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agitatorisch ausgebeutet wird es gilt das nicht nur für die Sozialdemokratie ist ein trauriges Zeichen der Entartung

in unserem politischen Leben.

Nach Annahme des Gesetzes im Reichstage unternahmen die Aufwertungsverbände einen letzten Sturmlauf auf den Reichs­präsidenten, jedoch ohne Erfolg: Das Gesetz wurde von ihm unterschrieben.

Mag jeder zu dem Gesetz stehen wie er will, zweifellos haben die Hypothekengläubiger am besten abgeschnitten. Aber auf der anderen Seite bedeutet der finanzielle Abschluß der Inflation eine Erleichterung für die Wirtschaft.

Trotzdem das Gesez etwa das Dreifache gegen den Entwurf an Umfang gewonnen hat, dürften noch eine Reihe von Zweifelsfragen in der Praxis zu lösen sein. Zunächst werden die zu erwartenden Durchführungsvorschriften abzuwarten sein.

Steuern.

Vermögenssteuerrate vom 15.( 22.) Juni 1925.

Durch das Gesetz über die Hinausschiebung der Vermögens­steuervorauszahlungen vom 27. Mai 1925 wurde die Erhebung der nach dem Vermögenssteuergesetz am 15. Mai 1925 fälligen Vermögenssteuervorauszahlungen bis zum 15. Juni 1925 ausge= setzt. Da inzwischen das neue Vermögenssteuergesetz noch nicht vom Reichstag beschlossen ist, waren die gleichen Voraussetzungen für eine abermalige Hinausschiebung gegeben wie im Vormonat. In seiner Sizung vom 17. Juni hat der Reichstag entsprechend einem Vorschlag seines Steuerausschusses die Zahlung dieser Rate weiter bis zum 15. August verschoben. Nach§ 22 des Ent­wurfs eines Vermögenssteuergesetzes soll aber die Rate am 15. Mai überhaupt in Fortfall kommen; es ist also damit zu rechnen, daß diese Rate, die zunächst am 15.( 22.) August fällig werden würde, gar nicht gezahlt zu werden braucht.

Lokales.

Erhebung über Stellenlosigkeit der Angestellten. Stellenlose Angestellte, welche am 16., Juli aus irgend welchen Gründen verhindert waren, zwecks Ausfüllung des Fragebogens über ihre Stellenlosigkeit bei dem zuständigen öf= fentlichen Arbeitsnachweis oder dem Angestelltenverband per­sönlich zu erscheinen, können dies, soweit sie am 16. Juli stellen­los waren, noch in den folgenden Tagen, spätestens bis zum 23. Juli 1925, nachholen. Nach diesem Termin beginnt die Ver­arbeitung des Materials durch die öffentlichen Arbeitsnachweise. bezw. Angestelltenverbände und die Weiterleitung desselben über das Landesamt für Arbeitsvermittlung an die Reichs­arbeitsverwaltung.

*

Fürsorgebestimmungen für Schwertriegsbeschädigte auf der Eisenbahn.

Der Zentralverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegerhinterbliebener E. V., Berlin NO. 18, teilt uns mit: Als Schwerkriegsbeschädigte sind Kriegsbeschädigte mit äußeren und inneren Leiden, denen längeres Stehen schadet, und Kriegs­blinde anzusehen. Diese dürfen bei Vorzeigen ihrer von der Fürsorge ausgestellten, mit Lichtbild versehenen Bescheinigung beim Lösen von Fahrkarten oder bei der Gepäckabfertigung von jeder Seite an die Schalter zur bevorzugten Abfertigung herantreten. Das gleiche gilt an den Bahnsteigsperren. In den meisten Personenzügen wird ein Abteil mit. der Aufschrift Für Schwerkriegsbeschädigte" mitgeführt. In diesen Abteilen werden den Schwerbeschädigten, die nach Art der Verletzung und Gesundheitsschädigung während der Reise sitzen müssen, mit Fahrkarten 4. Klasse, in der 3. Wagenklasse Plätze eingeräumt. Dasselbe gilt für Begleiter jener Kriegsbeschädigten, die einer ständigen Begleitung bedürfen und eine entsprechende Beschei­nigung besitzen. Die Abteile für Schwerkriegsbeschädigte sind gegen den Andrang der anderen Reisenden zu schützen und in dringenden Fällen vom Schaffner abzuschließen. Das Rauchen

in diesen Abteilen ist nur mit Zustimmung aller Mitreisenden gestattet. Gelähmte Kriegsteilnehmer, die ihren Krankenfahr­stuhl nicht verlassen können, dürfen die Reise, im Stuhle sigend, im Gepäckwagen zurücklegen. Eine Fahrpreisermäßigung

| halbe Preise in der zweiten, dritten und vierten Klasse wird allen Kriegsbeschädigten gegen Bescheinigung gewährt: 1. von dem Wohn- und Aufenthaltsort zur Behandlung durch Fachärzte, zur Unterbringung in Heil- oder Ausbildungsanstalten, zum Besuch von Kurorten, Erholungsheimen oder Ausbildungslehr­gängen für Kriegsbeschädigte, zu den von der amilichen Kriegs­beschädigten- Fürsorge eingerichteten Beratungsstellen und zum Arbeitgeber zwecks Vorstellung; 2. zu einem nach dem Zeugnis eines beamteten Arztes erforderlichen Erholungsaufenthalt; 3. zum Stellenantritt. Der erforderliche Begleiter des Schwer­kriegsbeschädigten wird gegen Vorzeigung des erforderlichen Ausweises frei befördert; der Führerhund eines erblindeten Kriegsteilnehmers findet ebenfalls freie Beförderung, wenn der Blinde nicht in Begleitung einer Person reist.

Citerarisches

Der Alpenfreund", 6. Jahrgang. 1925. Alpenfreund- Ver­lag A.-G., München, Amalienstraße 9. Preis vierteljährlich 3 M, Einzeheft 60 Pfg. Zum Jubiläum einer der denkwürdigsten alpinen Erstbesteigungen, nämlich der des Matterhorns durch Edward Whymper am 14. Juli 1865, gibt der Alpenfreund" fein 1. Juliheft als eine verstärkte Sondernummer heraus. Das Heft ist eine einzigartige Erscheinung! Sämtliche Beiträge sind mit einer Fülle der schönsten Lichtbilder geschmückt. Das schöne und gehaltvolle Heft ist eine wichtige Ergänzung jeder alpinen Bücherei.( Probehefte der empfehlenswerten Halbmonatsschrift sind durch alle Buchhandlungen oder durch den Verlag selbst zu beziehen.)

I. Internationale

Arbeiter Olympiade

im

Stadion Frankfurt a. M. 24. bis 28. Juli

80 000 Mitwirkende aus 19 Staaten Zwei grosse Festzüge

Wettkämpfe und Spiele aller Art Ruderregatta und Lampionschwimmen Massenreigen von 1200 Radfahrern Lebendes Schachspiel in historischen

Kostümen

Festspiel im Stadion, 1000 Mitwirkende Trommelschlag von 4000 Spielleuten Entscheidungs- Fussballspiel über die Olympiade- Meisterschaft

MAIN BELEUCHTUNG