karrl von hier von mehreren Zivilfranzosen über­fallen und schwer mißhandelt. Ein junger Arzt, der aus der Stadt kam und zum Krankenhaus zurückkehren wollte, wurde in der Anlage von angetrunkenen Franzosen angerempelt und belästigt. Von einem französischen Militärauto über­fahren und schwer verletzt wurde in der Flachsmarktstraße der 13jährige Heinrich Knapp von hier.

Wieder ein Besaßungszwischenfall.

In der Nacht zum Sonntag wurde der 44jährige Mauerer Karl von mehreren Zivilfranzosen in Mainz überfallen und schwer mißhandelt, so daß er dem Krankenhaus zugeführt wer­den mußte. Die Täter konnten namhaft gemacht werden.

Neuer politischer Mord in Jugoslawien.

Belgrad. Der Redakteur der Belgrader Zeitung Jedinst­wo", Ristowitsch, wurde nach einem Streit mit Kroaten in einem Kaffeehaus auf offener Straße erschossen. Der Atten= täter, ein Schlosser namens Schumitsch, erklärte, bei seiner Ver­haftung, er habe Ristowitsch mit Absicht erschossen, da dieser in seinem Blatte aufgefordert habe, Raditsch und Pribitschewitsch aus dem Wege zu räumen.

Ins Meer gestürzt!

Die polnischen Ozeanflieger werden von einem Dampfer der Hamburg Amerita- Linie aufgefischt.

Warschau. Die beiden polnischen Transozeanflieger sind am Samstag über dem Atlantischen Ozean abgestürzt. Der Apparat ist vollständig vernichtet worden. Die Flieger wur­den von dem deutschen Dampfer ,, Samos" gerettet.

Die beiden abgestürzten polnischen Ozeanflieger sind mit dem deutschen Dampfer Samos" im Hafen von Leixoes ange= tommen und an Land gegangen.

Hilfsmaßnahmen für die Ausgesperrten im Dillfreis.

Dillenburg. Heute sindet im Kreishause zu Dillenburg eine außerordentliche Sigung des Kreistages statt, der sich aus­schließlich mit einem Antrag des Kreisausschusses zu befassen haben wird, nach dem zur Unterstützung der durch die Aussper­rung in Not geratenen Arbeitnehmer des Dillkreises aus Kreis­mitteln 150 000 Mark bewilligt werden sollen.

Verfassungstag 1928.

Jm Einklang mit den von dem Gesamtministerium wegen des Verfassungstages getroffenen Anordnungen hat der Hes= sische Herr Minister des Innern die Kreisämter mit ergänzen­den Weisungen versehen. In seiner Verfügung weist er u. a. darauf hin, daß sich der Verfassungstag im Bewußtsein des Volkes immer mehr als nationaler Gedent- und Festtag einge­lebt habe, und daß die Teilnahme der Bevölkerung an den im Lande veranstalteten Verfassungsfeiern von Jahr zu Jahr größer geworden sei. Eine wichtige Aufgabe der lokalen Staats­behörden sei es, diese Entwicklung in jeder Weise zu fördern und mit dazu beizutragen, daß der Verfassungstag zu einem würdigen Gedenktag für das ganze Deutsche Volk werde. müsse angestrebt werden, daß in diesem Jahre am 11. August in allen Orten des Landes gemeinsame Feiern der Bevölkerung stattfänden. Sache der Kreisämter sei es, in geeigneter Weise auf Erreichung dieses Zieles hinzuwirken. In einer weiteren Verfügung hat der Herr Minister des Innern die staatlichen Polizeiämter angewiesen, zu den in ihrem Dienstbereiche statt­findenden gemeinsamen Verfassungsfeiern eine dem Stärke­verhältnis der Beamtenschaft entsprechende Zahl von Beamten abzuordnen.

Verewigung der Wohnungszwangs­wirtschaft in Deutschland.

Schluß.)

§ 580n. Verfügungen über den Mietzins sind nur im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen zuläs­sig. Dies gilt nicht für Forderungen des Reiches, des Staates, der Gemeinde oder eines Gewerbetreibenden, die mit dem Er­werb, dem Besitz oder der Bewirtschaftung des Grundstücks zu­sammenhängen.

Gegen die Mietzinsforderung fann nur mit Ansprüchen aus notwendiger Verwendung für das Gebäude oder den Hausbe trieb aufgerechnet werden.

§ 5800. Wird die Bewohnbarkeit des Gebäudes durch man­gelhafte Instandhaltung oder durch Nichtzahlung von Gebüh­ren für Be- und Entwässerung, Müllabfuhr, Beleuchtung, Kraft­strom und dergleichen erheblich beeinträchtigt, so ist bei Glaub­haftmachung auf Antrag der Mehrzahl der Mieter die Zwangs= verwaltung über das Grundstück einzuleiten.

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( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lotal 12 Pfg., die 90 mm breite Retlame- Petitzeile 96 Pig. Platz vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Vollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 62

Erweist sich der Antrag als ungerechtfertigt, so haften die Antragsteller für den Schaden als Gesamtschuldner, es sei denn, daß die Zwangsverwaltung über vier Monate gedauert hat. § 580p. Wird ein Mietvertrag über eine Wohnung nur mündlich abgeschlossen, so gelten für ihn ausschließlich die Be­stimmungen des Gesetzes.

§ 580q. Jm schriftlichen Mietvertrag vorgesehene Bestim­mungen dürfen, im Einzelfall nicht geltend gemacht werden, wenn bei verständiger Abwägung der beiderseitigen Belange ihre Anwendung zu einer unbilligen Härte führen würde oder nicht durch ein erhebliches Interesse des anderen Teils geboten erscheint.

Eine auf die Innehaltung gesetzte Vertragsstrafe kann in jedem Fall auf das angemessene Maß herabgesetzt oder ganz be= seitigt werden.

Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam.

§ 580r. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Un­termiete, obwohl ihm der Mieter fünf vom Hundert des Unter­mietzinses angeboten hat, so ist sie auch bei entgegenstehenden Vereinbarungen des Mietvertrages auf Klage des Mieters für erteilt zu erklären, sofern nicht in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund zur Versagung vorliegt oder die Unter­miete mehr als fünf vom Hundert Mehraufwand an Haus­unkosten verursachen würde, zu deren Ersatz der Mieter nicht be= reit ist, oder die Beschaffenheit der Wohnung die Untermiete als untunlich erscheinen läßt.

Ergibt sich nachträglich ein Grund zur Versagung der Er­laubnis, so kann der Vermieter auf Aufhebung des Untermiet= verhältnisses auch gegen den Untermieter klagen, wenn nicht in angemessener Frist Abhilfe geschaffen wird.

§ 580s. Hat der Mieter untervermietet, so ist der Unter­mieter auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, den Betrag der Untermiete ohne Abzug für Nebenleistungen an den Ver­mieter zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtungen des Mieters vermindern sich insoweit abzüglich der Untermietsvergütung aus§ 580r. Der Vermieter hat unverzüglich jede Zahlung des Untermieters dem Mieter mitzuteilen und einen etwaigen Ueberschuß über bereits fällig gewordene Verpflichtungen aus dem Mietvertrag herauszuzahlen.

§ 580t. Wird ein Mieter von einem anderen Mieter oder dessen Haushaltsangehörigen oder Untermieter durch unge= höriges Verhalten in den Mieträumen, durch unzulässigen Ge­brauch derselben oder durch vorsätzlichen oder fahrlässigen Miß­brauch zum gemeinsamen Gebrauch bestimmter Einrichtungen und Anlagen des Gebäudes erheblich belästigt, bedroht oder geschädigt, so kann er gegen diesen Mieter auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.

Berechtigt das störende oder schädigende Verhalten den Vermieter zur Klage auf Aufhebung nach§ 580h, oder wird es trotz Verurteilung zur Unterlassung fortgesetzt, so fann auch der gestörte oder geschädigte Mieter unter Streitverkündung an den Vermieter diese Klage erheben.

Jedoch hastet er alsdann für einen Mietausfall dem Ver­mieter bis zur Dauer eines Jahres. Die Haftung fällt fort, wenn der Kläger unter Uebernahme selbstschuldnerischer Bürg­schaft für die Haftungsdauer dem Vermieter einen Dritten bringt, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu den glei­chen Bedingungen wie der Hinausgeklagte anbietet, es sei denn, daß in der Person des Dritten ein wichtiger Grund zur Ab­lehnung vorliegt.

Es ist nicht notwendig und nicht angängig, die Einzelheiten hier zu erörtern. Jedem Sachkundigen wird es klar, wohin der Weg geht. Aber das eine sei gesagt:

Die Forderungen laufen hinaus auf eine dauernde Zwangswirtschaft und Bevormundung durch richterliche Allgewalt und richterliche Willkür.

Das Ziel ist: Ersegung der leidigen notwirtschaftlichen Kämpfe vor dem Mieteinigungsamt durch ständige Einmischung der Gerichte in das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Der anständige Hausbesizer und der anständige Mieter bedanken sich für die stete Bevormundung durch den Richter. Sollen die Vertragstreue und die Autorität von Recht und Gericht nicht zugrunde gehen: dann weg mit solchen Gejegesprojekten! Die Allgemeinheit will nichts wissen von solcher richterlichen Allgewalt. Auch den Richtern selbst würde die Beerbung der Mieteinigungsämter über die Notzeiten hin­aus teine Freude machen. Prinzipis obsta: Laßt die Hand weg von den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, laßt die Hand weg von der im BGB. zum Durchbruch gelangten Inter­essenausgleichung und folgt seinem Siegesfeldzug unter dem Banner Treu und Glauben und Vertragstreue"! Dann wird dem Volksganzen besser gedient als durch Gejegesprojekte, die mögen sie auch idealistischen Gedankengängen entspringen in Wahrheit wirklichkeitsfremd und unbrauchbar sind und, zum Gesez erhoben, unheilbaren Schaden bringen würden!

Dissertationen

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