Selbstbestimmungsrechts der Völker offenbar. Ein Unrecht wird auch nicht dadurch besser, daß es lange dauert, es wird schlimmer. Das soll uns die Wiederkehr des Abstimmungstages auch 1925 deutlich zu Gemüte führen.
Es ist seitdem nichts geschehen, was die falsche Entscheidung nachträglich als gerechtfertigt erscheinen lassen könnte. Im Gegenteil, die Entwicklung hat bewiesen, daß die Zerreißung des einheitlichen Wirtschaftsgebietes von Oberschlesien ein schwerer Fehler war. Diejenigen haben recht behalten, die traurige Folgen der Zerstückelung voraussagten. In Ost- Oberschlesien haben sich die Nachteile noch mehr gezeigt, als im deutschgebliebenen Teile. Die wirtschaftliche Lage der sogen. Wojewodschaft Schlesien ist geradezu trostlos geworden. Wohin wir auch blicken, sehen wir schlechten Geschäftsgang, Arbeitslosigkeit, Mangel an bereiten Zahlungsmitteln, Konkurse und andere untrügliche Zeichen wirtschaftlichen Niederganges. Die deutsche Bevölkerung Ost- Oberschlesiens wird schlecht behandet. Die deutschen Optanten müssen das Land verlassen. Ueberall sucht man die deutschen Beamten zu verdrängen. Daß beim Mangel von geschultem Ersatz die Industrie nicht gedeihen fann, liegt auf der Hand. Dann leidet auch die arbeitende Bevölkerung, also die Masse.
Dies alles empfinden wir doppelt auch im Reiche am Abstimmungstage. Das Mitgefühl mit unseren deutschen Brüdern und Schwestern, mit denen wir die Kulturgemeinschaft, trotz der neuen Grenzen, aufrecht erhalten und aufrecht erhalten müssen, wird besonders rege. Wir geloben heute, sie nicht zu vergessen, wie wir gewiß sind, daß sie auch unserer gedenken. Wir hoffen mit ihnen, daß die Geschichte dereinst den Fehler beseitigen wird, den kurzsichtige Machthaber begingen.
Der 20. März ist für die Deutschen aber noch eine andere Mahnung. Die Abstimmung über Oberschlesien war wohl die letzte deutsche Kundgebung, die von einem einheitlichen Volksempfinden begleitet war. Seitdem haben wir ein solches kaum wieder in irgend einer großen nationalen Frage erlebt. Ueberall trennten sich die Anschauungen. Aber am 20. März 1921 standen ohne Unterschied der politischen Partei, des religiösen Bekenntnisses und der sozialen Schicht alle Deutschen innerund außerhalb Oberschlesiens treu zusammen. Brauchen wir Einigkeit in nationalen Dingen heute weniger als damals? Die Frage stellen, heißt, sie verneinen. Sollte es nicht möglich sein, wieder zu solcher Einigkeit zu kommen? So wird uns der Abstimmungstag zur lauten Mahnung. An uns allen liegt es, die rechte Lehre aus ihm zu ziehen.
Nur das Volk kann sich in der schweren Zeit durchsetzen, das in großen Fragen einig ist oder es wird. Nichts müßte mehr zusammenschweißen, als das Bewußtsein, Unrecht gelitten zu haben und die Hoffnung, den Sieg des Rechtes zu erleben. Wir dürfen in dieser Beziehung hoffen. Es hat sich doch seit dem Herbst 1921 manches geändert. Vor drei oder zwei Jahren noch wäre es unmöglich gewesen, daß der Ministerpräsident einer Großmacht in der Entente die oberschlesische Entscheidung selbst offen als ein Fehlspruch gekennzeichnet hätte. Das hat Macdonald in Genf getan. Wenn ein Fremder solche Worte sprach, sollten wir Deutschen sie nicht wiederholen dürfen? Wir haben dazu nicht nur das Recht, es ist unsere Pflicht. Besonders am Abstimmungstage. Wir wenden uns nicht an die Gewalt, aber wir wissen, daß wir nicht mehr am Boden liegen, daß wenigstens wirtschaftlich das Reich erstarkt ist. Möchten die augenblicklichen Wirtschaftsverhandlungen mit Polen davon Zeugnis ablegen. Auch hierin fest zu bleiben, mahnt uns der vierte Jahrestag der oberschlesischen Abstimmung.
Steuern. Vermögenssteuer.
Da im neuen Vermögenssteuergesezentwurf die Zahlung einer Vermögenssteuerrate am 15. Mai nicht mehr vorgesehen ist, hat der Reichsfinanzminister angeordnet, daß die am 15. Mai fällig gewesene Vermögenssteuerrate allgemein gestundet wird.
Die Termine der Umjah- und Einkommensteuer bleiben einstweilen noch wie seither.
*
Gewerbesteuer.
Bekanntlich wird die Gewerbesteuer in diesem Jahre zu einem Teil auf der Grundlage des zur Reichsvermögenssteuer festgestellten Anlage- und Betriebskapitals( falls nicht veran Tagt, hat Schäzung stattgefunden), und teils auf der Grundlage des Ertrags des Gewerbebetriebs berechnet. Zu welchen Teilen das Betriebsvermögen auf der einen Seite und der Ertrag auf der anderen Seite herangezogen werden soll, ist im Gesetz nicht festgelegt. Die Gemeinden gehen nun bei der Aufstellung ihrer Etats daran, dieses Verhältnis festzulegen.
Wir haben es im vorigen Jahre erlebt, daß die alleinige Heranziehung des Ertrags zu einer ungleichen Belastung der Handwerks und der übrigen Klein- und Mittelbetriebe geführt hat. Diese Heranziehung erfolgte durch Zuschläge auf die Einkommensteuervorauszahlungen, die ihrerseits wieder auf dem Umsatz beruhen. Die Einkommensteuervorauszahlungen haben im Handwerk eine durchaus unbefriedigende Lösung gefunden. Aus diesen Gründen wurde es mit Freuden begrüßt, daß für 1925 die Gewerbesteuer wiederum wenigstens zu einem Teil nach dem Kapital und nicht mehr ausschließlich nach den Einkom mensteuervorauszahlungen berechnet werden sollte.
Nunmehr geht aber das Bestreben gewisser Kreise dahin. den aus dem Betriebsvermögen aufzubringenden Teil der ge= samten Gewerbesteuer recht klein und den auf den Einkommen steuervorauszahlungen basierenden Teil recht groß zu machen. In diesen Kreisen haben vermutlich die Einkommensteuervorauszahlungen eine befriedigendere Lösung gefunden. Gelänge das, so würde am seitherigen Gewerbesteuersatz wenig geändert. Das Interesse des Handwerks erheischt, daß mindestens die Hälfte des durch Gewerbesteuern aufzubringenden Betrags durch Heranziehung des Betriebsvermögens zu berechnen ist, während die andere Hälfte einstweilen durch Zuschläge auf die Einkommensteuervorauszahlungen gedeckt wird, solange als der tatsächliche Ertrag noch nicht feststeht. Da die Gewerbesteuer eine Realsteuer ist, die die Vermögensobjekte treffen soll, darf das Bes triebsvermögen nicht geringer, als das gewerbliche Einkommen von ihr getroffen werden. Eigentlich müßte man auf dem Standpunkt stehen, daß das Betriebsvermögen in höherem Maße, als der Ertrag heranzuziehen ist. Indessen mag die gleichmäßige Heranziehung für dieses Jahr damit begründet werden, daß es wegen mangelndem Umsatz in vielen Unternehmungen noch nicht möglich ist, die Betriebsanlagen vollkommen auszunügen.
Die Vertreter des Handwerks in den Gemeinderäten werden gut tun, wenn sie sich in obigem Sinne bei der Festsetzung der Gewerbesteuer einsetzen.
Literarisches.
Die„ Fliegenden Blätter" erscheinen seit Beginn dieses Jahres in völlig verändertem Gewande: Buntfarbendruck und größeres Format. Damit kommen sie zweifellos der allgemeinen Geschmacksrichtung wesentlich entgegen. Die Hauptsache ist freilich nach wie vor der Inhalt: Und da ist erfreulich, feststellen zu können, daß die Schriftleitung den Anschluß an die berühmt gewordene Tradition der„ Fliegenden Blätter" durch Pflege des gemütlichen humorvollen Tones aufgenommen hat, ohne etwa Altväterliches und Ueberlebtes herauszustellen. Da= bei tritt unverkennbar das Bestreben hervor, durch Aufnahme neuer Talente der Gegenwart Rechnung zu tragen, was alles dazu beiträgt, den Fliegenden Blätter" ihre besondere Eigenart zu erhalten, und ihnen ständig neue Freunde zu gewinnen. Probenummern übersendet auf Wunsch die Expedition der ,, Fliegenden Blätter" in München gratis.
*
,, Kolonien der Peitsche" betitelt sich das neueste Sonderheft der von Max Grühl herausgegebenen Monatsschrift„ Stimmen aus Orient und Uebersee". Preis des Heftes 60 Pfg. Probeheft versendet kostenlos Joh. Baum Verlag, Pfullingen in Württemberg.
Za
der
gabe
bestel
leicht
und
menj
gabe
zu je
gester zahle
a)


