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Samstag, den 7. Juli 1928.

Von der Entwicklung

des deutschen Kriegervereinswefens.

,, Gießener Zeitung"

Nr. 55.

Welche Steuerrückstellungen sind in der Uebungshallen, Unterkunftsräume, Verwaltungsgebäude usw.) Vermögensaufstellung für 1928 zulässig?

In der Vermögensaufstellung nach dem Stande vom 1. 1. 1928, die für die Vermögenserklärung für 1928 anzufertigen ist, können außer den für die Einkommensteuer abzugsfähigen Steuern, den Gewerbesteuern, Umsatzsteuer, Ausbringungs­leistungen, Grund- und Hauszinssteuern usw. grundsätzlich auch rückständige Einkommensteuer: bezw. Körperschaftsteuerbeträge abgesetzt werden. Im Gegensatz zur Einkommensteuerveran lagung sind hier auch die Personalsteuern abzugsfähig. Bei Einzelgewerbetreibenden kann es sich, was mit Rücksicht auf die Aufbringungslast und Gewerbekapitalsteuer von praktischer Be­deutung ist, lediglich fragen, ob die rückständigen Einkommen­und Vermögensteuern bereits beim Betriebsvermögen( Einheits­wert des Betriebsvermögens!) oder erst vom Gesamtvermögen abzusetzen sind. Nach dem Reichsbewertungsgesetz kommt es darauf an, ob sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Betriebsvermögen stehen. Man wird diese Frage nicht ohne weiteres mit der Begründung verneinen können, daß es sich um persönliche Steuern handle. Zweifellos steht die Vermögen­steuer, soweit sie auf den Einheitswert des Betriebsvermögens entfällt, mit diesem in wirtschaftlichem Zusammenhang. Es fragt sich m. E. für die Rückstellung von Vermögen- und Ein­kommensteuerbeträgen lediglich, ob Steuern bei der Absetzung vom Betriebsvermögen auszuscheiden sind, die nicht gerade auf diese entfallen, sofern es sich dabei überhaupt um wesentliche Beträge handelt. Grundsätzlich werden Einzelgewerbetreibende jedenfalls die rückständigen Vermögensteuerbeträge aus 1927 sowie noch nicht abgeführte Vorauszahlungsbeträge auf die Einkommensteuer 1927 wie auch eine etwa noch zu erwartende Abschlußzahlung für das vergangene Jahr zurückstellen können.

Die Vorläufer der heutigen Kriegervereine reichen mehr als 100 Jahre, zum Teil 140 Jahre zurück. Der älteste preußische Ariegerverein Wangerin( Kr. Regenwalde) wurde am 8. Juni 1786 gegründet, der Militär- und Begräbnisverein Ulbersdorf ( Kr. Goldberg- Haynau) 1797. Die ältesten bayerischen Ariegervereine sind die in Aying( gegr. 1786), Lenggries( gegr. 06) und Füssen( gegr. 1807). Um die Zeit nach den Be­freiungstriegen 1813-15 entstanden besonders in Preußen ( am meisten in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Sach­jen, Schlesien) Veteranenvereine, deren Zweck zunächst die Pflege der Erinnerungen an 1813-15, später der war, verstorbe­nen Kameraden die letzte Ehre zu erweisen, und zwar in mili­irisch feierlichen Formen. Friedrich Wilhelm IV. billigte den icon bestehenden und noch sich bildenden Veteranenvereinen durch Rabinettsordre vom 22. Februar 1842 das Recht zu, ver­jorbene Kameraden mit militärischen Ehren begraben zu dür­fen. Die Veteranenvereine, wie sie in Preußen und besonders auch in Sachsen zahlreich bestanden, sind, wie schon ange= deutet, nur Vorläufer der heutigen Kriegervereine gewesen. Grit nach 1864, 1866, vor allem aber nach 1870-71, setzt die Hoch­entwicklung der Kriegervereine ein. Sie wollten neben der Pflege der Geselligkeit vor allem Kameradschaft üben und dafür intreten, daß die schwer errungene Einheit des Vaterlandes nicht wieder verloren ginge. Sie wollten also national wie jezial tätig sein, und diese beiden Hauptziele sind bis auf den heutigen Tag geblieben. Da nun nach 1871 sehr zahlreiche Krie­gervereine entstanden, die alle dieselben Ziele hatten, so tauchte balbschon 1872 der Gedanke auf, alle Kriegervereine in Deutschland zu einem einzigen großen Bunde zusammenzuschlie-| Bei den körperschaftsteuerpflichtigen Erwerbsgesellschaften sind zen. Das war ein hoher Gedanke, der aber weit der Zeit vor­aus eilte. 30 Jahre später erst wurde der 1872 angeregte 3u­sammenschluß zur Wirklichkeit, und auch dann noch nicht in fester Form. 1873 wurde der Deutsche Kriegerbund" beschlos= jen, der als Gesamtorganisation aller Kriegervereine für ganz Deutschland gedacht war, es leider jedoch niemals wurde, so scht dem Gedanken auch besonders von Süddeutschland( Bayern, Württemberg, Baden) sowie auch von Sachsen aus zugestimmt und an seiner Verwirklichung gearbeitet wurde. Es entstan­den wie immer in Deutschland- Sonderbestrebungen, be­sonders in Norddeutschland, wo es dem Deutschen Krieger­bun de" nicht gelang, alle Kriegervereine zu vereinigen. Auch entstanden damals in den einzelnen Ländern des Reiches Lan­deswerbände. Alle Bemühungen, zwischen dem Deutschen Kriegerbund", seiner norddeutschen Gegenorganisation und den Landesverbänden eine Einigung herbeizuführen, schlugen fehl. Erit nach dem Bau des Denkmals auf dem Kyffhäuser entstand mit Wirkung vom 1. Januar 1900 ab der ,, Kyffhäuserbund der deutschen Landeskriegerverbände", eine Zentralorganisation, die den Landesverbänden ihre Selbständigkeit ließ. So war diefe Organisation noch lose und hat in dieser losen Form den Krieg 1914-18 überstanden. Erst im September 1921 wurde der Deutsche Reichstriegerbund Kyffhäuser" beschlossen und trat am 1. Januar 1922 in Wirksamkeit. So war endlich, 50 Jahre nad 1871, die Form für die Vereinigung aller deutschen Krie­germereine gefunden worden, wie sie nun jetzt besteht. Mit 40 Vereinen fing der Deutsche Kriegerbund" 1872 an. Der Kyffhäuserbund der deutschen Landeskriegerverbände" zählte im Jahre 1926 26 Landesverbände mit 22 000 Vereinen und 1850.000 Mitgliedern, bei Kriegsausbruch 1914 waren es rund 32 000 Vereine mit fast 3% Millionen Mitgliedern in 27 Lan­des verbänden.

zum Zeitalter des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Jm 14. und 15. Jahrhundert bietet Rheinfranken, wie auch ganz Deutsch­land, bereits eine buntscheckige Karte. Die Grafschaft Nassau um Weylar und die Stadt Nassau mit der angrenzenden Graf­schaft Berg, der Landgrafschaft Hessen um Kassel und Marburg, das Bistum Würzburg mit der Abtei Fulda, das Erzbistum Mainz mit der Gegend Aschaffenburg- Mergentheim, die Kur­pfalz um Rhein und Neckar, anschließend das Herzogtum Lothrin­gem bis zum Rhein bis nördlich Bingen reichend, und um die Mosel das Erzbistum Trier waren die Hauptbestandteile der nenen Gliederung. Weltliche und geistliche Gebiete, Reichs­städte usw. in bunter Fülle mit zahllosen Enklaven und Ex­flaven ergaben bei dauernden Veränderungen bis ins 17. und 18. Jahrhundert hinein ein ewig wechselndes Bild der Land­haft zwischen Rhein und Mosel, zwischen Main und Neckar. Jn 17. Jahrhundert bilder sich die Landgrafschaft Hessen- Darm­tadt aus Teilen der Landgrafschaft Hessen- Kassel nördlich und südlich des Maines; Nassau wird Fürstentum, Fulda Bistumi. Mit den zahlreichen Verschiebungen in der Abgrenzung der ein­elmen Hoheitsgebiete wechseln die jeweiligen Untertanen Stammes: und Konfessionszugehörigkeit, je nach der Einstellung und dem persönlichen Schicksal ihrer Herrscher, der sogenannten Stammeshäuser, nach dem Grundsaz ,, cuius regio, cius religio", der im Augsburger Religionsfrieden zum Ausdruck gelangte. Mit dem Vordringen Frankreichs im 18. Jahrhundert er­jol gt nunmehr die Aufhebung aller Fülle von geistlichen Ge­bieten, Reichsstädten, reichsritterschaftlichen Gebieten, Graf­schaften, Fürstentümer, Herzogtümer usw., die nicht nur Rhein­jranten, sondern ganz Deutschland, insbesondere den deutschen Süden und Westen mosaitartig überzogen. In der napoleoni­ichen Zeit 1812, mit dem Rhein als französische Grenze, gehört dass Gebiet um Kassel- Hersfeld- Marburg dem Königreich West­jal en an, welches das Fürstentum Waldeck umschließt; das Groß­He tzogium Hessen reicht von Arnsberg über Gießen bis Darm­jaidt; das Herzogtum Nassau erstreckt sich um Rhein und Lahn, zum Groß- Herzogtum Frankfurt gehört das Gebiet vom Main­plesreck bis zum Oberlauf der Fulda, anschließend das Fürsten­turm Isenburg, in zwei Teilen vom Frankfurter Gebiet durch schnitten; das Großherzogtum Würzburg schließt das Main­Dreieck ein als östlicher Abschluß Rheinfrankens gegen Bayern.

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1815-1866 mit der Wiedergewinnung der deutschen Rhein­

die rückständigen Vermögen- und Körperschaftsteuerbeträge, da sie lediglich Betriebsvermögen haben, ohne weiteres von diesem abzugsfähig., Offene Handelsgesellschaften und Kommanditge= sellschaften werden dagegen lediglich die Vermögensteuer von ihrem Betriebsvermögen absetzen können, während die rückstän­digen Einkommensteuerbeträge von den einzelnen Gesellschaften bei der Abgabe ihrer Vermögenserklärung berücksichtigt werden müssen.

Die hellenischen Olympien und die neuzeitlichen Olympischen Spiele".

Olympia lag im griechischen Peloponnes, in der Landschaft Elis, am nördlichen Ufer des Alpheiosflusses, nicht weit von der Stelle, an welcher dieser Fluß den Kladeos aufnimmt, so daß in der Glanzzeit Olympias dessen Baulichkeiten und Sport­anlagen südwärts vom Alpheios und nach Westen vom Kladeos begrenzt waren, während im Norden der Kronoshügel den Ab­schluß bildete; nach Osten endete die Ausdehnung mit der An­lage des Stadion und des Hippodromos. Man darf sich aber unter ,, Olympia" nicht etwa ein Dorf oder eine Stadt vorstellen; es war überhaupt nicht das, was man allgemein unter einem menschlichen Wohnsiz versteht, sondern nur eine dem höchsten Gott der Hellenen, dem Zeus, geweihte Kultstätte, an der alle vier Jahre ein Nationalfest der Hellenen stattfand, welches in der Hauptsache aus der Vorführung von gymnischen und hippi­schen Wettkämpfen bestand, aber eng mit dem Götterkult ver­knüpft wurde, wenn auch lokal die beiden Teile streng geschieden waren. Alles, was mit dem Götterkult zusammenhing, also Al­täre, Tempel, Priesterwohnungen, fromme Stiftungen, Ehren­mäler und dergleichen, befand sich nämlich in dem von einer Mauer umgebenen ,, heiligen Bezirk", der sog. ,, Altis", während die profanen Anlagen und Bauten( Stadion, Hyppodrom,

lande ein neues buntes Kartenbild: Das Gebiet um Mosel und Saar bildet linksrheinisch den südlichen Teil der nunmehr ,, preu­Bischen Rheinprovinz"; anschließend Birkenfeld zum Großherzog­tum Oldenburg gehörig; das Teilgebiet Hessen- Homburg, das Fürstentum Lichtenberg( seit 1834 preußisch) die Rheinprovinz Rheinhessen und das Großherzogtum Hessen, sowie die dem Königreich Bayern zugeeignete Pfalz. Rechtsrheinisch das Kur­fürstentum Hessen mit dem Fürstentum Waldeck, das Herzogtum Nassau und das Großherzogtum Hessen nebst Hessen- Homburg, die freie Reichsstadt Frankfurt a. M. umschließend; Würzburg und Unterfranken finden sich nunmehr erstmalig zum Königreich Bayern zugeschlagen, desgleichen die badische Pfalz dem Groß­herzogtum Baden.

Die nächste Entwicklung nach 1866 geht über die preußische Provinzbildung Hessen- Nassau zur weiteren Vereinfachung über, wobei die zwei Gebiete, der Kreis Wehlar der Rheinprovinz und das Siegerland der Provinz Westfalen verwaltungsmäßig ohne jede innere Zugehörigkeit verbleiben.

Die letzten Hemmungen einer natürlichen Gliederung, näm­lich die Interessen der Hausdynastien, beseitigte das Jahr 1918. Langsam über den Traum der 48er Jahre hinweg schafft sich hier das Volkstum Geltung, das die eigentümliche Einheitlich­keit der äußerlichen und innerlichen Erscheinungsweise bezeich­net, die ein Bolt im Unterschiede von anderen Böltern als Na­tion darbietet und die das westliche Europa länge vor Deutsch­land erreichte.

Klar und eindeutig zeigt die Geschichte, daß sogenannte Stammeszugehörigkeit im Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr in reine Fürstenzugehörigkeit ausartete. Mit ihrer Ab­schaffung ist die Möglichkeit geschaffen, die irrationale Bunt­scheckigkeit, die im Laufe der Geschichte wohl gemildert, aber nicht ganz beseitigt werden konnte, durch eine zweckmäßige Glie­derung nach tulturell und wirtschaftlich eng verbundenen Ge­bieten abzulösen.

Die Stämme selbst sind im Laufe der Geschichte durch staat­liche Verschiebungen zerfetzt und Fehen von ihnen dann tünstlich zusammengeschweißt worden. Eine Abteilung deutscher Stämme nach Stammesgrenzen ist daher schon lange zur Unmöglichkeit geworden, da, ganz abgesehen von der Freizügigkeit der beiden letzten Jahrhunderte, einzelne Stämme, wie z. B. die Franken,

um die ,, Altis" herumlagen; lettere umfaßte einen Flächenraum von etwa 200 zu 175 Metern; der Komplex des profanen Teils nahm einen noch viel ausgedehnteren Raum ein. Zu dieser Größe und Bedeutung hatte sich Olympia natürlich nur all­mählich, im Laufe von Jahrhunderten, aus kleinen Anfängen emporgeschwungen. Ueber die vorgeschichtlichen Zeiten gibt es nur Mythen und Sagen, die zum Teil einander ergänzen, zum Teil sich aber auch widersprechen. Soviel kann man aber doch aus ihnen entnehmen, daß Olympia zuerst nur eine der Götter­perchrung dienende Kultstätte gewesen war und daß die Ver­bindung von gymnastischen Darbietungen und Wettkämpfen mit den religiösen Zeremonien erst später stattgefunden hat, wahr­scheinlich um die Zeit, als andere Voltsstämme, besonders die unter härteren Lebensbedingungen groß gewordenen wilden, friegs- und tatenlustigen Bergvölker sich mit den friedlichen, arbeitsamen Urbewohnern des Alpheiostals, die von Ackerbau und Viehzucht, Jagd und Fischerei lebten, vermischt hatten. Diesen war die Hebung und Erhaltung der Körperkräfte sowie eine gesundheitsfördernde Durchbildung des ganzen Orga­nismus. also die Pflege von Leibesübungen aller Art, ein an­geborenes Bedürfnis, eine natürliche Notwendigkeit, um den Kampf des Daseins unter den widrigen Verhältnissen, die den geographisch- physikalischen, den klimatischen und nicht zuletzt den politischen Eigenheiten des Landes entsprachen, bestehen zu kön­Daraus erklärt sich auch die Erscheinung, daß Gymnastik oder, wie sie zuerst hieß, die Athletik, als Hauptfaktor das Le­ben aller Griechen schon von jeher ausfüllte, und dieses verhält­nismäßig kleine Volk derart groß und stark machte, daß es selbst gegen zahlenmäßig weit überlegene Feinde( z. B. Perser!) sieg­reich bestand. Den Griechen war eben die Pflege der Leibes­übungen gleichzeitig oder in erster Linie eine Vorbereitung für kriegerische Waffentaten; daß sie dieselben mit dem Götterkult verknüpften, ist nur eine logische Folge ihrer ganzen Religions­philosophie.

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Der Gedanke, die alten Olympien" in neuzeitlichem Ge­wande wieder erstehen zu lassen, tauchte Ende des 19. Jahr­hunderts auf und wurde besonders von dem Franzosen Baron de Coubertin verfochten. Seiner Initiative ist es auch zu ver­danken, wenn die Idee verwirklicht worden ist. Die erste Ver­anstaltung fand natürlich mit Absicht sozusagen auf histo­rischem Boden, nämlich in Athen, statt und zwar im Jahre 1896; regel= seitdem ist sie bis auf 1916 während des Krieges mäßig in Abständen von 4 Jahren, wiederholt worden; in die­sem Jahre kommt sie bekanntlich in Amsterdam zum Austrag; es ist, wenn man 1916 mitrechnet, die neunte, andernfalls die achte. Mit den Olympien" der Hellenen kann man die neu­zeitlichen Olympischen Spiele" natürlich nicht vergleichen. Letzteren fehlt gegenüber den ersteren vor allen Dingen der nationale Untergrund, sodann aber auch das kultische und ästhetische Moment. Die heutigen Wettkämpfe sind weiter nichts als Vergleichsgelegenheiten für die sportliche Betätigung der Nationen oder Völker aus allen Erdteilen, eine allgemeine Leistungsprüfung, also eine ganz internationale Sache. Da man der sportlichen Betätigung( soweit sie nicht in Rekordsucht aus­artet) als Mittel zur Vervollkommnung des Menschen in physi­scher, intellektueller und moralischer Hinsicht selbstverständlich nicht den Wert und die Bedeutung eines Kulturfaktors ab­sprechen kann, liegt kein Anlaß vor, ihr das Erscheinen vor der großen Oeffentlichkeit zu versagen; im Gegenteil können solche internationalen großzügigen Darbietungen nur zu einer weite­ren Hebung und Verbreitung des Sportgedankens und seiner Realisierung beitragen, also damit zur Förderung des Volks: wohles überall ihren Anteil liefern. Sie sind aber auch ein ge­eignetes Mittel, die Verbindung zwischen Nation und Nation herzustellen, eine Brücke von Kontinent zu Kontinent zu schla­gen, eine Verständigung und ein gegenseitiges Sichverstehen

so verzettelt sind und andere so vermengt sind, daß die Gliede­rung nach Stämmen einer Quadratur des Zirkels gleichkäme. Der Verlauf einer wechselvollen Geschichte der einzelnen rhein­fränkischen Landesteile in ihrer gegenseitigen Verpflichtung durch Jahrhunderte hindurch, erhärtet die enge Verbundenheit Rhein­frankens in fultureller und wirtschaftlicher Beziehung; gemein­sum ist diesem Gebiete unzweifelhaft eine bodenständige Eigen­

art.

Diese Dezentralität Deutschlands, tulturell ohne Zweifel seine Stärke und seine Fülle ausmachend, ist keineswegs iden= tisch mit der staatspolitischen Eigenbrödelei der ehemaligen Erb­fürsten, sondern war und ist in der instinktiven Abneigung einer bodenständigen Bevölkerung begründet, etwas Wesentliches an Eigenart zugunsten irgendeiner Zentralisation aufzugeben. Eigenlebig und schöpferisch zu bleiben, ist hier nach wie vor das stete Ziel, der Sieg des regionalen Temperaments. Det Regio­nalismus des Westens ist zugleich die konservativste Erscheinung des deutschen Boltstums, in seinem Fortbestehen tut sich die Sieghaftigkeit alles Bodenmäßigen über alles Flukturierende, Zu- und Abströmende tund. Diese regionale Intedrität zieht sich unter einem wechselvollen: Stirb und werde besser!" be­reits durch ein ganze Jahrhundert durch, von der schon Fichte in seinen Worten über die ewige Verbesserlichkeit an die Deutsche Nation geredet hat.

Die Verflechtungen in dem Wirtschafts-, Verkehrs- und Kul­turleben des rheinfränkischen Gebietes, welche zu dieser wirt­schaftlichen und organischen regionalen Gliederung bezw. Zu­sammenfassung die Grundlage abgeben, tennzeichnen in draſti­scher Weise die Haltlosigkeit der von den unentwegten Länder­partikularisten verjochtenen Jrrlehre von der Unabänderlichkeit bezw. notwendigen Erhaltung der dynastischen Ländergrenzen.

An Rheinfranten schließen sich weitere organische Gebilde an, so im Norden das Niederrheinische Gebiet und Nieder­sachsen- Weser, im Osten Obersachsen und Franten", im Su­den ,, Schwaben". Hier in Rheinfranten wird das Endziel der Zusammenfassung, die Schaffung einer verwaltungsmäßigen Einheit auf der Grundlage weitestgehender Selbstverwaltung sein, welche im Rahmen deutscher Einheit zwangsläufig an die Stelle von 6 Länderregierungen mit ihren Parlamenten und 13 Provinzial, bezw. Bezirksverwaltungen treten wird und muß.