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3. Miete für gewerbliche und an Behörden vermietete Räume, sofern die Räume nicht zu Wohnungszwecken benutzt werden: volle Friedensmiete.
4. Miete für Kontore: angemessene Miete nach Vereinbarung, da Kontore aus der Zwangsgesetzgebung herausgenommen sind.
5. Miete für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 1924 vermietet wurden und nicht der Beschlagnahme unterliegen: volle Friedensmiete.
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Die Miete für Juni.
Der Landesverband hessischer Hausbesitzervereine hat unterm 21. Mai 1925 die nachfolgende Eingabe an das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft gerichtet:
Betr.: Mietfestsetzung für Juni 1925.
Der für die Monate April und Mai 1925 festgesetzte Mietsatz von 80 Prozent der Friedensmiete kann für die künftigen Monate nicht beibehalten werden, da er zur Bestreitung der Hausunkosten nicht ausreicht. Es muß für den Monat Juni ein höherer Mietsatz festgesetzt werden, welches Verlangen wir nachstehend begründen:
1.Instandsegungs- Zuschläge.
Der Satz für Instandsetzungsarbeiten im Jahre 1914 betrug unbestritten 15 Prozent der Friedensmiete. Die Teuerung auf dem Baumarkt beträgt gegen 1914 mindestens 100 Prozent. Bei fleineren Reparaturarbeiten wirkt sich diese Teuerung noch mehr aus. Für die ordnungsmäßige Unterhaltung von Gebäude und Wohnungen sind deshalb heute mindestens 30% der Friedensmiete erforderlich.
Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, daß infolge der jahrelangen Niedrighaltung der Mieten das Reparaturbedürfnis heute ein wesentlich größeres ist als 1914.
2. Die Verzinsung.
Durch die bevorstehende Aufwertungsesezgung ist vom 1. April 1925 ab mit einer Verzinsung von 5 Prozent des auf mindestens 25 Prozent aufge verteten Vorkriegskapitals zu rechnen. Der Zinsenaufwand beträgt danach wenigstens 40% der Friedensmiete
3. Die Betriebskosten.
Die Gemeindegrundsteuern werden bekanntlich allenthalben erhöht. In der Stadt Darmstadt beträgt die Gemeindegrundsteuer für 1925 32 Pfg. pro 100 M Grundvermögen, wozu noch die Provinz- und Kreiszuschläge kommen, gegen 20 Pfg. im Jahr 1924-25. Desgleichen mußte bereits die Brandsteuer mit 8 Pfg. pro 100 M bezahlt werden, obwohl im Jahr 1924 nur 6 Pfg. in die Miete einkalkuliert waren.
Angesichts der auf dem Baumarkt herrschenden Teuerung ist mit einer weiteren Erhöhung des Brandversicherungsbeitrags für das laufende Jahr zu rechnen.
Die Erhöhung der Gemeindegrundsteuer bedingt bereits eine Mehrbelastung gegen seither von mindestens 5%. Als Ausgleich für die Erhöhung des Brandversicherungsbeitrags sind wenigstens 2% anzusetzen, sodaß der seitherige Satz für Betriebskosten von 23% um diese 7% auf 30% zu erhöhen ist.
Hierzu die Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz, falls auf deren Erhebung nicht verzichtet wird, mit 25%, sodaß sich ein Gesamtbetrag von 125% der Friedensmiete ergibt.
Auf diesen Satz bitten wir die Miete für den Monat Juni 1925 festzusetzen. Ev. beantragen wir die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung.
Dte Festsetzung der Juni- Miete.
Nach einer Bekanntmachung des hessischen Ministeriums bleibt die Juni- Miete dieselbe wie im Monat Mai( 80%).
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Drucksachen How'st Albin billes Albin Klein.
Errichtung eines Krüppelheims mit Lehrwerkstätten
für Hessen.
Der Hessische Fürsorgeverein für Krüppel mit dem Sitz in Darmstadt( Vorsitzender: Bürgermeister Müller, Darmstadt), der sich seit Jahren für die Heilbehandlung förperlich Behinderter einsetzt und allein im Jahre 1924 die Heilbehandlung von 107 verkrüppelten Kindern ermöglichte, wendet sich zur Zeit in einem Rundschreiben an die Bevölkerung Hessens und erbittet Gaben für die Errichtung einer Krüppelklinik, verbunden mit Lehrwerkstätten. Leider hat man es in Hessen noch nicht soweit bringen können, obwohl eine derartige Anstalt, die bei den ungeheueren Schäden, die Rhachitis und Scorfulose unter unseren Kindern, besonders während der Hungerjahre, anrichtete, so bitter nötig wäre. Wohl hat die Innere Mission ein kleines Heim in Nieder- Ramstadt einzurichten vermocht, das segensreich gewirkt hat, aber es ist für Hessen zu klein, und vor allem fehlt es an einer Möglichkeit zur Einschulung Verkrüppelter in einen Beruf. Ein solcher aber allein vermag den köperlich Behinderten Daseinszweck und Daseinsfreude zu geben. Es wäre daher nur zu wünschen, wenn der Aufruf des durch seine ersprießliche Tätigkeit bekannten und geachteten Vereins vollen Erfolg hätte. Wer aus irgend einem Grund das Werbezirkular des Vereins, dem reicher Bilderschmuck ehemals verkrüppelter und jetzt ge= heilter Kinder beigefügt ist, nicht erhielt, möge dennoch eine Gabe auf Postschecktonto Frankfurt a. M. Nr. 5326 einsenden. Der Verein quittiert über die eingehenden Spenden öffentlich.
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Literarisches.
Wegweiser und Hotelführer für das Badnerland. Ueber die ausgedehnten badischen Erholungsgebiete im Schwarzwald, am Neckar und Bodensee ist soeben ein ,, Wegweiser und Hotelführer 1925" erschienen. Derselbe kann durch alle Reise- und Verkehrsbüros, außerdem gegen Einsendung von 20 Pfg. direkt durch den Badischen Verkehrsverband in Karlsruhe bezogen werden.
Kaum erfonnen, ichon gemacht!
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