Sonnabend, den 3. September 1927.
Mit den seitherigen Befreiungsvorschriften für bedürftige Wohnungsinhaber( in Hessen das Gutscheinsystem) bricht der Entwurf. Danach gibt es teine Erlässe oder Ermäßigungen mehr, die in den Verhältnissen der Wohnungsingaber begründet sind. Steuerpflichtig soll allein der Eigentümer sein. Er soll auch das Rifito des Einzugs und der etwaigen Mietausfälle tragen. Erlaß der Steuer bei Nichteingang der Miete soll nit mehr in Frage kommen. Wie man das mit den geltenden Mieterschutzbestimmungen sittlich vereinbaren will, ist eine noch ungelöste Frage. Wie soll der Hauseigentümer 50 Prozent der Miete als Steuer abführen tönnen, wenn ein Mieter es ver steht einen Räumungsprozeß ein halbes oder ein ganzes Jahr hinauszuzieben und zum Schluß wird ihm vom Richter noch eine 3 bis 6 monatliche Räumungsfrist bewilligt? Wenn man vom Hausbesitzer die Steuer unter allen Umständen verlangt, so muß man ihm auf der anderen Seite auch die freie Hand lassen, Miet- Ausfälle möglichst zu verhindern. Der jetzige Mieterschutz züchtet ja geradezu die Partei der böswillig nichtzahlenden Mieter.
Die Gebäudeentschuldungssteuer bildet, jolange es gesegliche Miete gibt, einen Teil dieser Miete. Die Mindesthöhe der gesetzlichen Miete jetzt jeweils die Reichsregierung fest. Des weiteren enthält der Entwurf, die immer wiederkehrende Bestimmung, daß dem Hauseigentümer in der Miete derjenige Betrag zu belassen sei, der zur Berzinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals notwendig ist, mit dem eine vor dem 1. Januar 1918 eingetragene, nach dem Aufwertungsgesetz aufgewertete, Papiermarkhypothek zu verzinsen wäre, deren Nennbetrag dem Friedenswert des Grundstüdes entspricht, also eine Verzinsung von 25 Prozent des Friedenswertes. Hierfür haben die Landesregierungen einen bestimm ten Hundertsatz der Friedensmiete festzusetzen. Daß sich z. B. die Hessische Regierung an die früher schon bestandene Vorschrift nicht gestört hat, ist allgemein bekannt.
Das Gleiche gilt von der ebenfalls aufgenommenen Vorschrift, daß die Hälfte der Steuer dem Wohnungsbau zuzuführen sei. An der Nichtbefolgung der seitherigen reichsgesetzlichen Vorschrift ist die Hessische Regierung nicht gestorben. Von der für Bauzwede bestimmten Hälfte sind 10 Prozent ans Reich abzuführen, das davon Beamtenwohnungen bauen will. Brauchen nun die Gemeinden teine Beamten mehr aufzuneh= men oder sind die Beamten eine besondere Klasse? In Zutunft baut das Reich für seine Beamten, das Land und die Gemeinden werden für ihre Beamten bauen, alles vom Geld des Hausbesitzers und dem privaten Hausbesitzer überläßt man die Arbeitslosen, jedoch mit der Bestimmung, daß, wenn er auch teine Miete bekommt, er trotzdem die Gebäudeentschuldungssteuer oder die Werterhaltungssteuer bezahlen muß, damit Staat und Gemeinden leben und bauen können. Wer erinnert sich dabei nicht des Wortes:„ Wir gehen herrlichen Zeiten entgegen". Staatssozialismus in Reinfultur.
4. Steueranpassungsgesetz.
Dieses Gesetz soll der Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuerrechts dienen. Dieses Gesetz hat vor den anderen den Vorteil, daß es feine Veranlagung und feine Steuer mit sich bringt, den Steuerzahler also nur indirekt zu interessieren braucht.
Es wird dann B. bestimmt, daß die Bestimmungen der Reichsabgabeordnung auch für die Landes- und Gemeindesteuern Geltung haben, daß, wie bereits oben erwähnt, die Realund Gebäudeentschuldungssteuern von den Finanzämtern des Reichs verwaltet werden. Weiter bringt es Bestimmungen über Steuerausschüsse, über die Vereinheitlichung des Veranlagungsverfahrens durch Schaffung des Einheitssteuerbescheids. Damit soll das heute vielfach bestehende Durcheinander in Veranlagungen, Steuerzetteln und Fälligkeitstagen beseitigt werden.
Bei all dem vielen, was die neuen Gesetze bringen, das eine bringen sie nicht: die allseitig ersehnte Herabsetzung der drükfenden Steuerlast.
Wer gewohnt ist nur die Ueberschriften zu lesen, wird bei 3iffer IV unwillkürlich auf den Gedanken kommen, es handele sich bei dem Steueranpassungsgesetz um ein Gesetz, das den Zweck habe, die Steuern der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerzahler anzupassen. Wer weiter liest, wird sich in dieser Annahme getäuscht und enttäuscht sehen.
Wer hätte nicht gern auf alle vier Gesetze verzichtet, und hätte sich nicht mit dem einen oben erwähnten, aber leider noch
Grüner Rasen Blaue Wellen.
Roman von Otto von Gottberg. 6. Fortsetzung.
Viel Worte hatten sie einander nie gegeben. Werner nahm noch ein Pulver für den Husten, trant aus dem Glas, lehnte den Kopf an den Altar und zog die vom Lazarettgehilfen gebrachte Wolldede zum Hals, als wolle er schlafen. So jung, so müde und mit fieberroten Wangen so leidend sah er aus, daß der Vater ihm zärtlich die Hand auf die heiße Stirn legte. Ihn wachzuhalten, schien noch schmerzlicher, als die flüchtige Lieblosung ein rührend kindlich frohes und doch noch gequältes Lächeln auf des Kranken Lippen rief.
Papa, lieber Papa". Der Junge vergaß den schnoddrigen Ton soldatischer Jugend. Sein Kopf suchte des Vaters Schulter, als wäre er wieder ein Bübchen.
Ein Beben schüttelte die Kinnbaden des Generals beim Sprechen: Mein Junge, ich habe dir viel zu sagen, aber wenig Zeit. Wir sind von den Russen umstellt und warten auf die Er laubnis, uns durchzuschlagen. Das wird gelingen! Doch ob wir uns wiedersehen, steht dahin. Darum möchte ich von zwei für dich bedeutsamen Briefen reden. Ein dir dem Namen nach be kannter Herr Caspar v. d. Helle und der Vetter Minister haben mir geschrieben."
Werner schlug die Augen nicht auf, obwohl der Vater jetzt zögernd verstummte. Dann hörte er ihn fragen:„ Hast du beim Verkehr mit den Priedelsdorfer Kusinen etwa Die Pause blieb so lang, daß er doch die Augen öffnete. Der Vater umfaßte mit den Händen die hohen Stiefelschäfte und starrte vor sich auf die Fliesen:..... an eine Heirat mit Gerda oder Elisabeth gedacht?"
Da drehte er den Kopf. Der Junge mied seinen Blid, aber um die frostgespaltenen Lippen im geschwollenen Gesicht spielte das freimütige Lächeln, das oft bei Gesprächen sagte, der jüngere sähe im Aelteren nicht nur den Vater, sondern auch den ver trautesten Freund. Gleich fand er auch wieder die launig knappe Sprache. Gott, Papa, gern hatte ich die Mädels immer. Ber liebt aber habe ich mich erst neuerdings. Das Dämliche ist nur,
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Gießener Zeitung"
fehlenden Gesetz begnügt? Wir werden auf die Gesetze und deren Begründung nog zurüdtommen.
Inzwischen sind die Entwürfe vom Reichskabinett verabschiedet worden, wobei die Grundzüge beibehalten wurden, lediglich einzelstaatlichen Wünschen inbezug auf deren Steuerhoheit wurde Rechnung getragen.
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Unter Führung des Frankfurter Stadttämmerers Bruno Asch macht die sozialistische Presse Stimmung gegen die neuen Steuergesehentwürfe.
Man befürchtet die durchaus notwendige und im Interesse der Steuerzahler liegende obrigkeitliche Kontrolle der kommuna len Verwaltungen, die vielfach verantwortungslose AusgabenMizwirtschaft auf Kosten der Steuerzahler betrieben haben. Um das festzustellen braucht man noch nicht einmal in bic Ferne zu schweifen
Was uns in den Ausführungen des Frantiurte: Stadttämmerers, der diesen Poften seinem politischen Glauben zu verdanten hat, und über dessen finanztechnischen Fähigkeiten selbst innerhalb seiner Parteifreunde die Meinungen start auscinandergehen, interessiert, ist seine Einstellung zur Gebäudeentschuldungssteuer.
Man liest da:
,, Umso schärfer muß aber die Absicht der Regierung getadelt werden, diese große gerechte(!) und wahrschein lich unentbehrliche(!) Steuer in rascher Genfung vom 1. Januar 1929 an um jährlich 10 Prozent bis auf etwa ihrer gegenwärtigen Höhe abzubauen. Dadurch würde
den Hauseigentümern ein Geschenk(!) zugeschanzt, das man für das Jahr 1934 mit etwa 800 bis 1000 Millionen R.Mart, also mit einem Kapitalgewinn von annähernd 15 bis 20 Milliarden nicht zu hoch einschätzt".
Daß die Steuer groß ist, darin stimmen wir mit dem Herrn Stadttämmerer überein, daß fie gerecht sei, wurde seither sogar von linksparteilichen Abgeordneten und Ministern, auch von Parteifreunden des Herrn Asch bestritten, mit diesem Urtei! steht er wohl ziemlich allein. Die Tatsache, daß eine Steuer den Stadtsädel auf mühelose Art füllt, macht die Steuer noch lange nicht gerecht. Dem Stadttämmerer scheint sie aber wohl gerecht, weil sie die Hausbesiger trifft. Geradezu klassisch find seine Ausführungen über das den Hausbesitzern im Jahre 1934 drohende Geschenk. Hoffentlich wird sich in dessen Erwartung kein Hausbesitzer voreilig in Schulden stürzen. Wenn dem Hausbesitzer 10 Jahre lang zu Unrecht Steuern abgenommen werden und ein Stadttämmerer bringt es fertig, die teilweise Beseitigung dieses Unrechts als„ Geschent" zu bezeichnen, so weiß man nicht, ob man sich mehr wundern soll über die Regierung, die trotz Erkenntnis des Unrechts die Steuer erhebt oder über den Stadtfämmerer von Frankfurt. Man kann ruhig behaupten, wenn es gegen den Hausbesitz geht, da kennt man teine Parteien mehr.
Wenn die Gewinne( die mit dem Wechsel der politischen Gesinnung im neuen Deutschland gemacht werden ,,, groß und gerecht" besteuert würden, so glauben wir, man könnte das ,, Geschent" von 800 bis 1000 Millionen dem Hausbesitz heute schon machen. Wir glauben aber Grund zu der Annahme zu haben, daß der Herr Stadtkämmerer dieser Anregung nicht besonders sympathisch gegenüber steht.
SCHIEL
Das Ganze: Ein Zeichen der Zeit. Leider ein trauriges. 6. Ziegler.
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daß ich nicht weiß, in welche. Gerda finde ich schöner und Elisabeth hübscher. Die eine ist gut und flug, die andere lustig und gescheit. Oft denke ich mehr an die Blonde, oft mehr an die Dunkle. Kolossale Kafferei, was?"
Wie in glücklichem Träumen sah er auf die Wolldecke. Ihm war, als brenne auf den heißen Lippen wieder Elisabeths Mund wie süßes Feuer. Gern hätte er sie wieder gefüßt, aber nicht minder lockte der herbe Mund der ernsten, stolzen Gerda. Seit der Begegnung auf dem Bahnhof hatte er während der Fahrt zur russischen Grenze wie auf Märschen durch Regen und Schnee und beim Schlafen über Schlamm und Eis die wohl wechselnde, aber immer gleich zehrende Sehnsucht nach einem der lieben Mädchen gespürt.
Der Generalleutnant nidte. Wenn der Sohn nicht wußte, wem seine Liebe galt, fonnte er sie wohl noch bezwingen. Es war Zeit, von seiner Geburt zu sprechen. Vielleicht hatten die Eltern gefehlt, als sie erst schwiegen, um des Heranwachsenden frohe Jugend nicht zu stören. Darum zögerte er noch, ehe er hart und hastig sagte: Werner du bist gar nicht mein Sohn."
Erschreckend griff der Verwundete nach des Vaters Hand, ließ sie los und starrte ihn fragend und zweifelnd, dann ungläubig, ja zornig in die Augen. Wie in Entrüstung wollte er sich auf richten, aber fiel mit einem Stöhnen von förperlichem Schmerz oder seelischem Weh wieder an die Altarwand. Der Vater dachte zu begütigen:„ Mein Junge.
"
Hußlarn tam aus der Satristei:„ Eure Exzellenz! Befehl vom Oberkommando!"
Der Generalleutnant sprang auf. Vergessen wußte Werner sich. Das jah er im Blid der in Erwartung funkelnden Augen über der Hafennase und in des Vaters Haltung. Auch kannte er ihn! Der war noch von der stolzen alten Art jener Soldaten, die der Dichter sagen ließ: Was schert mich Weib, was schert mich Kind
Lesen Sie, lesen Sie!" rief er ungeduldig, und der Generalstabsoffizier begann.
Werner hörte zu und begriff, daß die vier Divisionen sich vom Feind vor ihrer Front lösen und lehrtmachen sollten, um auf dem Weg über Brzezing durch die Russen Rennenkampfs zu den Kameraden im Norden zurüdzukehren.
,, Donner und Doria!" Ein Jauchzen dröhnte von des Vaters
Nr. 36. Sonnabend, den 3. Septembe
Der gerichtliche Urkundsbeamte.
Technisch- und wo Beratung der Hand
Son Gewerberat a. D. Dr. Gusta In der Nummer vom 1. August ,, be" wird ein furzes Tätigkeitsbild emmer errichteten Gewerbeförderungs
Bon Justizoberinspektor Otto Meyer, Essen. Die in den Gesetzen und Prozeßordnungen geregelten Aufgaben der Gerichte werden in der Hauptsache durch zwei Organe der Rechtspflege erledigt, durch den Richter und den Urkunds beamten. Während dem Richter in erster Linie die Rechtsfin dung und Streitentscheidung obliegt, hat das zweite Rechts die Bezeichnung Urfundsbeamter der Geschäftsstelle führt, alle diejenigen gesetzlichen Geschäfte selbständig zu erledigen, die mehr feststellender und beurkundender Art find. Hierzu gehört in erster Linie der Verkehr zwischen den Rechtsuchenden und dem Gericht. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Urkunds beamte den Rechtsuchenden helfend und beratend zur Seite stehen und zwar wie ausdrücklich hervorgehoben sei tostenlos. Demgemäß fönnen vor dem Urkundsbeamten Klagen, Güteanstige das Zivilprozeßverfahren betreffende Erklärungen gebüt renfrei zu Protokoll erklärt werden. Auch die Strafpozes
pflegeorgan, welches nach dem Reichsgeseh vom 1. Juli 1927 lle gezeigt. Man erfieht daraus be
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er derartigen Stelle einem wirklic Berater jahrelang tätig ist, Fortsbetriebe diese Einrichtung Saduftrie und Handel aus berufl te bisher, daß den Sandwerksbet en eigenen Betrieb gründen oder i Sedürfnissen entsprechende derart Umfang und Art der Handwerksbetr
träge, Armenrechtsgesuche, Gesuche um Kostenfestsetzung und son nie start geändert, weniger äuf
ung mandher Betriebe, entspred aftlichen Verhältnissen. Mangel
ordnung zieht in vielen Fällen die Aufnahme von Parteierfludit, stellen Ansprüche an Betriebs rungen durch den Urkundsbeamten vor. Insbesondere läßt sien Maße vor dem Krieg, nicht kan
zu, daß die Revisionsanträge und Revisionsbegründungen, die sonst nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden können. auch dem Urkundsbeamten gegenüber gültig abzugeben sind.
en Betrieben mußte erfolgen, fol
en. Man mußte fich vielfach au
er war, als man fich in Handwerks
Wie das Reichsgericht mehrfach entschieden hat, darf der Urings, jo gut wie feine Spezialfrä fundsbeamte sich hierbei nicht auf einfache Wiedergabe der für Handwerksbetriebe finanziell Parteierklärungen beschränken, sondern er hat in Ausübung Sdhilfe fand aber durch die Handw seiner rechtsberatenden Tätigkeit auf sachdienliche und form. diesem Mangel durch die Errich
entsprechende Anträge hinzuwirken, jodaß er nicht nur berech stelle abzuhelfen.
tigt, sondern auch verpflichtet ist, von sich aus alle unsachge
Sie Beratung und Gewerbeförderu
mäßen Erklärungen der antragstellenden Partei auszuscheiden. ei große Abteilungen. Die erste A
Neben dieser wichtigen Tätigkeit obliegt dem Urkundsbeamten die Anordnung von Ladungen und von Zustellungen, wobei die besonderen, strengen Form- und Fristvorschriften des Gesetzes zu beachten sind, ferner die Erteilung von Rechtstraftzeugnissen, die u. a. eine Prüfung der Zulässigkeit der Rechtsmittel und des Ablaufs der Rechtsmittelfristen in sich schließt, sodann die Er
ung in Theorie und Weiterbildung, Beratung dort ihren Kern hat und ihre sich darum handelt, unterstützend in uwirken. Mit anderen Worten: Der herungsgedante, der schon zum Schlo it, foll durch die Beratung verwirklicht shandle fich bei der Rationalisierung
sachen die Zwangsvollstreckung( Pfändung), in Strafsachen die Strafvollstreckung erfolgen usw.
teilung der Vollstreckungsklauseln, auf Grund deren in Zivil berhaupt der Betriebe, um einen neu
Sodann hat der Urkundsbeamte Entscheidung über die Anträge auf vollstreckbare Festsetzung der Parteifosten zu treffen, wobei er prüfen muß, ob die verlangten Kosten wirklich entstan den sind, ob sie zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, ob sie in der geforderten Höhe notwendig waren usw. Eine gleiche Prüfung erfordert die dem Urkundsbeamten obliegende Entschei dung über die Anträge auf Festsetzung der einem freigesprochenen Angeschuldigten aus der Staatskasse zu erstattenden Auslagen sowie auf Festsetzung und Anweisung der Gebühren der Rechts. anwälte in Armensachen. Der Urkundsbeamte entscheidet ferner über die Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärung der Zahlungs. befehle. Er ist auch zuständig für die gerichtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen, die nach den Vorschriften des Gesetzes sonst gültig nur noch durch einen Notar erfolgen fann.
Eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises des Urfundsbeamten ist durch die sog. Kleine Justizreform von 1921 erfolgt, auf Grund deren eine große Zahl richterlicher Geschäfte dem Urkundsbeamten zur selbständigen Erledigung überwiesen sind. Auf Grund besonderer Anordnung der Landesjustizver waltungen können dem Urkundsbeamten u. a. übertragen wer den: in Zivilsachen: der Erlaß der Zahlungsbefehle, die Beschlüsse auf Pfändung und Ueberweisung von Forderungen und anderen Vermögensrechten, die Beschlüsse auf Einstellung der Zwangsvollstreckung usw.; in Strafsachen die gesamte Straf vollstreckung mit Ausnahme der Entscheidungen über Straf aufschub und Unterbrechung; ferner ist eine weitgehende Uebertragung zugelassen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; besonders in Grundbuch- und Vormundschaftssachen erledigt der Urkundsbeamte heute in einzelnen Ländern zum Teil bis zu 90 Prozent, aller Richterarbeiten. Diese im Interesse der Verbilligung, Vereinfachung und Beschleunigung getroffenen Maßnahmen haben sich nach dem Zeugnis der zuständigen Amtsstellen durchaus bewährt; sie haben das Ziel der Freistellung des Richters für seine größeren Aufgaben er reicht.
Lippen durch die stille Kirche. Blitz und Feuer schienen die Augen über der Hakennaje zu sprühen. Das herrisch stolze Gesicht flammte: Das nenn' ich einen Befehl, Hußlarn! Ich dachte mich westwärts zu Madenjen noch durchzuschlagen, aber der Ge dante, vier Divisionen geschlossen durch feindliche Uebermacht zu rüdzuführen, ist der Armee würdiger. Keine andere unter der Sonne wagte ähnliches."
Er schwieg. Seine Augen suchten die Steinfliesen und seine Gedanken die Karte. Wenn die Armeeabteilung fehrtmachte und den gekommenen Weg nahm, hing ihre Kolonne im Russenlessel wie eine lange, lange Wurst. Die Division Lizmann hatte als nördlichster Zipfel oder Vorhut eine Gasse durch den Feind bei Brzeziny zu öffnen. Die eigene Division blieb als südlichster Zipfel oder Nachhut am längsten im Kessel und in Gefahr, ab getniffen zu werden. Doch der Mann von Tannenberg sollte sich nicht verrechnet haben, als sein Vertrauen auf preußischer Truppen Wunderkraft der Armeeabteilung den wohl fühnsten Be fehl aller Zeiten schidte.
in neuerfundenes System, Geld zu veri In großen Industriebetrieben fannte man alifierung" fchon vor Jahrzehnten, gen item". Beide haben lediglich den gleic lang der geringsten Produktionsfosten trieb verlassen. Jedoch ist dabei Beding Betriebs das ihrige dazu beitragen, d banten zur Geltung zu bringen. Nicht n auch der kaufmännische Betrieb muß i mäzig den Gedanken durchführen helfe Ridläufe. Wenn uns vor dem Krieg nicht so nachdrüdlich wie heute eingehä hier mancherlei Gründe schuld. Beispi dasländischen Konkurrenz, gerade der Land Waren bezogen, Verschiebung der gehende Kartellierung bestimmter mark en, Zollmauern u. a. m.
Zusammenschlüsse in der Industri
au, daß, bezüglich bestimmter Waren men verschiedenen Arten, nicht abän ficht, zudem am einzelnen Handwe schlüsse gemacht werden können, di wwesentliche Vorteile bringen. Ders Beschränken, dort die geringsten Pro wo dieses eben noch möglich ist. C and Kontrolle der Werkstätten, Mrbeitsteilung usw.
Dabei muß man aber nicht nu wieviel Waren ich produzieren kan Aussicht auf Gewinn meine Konjum
es helfen, das zehnfache gegen früh nur das Doppelte der ursprüngliche men. Es muß deshalb der Grund Wit geringsten Mitteln, unter Aust triebsmitel, entsprechende Arbeits Broduktion zu fördern, um dadurch u fönnen, um die Konsumtion besse Der gelieferten Ware oder Arbeit, d * m mit andächtigem Bewundern e Berners Herz schlug höher. Er sah ing des Feindes so des Sieges sic den morgigen Tag in die heut dej. Darum flammte in allen hei Lange, als das zu befehlen, Eure 6s war gerufen, nein, gejauchzt wi Biedersehen von Siegern versprach. Sie gingen. Der Vater trat ne und schloß die Tür mit einem K Nicht einmal zurüdgeschaut hatte Ni verwundete fleine Leutnant w Ein Schüttelfrost ließ Werner ersch fich zum Ueberdenten ves Gespräch Sur die Worte„ Rachai Bataillon Gehirn Der cben gehorte Divisio iber Tuszyn auf die oftwärts aus e Brzezing. Mit ihm tam vor Cene Kompagnie an der Kirche vo tie Augen fielen zu. Lange hatte er wohl nicht gesch Spentirten ihn wedten. In die Der Ee ber die herrische Stimme Divifanstommandeurs. Fast schien ins Dantel tragen. Ein Feuer f Dern stand bie breitschultrig hohe Ge Acichlagenem Kragen. Hinter dem einen Wagen in Stüde. Ein Un igen Ordonnanzen, Schreibern und Bater ließ sich eine Handvoll Patro en. Freilich bei der Nachhut, den Dollte er jein! Die Stunde war Waffe des Musketiers greifen Antheit vergessen. Nur bis der so medie, wollte er noch unter der war Das Feuer draußen verglimmie. icht mehr zu hören. Doch ein Rausch bie jammenden Ohren, wie das Br Eslagt: Du bist nicht mein Sohn. um hatte der Bater, nein der Gene Serlunit gesprochen? Lag der Scha
Er redte sich. Die rechte Hand schlug knallend in die flache Linke:„ Los, los, meine Herren! Hußlarn, die Befehlsempfänger!" Sie famen und sahen den Divisionstommandeur statt des Generalstabsoffiziers vor fie treten. Auch Werner verhielt den Atem, während von den herrischen Lippen laute Worte wie Fanjarenhall des Sieges durch die Kirche dröhnten:„ Erstens, der Feind ist auf Starowa Gora geworfen. Die siegreiche Division löst sich für neue Verwendung aus dem Kampf. Zweitens.
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Die Bleistifte fragten noch auf dem Papier. Aus neuen Sätzen hörte Werner, daß der Vater seine Truppe zu einer einzigen Kolonne zusammenwerfen wollte. Aufhorchen ließ, ein hartes, aber auch frohes„ Neuntens: Mitgeführte Dienstpapiere find zu vernichten. Zehntens: Führer der Marschkolonne Gene ralmajor v. Rieffenbach. Mich treffen Meldungen bei der Nach hut, dem Bataillon Scholz. Und jetzt wiederholen!" Sein Finger wies auf einen Adjutanten, der den Befehl laut vorlas. Dann strafften sich alle Gestalten im Warten auf das Ge heiß, zu den Truppen zu eilen. Doch wieder hob der Generalleut nant die Stimme: Fügen Sie hinzu elftens: Nächster Be fehlsempfang nach dem Einrüden in Brzezing in meinem dorti gen Stabsquartier. Verstanden?" Aller Augen brannten. Ja, fie hatten verstanden, und auch


