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Feststellung des Ertrags ist das Durh gten drei Kalenderjahre, welche dem hen, für das die Steuer veranlagt wird. enderjahres tritt bei Unternehmungen, en, und für ein vom Kalenderjahr ab treeglmäßig Abschlüsse machen, das in

ndende Geschäftsjahr. Wird der Ge fürzeren oder länegren Zeitabschnitt als Dann ist er auf 12 Monate umzurechnen. schriften des Gesetzes ermittelte Ertrag Betrieb tätige Unternehmer wie folgt in

1000 RM. mit 10 v. 5.; efangenen oder vollen 1000 S. mit efangenen oder vollen 1000 RM. mit efangenen oder vollen 2000 RM. mit 5. S.

Internehmer, die mit ihrem Einkommen nterliegen.

ertrag von weniger als 1000 RM, wird Ertrag nicht erhoben.

ungs-, Erhebungs-, Rechtsmittel und Die Vorschriften der Reichsabgabenord gsbehörden sind die Finanzamter vor erlagen für die Veranlagung zur Ber twurf stellt sich neben der fünftigen Re gleichzeitig die Aufgabe der endgültigen

Somabend, den 23. April 1927.

und reich. Schon Fürst Bismard hat im Oftober 1849 im preu­Bijchen Abgeordnetenhause die bemerkenswerten Worte ge­iprochen: Der Handwerkerstand bildet den Kern des Mittel­standes, dessen Bestehen für ein gesundes Staatsleben so not­wendig ist, dessen Erhaltung mir vollkommen ebenso wichtig er­jcheint, wie die Schaffung eines freien Bauernstandes zu An­fang dieses Jahrhunderts, derzuliebe man sich nicht scheute, tief: Eingriffe in Recht und Eigentum zu machen."

Versuche zur Förderung des Handwerks sind in Vergangen­heit und Gegenwart vielfach gemacht worden. Besonders haben es fich die gesetzlichen Vertretungen des Handwerks von jeher angelegen fein lassen, nicht nur praktische Vorschläge in dieser Beziehung den gesetzgebenden Körperschaften zu machen, sondern auch Selbsthilfemaßnahmen zu treffen. Ich will es mir im Rahmen dieses Aufsatzes versagen, die eine oder andere Hand­werks: oder Gewerbekammer, auf diesem oder jenem Gebiete besonders hervorzuheben. Wohl aber will ich nach meiner ge nauen Kenntnis der gesamten Verhältnisse feststellen, daß alle Kammern nach Kräften bemüht gewesen sind, ihr Bestes zu leiften. Dabei sind sich die Kammern durchaus bewußt ge­wesen, daß zu den Säulen Staates ein geoconetes Wirts ichaftsleben gehört, daß das deutsche Handwerk auf Gedeih and Berderb mit diesem verknüpft ist. Die Sicherstellung der Zu lunft des Handwerks würde freilich erschwert werden, wenn ce lich nicht von seinen eigenen inneren Todfeinden befreit: Reid, Misgunit, Gleichgültigkeit, Mißtrauen und Eigenbrödelei. Es fehlt aber auch dem Handwert an Geschlossenheit, Opfermut. Stampfbereitschaft, Mitarbeit, Standesgefühl und wirtschaftlicher Selbsthilfe. Es ist eine Binjenwahrheit, daß das Handwerk nur bei energischer Gemeinschaftsarbeit gedeihen kann. Darum wer Der die wertvollen Kräfie, die im Handwerk steden, zur Tat

euer vom Ertrag für 1925, da die für traft gesammelt, die Lüden geschlossen und die Front verdichtet gen nur als vorläufige gedacht waren, werden müssen. Nach meiner Auffassung ist das Handwerk der

der Einkommensteuerveranlagung für

imt ist, abgerechnet werden sollte. Jn

Mutterboden für Deutschlands Gesundung. Es ist die stärkste Quelle der jittlichen Volfskraft, weil die Eigenart des Be

ungen über die Besteuerung des Ertrags riebes den Inhaber täglich die Erfahrung machen läßt, dazz

1. April 1925 ab zu verleihen.

Auswirkung des Entwurfs fönnen aus bie Persönlichkeitswerte des Geistes, Gewissens und Leibes un

bei Gründung. Führung, Erhaltung und Ausbau des Betriebes

ben gemacht werden, da mangels Bor agen nicht zu übersehen ist, wie sich die hrungsbestimmungen des Reichsbewer eitigen Fassung, wie auch des vorliegen. werden. Ueber die Höhe der demnächst bestimmenden Steuersäge fönnen aus

en gemacht werden.

brigen Ländern die Gewerbsteuer 192% in Hessen, wie oben erwähnt, die Ge Ertrag, für 1926 vollständig als vor on einer Regelung, wie vorgesehen, nicht

e Abänderung der bisherigen Vorschrif Umfang einnehmen, ohne daß dadurch die die gesetzlichen Bestimmungen gefördert Rüdsicht auf den schwebenden Finanzaus Ländern und Gemeinden hat man sich ent su befristen, bis das in§ 8 des Gesetzes eich zwischen Reich, Ländern und Gemein­1925( Reichsgesetzblatt I S. 254) vorge esetz verabschiedet ist.

it wird zu prüfen sein, ob das hier vorge

gleich wertvoller sind, als das in seine Hand gegebene tote Sut. Als wichtigste Quelle der wirtschaftlichen Erneuerung ist bas Handwert:

1. Die natürliche Schule der Wert- und Fachkunst.

2. Der Qualitäts- und Gejugmadsarbeit.

3. Der Diener des persönlichen Bedarfs und Geschmads an Stelle der Massenbefriedigung.

4. Der Förderer der Sparsamkeit an Material und Arbeit burch gute, langlebige Leistung.

Leider ist auch das Handwerk von den Vorgängen in der großen Politif abhängig, zumal Wirtschaft und Politik nicht on einander zu trennen sind. Beweis hierfür ist schon die Tatsache, daß das Handwerk als erstes Opfer des Friedens bittats den wirtschaftlichen Abgrund vor sich sah. Seine Ver­mögensjubstanz wurde besonders in steuerlicher Beziehung start beansprucht, und mancher selbständige Handwerfer stand plötzlich por einem Nichts.

Dennoch sind die Zukunftsaussichten des Handwets nicht boifnungslos, weil Deutschlands Zukunft wesentli) mit von Ser Erhaltung und betriebstechnischen Wirtschaftsentwicklung cines yandwerks abhängt. Besonders wiige Erf rdernisse rfordernissen noch entspricht, ob eine Verur Gesundung des Handwerks sind: Stramme Organisation, rbeitung geboten ist. Auf alle Fälle war tüchtige Ausbildung, tadellose Arbeitsleistung und ein offener daß bei den jetzt noch unübersehbaren Ver Blick für die neuzeitlichen Erwerbsverhältnisse. Die Vertiefung nicht entsteht. per handwerkerlichen Arbeit durch verbesserte Handwerksmetho= ben und neue Maschinen, sparsamste Ausnutzung des Materials and Abfallverwertung, vorbedachte Betriebsführung unter Aus chaltung aller tostenert, shenden Momente, ist zwar oft mit ordneten Syndikus Budjuhn, Volkswirt aiel Eifer gepredigt, aber noch wenig begriffen worden. An­.D. B., Charlottenburg.

ussichten des Handwerks.

r mit Zustimmung des Verfassers.) wirtschaftliche Lage des Handwerks tann rnstlich bestritten werden. Ebenso steht ür jedes Staatswesen ein lebensfähiger, zu r- und gewerblicher Mittelstand eine Na­det. Sind diese Stände doch der Haupt­Autorität, der kommunalen Selbstverwal ngt erforderliche Bindeglied zwischen arm

n Erdteile und um die ganze Erdkugel sel ange hin- und hergewendet hatten, bis aus

bererseits braucht das Handwert tatkräftige Unterstützung auf dem Gebiete der Produktion und des Absatzes seiner Erzeugnisse

Das letzten Endes die Zukunft des Handwerks nur durch eine zielbewußte, planmäßige Gewerbeförderung sichergestellt werden kann, werde ich in einem weiteren Aufsatze klarzulegen

versuchen.

,, Gießener Zeitung"

benen aus ehemals deutschen Gebieten, die, wie bisher, bevor zugt zu berücksichtigen sind, tönnen bei der Verteilung der Bau­Darlehen Zusatzdarlehen bis zu 15 v. H. der Gestehungskosten der eigens zu benutzenden Wohnung gewährt werden. Sofern die verbilligten Baudarlehen zusammen mit der erststelligen Hypothet über 75 v. 5. der Gestehungskosten hinausgehen, ist für den Mehrbetrag aus öffentlichen Mitteln die Bürgschafts­leistung der Gemeinde erforderlich. Darlehen bis zu 75 v. H. brauchen nur dinglich ohne besondere Bürgschaftsleistung sicher gestellt zu werden.

Das Verfahren bei Bewerbung um Baudarlehen und bei der Prüfung der Anträge bleibt unverändert bestehen. Die An­träge sind durch Vermittlung der Bürgermeisterei bei dem zu­ständigen Kreisamt einzureichen.

Neuregelung der Invalidenversicherung.

Jm Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstages wurde am 26. März ein Initiativgesehentwurf der Regierungsparteien angenommen, wonach am 1. Juli folgende Lohnklassen und Bei­träge für die Invalidenversicherung in Kraft treten sollen: Klasse:

1

Wochenlohn

bis zu 6 Rmt.

2 von mehr als 6 bis zu 12 Rmt.

Beiträge: 0,30 Rmt.

0,60 Rmt.

3

von mehr als 12 bis zu 18 Rmt.

0,90 Rmf.

4

von mehr als 18 bis zu 24 Rmt.

1,20 Rmf.

5

von mehr als 24 bis zu 30 Rmt.

1,50 Rmt.

6

7

von mehr als 30 bis zu 36 Rmt. von mehr als 36 Rmt.

1,80 Rmf.

2,00 Rmf.

Es erscheint ratjam, etwa rüdständige Beitragsmarken bis zum genannten Termin zu fleben, da, wie dies früher der Fall, am 1. Juli mit Außertraftsetzung der alten Marken gerechnet werden muß.

Lokales. Sonntagsgedanken.

Plagen und Drangsale sind der Menschheit nachgefolgt, seit dem sich hinter dem ersten Menschenpaar das Tor des Paradieses geschlossen hatte. Von der Wiege bis zum Grabe flicht sich Schmerz in unser Leben. Ungetrübten Glüdes Gabe wurde feinem noch gegeben. Wenn jedes Menschen geheimes Weh ihm an der Stirne geschrieben wäre, wir wären oft zu Tränen be­wegt für den, der heute Neid erregt. Aber viele, in deren Brust das Herz vor Leid will weinen, finden Trost darin, den anderen glüdlich zu scheinen.

Für das leidenswunde Menschenherz ist die Zeit des Trostes gekommen.

Doch Geduld im Leid, denn sie ist nicht die tatenlose Stille, die kraftlos trägt, was sie nicht ändern tann; sie ist nicht dies träge, müde Leben, dies Schleppen nur der Last von Tag zu Tag.

Die Geduld ist Kraft, Stärke, Siegeswille, die überwindet. Geduld dringt durch, und sei's durch tausend Wunden; Sie läßt sie heilen, denn sie trägt sie still.

Sie hat schon auf dem Weg ihr Ziel gefunden, Weil sie nichts and'res will.

Sie hört nicht auf, zu glauben und zu lieben, Wenn alles schwindet, alles bricht und weicht.

*

Jetzt ist es noch Zeit.

Maßnahmen zur Förderung der Bautätigkeit in den Zeit besteht noch für Tausende und Abertausende, die auf schier

hessischen Landgemeinden.

Rach den von dem Herrn Minister für Arbeit und Wirt­chaft herausgegebenen Richtlinien soll im Hinblick auf die über= all einsetzende Bautätigkeit die Verteilung der Baudarlehen aus

Smung heraus die entscheidende Tat gebott öffentlichen Mitteln noch vor Erlaß der endgültigen Bestim

raphische Horizont eine ungemessene, bis do Erweiterung erhielt.

mungen in die Wege geleitet werden. Entgegen dem bisheri gen Verfahren sollen in diesem Jahre die Baudarlehen, die auf

ng spielt a) hier in bezug auf den Kosmos die Landgemeinden entfallen, nicht mehr unmittelbar aus gt es mit sich, das wir zu einem universelle dem Aufkommen der Sondergebäudesteuer, sondern aus Anleihe Dei dem Landschaften, Länder, Erdteile fait mitteln bestritten werden, deren Verzinsung und Tilgung aus

Die Erde als ein Ganzes vor uns ersteht, das anderen Weltkörpern tritt. Nun handelt es

bem in Kapitel 10 des Staatsvoranschlags eingestellten Be­trag von 10 Millionen Reichsmart zur Förderung des Woh­

einen Droschtenhalteplaz, einen Bahnhof odet nungsbaues erfolgen soll. Auf diese Weise hofft man, es mög en, sondern um Prärien und Ozeane, Gebirge lich zu machen, erheblich größere Mittel als seither bereitzu­ns als Ausgangspunkte oder als Landungsstellen und daraus auch höhere Baudarlehensbeträge im Einzel­zusammengerissen werden. Im Entdedungs gungssatz von 1 Prozent bleiben vorerst bestehen. Verzinsung

tung sein können.

fall zu gewähren. Der Zinsfuß von 2 Prozent und der Til­

e Eroberung jenseitiger Schätze und im An­roberungskriege erst gegen die Fremden, dann einander die Folge. Was wird nunmehr die Schätze? Oder vielleicht der Abbau derer, urch andere? Es sieht so aus, als ob die die entscheidende Rolle spielen, da sie der Verbindung dienen müssen. Auf welcher

5 aber werden die Raumschiffe landen?

und Tilgung beginnen jedoch mit dem auf das Baujahr fol­genden 1. April, also am 1. April 1928.

Die Finanzierung ist in folgender Weise gedacht:

1. Eigenkapital 25 v. H. der Gestehungskosten einschl. Boden­

wert,

2. 1. Hypothet bis zu 40 v. H. der Gestehungskosten,

ßen Wolken den blauen Himmel entlang führt tapital von 25 v. H. der gesamten Baukosten einschl. Bodenwert

hin lohnend, dem allen nachzuhängen, wenn

3. II. Hypothef bis zu 35 d. 5. der Gestehungskosten. Jeder Bewerber hat nachzuweisen, daß er über ein Eigen­nerfügt oder imitande ist, das fehlende Geld durch Selbsthilfe oder von dritter Seite zu beschaffen. Angenommen wird, daß die 1. Hypothet bis zu 40 v. H. der Gestehungskosten von jeder Kreditanstalt beschafft werden kann. Die zweite Hypothek bis u 35 v. 5. gibt die Hessische Landesbank als verbilligtes Bau­Darlehen, das jedoch 3500 Mart je Wohnung nicht übersteigen

Regenschiffe daherfahren und uns von oben jener Zukunft werden die Menschen genau so Nansen, Drygalsti u. a. aus Wüsten und Eis achtungsmaterial nach Hause bringen; dann sein Heim und eine Heimat geben, wo man rechnen kann und die großen Gedanken im

Dr. Th. Scheffer. , che sie in den unermeßlichen Raum reifen.

jolf.

Für Bauvorhaben von Schwerkriegsbeschädigten, Krieger­witwen, kinderreichen Familien, Lungentranten und Vertrie­

Es ist schon immer immer so: Nur der wird vom Glüd be­günstigt, der ohne viel Bedenten und Erwägungen Gelegen­heiten, wo sie sich bieten, beim Schopfe faßt. Freilich bedeutet dies nicht ein planloses Beginnen und ein Zugreifen, blind­lings und ohne Bedacht. In bestimmten Fällen gibt es aber nur die eine Möglichkeit, gewisse Ueberlegungen anzustellen, die sich auf greifbare und reelle Dinge beziehen, dann aber heißt es handeln und sich nicht in seinem festen Entschluß von fruchtlosen Erwägungen über unbestimmbare Faktoren ab­bringen zu lassen. In einer solchen Situation befindet sich ohne weiteres jeder, der in der Erfüllung spezieller Wünsche auf das Zusammenwirten scheinbar zufälliger Fattoren angewiesen ist, insbesondere beim Losekauf von irgendwelchen Lotterien. Zur lächerlich billige Weise zu einem wertvollen Gebrauchsgegen stand, zu einer Ein- und Mehrzimmereinrichtung, zu einem Flügel, ja selbst zu einer wunderbaren Villa kommen wollen, eine sehr aussichtsreiche Möglichkeit hierzu. Die Hessische Krüp: pelheimbaulotterie, deren Gewinne von über 3600 größten Fir men aller Industriezweige der deutschen Voltswirtschaft in weit über das bei sonstigen Wohlfahrtslotterien übliche Maß hin­ausgehenden Anzahl gestiftet wurden, weist einen Gewinntoef­fizient und damit einen solch hohen Grad von Wahrscheinlich­teit der Erfüllung irgend eines geheimen Wunsches auf, den jeder von uns im Stillen hegt, daß niemand die Gelegenheit, diese Möglichkeit auszunuzen, vorübergehen lassen sollte. Frei­lich fann man nicht sagen, das Los, das du zichst, ist unbedingt ein Treffer, wenn auch die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist. Aber selbst im gegenteiligen Falle braucht man sich hinterher keinen Vorwurf zu machen: Das Geld habe ich zum Fenster hinaus­geworfen." Denn es tommt ja den armen und elenden Men­schenkindern zugute, die mit verkrümmten und verkrüppelten Gliedern ihr sicher nicht beneidenswertes Los tragen müssen. Wer solch bedauernswerte Wesen selbst längere Zeit zu be­obachten und mit ihnen umzugehen Gelegenheit hatte, der sollte schon, ganz abgesehen von durchaus verständlichen Gründen der Erlangung eines persönlichen Vorteils, mit Rüdsicht auf seinen gesunden und wohlgebauten Körper fich feine Minute besin­nen, Lose der Hessischen Krüppelheimbaulotterie zu laufen. Die Ziehung findet unwiderruflich am Donnerstag, den 5. Mai, statt. Der Loseverkauf endet mit dem 2. Mai, da die technischen Vorbereitungen zur Ziehung einige Tage Vorarbeit erfordern. Nuke daher in deinem eigenen und der Allgemeinheit Inter­esse die wenigen Tage aus und taufe Lose, denn jetzt ist es noch Zeit.

Das Urteil im Gießener Betrugsprozeß. Nach 14tägiger Verhandlungsdauer wurde am Mittwoch in der Betrugsfache Stehling und Genossen das Urteil verkün

Nr. 17.

det. Es erhielten Stehling 2 Jahre 3 Monate Gefängnis, ab­züglich 5 Monate 2 Wochen Untersuchungshaft( 143 Fälle), Zu= gehör 1 Jahr 6 Monate Gefängnis abzüglich 7 Monate 10 Tage Untersuchungshaft( 92 Fälle), Gernand 1 Jahr 6 Monate Ge fängnis abzüglich 12 Monate 25 Tage Untersuchungshaft( 67 Fälle), Römer 7 Monate Gefängnis( 22 Fälle), Siegfried Kah 3 Monate Gefängnis( 17 Fälle) und Jidor Kag 7 Monate Ge­fängnis einschließlich zwei anderen Strafen von je 3 Monaten ( 5 Fälle). Das Gericht sah bei allen Verurteilten als erwiesen an, daß sie bei ihren Bestellungen von Anfang an die Absicht hatten, nicht zu bezahlen und daß sie ihre Lieferanten hierüber getäuscht hatten, ferner, daß sie zum Zwede der Täuschung un­richtige Auskünfte über sich erteilt hatten.

* Warnung vor verfälschten Reichsbanknoten zu 20 Rmt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß in letzter Zeit von denen im Jahre 1926 in ganz Süddeutschland mehrfach aufge tauchten verfälschten Noten von 20 Rmt. auch hier vereinzelt vorgekommen sind. Merkmale: Die verfälschten Noten zu 20 Rmt. tragen durch Zerschneiden und wieder zusammengeklebt, zwei verschiedene Nummern und sind 10 bis 15 mm fürzer, weil aus 12 Noten 13 neue Roten zusammengestellt werden. Diese zwei Rotenteile werden in der Regel mit einem undurchsich­tigen Gold oder Silberpapierstreifen als Brüde überklebt, wodurch das ehlen von 5 mm Notenbreite verdeckt wird. Bei weiterem Vorkommen solcher verfälschten Roten sind die Ver­breiter unverzüglich der Polizei zu übergeben. Eine Belohnung vom Reichsbankdirektorium ist zugesichert.

Persönliches. Der am hiesigen Amtsgericht tätige Justiz inspektor Karl Rahn ist zum geschäftsleitenden Justizinspek for bei dem Amtsgericht Lorsch ernannt worden.- Reallehrer Ludwig Hebermehl an der Oberrealschule wurde zum Reallehrer am Realgymnasium ernannt.

* Kindesrettung. Am 20. April, mittags furz nach 12 Uhr, tamen vier Kinder eines hiesigen Arbeiters vom Philosophen wald und gingen dem Wiesenweg in Richtung Ostanlage zu. An der Wieseckbrüde spielten die Kinder noch eine Weile. Das fleinste Kind, etwa 12 bis 14 Monate alt, saß in einem Kinderwagen, den das Aelteste, etwa 13 Jahre alt, dicht an das Ufer stellte. Das Aelteste ließ es an der nötigen Aufsicht fehlen und spielte auf der anderen Seite der Brücke an dem Ufeer. Plötzlich fiel der Wagen mitsamt dem Kinde in die dort ziemlich start strömende Wiesed. Auf das Geschrei der Kinder wurde ein zufällig des Weges herkommender Polizei­wachtmeister, welcher von seinem Gartenland sich auf dem Heimwege befand, aufmerksam und eilte sofort an die Stelle. Das Kind war schon etwa 30 Meter weiter fortgetrieben wor den. Dasselbe wurde von dem Beamten sofort herausgeholt und seiner Mutter gebracht. Es wurde in letzter Zeit die Wahrnehmung gemacht, daß dort öfters Kinder an der Brüde spielen, ohne daß hier für genügende Aufsicht gesorgt ist. El tern und sonstige Personen, denen Kinder anvertraut werden, möge dieser Vorfall zur Warnung dienen und stets bedacht sein, für genügende Beaufsichtigung der Kinder Sorge zu tragen.

* Allerlei Diebstähle( Bauhütteneinbrüche). In letzter Zeit( vom 16. bis 19. April 1927) wurden in der verlängerten Friedrichstraße und Frankfurterstraße einige verschlossene Bau hütten( Aufenthaltsräume für die Bauarbeiter) gewaltsam er brochen und nachstehende Sachen entwendet: 3 blaue Hosen, 1 Schlageisen( Vierkantstahl), 1 gestridte, schwarze Unterjace, fast neu, 1 Rudjad, 1 Handtuch, 1 Schürze, 1 neuer blauer An­zug, 1 blaue Jade, 2 Pädchen Mullbinden, 1 Zweimeter- Zoll­stod und Einhalb- Metermaß. Vor Ankauf dieser Sachen wird hiermit gewarnt. Sachdienliche Mitteilungen, welche zur Er­mittlung des Täters führen, nimmt die Kriminalpolizei Gießen entgegen.

* Resseediebstähle in der Kolonialwarengroßhandlung 6. Seit einiger Zeit hat hier ein wohnhafter Mann mit seiner Haushälterin in hiesiger Gegend einen Hausierhandel mit ge branntem Kaffee betrieben. Der Kaffee war von guter Qua­lität und wurden 2, bezw. 2% Pfund für fünf Mark verkauft, sodaß die Kundschaft immer größer wurde, wodurch die Ver fäufer gute Einnahmen hatten. Ueber die Herkunft des Kaf fees wurden zweifelhafte Angaben gemacht, deren Nachprüfung zu feinem Ergebnis führten, da der Lieferant, der angeblich in Frankfurt wohnen sollte, nicht ermittelt werden konnte. Durch die Kriminalpolizei wurde jedoch der gutgehende Kaffee­handel im Auge behalten. Da in der Nacht zum 15. April 1927 in einem hiesigen Kolonialwarenlager einwandfrei Dieb stahl von gebranntem Kaffee( Bohnenkaffee) festgestellt wurde, wurden am 16. ds. Mis. in den frühen Morgenstunden die Er­mittelungen durch die Kriminalpolizei erneut aufgenommen. Eine vorgenommene Durchsuchung der Wohnräume und eine Ab­suchung der nächsten Umgebung war von Erfolg. Zwischen dem Wohnhaus und einem anderen Gebäude lag in einem Zwinger ein Gad mit etwa 80 Pfund Bohnentaffee, welcher beschlag­

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