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tion den Anforderungen einer Nordpolfahrt gewachsen ist, läßt sich dahin beantworten, daß die Brauchbarkeit des Schiffes zu einem solchen Unternehmen durchaus genügt. Die Luftschiffe haben in den vielen, bisher stattgefundenen Fahrten bewiesen, daß sie bei Tag und Nacht, bei jeder Wetterlage und den tief= sten Kältegraden allen Anforderungen gewachsen sind.

Wenn der Tag der Abreise gekommen ist, so werden wir wünschen können: ,, Glüd auf!"

Rußland und Frankreich­

Herausgegeben vom Arbeitsausschuß Deutscher Verbände, Berlin NW. 7, Schadowstraße 2.

Diese durch ein Vorwort des Präsidenten des Arbeitsaus­schusses Deutscher Verbände, Gouverneur z. D. Schnee, M. d. R., eingeleitete Schrift gibt einen Ueberblick über den von Dr. Friedrich Stieve im Auftrage des Auswärtigen Amtes her ausgegebenen bekannten Diplomatischen Schriftwechsel Jswols­fis"( Deutsche Verlagsgesellschaft für Politik und Geschichte, Ber­lin). Aus dem Inhalt sei folgendes kurz wiedergegeben:

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Jswolski, seit 1906 russischer Außenminister, führte damals eine entscheidende Wendung in der Politif seines Landes herbei. Er lenkte deren Kurs gegen Europa und erstrebte als Ziel rus­sischer Machtwünsche die Eroberung Konstantinopels und der Meerengen, die nur durch eine Zertrümmerung des status quo auf dem Balkan erzwungen werden konnte und damit auf den

Was sind notwendige Instandsegungsarbeiten?

Jm§ 11 der Verordnung des preußischen Wohlfahrts­ministers vom 17. April 1924( G. G. G. 474) war auf die Ver­pflichtung( auf Antrag) der Gemeindebehörde hingewiesen, bei Verzug des Vermieters mit der Ausführung notwendiger lau­fender Instandsetzungsarbeiten festzustellen, ob Instandsetzungs­arbeiten notwendig sind. In einem weiteren Erlaß des Wohl­fahrtsministers( II. 6. 258) wird gesagt, daß unter den not­wendigen laufenden Instandsegungsarbeiten solche Arbeiten zu verstehen sind, deren Ausführung die Allgemeinheit aus Grün­den der Erhaltung der Bewohnbarkeit, insbesondere der Gesund­heit der Bewohner, eines Hauses ein Interesse hat. Darunter fallen also alle diejenigen laufenden Instandsetzungsarbeiten, die zur Beseitigung eines Mangels erforderlich sind, der die Tauglichkeit des Raumes zu dem vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder ändert. Die sog. Schönheitsreparaturen fallen nicht hierunter. Es besteht an ihrer Ausführung kein öffentliches, sondern lediglich ein privates Interesse, mit dessen Wahrneh­mung die Gemeindebehörde nicht befaßt werden kann. Die Ver­pflichtung des Vermieters, auch zur Ausführung nicht notwen­diger Instandsetzungsarbeiten, insbesondere gemäß§ 536 des B. G. B. und das Recht des Mieters auf privatrechtliche Gel­tendmachung solcher Ansprüche im ordentlichen Rechtswege blei­ben von dieser lediglich öffentlich rechtlichen Regelung des§ 11 unberührt.

Widerstand Desterreich- Ungarns und Deutschlands stoßen mußte. Hypothekenzinszahlung am 1. August 1925.

Um Frankreich für diesen aus Balkaninteressen entstehenden Kampf gegen die Mittelmächte zu gewinnen, übernahm Js= wolski Ende 1910 den Botschafterposten in Paris, wo seine Be­strebungen durch Poincaré bald ,, großes Entgegenkommen" fan­den. Wir stehen nun beide an der Arbeit, den Konfliktsstoff anzuhäufen, die öffentliche Meinung Frankreichs auf den Krieg vorzubereiten, sowie endlich England für ihre Pläne zu gewin­nen. Schon im November 1912 erklärt Poincaré ,,, wenn Ruß­land in den Krieg geht, wird Frankreich dasselbe tun". Er gab damit dem Zarenreich rückhaltlose Vollmacht, einen allgemeinen europäischen Konflikt herbeizuführen. Eine offizielle Bestäti gung für den Willen Rußlands, zwecks Eroberung Konstanti­nopels auch vor dem Weltkriege nicht zurückzuschrecken, finden wir in einer Denkschrift Sasonows vom 25. November 1913. In einem Ministerrat vom 8. Februar 1914 wurden dann auch für die Durchführung dieses Krieges alle Vorbereitungen genaue­stens festgelegt und vom Zaren ausdrücklich gebilligt. Damit waren auf Betreiben Poincarés und Jswolskis die Würfel ge­fallen. Der Weg zum Weltkrieg war frei. Es fehlte nur noch der äußere Anlaß, den so geschaffenen. Ententemechanismus zur Auslösung zu bringen. Er erfolgte durch den Mord von Sera­jewo. Die Schrift bringt ferner über die Kriegsziele Ruß­lands und Frankreichs interessanten Ausschluß. Auch hier wird bestätigt, was wir inzwischen durch die verschiedenen Enthül­lungen über Geheimverträge der Entente erfahren haben, näm­lich, daß von seiten der Verbandsmächte, zum Teil schon lange vor Kriegsausbruch, die politische und wirtschaftliche Vernich­tung Deutschlands, Desterreich- Ungarns und der Türkei als Ziel angestrebt wurde.

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Aus den Dokumenten des Jswolski- Schriftwechsels läßt sich somit klar erkennen, daß die verleumderische Behauptung, Deutschland habe den Weltkrieg entfesselt, von den imperialisti­schen Regierungen der Entente aufgestellt wurde, um die eigenen Eroberungspläne zu verschleiern. Die Schrift ,, Rußland und Frankreich auf dem Wege zum Weltkriege" ver­dient deshalb besondere Beachtung, da durch die knappe Zusam­menfassung der in dem sechsbändigen Werk von Dr. Stieve ent­haltenen rund 2000 Urkunden die weitesten Kreise in die Lage versetzt werden, sich über die zum Kriege treibenden Kräfte ein flares Bild zu machen. Bestellungen sind an den Arbeitsaus­schuß Deutscher Verbände, Berlin NW. 7, Schadowstr. 2 oder an seine Geschäftsstelle für Süddeutschland, München, Bayerstraße 43 zu richten.

Nach einer Bekanntmachung im Reichsgesehblatt Nr. 27 vom 30. Juni 1925 ist die Fälligkeit der Hypothekenzinsen vom 1. Juli 1925 auf den 1. August 1925 hinausgeschoben worden. Das in­zwischen verabschiedete Auswertungsgesetz selbst enthält feine Zinszahlungstermine, darüber werden zweifellos durch die Durchführungsverordnungen noch Abordnungen getroffen. An Zinsen sind nach dem Aufwertungsgesetz zu zahlen für die Zeit vom 1. Januar 1925 bis 30. Juni 1925 1,2 Prozent und vom 1. Juli 1925 bis 31. Dezember 1925 2,5 Prozent von der mit 25 Prozent aufgewerteten Hypothek.

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Das Aufwertungsgeseh.

Nach langem Ringen im Ausschuß und im Plenum ist end­lich das Aufwertungsgesetz verabschiedet worden, und 16. Juli 1925 in Kraft getreten. Die Verhandlungen boten vielfach ein abstoßendes Bild. Abgesehen von Herrn Abg. Dr. Best, der sogar vor persönlichen Angriffen nicht zurückschreckte, eine Kampfesweise, die für die Sache der von ihm vertretenen Interessentengruppe wohl kaum von Vorteil gewesen sein dürfte, und der sich mit verzweifelten Angriffen für die Höheraufwer­tung ausgerechnet gerade- der Hypotheken einsetzte, indem er, nachdem er das Steckenpferd der individuellen Aufwertung totgeritten hatte, in seiner juristischen Welt- und Wirtschafts­fremdheit dem Hausbesiz zuletzt 50 Prozent Hypothekenaufwer­tung zumutete, ist besonders das Verhalten der Sozialdemo­fratie von Bedeutung. Diese an der 3. Steuernotverordnung, die dem Gläubiger noch weniger brachte, gewiß nicht ganz un­schuldige Partei, stellte, nunmehr in die einflußlose Minderheit gedrängt, uferlose Anträge. So verlangten sie z. B. 40 Prozent Aufwertung der Hypotheken, obwohl sie sonst ausgesprochene Feinde des Kapitals sind. Auch sonst zeigten sie sich mit Herrn Abg. Dr. Best, der im Lager des Darmstädter Volksfreund" sein publizistisches Heim gefunden hat, zum Gaudium der Ges nossen.

Daß die Sozialdemokratie es ehrlich mit ihren Anträgen ge­meint hätte, wird selbst von ihr nicht im Ernste behauptet wer den, denn letzten Endes hätten doch die Mieter die höheren Hypothekenzinsen durch erhöhte Mieten wieder zahlen müssen und allein diese Tatsache hätte genügt, im Ernstfalle die Sozial­demokratie zu bestimmen, gegen ihre eigenen Anträge 34 stimmen.

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