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39. Jahrg.

Freitag, den 8. Januar 1926.

Nr. 1/2.

Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint: Dienstag und Freitag. Bezugspreis: 80 Pig. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Sonntagsgedanken.

Zum Sonntagsfrieden gehört Familienglüd. Die christliche Welt hat beide Begriffe eng verbunden. Der eine hebt und trägt den andern. Sonntagsfriede ohne diesem Glüde ist nicht denkbar.

Morgen ist Sonntag", spricht der Vater am Feierabend der Bohe. Und vor ihm ersteht das Bild der mit ihm sich mühen­ben Gattin und der um ihrer Liebe willen ihnen geschenkten Kin­bet, wie fie sonntäglich geftimmt und gekleidet mit ihm durch ben morgigen Tag gehen werden, von ihm die Sonntags- Heili­gung empfangen.

Jelerlicher Ernst, heilige Stimmung und friedvolle Trau ligteit tragen in Sonntag und Familien ein gemeinsames Etwas hinein. Heute sind beide in Gefahr, Sonntag und Familie. Nicht die Begriffe als solche, aber der christliche Inhalt der­jelben. Als Tag der Ruhe soll wohl der Sonntag sein Recht be­belten; aber die Zeit will allmählich seine Heiligung verwischen. Und so mit der Familie, die als natürliche Verbindung von Mann und Weib wohl gelten soll, der man aber die auf ewige Jdeale gegründete Harmonie der christlichen Familie allmählich nehmen will. Heute ist alles Sinnen und Trachten in der Welt auf den Genuß abgestellt und für Hohes, Jdeales und Heiliges will man teine Zeit mehr haben.

Wem der Sonntag ein leuchtender Friedensstern im Drange der Woche, und die Familie das heilige Eiland ist, an dessen Strande die Wogen der hohen See sich als tändelnder Wellen­jólag verlaufen, der hat die heilige Pflicht, eines durch das an­bere zu retten, den Sonntag durch die Familie und die Familie durch den Sonntag. Eines muß im andern wieder tiefer und inniger verantert werden.

So heiliget wieder den Sonntag in eurer Familie, so heiliget eure Familie wieder durch den Sonntag!

Aus dem hessischen Landtag.

Zusammentritt des Landtages.

Das Plenum des Hessischen Landtags ist auf Dienstag, den 12 Januar, vormittags 10 Uhr, einberufen. Die Tagesordnung umfaßt 43 Punkte.

Der Sechser Ausschuß des Lantages hat am Montag seine Arbeiten wieder aufgenommen. Alle Verhandlungen der zwei­ten Lesung werden wie die der ersten Lesung vertraulich sein.

Darmstadt, Januar. Folgende Anträge sind u. a. dem Seff. Landtage zugegangen: 1. Antrag Kindt und Gen., die Kosten für Erteilung eines Jagdwafenpasses von 50 auf 30 Mt. herabzusetzen. 2. Antrag Heinstedt und Gen., die Regierung zu ersuchen, eine Abänderung der Landgemeindeordnung dahin­gehend herbeizuführen, daß die Entlassung der nach Art. 139 widerruflich angestellten Beamten nur mit den Sicherungen möglich ist, wie sie in Art. 143 Abs. 3 für die Entlassung der Belizeibeamten vorgesehen sind. 3. Antrag Dr. Niepoth und Gen, die Finanzamter anzuweisen, bei der Beitreibung rüd­ständiger Steuern in weitgehendstem Umfang Rücksicht auf die wirtschaftliche Notlage der Steuerpflichten zu nehmen, zinslose Stundung überall dort eintreten zu lassen, wo eine Beitreibung die Fortführung eines Betriebes unmöglich machen würde, auf jeden Fall aber die Betriebseinrichtung eines Steuerpflichtigen bei Beitreibungen unangetastet zu lassen.

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Englische Quartieranforderungen in Jdstein. Die französische Besatzung hat Sonnabend die Stadt Jdstein im Taunus verlassen. Gleichzeitig traf ein Kommando Englän­der ein und besichtigte die Quartiere. Für Jostein ist ein Bataillon in Stärke von etwa 300 Mann bestimmt. Die An­forderungen, die die Engländer in bezug auf gute Wohnungen und Quartiere für ihre Leute und deren Familien stellen, über­treffen die der Franzosen erheblich.

Ein Wutanfall.

Brag, 3. Januar. Die Narodni Listy" hält sich über die Prager Berichte auf, die in reichsdeutschen Blättern über den Abbau der deutschen Beamten in der Tschechei erschienen sind, und fordert die Behörde auf, solche ,, brutale Lügen" nicht nur zu widerlegen, sondern auch gerichtlich zu verfolgen. Unser aus­wärtiger Informationsdienst kostet uns ungeheures Geld, das wäre zum größten Teil hinausgeworfen ,, wenn wir die deutschen Bosheiten nicht vollkommen zunichte machen würden."

Blutige Arbeitslosendemonstrationen in Posen. In der Silvesternacht fanden in Posen erhebliche Arbeits­losendemonstrationen statt, die sich dem Vernehmen nach gegen galizische und kongreßpolnische Beamte richteten. Bei der Macht­losigkeit der Polizei gelang es den Massen im Geschäftsviertel über 100 große Schaufensterscheiben zu zertrümmern und die Auslagen zu plündern. Das alarmbereite Militär wurde erst nach der erfolgten Plünderung eingesetzt. Fünfzehn Schuyleute sollen verwundet und gegen hundert Personen verhaftet wor den sein.

Das volle Geständnis.

Budapest, 5. Januar. In den Nachmittagsstunden hat Fürst Windischgrätz ein volles Geständnis abgelegt und mitgeteilt, wie die Fälschung durchgeführt wurde, und auch die Namen derjeni­gen Personen genannt, mit denen gemeinsam die Pläne entwor­fen wurden, sowie auch die Namen derjenigen, die bei der Durch­führung des Planes mitgeholfen haben. Daraufhin gab heute die Staatsanwaltschaft der Oberstadthauptmannschaft Weisun­gen, alle die von Windischgrätz genannten Personen sofort der Polizei vorzuführen. Gegen Abend verließen 85 Geheimpolizisten die Oberstadthauptmannschaft, um die angeordneten Verhaftun­gen durchzuführen.

adam Deichbruchgefahr am Niederrhein.

Bei Mehr, 15 Kilometer nördlich von Wesel, besteht durch die Ueberschwemmung die Gefahr eines Deichbruches. Zur Ab­wendung dieser Katastrophe wurde die Technische Nothilfe in Wesel angerufen und in Stärke von etwa 100 Nothelfern zur Unterstützung der gefährdeten Deichstellen eingesetzt. Von der Heranziehung anderer Hilfskräfte aus der Bevölkerung oder Arbeitsloser wurde abgesehen, da bei der Möglichkeit eines plötzlichen Durchbruches Lebensgefahr mit den Arbeiten verbun­bensgefahr mit der den ist.

Der Oberpräsident der Rheinprovinz hat aus den ihm zur Verfügung gestellten Staatsmitteln den Betrag von 100 000 Rmt. der Regierung in Köln überwiesen. Das Geld ist bereits am Sonnabend den vom Hochwasser betroffenen Stadt- und Land­treisen zur Dedung der dringendsten Bedürfnisse und zur Be­schaffung von Brennstoffen und Nahrungsmitteln ausgezahlt worden.

Neuer Dammbruch.

Emmerich, 5. Januar. Heute morgen ist der sogenannte Polderdamm in Pannerden bei Lobit in Holland gebrochen. Die Bewohner wurden von der Katastrophe so schnell überrascht, daß sie nur mit knapper Not das nadte Leben retten konnten.

Die Ueberschwemmungskatastrophe in Holland. Amsterdam, 4. Januar. Nach hier eingetroffenen Berichten hat das Hochwasser in Holland einen bisher beispiellosen Um­fang angenommen, der die Ueberschwemmung des Jahres 1880 bei weitem übertrifft. Die ganze Westseite der Provinz Lim­burg, sowie ein großer Teil der Provinz Gelderland und Nord­brabant find vom Hochwasser der Maas und des Waal über­schwemmt. Durch verschiedene Deichbrüche ist das ganze Land zwischen Maas und Waal zu einem einzigen großen Wasser ge­worden. Allein auf der kurzen Strede zwischen Maas und Roermont find zehn Dörfer unter Wasser.

Tausende von Menschen find gezwungen, auf den Böden und Dächern der Häuser zu tampieren.

Die Militärbehörden haben alle auf Urlaub befindlichen Mannschaften, soweit sie sich nicht schon im Wassergebiet befin­den, zurückberufen. Wie aus Beugen berichtet wird, stehen in Defflt die Häuser an vielen Plätzen bis über die Dächer im Wasser. Militärische Abteilungen mit Maastähnen, Motor­booten und Pontons sollen nach dem bedrohten Gebiet entsandt werden. Dammbrüche werden aus Bogmeer und aus Beugen gemeldet. Die höchst gelegene Eisenbahnstation ist eingestürzt und im Maaswasser verschwunden. Bei der Station Hesp er­eignete sich ein Eisenbahnunfall. Ein von der Station Mill

MOTORENFABRIK DEUTZ A- G. tommender Eisenbahnzug ist infolge Einsturzes des Eisenbahn­Zweigniederlg. FRANKFURT/ M. Kaiserstr. 23

damms entgleist. Ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu be­tlagen.

( Gießener Tageblatt)

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Von Dr. Fochtmann.

Unter allen gewerblichen Berufsgruppen ist das Handwerk diejenige, auf deren Ausbildung zu allen Zeiten ein besonderer Wert gelegt worden ist. Das erfordert die Eigenart des Hand­

werks.

Handwerk ist individuelle Kunstfertigteit. Beim Handwerk kommt der Leistungsfähigkeit des einzelnen eine besondere Be­deutung zu. Der Handwerker wirkt wie der schaffende Künstler ein Stüd seines eigenen Jahs in sein Werk hinein, drückt seiner Schöpfung den Stempel seiner Persönlichkeit auf.

Aber nicht nur von der Erzeugerseite her wird dem Hand­werk eine individuelle Note gegeben. Die Arbeit des Handwerkers soll andererseits auch dem individuellen Bedarf, den besonderen Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragen. Dem persön lichen Geschmad angepaßte Qualitätsarbeit ist das Erzeugnis des Handwerks. Darin unterscheidet sich der Handwerker von dem Künstler, der ausschließlich sein Jch in seiner Schöpfung sich aus­wirken läßt. Aber diese besondere Orientierung stellt auch eine besondere Anforderung an das Handwerk. Der Handwerker muß Psychologe sein, der sich in das Empfinden und die Wünsche seines Kunden hineinzufühlen hat. Der Dekorateur, der Maler, der Stukkateur, der Holzschnitzer, der Schreiner muß sich beispiels­weise in die Pläne und Gedankengänge einer besonderen Innen­architektur hineinversetzen können.

Diese allgemeinen Aufgaben des Handwerks mit ihren be­sonderen Eigenarten stellen hohe Anforderungen an die Auf­fassungsgabe und die Intelligenz, an den Verstand und die Ge­schicklichkeit, an Können, Wissen und Empfinden. Eine geschicte, sichere Hand, ein ausgeprägtes Formengedächtnis, ein empfind samer Farbensinn ist notwendig. Diesen Sinn für Form und Farbe braucht vor allem der Dekorationsmaler, der Tapezierer, die Schneiderin und die Puhmacherin. Der Bildhauer und Stuk­fateur, der Möbelschreiner muß über ein ebenso gutes wie zwed­mäßiges Raumgefühl verfügen.

Der Handwerker wird bei jeder neuen Arbeit immer wieder vor neue Aufgaben gestellt. Dazu kommt ferner, daß selten ein Stüd Werkarbeit dem anderen gleicht, und da der Handwerker sein Wert vom Anfang bis zur Vollendung bearbeitet, muß er alle Sparten des Produktionsprozesses beherrschen.

Anders ist es bei der Industrie. Für die industrielle Verfertigung ist die massenmäßige und serienweise Herstellung tennzeichnend, und die moderne Fabrikationsmethode, die Konkurrenzfähig­keit mit dem Ausland, verlangt eine immer weitgehendere Nor­mung, Typisierung und Spezialisierung, eine ausgedehnte Ar­beitsteilung, deren Ertrag mit dem Grade ihres Umfanges steigt Für die Verrichtung einer derartigen Teilarbeit ist aber feine umfangreiche Ausbildung notwendig. Es genügt eine gründ liche Ausbildung in der Teilverrichtung und vielleicht in einigen verwandten Arbeiten. Es ist m. E. nicht nötig, daß ein Dreher oder Fräser weiß, wie geschmiedet, gegossen, genietet wird. Den Industrielehrlingen mit allen Teilen der Produktionsmethode vertraut zu machen, wäre vielleicht von pädagogischen Standpunkt aus zu begrüßen, würde aber eine unnötige Belastung des Aus­bildungsprozesses und eine Unkostenvermehrung darstellen, würde einen Leerlauf bedeuten, den sich gerade unsere jetzige Wirtschaft, die nach größtmöglichster Unkostenminderung drängen muß, nicht leisten kann. Gewiß werden an einen fünftigen Wertmeister auch erhebliche Anforderungen gestellt, aber der Unterschied be= steht darin, daß er allmählich in den Aufgabekreis hineinwächst und sich durch die praktische Erfahrung, die er sich während seiner Jahre als gelernter Arbeiter und Vorarbeiter gesammelt hat, die notwendigen Kenntnisse für die spätere Tätigkeit aneignen fann.

Der Handwerksmeister sieht sich im Augenblick der Geschäfts­und Betriebseröffnung auf einmal der ganzen Mannigfaltigkeit seines Aufgabekreises gegenüber. Der Werkmeister wird durch seinen Vorgesetzten kontrolliert. Er hat auszuführen, was die technische oder kaufmännische Zentrale ihm vorschreibt. Die Ar­beit, die der selbständige Handwerker vollbringt, muß er selbst vertreten und evtl. mit seiner Vermögenssubstanz bezahlen.

Als weiteres wesentliches Moment tommt hinzu, daß der Handwerker nicht nur Handwerker ist, sondern auch Kaufmann sein muß. Er muß wirtschaften, rechnen und falfulieren können. Der Wirtschaftslampf verlangt von ihm eine ordentliche Buch­führung. Er muß über die allgemeinen Rechtsregeln Bescheid wissen, er muß die neuesten Bestimmungen des Steuerrechts und der Sozialversicherung, die wesentlichen Vorschriften der Gewerbe­ordnung und des modernen Arbeitsrechts tennen. Er hat sein Augenmerk auf den technischen Fortschritt zu richten und hat die Aenderung der Arbeitsmethoden zu studieren, kurz, er muß die Augen stets offenhalten, um zu sehen, wohin die Entwidlung der Wirtschaft strebt.

Das Schaffen selbst ist eitel Bewegung Das stümpert sich leicht zu jeder Frist, Allein der Plan, die Ueberlegung Das zeigt erst, was ein Meister ist.

Die oben skizzierte Vielseitigkeit des Aufgabenkreises, den der selbständige Handwerker zu bewältigen hat, macht eine be­sondere Regelung der Ausbildung des Handwerkerlehrlings und

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