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Nr. 18.

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Rechtswissenschaft

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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr.- Für Aufbewahrung oder Rüd­hendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

Bolitische Tagesschau.

Der Rest der deutschen Delegation für die Tagung des Böl­lerbundsrates ist nach Genf abgereist, darunter Geheimrat ». Dirksen, der die Danziger Fragen bearbeitet, Gesandter v. Freytag, dessen Arbeitsgebiet die Kulturangelegenheiten um­faßt, außerdem Geheimrat v. Friedberg für die Saarfragen und ber Reichspressechef Dr. Zechlin.

Der französische Minister für öffentliche Arbeiten, Tardieu, hat an den deutschen Minister für öffentliche Arbeiten aus An­laß des gestrigen Grubenunglüds bei Recklinghausen ein Bei­leidstelegramm gesandt.

Die Landtagsfraktion der Bayrischen Volkspartei hat be: schlossen, die Regierung aufzufordern, die Beamtenbesoldungs­vorlage mit Beschleunigung an den Landtag zu bringen und die Entscheidung in offener Feldschlacht zu suchen. Damit wird na­trlich auch die formelle Auflösung der Koalition gegeben sein. Der medlenburgische Landbund hat einen er: neuten Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens zur wegen Herbeiführung Staatsgerichtshofsentscheidung widerrechtlicher Zurückhaltung der Notstandskredite durch die amtierenden Minister an das Staatsminicherium gerichtet. Die

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mit Handelsvertragsverhandlungen Bolen sind wieder ergebnislos abgebrochen. Wie halbamtlich verlautet, tommt eine Wiederaufnahme der Berhandlungen für die nächste Zeit nicht in Frage.

Die Phoebus Affaire" im Saushaltsausschuß.

Nach der am Freitag im Haushaltsausschuß des Reichs­tags abgegebenen Erklärung des Reichswehrministers Groener erscheint es nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich, allen den Ausstreuungen nachzugehen, die Tag für Tag über die Phoebus- Affaire" in die Welt gesetzt werden. Es steht fest, daß grobe Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die ihre Sühne finden müsse. Dies gibt auch Herr Groener zu. Erst, wenn die Untersuchung abgeschlossen ist, werden Kanzler und Kabinett in der Lage sein, dem Reichstag und der Oeffentlichkeit völ­lige Aufklärung über den Gesamtstand der Dinge geben zu fönnen. Selbst die Sozialdemokratie, die besonders charf auf die Phoebus- Affaire ist, hat nunmehr durch ihren Sprecher, Müller- Franken, zugegeben, daß augenblicklich eine Bertagung notwendig sei.

Reichstagsschluß am 31. März.

Der Aeltestenrat des Reichstags traf gestern die Disposi tionen für die Arbeiten im Plenum während der nächsten Tage. Zunächst werden beraten werden der Wirtschaftsetat, das Ge­setz über die Erhöhung der Invalidenrenten und der Verkehrs­etat. Samstag, der 10., und Montag, der 12. März, bleiben von Plenarsizungen frei, um dem Haushaltsgusschuß für seine Arbeiten größeren Raum zu geben Sodann soll ein Kontigen­tierungsplan aufgestellt werden, der alle Gegenstände umfaßt, die noch bis zum 31 März erledigt werden sollen, so daß end­gültig an diesem Termin der Reichstag seine Tagung abschlies= jen fann.

Keine eigenen Wahllisten

des furhessischen Landbundes.

Der furhessische Landbund hat eine Vertreterversammlung nach Kassel einberufen, der sämtliche Mitglieder aller kurhes­Aschen Wahlkreise und auch zahlreiche Vertreter aus Mittel­and Westdeutschland beigewohnt haben. Es wurde einstimmig beschlossen, zu den bevorstehenden Wahlen nicht mit eignen Wahllisten hervorzutreten, sondern mit den in Frage kom­menden Rechtsparteien wie bisher weiterzuarbeiten. Die Gründung einer eignen Bauernpartei, unter welchem Namen Sie auch auftreten möge, wurde einstimmig abgelehnt. Eine derartige Neugründung ist überhaupt für die ernst zu nehmen­den Kreise des turhessischen Landbundes niemals erwogen wor: ben. Auch aus technischen Gründen würden einer derar­tigen Neugründung große Schwierigkeiten entgegenstehen, da es gar nicht mehr Zeit genug sei, bis zu den kommenden Wah­len mit eigenen Kandidaten und Listen hervorzutreten. Außer= dem würde eine schwere Schädigung der Rechtsparteien und überhaupt der bürgerlichen Parteien darin zu erblicken sein, wenn das Landvolk jezt einer besonderen Parole folgen wollte.

Hessische Anträge im Reichsrat.

In der letzten Sitzung des Reichsrats wurde eine Ent­jchießung angenommen, die sich auf einen Antrag Hessens be­zieht, in den Nachtragsetat für 1927 3,4 Millionen Mark als Reichsbeitrag zur Verbreiterung der Mainzer Rheinbrücke ein­zustellen. Diese Entschließung wurde der Reichsregierung zur wohlwollenden Prüfung empfohlen.

Ein weiterer Antrag Hessens, einmalige Beihilfen für wirtschaftlich und kulturell besonders bedrohte Grenzgebiete auch an Hessen mit Rücksicht auf die Grenzbeziehung des Ver= sailler Vertrages, wodurch die wirtschaftlichen Beziehungen zu Eaz- Lothringen zerstört worden seien, zu überweisen, wurde abgelehnt.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. Mr.

Samstag, den 3. März 1928

Zusammentritt des Hessischen Landtages

in der zweiten Märzhälfte.

Der Aeltestenrat des Landtages hielt Donnerstag eine Sigung ab, in der laufende Angelegenheiten besprochen wur­den. Es ist beabsichtigt, das Plenum des Landtages in den beiden letzten Märzwochen zur Erledigung spruchreifer Ange= legenheiten, insbesondere des Besoldungsgesetzes und der Poli­zeigesetze, sowie eines Etats- Notgesetes tagen zu lassen.

Verwaltungsgerichtshof für Hessen.

Das Gesamtministerium hat durch Entschließung vom 23. Februar 1928 gemäß Artikel 9 des Gesetzes, die Verwaltungs­rechtspflege betreffend, vom 8. Juli 1911 den Oberlandes= gerichtsrat Simon mit Wirkung vom 1. März 1928 für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Verwaltungsgerichtshof zum ordentlichen Vertreter des Präsidenten dieses Gerichtshofes ernannt. Das Gesamtministerium hat den Oberlandesgerichts­rat Altendorf in Darmstadt für die Dauer des von ihm zur Zeit bekleideten Amtes zum Mitglied des Verwaltungs­gerichtshofes ernannt.

Kündigung des Mehrarbeitsabkommens im Ruhrbergbau.

Essen. Die vier Bergarbeiterverbände haben gestern ge­meinsam das für den Ruhrbergbau bestehende Mehrarbeitsab­kommen gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 30. April ab. Die Hessische kommunale Gasfernversorgung' gegründet.

Unter dem Vorsitze des Herrn Ministers des Innern in Hessen haben sich die drei hessischen Provinzen und die Städte Darmstadt, Mainz, Worms und Gießen in der Frage der Gas­fernversorgung mit dem Staate Hessen zusammengeschlossen und gemeinsam mit diesem die Hessische kommunale Gasfern­Die Hekoga ist auf rein versorgung"( Sekoga) gegründet. fommunaler Grundlage aufgebaut und wird die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Es ist vorgese= hen, daß der Hekoga noch weitere Städte und kommunale Ver­bände auch der an Hessen angrenzenden Gebiete ten. Die Hekoga stellt sich die Aufgabe, die Gasfernversorgung ihres gesamten Versorgungsgebietes nach einheitlichen Gesichts­punkten zu fördern und hauptsächlich eine Verbilligung des Gafes für Haushalt, Gewerbe und Industrie unter Ausnut­zung aller durch die moderne Technik gebotenen Möglichkeiten herbeizuführen. Die Gründung dürfte für das Wirtschafts­gebiet des Rhein- Mainischen Städtetranzes von größter Be­deutung sein.

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( Gießener Tageblatt)

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Nummer 19

Volfstrauertag.

Volfstrauertag. Der Tag, da sich alle der Gefal= lenen erinnern, und den so viele bald wieder vergessen, bis auf die Mütter und Frauen, die nie vergessen können.

Tragen wir allein die Schuld daran, daß wir so selten un­serer Toten aus dem Weltkriege gedenken? Ist es das nie rastende Jahren modernen Alltags, das uns während des gan­zen Jahres keine Zeit läßt, um der Erinnerung an die Gefalle= nen eine stille Stunde zu weihen? Ist es der verlorene Krieg, der uns mahnt: nur nicht von den nutzlosen Opfern sprechen und immer aufs neue Wunden aufreißen, welche die Zeit schon verheilen ließ?

Nein, Ihr Kopfhänger! Das Leben selbst ist es, unsere eigenste Natur, unser Wesen, das sich allen Schicksalsschlägen zum Trotz immer wieder zur Lebensfreude durchringt und das Schwere vergangener Tage vergessen läßt, im natürlichen Be streben, das kurze Leben zu genießen! Wer außer den Toten kann uns der Undankbarkeit zeihen, wenn wir im Getriebe des Alltags ihrer uneingedenk werden und immer wieder eines Tages im Jahre bedürfen, um uns ihrer zu erinnern. Die Ge­fallenen selbst aber wollen es nicht, daß wir uns durch die stete Erinnerung an ihren Verlust das Leben verbittern und zu Kopfhängern werden.

Sie wollen es aber auch nicht, daß wir, wie so viele unter uns, immer wieder fragen: Warum mußtet Ihr nutzlos sterben, warum hat Euer Opfer den Krieg nicht zu unseren Gunsten beendet, warum seid Ihr umsonst in den Tod gegangen, der eine freudig mit einem Lied auf den Lippen, der andere pflicht­getreu, das Entsetzen in den starren Augen, als eine Mine ihn zerriß? Wir sind nicht nuhlos gefallen!" rufen sie uns zu, ,, was wäret Ihr Lebenden ohne uns, ohne die zwei Millionen Toten? Wo wäre das Reich, das Vaterland, wenn wir nicht dafür gestorben wären? Was wäre aus Deutschland geworden, hätten wir Euch nicht geschützt, hätten wir nicht die Uebermacht der Feinde länger als vier Jahre aufgehalten bis sie selbst dem Ermatten nahe waren und sich auch nach Eurem Zusammen­bruch nicht stark genug fühlten, um ein Volt, für das zwei Mil­lionen starben, völlig auseinander zu reißen? War es nicht der Geist, der uns zum Opfertode führte, der auch nach der Re­volution das Reich erhielt, der so mächtig war, daß die neuen Machthaber ihn rufen mußten, sollte das Vaterland nicht unter den Folgen ihres leichtsinnigen Umsturzes zerfallen? Deutschland sind wir gestorben, und seine Rettung vor dem Untergang war unser Werk! Seht, so starben wir nicht nuklos!

Für

Laßt die Köpfe nicht hängen über unseren Verlust; doch vergeßt uns auch nicht und weiht den einen Tag im Jahr un­serem Gedenken allein! Schmückt heute unsere Gräber und spielt uns das Lied vom guten Kameraden."

Das Recht der evangelischen Mehrheit.

Wie die Tägliche Rundschau" am 1. März meldete, hat das Präsidium des Evangelischen Bundes folgende öffentliche Erklärung abgegeben.

Gegen den Lutherfilm Hans Kysers hat eine lebhafte katho­lische Protestaktion eingesetzt, an der sich außer den Pfarrkol­legien in München, Nürnberg und Berlin sogar die Fuldaer Bischofskonferenz durch eine Eingabe des Fürstbischofs Bertram an die preußische Staatsregierung beteiligt hat. Die bayrische Staatsregierung, insbesondere der bayrische Innenminister Stützel, fordert sogar die vollständige Zurückziehung des Films.

Soweit die Proteste sich gegen einzelne Szenen des Films richten, muß immer wieder darauf hingewiefen werden, daß der Film auch nach der Ansicht katholischer Sachverständiger bei der Darstellung der doch nun einmal historisch und aktenmäßig feft: stehenden Zustände jener Zeit durchaus schonend verfährt. Aus der ganzen Art dieser Proteste, die übrigens zum Teil schon vor der Fertigstellung des Films einsetzten, und aus den sie beglei­tenden Kommentaren der römisch- katholischen Presse, ganz be= sonders aber aus der Begründung des bayrischen Innenmini­sters, er wisse nicht, ob er mit der Beanstandung einzelner Teile des Bildstreifens den Anschauungen der katholischen Kirche ge= recht werde, geht indessen klar hervor, daß der Verstoß sich nicht mehr gegen diese oder jene einzelnen Szenen, sondern gegen die Darstellung Luthers und der deutschen Reformation über: haupt richtet. Damit wird klar, daß es sich jetzt nicht mehr um den Lutherfilm allein handelt. Es geht jetzt vielmehr darum: Hat die evangelische Mehrheit in dem Deutschland von heute noch das Recht, fich an ihren besten und größten Erinne rungen zu freuen, sich zu ihnen zu bekennen, fie sich gegen­wärtig und lebendig zu halten, oder hat sie es nicht? Die verletzende Tendenz liegt für die römisch- katholische Welt nicht so sehr im Film, als vielmehr in der Reformation, in Martin Luther und denen, die seines Geistes Kinder sind. Was unterdrüdt werden soll ist nicht so sehr der Film, als die Wahrheit der Geschichte, der Reformator, das Geisteserlebnis der Reformation und der Protestantismus, dem die neue Papst­enzyklika ,, Mortalium animos" vom 6. Januar 1928 ausdrück­lich und unmißverständlich die Existenzberechtigung als christ­liche Religionsgemeinschaft abspricht, und dessen Unterwersung unter die römisch- päpstliche Lehre und Leitung sie verlangt.

Das ganze Verfahren läuft also darauf hinaus, daß in unserem zu zwei Dritteln evangelischen Lande die deutsch- evan­

gelische Geschichte nur mit römisch- katholischer Genehmigung dargestellt werden dürfe, und daß sich insbesondere auch eine protestantische Darstellung der Reformation der katholischen Auffassung anzupassen habe.

Hiergegen legen wir allerschärffte Berwahrung ein.

Dem deutschen Volke stehen Luther und die Reformation zu hoch, als daß es gewillt wäre, die Erneuerung ihres An­denkens auch durch die Mittel des Films sich von unduldsamem katolischen Einspruch verbieten zu lassen. Es wäre eine un­erhörte Jmparität, wenn etwa die zuständigen Behörden sich dem von jener Seite geäußerten Anspruch gefügig zeigen wür­den, während gleichzeitig evangelische Belange, wie etwa bei der Abhaltung der ostentativ in vorwiegend evangelischen Städten römisch- katholischen Fronleichnamsprozessionen, abgehaltenen

nur zögernd und mangelhaft vertreten werden. Die durch das gesamte katholische Vorgehen verursachte, täglich stärker wer­dende Erregung im evangelischen Volksteil ist nur allzu be­rechtigt.

Unser Einspruch würde sich gleichzeitig auch gegen die ver­einzelten, von römisch- katholischer Seite besonders gern ange­führten protestantischen Stimmen richten, die im angeblichen Interesse des konfessionellen Friedens sich dafür einsetzen zu müssen glauben, daß der Film, da er doch nun einmal fatho lisches Aergernis errege, zurüdgezogen werde, wenn diese Stim­men nicht gar zu bedeutungslos wären. Im übrigen verrät diese Begründung einen höchst bedauerlichen Mangel an pro­testantischem Ehrgefühl und Sachkenntnis, der angesichts der neuesten Papstenzyklika völlig unverständlich ist.

Wir weisen die evangelische Bevölkerung Deutschlands mit allem Nachdrud auf die grundsägliche Bedeutung hin, die in­folge des fatholischen Vorgehens die Angelegenheit des Luther­Films nunmehr gewonnen hat. Welche Formen dieses Vor­gehen annimmt, beweist der bereits hier und da von römisch­fatholischer Seite verhängte wirtschaftliche Bontott wegen der beabsichtigten Vorführung des Luther- Films. Ein solcher Ter­tor verlangt die allerschärfste Abwehr.

Wir fordern nun um so mehr alle Evangelischen auf zu erneutem Treuebekenntnis zu Luther und zur deutschen Re­formation und zu tatkräftiger Wahrung deutsch- proteftan tischer Interessen, wo und wie immer fich Gelegenheit da zu bietet.

Das Präsidium des Evangelischen Bundes.